Protocol of the Session on June 6, 2007

Der uns vorliegende Bericht stellt fest, was gewesen ist. Er gibt zu einigen Schlussfolgerungen Anlass, wenn er sie auch nicht ausdrücklich enthält. Wir sollten uns vier Feststellungen vor Augen führen.

Erstens: Es hat eine große Anzahl falscher Bewilligungen gegeben. Das ist nicht vorrangig der Fehler der kleinen Sachbearbeiter - der Chef der Staatskanzlei hat das bereits betont -, die im Eifer des Gefechts mit einer schwierigen Materie nicht zurecht kamen, sondern der Fehler liegt auch in der politischen Verantwortung, in der Struktur des Ministeriums, bei der Kontrolle. Man kann es nicht anders sagen: Es hat Fehler bei der Kontrolle innerhalb der Ministerien, was diese Materie betrifft, gegeben. Dazu müssen wir uns bekennen, auch wenn wir als Sozialdemokraten wissen, wer damals wie heute die Hauptverantwortung in diesem Land trägt. Ich denke, das gehört dazu.

Zweitens: Die jetzige und auch die vorangegangene Landesregierung haben alles getan, um die Probleme aufzuklären. Ich habe nicht den Eindruck, dass hier irgendwer aufseiten der Ministerien, aufseiten der Verantwortlichen versucht hat, etwas zu verschleiern. Durch die Vielzahl der Berichte, die Vielzahl der Kommissionen und Prüfungen - es gab zwei Berichte, dazu kam noch der vom Landesrechnungshof und die internen Kommissionen - hat es vielleicht ein wenig Verwirrung gegeben. Zum Teil gab es sogar widersprüchliche Ergebnisse.

Die Art und Weise, wie man zunächst an die Sache herangegangen ist, war nicht befriedigend, wobei sich hier niemand verantworten muss, wenn der Landesrechnungshof prüft - das ist sein gutes Recht. Dass die beiden verschiedenen Kommissionen tätig wurden, ist historisch gesehen nachvollziehbar. Nach diesen anfänglichen Schwierigkeiten hat man es in der Landesregierung sehr schnell geschafft, eine einheitliche Herangehensweise zu erarbeiten, und dann konsequent diese Aufklärungsarbeit betrieben, mit dem Ergebnis, das wir heute vorliegen haben. Ich denke nicht, dass wir uns heute verstecken müssen.

Drittens: Diese Prüfung hat auch ergeben, dass die überwiegende Zahl der Leistungsgewährung korrekt war. Es hat in der Verwaltung keine kriminelle Vereinigung gegeben, die sich bemüht hat, sich Trennungsgeld zu verschaffen, das ihr nicht zustand. Die überwiegende Zahl der Mitarbeiter, die Trennungsgeld bekommen haben, hat es zu Recht erhalten. Das müssen wir auch einmal betonen.

Natürlich hat es Fälle gegeben, in denen auch ich mich frage, ob die Antragsteller nicht wussten, dass ihnen das, was sie wollten, nicht zustand - leider auch bei Spitzenbeamten. Das ist so. Das sind keine sehr erfreulichen Fälle. Es hat aber auch Fälle gegeben, in denen Trennungsgeldempfänger Leistungen zurückzahlten, um nicht in den Ruf zu geraten, sich ungerechtfertigt etwas verschafft zu haben. Sie haben etwas zurückgezahlt, obwohl ich glaube, dass es ihnen zustand. Das hätten sie gar nicht machen müssen. Auch das ist etwas sehr Unbefriedigendes. Das darf nicht passieren.

Auch diese Phase, in der man sich, wenn man Trennungsgeldempfänger war, als jemand fühlen musste, der etwas Unrechtes getan hat, haben wir überwunden. Das Land und wir hier im Plenum sind so weit, dass wir sagen können, dass das Trennungsgeld den meisten zusteht und wir das im Grundsatz nicht infrage stellen wollen.

