Die Einigung, die hier erzielt wurde, halten wir als DVU-Fraktion für ein sehr gutes Ergebnis und einen guten Kompromiss.
Wir hoffen allerdings, dass auch für die Kommunalbeamten recht bald eine gesetzliche Regelung gefunden wird. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Wir haben es hier zwar mit keiner unendlichen Geschichte zu tun, aber mit einer Geschichte. Sie wird mit der Abstimmung heute - denke ich - einen guten Ausgang nehmen. Zum Thema „alternativlos“: Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand gesagt hat, dass zu dem Sonderzahlungsgesetz tatsächlich etwas alternativlos sein soll oder kann. Das wäre schlimm; dann brauchten wir Politik nicht zu gestalten.
Ich glaube, in einem sind wir uns einig, nämlich darin, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs der Landesregierung alternativlos ist. Wir werden wesentlich weniger Geld bekommen. Wir merken es schon 2007, 2008. 2009 wird es uns mit voller Härte treffen.
Stelle auch Einsparungen hinnehmen zu müssen. Das betrifft auch solche Dinge wie Weihnachtsgeldzahlungen. Insofern denke ich, dass das, was ursprünglich vorgelegt wurde, ein ziemlich radikaler Schritt war. Darüber ist diskutiert worden. Wir haben jetzt ein Verhandlungsergebnis, das man mittragen kann.
Derzeit sieht es so aus, dass keine zusätzlichen Schulden dafür aufgenommen werden müssen. Ich hoffe, dass das auch so bleiben wird, und nehme an, dass das ein Ergebnis dessen ist, dass wir höhere Steuereinnahmen haben. Das ist gut für diejenigen, die ihr Weihnachtsgeld bekommen sollen. Wir müssen trotzdem aufpassen, dass der Zuschlag, der gezahlt wird, nicht als Gewinnzahlung verstanden wird, da die zusätzlichen Steuereinnahmen, die wir haben, nun einmal keine Gewinne, sondern Steuern, die von jedem einzelnen Bürger - nicht nur Brandenburgs, sondern der gesamten Bundesrepublik - gezahlt werden. Insofern denke ich, dass wir uns darüber einig sind, dass wir zum Konsolidierungskurs keine Alternativen haben.
Was bei der Diskussion zum Sonderzahlungsgesetz deutlich geworden ist, ist die Tatsache, dass wir einen intensiveren Dialog zwischen Politik und öffentlichem Dienst brauchen. Ich sage hier mit Absicht: nicht „einen intensiveren Dialog zwischen Exekutive und öffentlichem Dienst“, sondern zwischen Politik, nämlich Legislative und öffentlichem Dienst. Hier sind wir alle gefragt; das sollten wir daher künftig auch intensiver tun.
Es stehen nämlich grundsätzliche Fragen für die Zukunft an: Da geht es um Besoldungsfragen, die durch die Föderalismusreform auf uns zugekommen sind, aber auch um die von mir hier immer wieder angesprochene Frage, welche Aufgaben wir uns in Zukunft noch leisten können und wollen - die so genannten Kernaufgaben des Staates. Wir können nicht erwarten, dass angesichts der Personaleinsparungen, die wir vornehmen müssen, wollen und sollen, die Aufgaben auch in Zukunft auf dem gewohnten Niveau erfüllt werden können. Auf diese Diskussion freue ich mich - vor allem mit der Opposition -, denn es wird ein harter Weg und eine harte Diskussion. Insofern denke ich, dass das, was jetzt mit dem Sonderzahlungsgesetz vorgelegt wurde, ein guter Schritt ist. Es ist auch ein positiver Schritt - das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen -, dass keine Versprechungen nach 2009 gemacht wurden. Dieses Gesetz gilt bis 2009. Danach werden neue Fakten auf dem Tisch liegen - man muss sehen, wie die Gespräche laufen -, aber es gibt keine Versprechungen zur Anschlussfinanzierung. Das ist mir an dieser Stelle sehr wichtig, denn wir werden dann auch nicht mehr Geld zur Verfügung haben - ganz im Gegenteil. Diese Diskussion wird uns auch dann noch verfolgen.