Viertens: Die Rechte der Abgeordneten sind durch dieses Verfahren gestärkt worden. Der Rechtsausschuss hat sich in unzähligen Sitzungen mit der Thematik befasst. Es war fast ununterbrochen, in jeder Sitzung Thema. An dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an die Linkspartei.PDS richten - Clemens Appell hat es vorhin bereits angesprochen -, vor allen Dingen namentlich an Herrn Vietze und Herrn Sarrach für das Verfahren, das sie vor dem Verfassungsgericht geführt haben. Das haben wir sehr wohlwollend verfolgt.

Es hat erfreulicherweise eindeutig klargemacht, dass die Kontrollrechte der Abgeordneten nicht dort aufhören, wo mögliche private Interessen der Landesbediensteten im Raum stehen, wenn es darum geht, zu kontrollieren, ob Verwaltungshandeln korrekt war. Dahinter kann sich auch - das wissen wir heute ein Landesbediensteter nicht verstecken, denn er muss gegen

über den Abgeordneten als Vertretern des Volkes Rechenschaft ablegen. Das hat uns und auch die Demokratie im Land gestärkt. Dafür kann man ihnen jetzt hier ohne Neid Dank aussprechen.

Mit dem vorgelegten Bericht - wir haben es gehört - haben wir noch keinen endgültigen Abschluss der Thematik gefunden. Wir werden uns weiter dafür interessieren, was mit den noch anhängigen Gerichtsverfahren passiert. Möglicherweise werden wir nicht nur im Hauptausschuss, sondern auch im Rechtsausschuss Fragen stellen, um zu erfahren, wie es weitergeht. Wir werden Berichte anfordern. Dafür braucht man keinen Beschluss am heutigen Tag, das können wir auch so tun.

Ich denke, auch die Landesregierung hat erkannt, dass sich das, was damals strukturell falsch gelaufen ist, so nicht wiederholen darf. Es wäre jetzt zu einfach, zu sagen, es wiederholt sich ja nicht, weil die Situation nach der Wende einmalig war. Es ist ein Grundproblem, dass kollegiales Verhalten in einem Amt wo auch immer - eine interne Kontrolle nicht ersetzt. Das haben wir gelernt, und ich habe keinen Zweifel daran, dass die Regierung das zukünftig beherzigt. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Holzschuher. - Das Wort erhält der Abgeordnete Vietze von der Fraktion der Linkspartei.PDS. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So viel Anerkennung macht mich unruhig. Aber ich will fairerweise sagen, dass ich mich trotzdem bemühen werde, das eine oder andere kritisch anzumerken.

Die Brille von 1990, Herr Appel, habe ich mir auch noch einmal ganz bewusst aufgesetzt. Ich finde, dass man den gesamten Prozess nur bewerten kann, wenn man sich in eine bestimmte Situation zurückversetzt. Ich hatte die Chance, von Anfang an dabei gewesen zu sein, und kann das demzufolge auch einschätzen.

Es war in der Wendezeit so, dass das Land Beauftragte hatte. Wir waren alle hocherfreut, als damals Ministerpräsident Johannes Rau nach Brandenburg kam und die Zusicherung gab, dass das Land Nordrhein-Westfalen tatkräftige Unterstützung geben wird. Es gab eine ganze Reihe von Wünschen, an den runden Tischen diskutiert. Dann gab es Verträge. Da wussten wir, dass die Verwaltungsaufgaben des zu konstituierenden Landes gewaltig sein würden. Das ging in einigen Bereichen mit denen, die hier waren und Erfahrungen und Kenntnis vom Land Brandenburg hatten. Im Bereich der Justiz, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und einigen anderen Bereichen war eine größere Unterstützung nötig. Was die Notwendigkeit der Ansiedlung von Wissenschaftlern betrifft, gab es einen Bedarf. Wir wollten aber auch klar sagen, dass wir manchen von denen, die vorher schon klug hier gearbeitet haben, auch gern hierbehalten hätten. Dafür machen sie heute ihre Arbeit in Hannover oder sonstwo, was auch in Ordnung ist. Damit kommen wir in der Bundesrepublik herum, das weitet den Blick.

Ich will also fairerweise sagen, dass es Bedarf gegeben hat. Es gab eine Erwartungshaltung, es gab Verträge. In der ersten Zeit hat Nordrhein-Westfalen sogar die Kollegen, die in Brandenburg geholfen haben, bezahlt. Der Bund hat gewusst, dass er ein Zeichen setzen muss. Es gab das sogenannte Buschgeld, 4 000 DM. Es gab natürlich trotzdem die Situation, in die ich mich auch hineinzuversetzen versucht habe, dass es viele junge Leute gab, die kamen und wollten, dass sie in dieser Weise unterstützt werden. Es gab eine große Erwartungshaltung, der entsprochen wurde. Es wurde auch einiges versprochen. Ich finde, dass es nicht außergewöhnlich ist, wenn man sich dazu bekennt, dass man etwas versprochen hat. Manchmal ging es auch etwas über das hinaus, was man hätte versprechen dürfen. Dann muss man dafür die Verantwortung übernehmen.

Ich hätte mir gern die vielen Stunden der Beschäftigung mit diesem Thema erspart. Dabei rede ich nicht nur von mir, sondern auch von den vielen Prüfkommissionen in den Ministerien, den damit Beschäftigten usw. Hier ist eine Menge Zeit und Geld in eine Sache geflossen.

Wir werden nach wie vor - auch heute können Sie das in der Zeitung lesen - mit dem Projekt eines Untersuchungsausschusses konfrontiert. Nehmen wir die Zeit seit 2004 - vier Jahre Untersuchungsausschuss kosten mindestens 1 Million Euro pro Jahr. Wir haben am Ende die trotzdem noch kostengünstigere Variante des Arbeitsaufwandes und der Beschäftigung in diesem Parlament gewählt.

Nun will ich sagen, wie es zu solch einer Situation kam. Ausgangspunkt für mich war, dass Finanzministerin Wilma Simon am 3. Februar 1997 in einem Schreiben feststellte, dass zu Unrecht Trennungsgeld gezahlt wurde. Sie forderte die umfangreiche Überprüfung in der Landesregierung. Wenn es die Regierung, die das damals versprochen hatte, 1997 gemacht hätte, hätte man möglicherweise nicht zehn Jahre dieses Thema gehabt und hätte auch nicht rückblickend auf 15 Jahre gehen müssen, sondern es wären fünf oder sechs Jahre geworden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich weiß, dass aus den Berichterstattungen der damaligen Zeit hervorgeht, dass der damalige Innenminister Alwin Ziel, schon immer sehr akkurat und Wert darauf legend, dass bestimmte Sachverhalte aufgeklärt werden, sagte: Wir haben uns im Kabinett damit beschäftigt, aber keine Konsequenzen gezogen. Das ist nachzulesen. Das ist das Problem, worüber man reden muss, denn wenn man so etwas feststellt, muss man es nicht nur bearbeiten, sondern auch die Konsequenzen ziehen. Das wäre 1997 notwendig gewesen.

Dann bekamen wir durch Ministerin Richstein im Jahr 2003 sozusagen den ersten großen Knaller serviert: Staatssekretär 33 000 Euro. Und dann begann innerhalb kürzester Zeit eine Skandalisierung eines Vorgangs. Sie haben ihn alle noch gut in Erinnerung. Sie können gern den Pressespiegel aus dieser Zeit noch einmal ansehen, wo es um Krisengespräche, Justizskandal, Hexenjagd, Brandenburgs Oberster Richter gibt Amt auf, Land in der Vertrauenskrise usw. geht. Das alles sind Äußerungen dieses Großen, an Koalition und Kabinett Existierenden. Jede dieser Äußerungen hat als Ausgangspunkt eine wichtige herausgehobene Persönlichkeit dieses Landes.