Insofern wird unsere Fraktion diesem Kompromiss zustimmen. Ich bedanke mich - auch für das Verhandlungsergebnis.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vietze, Sie kennen ja die Forderungen der Gewerkschaf
ten. Ich war auch nicht verwundert, dass Frau Kaiser dazu Beifall geklatscht hat; ich habe es nur festgestellt. Die Forderungen, die sich dahinter verbergen, sind jedoch nicht die, die wir haushaltspolitisch verantworten können. Ich will sie noch einmal aufzählen: Beim Weihnachtsgeld war es 2003 so, dass - jeweils an den Ost- bzw. Westtarif angepasst - 60 bis 80 % eines Monatsgehalts gezahlt wurden. Das macht nach dieser Rechnung 72 Millionen Euro aus. Es waren zwei Einmalzahlungen in Höhe von je rund 10 Millionen Euro gefordert. Dazu kommen die 2,9 % lineare Anpassung, die wir mit 40 Millionen Euro beziffert hatten. Das ergibt insgesamt eine Belastung von 110 bis 120 Millionen Euro pro Jahr. Das war der Forderungskatalog. Wir haben gesagt, dass diese Summe nicht derjenigen entspricht, die für den Landeshaushalt verantwortbar gewährleistet werden kann.
Darüber ist verhandelt worden. Wir haben uns im Dezember in Klausur im Kabinett auch mit den Jahren 2008 und 2009 beschäftigt und gesagt - bei der letzten Sitzung hier haben wir ja nur über 2007 geredet -, dass wir für 2008 und 2009 nochmals eine lineare Angleichung Ost-West anbieten. Dafür hatten wir auch exakte Volumina ins Auge gefasst. Nach dem, was wir vorhatten, sah die Zahlenreihe folgendermaßen aus: 17 Millionen Euro im Jahr 2007, 33 Millionen Euro im Jahr 2008 und 57 Millionen Euro im Jahr 2009. Das war das, was man sich zurechtgelegt hatte. Im Ergebnis sind wir zu Folgendem gekommen: 16 Millionen Euro im Jahr 2007, 37 Millionen Euro in den Jahren 2008 und 2009, 21 Millionen Euro ab dem Jahr 2010 aufgrund der linearen Anhebung. Insofern ist es in dem Volumen geblieben, was wir angeboten haben. Wir haben es nur anders verteilt.
Das war auch der Hinweis, den ich gegeben hatte, wobei sich im Vorfeld viele darüber aufgeregt haben, dass auch der Ministerpräsident - wenn die Verhandlungen dann laufen - über ein gewisses Volumen redet, aber nicht Geld beschließen kann, das wir an dieser Stelle nicht haben. Daher bin ich auch dankbar, dass dies in den Gesprächen mit den Gewerkschaften akzeptiert wurde und wir schließlich zu der geänderten Verteilung gekommen sind. Im Hintergrund stand auch die Überlegung, dass wir in dem Fall, dass die Einkünfte des Landes über den erwarteten Steuereinnahmen ausfallen, die Beschäftigten - in diesem Fall die Beamten - angemessen daran beteiligen. Das ist eine faire Lösung. Daher an dieser Stelle nochmals mein Dank an die Gewerkschaften für die Bereitschaft, dies mitzutragen.
Wir werden für die Kommunen bis zur Einbringung des Gesetzes zur linearen Erhöhung eine Lösung prüfen und anschließend sowohl die Frage nach dem Ob als auch dem Wie hier beantworten müssen. Ich denke, dass das bis zur Sommerpause abgeschlossen ist. Wir wollen diese Lösung auch mit den Spitzenverbänden beraten, damit dann auch dort noch vor der Sommerpause - zumindest im Entwurf - klar ist, mit welchen Überlegungen diese rechnen können.
Ich bedanke mich für die Beratungen im Haushaltsausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung ist ja eher eine Seltenheit. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/4242 vor. Wenn Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt. Damit ist dieses Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr, nämlich am 23. Februar 2006, forderte der Landtag die Landesregierung auf, Grundsätze und Leitlinien für die Seniorenpolitik in Brandenburg zu erarbeiten. Wir haben diesen Auftrag erfüllt: Am 9. Januar beschloss das Kabinett die Leitlinien unter dem Titel „Alt werden im Land Brandenburg“. Sie sind die Grundlage für eine Seniorenpolitik, die von allen Ressorts getragen wird. Deshalb freue ich mich auch, dass es in diesem wichtigen Aufgabenfeld der Politik erstmals gelungen ist, sich auf gemeinsame Grundsätze und Vorhaben zu einigen. Ich danke allen ganz herzlich, die daran mitgewirkt haben, insbesondere dem Landesseniorenrat Brandenburg.