Ich sage ausdrücklich: Die Opposition werden Sie dabei vermissen. Wir haben natürlich unsere Pflicht gesehen. Der Herr Ministerpräsident ist sicherlich schon zitiert worden, ich tue es gern noch einmal, denn man unterstellt mir, ich würde das gesagt haben. Frau Blechinger, tun Sie mir einen Gefallen - ich sage es nicht. Der Ministerpräsident hat gesagt, es gebe eine Vertrauenskrise, und das Ansehen der Justiz in unserem Land sei beschädigt. Mir steht es auch nicht zu, zu sagen, dass ich bei der Durchsicht der Unterlagen und der dazu geführten Gespräche manchmal auf ein Anspruchsverhalten gestoßen bin, wo einem fast die Spucke weggeblieben ist und ich mich gefragt habe, was hier eigentlich los ist.

Sie können davon ausgehen - das hat er weitergehend gesagt -, dass wir bedingungslos und rückhaltlos aufklären. Wenn ich jetzt gefragt werde, ob es eine Situation der Vertrauenskrise und einen Ansehensverlust für die Justiz gegeben hat, werde ich dem Ministerpräsidenten nicht widersprechen, weil dieses Urteil zutreffend ist. Das Ansehen des Landes Brandenburg, der Justiz und all derjenigen, die Verantwortung tragen, hat unter dieser Affäre gelitten. Ich erwarte auch von der Regierung, vom Ministerpräsidenten, dass er sagt - diesbezüglich passiert überhaupt nichts in diesem Lande -: Dafür haben wir Verantwortung getragen. - Wir haben gesagt, wir wollen aufklären. Wir werden immer wieder aufklären. Es hat am Ende 15 Jahre lang gedauert. Fakt ist eben dieses klare Wort der Übernahme politischer Verantwortung. Das steht in diesem Bericht nicht.

Herr Clement Appel hat heute eine Menge dazu gesagt. Ich registriere es mit Respekt, es ist angekommen. Aber ich sage Ihnen auch, es wäre besser und zügiger und zu einer viel früheren Zeit notwendig gewesen, zu sprechen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Nun will ich natürlich auch sagen, dass Aufklärung nottut. Da tritt ein Staatssekretär zurück, der Verfassungsgerichtspräsident tritt zurück, da gibt es Strafverfahren. Es geht um rasante Summen. Ich sage, das ist eben nicht kleinlich. Wir reden nicht über eine Trennungsgeldabrechnung, die natürlich jedem, der hier eingesetzt wird, zusteht. Wir wollen keine pauschale Kriminalisierung oder sonstiges; das liegt uns fern. Wir haben dann darüber geredet, als im Oktober 2004 im Fernsehen ein „Klartext“-Bericht lief - ich darf Sie erinnern -, ein Dreivierteljahr, nachdem Sie damals Aufklärung forderten.

Da hat in einem Trennungsgeldvorgang Bröhmer im Bericht des Magazins „Klartext“ gestanden:

„Bröhmer hat wiederholt die Frage bejaht, uneingeschränkt bereit und ernsthaft bemüht zu sein, bei Erlangung oder Zuweisung einer Wohnung am Dienstort oder in dessen Einzugsgebiet umzuziehen. Bis heute lebt er mit seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung in Düsseldorf. Seine Frau ist Lehrerin und hat nie einen Antrag auf Versetzung gestellt.“

Und ein Trennungsgeldvorgang Grünbaum, Leitender Oberstaatsanwalt: Ebenso zwei Jahre Versicherung seiner Umzugswilligkeit. Seine Frau lebt und arbeitet immer noch im Ruhrgebiet. Grünbaum wird im Interview ausfällig. Man erleichtert ihm die Erinnerung: Spreche ich etwa Chinesisch, oder drücke ich mich so undeutlich aus?

Dann gab es hinterher eine Kampagne, in der dann von Herrn Bröhmer gesagt wurde, es sei alles nicht zutreffend, was in der Öffentlichkeit ist. Da hat der Richter Schwarz am Bundesverwaltungsgericht - er ist zitiert worden, er hat die Gruppe geleitet - noch einmal deutlich gemacht: Die Aussage von Bröhmer ist empörend, es handelt sich nicht um Bagatellfälle, sondern um teilweise über Jahre hinweg gezahltes Trennungsgeld, obwohl kein Anspruch bestand.

Da haben wir dann gesagt: Zu diesem Zeitpunkt - im Oktober des Jahres 2004 - reichen ganz offensichtlich die Kontrollinstanzen Schulz, Schwarz, Landesrechnungshof nicht aus, um alles, was noch notwendig zu tun ist, zu klären. Wir bemühen uns jetzt wenigstens einmal darum, zu kontrollieren, ob diese Instanzen ordentlich arbeiten, ob die Prozesse und die entsprechenden Fälle ordentlich bearbeitet werden.

Da will ich fairerweise klar sagen: Diesen Eindruck habe ich mir bei einem umfänglichen Aktenstudium verschafft. Ich will fairerweise sagen, es gibt wirklich vergnügungssteuerpflichtigere Tätigkeiten als Einsicht in Trennungsgeldakten. Es ist ein mühsames Geschäft. Manchmal hätte ich mir gewünscht, dass dieses große Team im Landtag dort in einem arbeitsteiligen Prozess gewirkt hätte, denn wir wollen ja alle, dass aufgeklärt wird. Am Ende ist man dann so allein, und das ist vielleicht gar nicht günstig - und dann auch noch Vietze!

(Homeyer [CDU]: Das war ein guter Satz!)

Ich will fairerweise sagen: Das ist eine Situation, in der man dann in Konflikte gerät. Gibt es da einen Ost-West-Konflikt?, wird thematisiert. Da wird spekuliert. Völlig logisch, das muss ein Ost-West-Konflikt sein, weil die, die es betrifft, aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder von sonst wo kamen. Sie waren auch in einigen Ministerien konzentriert. Deshalb hat die Prüfung auch ergeben - Wolfgang Birthler kann sich da als ehemaliger Minister zurückziehen, sich hinsetzen und sagen: Na prima, die Bauern haben gar nicht so viele aus Nordrhein-Westfalen herangelassen, die haben ihre Sache hier gemacht. - Der Kollege Innenminister Ziel hat damals auch darauf geachtet, dass das alles ordentlich läuft und geklärt wird. Er hat einen Nachfolger gehabt, von dem ich fairerweise sagen muss - denn darüber gibt es auch immer Diskussionen -: Schönbohm hat die Aufklärung sehr akkurat gemacht. Da habe ich nur die Bemerkung gemacht: Das ist preußisch exakt passiert - und schon wollte man wieder Diffamierungen hineininterpretieren. Ich bitte einfach um Verständnis, ich wollte nur sagen: Er hat es wirklich exakt gemacht.

Ich will auch fairerweise sagen, dass ich natürlich einen Unterschied machen muss zwischen dem, was im Justizministerium die Justizministerin gemacht hat, um diese Fälle aufzuklären, und dem, was manche - Einzelne - in diesem Bereich des Justizministeriums und einige in wichtiger Funktion, herausgehoben, die alle schon im Gespräch waren, um nicht zu weit zu gehen in meiner Formulierung - beigetragen haben. Die haben natürlich keinen gesteigerten Wert auf Aufklärung gelegt. Das muss ich einfach feststellen dürfen.

Wenn man wünscht, dass das detaillierter wird, müssten sich das vielleicht einige Abgeordnete auch anschauen. Der Begriff „Kameraderie“ - den man mir vorhält mit dem Bemerken, dass das nicht in Ordnung ist -, muss ich fairerweise sagen, kommt nicht von mir. Den haben Schulz und Schwarz bei der Anhö

rung in diesem Parlament in ihren Berichten zum Gegenstand gemacht. Ich habe gefordert, dass die Regierung zurückweist, dass das zutreffend ist, oder aufklärt, ob der Begriff zutrifft, und die Verantwortlichen benennt. Das ist ein Unterschied, genauso wie ich finde, dass wir gemeinsam überlegen müssen dies zu meiner Kritik am Rechnungshof, will ich hier klar anfügen -, ob das auf Dauer ein gutes Prinzip ist.