Warum brauchen wir Leitlinien? Kurz gesagt, weil sich das Altersbild in historisch ungeheuer kurzer Zeit gravierend gewandelt hat. Die Alten von heute sind eben nicht mehr die von gestern, und die Alten von morgen werden nicht mehr die von heute sein. Gesünderer Lebenswandel, gesünderes Arbeiten und medizinischer Fortschritt verschaffen eine längere Lebenszeit. Zunehmend mehr Menschen erleben das Alter bei guter Gesundheit. Alterungsprozesse und Pflegebedürftigkeit verschieben sich immer mehr nach hinten - zusätzliche Jahre, die die meisten möglichst aktiv für sich, ihre Familie und die Gesellschaft verbringen wollen. Das alles muss Seniorenpolitik berücksichtigen. Vor allen Dingen muss sie die Kompetenzen und Potenziale des Alters erkennen und nutzen. Sie muss aktivierende Bedingungen schaffen, die es älteren und alten Menschen erlauben, ihre Potenziale für sich und die Gesellschaft einzusetzen. Das tut nicht nur der Gesellschaft gut, sondern auch den Seniorinnen und Senioren selbst. Sie wollen nämlich dabei sein, wollen sich - oft über die eigene Familie hinaus betätigen.
Insbesondere wollen wir mit den Leitlinien ein positives Bild vom Altwerden in die Gesellschaft tragen, was für den solidarischen Zusammenhalt der Generationen wichtig ist. Deshalb legen alle Ressorts erstmals ihre Vorstellungen zur Seniorenpolitik in ihrem Politikfeld dar. Der Altersbegriff und die Lebensbedingungen älterer Menschen in Brandenburg werden analysiert, künftige Erfordernisse dargestellt. Davon ausgehend und
unter Einziehung der bisherigen seniorenpolitischen Aktivitäten der Landesregierung formieren sich die zehn Handlungsfelder und die neuen Leitlinien unserer grundlegenden seniorenpolitischen Ziele. Anliegen der Leitlinien ist es, das politische Handeln qualifizierter auf die Gestaltung des demografischen Wandels zu richten und anderen Akteuren, wie den Kommunen, den Verbänden und Unternehmen, aber auch den Seniorinnen und Senioren selbst, mehr Orientierung zu geben. Gleichzeitig wollen wir damit die seniorenpolitische Zusammenarbeit der Ressorts befördern.
Grundanliegen ist eine aktivierende Seniorenpolitik, und deshalb sind bürgerschaftliches Engagement, Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren, lebenslanges Lernen, Dialog der Generationen ebenso Schwerpunkte der Leitlinien wie bessere Bedingungen dafür, älteren Menschen möglichst lange das Erwerbsleben oder die Gestaltung altersgerechter Lebensräume zu ermöglichen, und das nicht nur unter dem Aspekt der Hilfebedürftigkeit.
Wir brauchen in Brandenburg dringend Seniorinnen und Senioren, die sich aktiv ins Gemeinwesen einbringen, denn sie produzieren mit ihren Fähigkeiten, ihren Talenten und ihrem Wissen sozialen Zusammenhalt - wichtiger denn je. Diese Chance müssen wir viel mehr ermöglichen.
Ich möchte nicht näher auf die Inhalte eingehen; ich gehe davon aus, dass alle die Leitlinien gelesen haben. Es lohnt sich wirklich. Wer es noch nicht gemacht hat, sollte es tun. Ein paar Bemerkungen aber noch zu der Frage: Wie nun weiter mit den Leitlinien? Ist es damit getan, dass sie niedergeschrieben sind? Die Seniorenpolitik durchzieht als Querschnittsaufgabe alle Politikbereiche. Als federführendes Ressort suchten wir die Diskussion nicht nur mit den beteiligten Ressorts - ich sagte es -, sondern auch mit dem Landtag und weiteren Akteuren, natürlich vor allem mit dem Landesseniorenrat, mit den Beiräten in den Regionen, den kommunalen Spitzenverbänden und denen der Freien Wohlfahrtspflege. Allen ist deshalb für die engagierte Mitarbeit zu danken. Wir haben dadurch, glaube ich, auch die Garantie dafür, dass die verschiedenen Interessen berücksichtigt wurden.
Viele Beteiligte mussten lernen: Alt ist nicht eine homogene Masse, es ist keine homogene Gruppe in der Bevölkerung, sondern „alt“ fängt bei dem einen schon knapp über 50 an und hört vielleicht knapp unter 100 auf, und jeder hat unterschiedliche Interessen, Befähigungen und Alterserscheinungen, sodass man auch da differenzierte Antworten finden muss. Die Erwartung an die Umsetzung der Leitlinien ist deshalb auch sehr groß. Mit ihnen verfügen wir über eine solide Grundlage, davon gehe ich fest aus.
Aber wie weiter? Kommunikation und Information sind auf allen Wegen wichtige Instrumente. Es soll eine gemeinsame Kommunikationsstrategie entwickelt werden, damit die Leitlinien auch wirksam umgesetzt werden können. Die Landesregierung wird diese Strategie entwickeln. Ende Januar gab es dazu erste Gespräche zwischen den Ressorts. Ende Mai sollen auf einer seniorenpolitischen Fachtagung Leitlinien und Kommunikationsstrategie vorgestellt und diskutiert werden. Es sind des Weiteren Workshops geplant, die sich mit ganz konkreten Umsetzungsfragen befassen. Ich habe auch schon eine ganze Reihe von Einladungen in die Region bekommen, wo die Leitlinien dargestellt werden sollen, aber auch noch einmal Hinweise und Anregungen von den Betroffenen aufgenommen werden können.