Der Rechnungshof prüft, stellt fest, eine öffentliche Skandalisierung der Feststellung findet statt, danach findet die Aufklärung statt, dann wird von den Feststellungen einiges zurückgenommen, dann folgt eine Stellungnahme des Ministeriums und die wird nur noch zur Kenntnis genommen und nicht einmal mehr bewertet. Damit hat ein Rechnungshof seine Aufgabe erfüllt. Wir jedoch müssen die Frage beantworten: Reicht das? Müssten die nicht, nachdem sie das so umfänglich geprüft haben, auch noch sagen: Stimmt denn das, was jetzt als Auskunft erteilt wird? Reicht das aus, um den Fall abzustreichen, zu erledigen, oder muss man möglicherweise noch einmal nachfragen? - Nein. Dann hat es sich erledigt. Da, finde ich eben, gibt es eine Quelle von Skandalisierungen; denn das, was wir zum großen Teil öffentlich aushalten müssen, ist die Tatsache, dass etwas festgestellt und nicht durch zügige Aufklärung ausgeräumt wurde, sondern uns immer wieder mit unterschiedlichen Interpretationen vorgehalten wird und wir uns dazu dann erklären müssen. Da sind wir selber Gefangene der unqualifizierten Aufklärungsarbeit, die wir als Parlament ursächlich hätten leisten müssen. Diesen Vorwurf kann ich uns allen gemeinsam nicht ersparen. Wir hätten einen größeren Beitrag leisten können, diese ganze Affäre zügiger zu Ende zu bringen.

Deswegen will ich auch sagen, dass es bei den Umbruchsituationen und den Gepflogenheiten natürlich ein paar Sachverhalte gibt, die ich sehr gut kenne. Das System der Bundesrepublik ist vierzig Jahre - wie auch anderswo - gewachsen. Sie hatte ein umfängliches Beamtenrecht, das Trennungsgeld, Umzugsvergütung usw. regelt. Dann kommen neue Bundesländer dazu, und nun sage ich ganz einfach: Auf alles war diese Bundesrepublik mit ihrem Beamtenrecht, ihren Trennungsgeld- und Entschädigungsregelungen vorbereitet, nur nicht auf eine Wende. Damit gab es keine flexible Reaktion. Es gab den Wunsch, ein paar Regelungen zu machen, und dann wurde festgestellt, dass die Verordnungen und Regelungen nicht sachgemäß, nicht rechtens, nicht gedeckt sind usw. Da gab es Unsicherheiten und Verunsicherungen. Und da kommen wir möglicherweise auf die Idee, die Kollegin, die damals ausgezahlt hat, in Regress zu nehmen. Das muss man bei der Wertung des Vorgangs beachten.

Was den Wohnungsmarkt angeht: Der Ministerpräsident und ich gehörten 1988/89 zu den Privilegierten. Ich war etwas privilegierter, hatte eine Fünfraumwohnung bei drei Kindern, er hatte eine Vierraumwohnung. Wir wohnten beide in der „Platte“, hatten beide Fernheizung - hervorragend. Wenn jemand in die Innenstadt Potsdams wollte, fand er kein attraktives Angebot. Wenn jemand sein Haus am Rheinufer hatte, weil er Oberpräsident eines großen Gerichts in Nordrhein-Westfalen war, hatte er, als er Frankfurt hörte, vielleicht eine andere Vorstellung.

Wo liegt nun das Angemessene? Nun möchte ich sagen: Da gibt es Unterschiede. Die „Platte“ oder manch ein Altbau und die Situation, die wir hatten, Wohnungsnot - wir hatten ein Wohnungsbauprogramm - ist das eine. Wenn eine Einzelperson

aber sagt: Ich lege Wert auf vier Zimmer!, dann ist das unangemessen. Noch dazu, wenn die Einzelperson erwartet, dass die vier Zimmer, die ihr angeblich zustehen, nicht von ihr, sondern vom Steuerzahler bezahlt werden. Deshalb musste man sehr genau überlegen: Welche Argumention ist zutreffend? Hier wurde schon gesagt: Wünsdorf-Erlass, die Unsicherheiten, Seniorenprogramme - da habe ich mich selbst veralbert gefühlt. Wenn ich jemanden, der jetzt im Ruhestand ist, im Jahre 1992 überzeugen wollte, nach Brandenburg zu gehen und hier die Justiz mit aufzubauen, dann stelle ich ihm als erstes die Frage, ob er uneingeschränkt umzugswillig ist, damit er hier in einer mit einem weiteren Kollegen genutzten Dreiraumwohnung die Verwaltung aufbauen kann, und dann komme ich auf die Idee und schreibe nach zehn Jahren den Brief, dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass...? Ich will nur sagen, es ist eine komplizierte „Kiste“.

Wir hätten aber die Souveränität gehabt, in diesem Parlament mit diesen Themen anders umzugehen, sie nicht nur vor uns herzuschieben und am Ende mit einer Sache konfrontiert zu sein, die nicht mehr aufklärbar ist und zu Verunsicherung, Verärgerung und vielem anderen geführt hat. Hier hätte man gemeinsam vernünftig miteinander reden können und auch so manche Entscheidung treffen und nicht einfach nur delegieren sollen. Manchen Brief konnte man gar nicht mehr zustellen. Manche es sind ja fünfzehn Jahre vergangen -, die damals schon im fortgeschrittenen Alter waren, sind jetzt gut 80 Jahre alt.

Unter Beachtung all dieser Besonderheiten bin ich an diesen Stellen manchmal hart mit mir ins Gericht gegangen, weil ich nicht verhehlen will, dass ich dabei daran denken musste, dass so mancher aus dem Verwaltungsgericht heute zu dem Ergebnis kommt: Dem Hartz-IV-Empfänger oder der Familie müssen wir ein Zimmer abschließen, weil die Wohnung nach den Kriterien zu groß ist.

Wenn ich mir dann überlege, wie schwierig es in der Gesellschaft ist, mit solchen Dingen fair umzugehen, das Anspruchsniveau auf der einen Seite und die Konsequenz und die Rechtsstaatlichkeit auf der anderen Seite zu wahren, ist das ein großes Feld. Deshalb finde ich es sehr gut, dass mit dem heutigen Bericht und vor allen Dingen auch in den Bemerkungen vom Chef der Staatskanzlei und vom Kollegen Holzschuher deutlich gesagt wurde: Ja, Schulz, Schwarz, der Landesrechnungshof haben festgestellt, es gab eine nicht in jedem Falle nachweisbare ausreichende Umzugswilligkeit, es gab fehlerhafte Antragstellungen, es gab fehlerhafte Bearbeitungen, es gab die Entscheidung, auf Regress zu verzichten, um nicht diejenigen, die angewiesen wurden, zur Verantwortung zu ziehen. Es gab die selbstkritische Befragung von Beamten, Richtern und auch Wissenschaftlern, die Entscheidung freiwilliger Rückzahlung erhaltenen Trennungsgeldes oder die Rückzahlung nach Aufforderung. Es gibt andere, die nach wie vor überzeugt sind, dass sie rechtens gehandelt haben. Es findet jetzt ein juristisches Verfahren statt, bei dem ich die Hoffnung habe, dass es von souveränen Richtern geführt wird, die in dieser Sache im Lande Brandenburg ja auch in großer Anzahl tätig sind. Deshalb habe ich diese Erwartungshaltung.

Die Ursachen, die hier eine Rolle spielen - ein Teil ist genannt worden -, sind laxe Handhabung bestehenden Rechts, Großzügigkeit, fehlerhafte Bewilligung, indem einfach sozusagen sehr viel Glaube entwickelt worden ist, sehr viel Großzügigkeit. Es

ist einfach so, dass der ehrenwerte uns Helfende aus dem Altbundesgebiet natürlich auch einen Bonus hatte. Wenn der Bonus nicht schon erteilt war und jemand sagte, dass man die Zahlung nicht vornehmen könne, gab es den Hinweis vom Referatsleiter und anderen, dass das schon seine Richtigkeit habe. Das, finde ich, muss dann auch festgehalten werden.