Wir kennen die Prognose, meine Damen und Herren, zur demografischen, zur wirtschaftlichen und zur sozialen Entwicklung. Wir werden damit leben müssen. Wir können nicht alles vorhersagen. Vor Überraschungen ist keiner gefeit. Aber wir sind ganz sicher, dass wir all das bewältigen werden, was wir heute bereits überschauen können. Es muss einer Seniorenpolitik, die aktivierend ist, gelingen, die Potenziale und Kompetenzen älterer Menschen herauszulocken und auch gesellschaftlich nutzbar zu machen.
Der Landtag hat vor einer Woche mit dem „Treffpunkt Landtag“ bereits einen ganz wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser seniorenpolitischen Leitlinien geleistet. Ich hoffe, die Diskussion setzt sich fort, und möchte alle dafür gewinnen, an der Gestaltung dieses wirklich wichtigen Zukunftspolitikfeldes mitzuarbeiten. - Herzlichen Dank.
Folgenden Unterschied zum Altsein gibt es auch noch: alt aussehen. Aber das wollen wir nun alle nicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Alltag und alle Untersuchungen zur demografischen Entwicklung weisen darauf hin, dass dem Älterwerden größere Bedeutung beizumessen ist. Es ist deshalb richtig, dass sich auch die Landesregierung schwerpunktmäßig der Seniorenpolitik zuwendet. Mit den Leitlinien der Seniorenpolitik hat die Landesregierung an vorhandene Betrachtungen der Lebenssituation älterer Menschen angeknüpft. Genannt sei hier nur „Wohnen im Alter“.
Die Anfangsphase der Diskussion der Leitlinien anhand eines Rohentwurfs war ein wenig hektisch, vor allem wenn Vereine und Verbände den eng gesetzten Fristen des Seniorenrates Rechnung tragen wollten, sich in die Diskussion einzubringen. Aber da auch ältere Menschen noch an Tempo zulegen können, wurde auch diese Etappe gemeistert.
Wichtig ist die Aussage der Ministerin in der letzten Ausschusssitzung - dies hat sie eben noch einmal unterstrichen -, dass es sich um Leitlinien handelt, die fortzuschreiben sind, die Erfahrungen und neue Erkenntnisse aufnehmen und auf das Land und seine Politik übertragen. Dass auch die Mitarbeit der Vereine und Verbände, von Institutionen und auch von Einzelpersonen gewünscht und notwendig ist, ist nicht nur am Rande zu bemerken.
Ungeachtet gelegentlicher Horrormeldungen und auch -darstellungen bleibt nüchtern festzuhalten, dass Älterwerden ein fester Bestandteil des Lebens der Menschen ist. Natürlich muss auch diese Lebensphase eine besondere Beachtung finden. Es darf nicht unterschätzt werden, dass es „die Alten“ oder „Ältergewordenen“ nicht gibt. Denn die Vielfalt, die das menschliche Zusammenleben so interessant macht, bleibt auch in diesen Lebensphasen erhalten.
das, was junge Menschen schon aussagen, fragt man nach ihren Wünschen für sich, für ihre Eltern und Großeltern. Das würdevolle Leben im Alter ist ein hohes Gut, für das viele ihren Möglichkeiten entsprechend etwas tun können, für das Politik etwas tun muss. Alter ist kein Synonym für Pflegebedürftigkeit und Bettlägerigkeit. Alter heißt sinnerfülltes Leben, oft eine Fortsetzung des vorausgegangenen Lebensabschnitts, heißt oftmals auch noch ganz neue Erfahrungen zu machen, heißt Lernen noch im Alter, heißt sich betätigen wollen, ja heißt auch Pflege.
Politik muss Rahmenbedingungen für das Altern in Würde schaffen. Dafür sind die Leitlinien der Landesregierung ein Beitrag, auf über 40 Seiten zusammengetragen, was die Situation der älteren Generation im Land Brandenburg ausmacht. Zusammenzustellen, was möglich ist, ist Voraussetzung für die Umsetzung dieser Leitlinien. Wichtig ist, an dieser Stelle nochmals zu unterstreichen, dass die Zugangsmöglichkeiten zu einem Alter in Würde sehr unterschiedlich sind. Die Landesregierung bezieht sich auf den Bericht des Ministeriums von August 2005 „Gesund alt werden - Soziale und gesundheitliche Lage älterer Menschen im Land Brandenburg“, wenn sie schreibt - Zitat -: