Wir fordern Sie daher nochmals auf, zu beschließen, dass eine öffentliche Ausschreibung und Bestenauslese durch ein Experteninstitut durchzuführen ist und die in die Vorauswahl kommenden Personen sodann vom Haushaltskontrollausschuss nach den in § 4 des Landesrechnungshofgesetzes festgelegten zwingenden Kriterien beurteilt und ein wirklich qualifizierter Bewerber mit der Befähigung zum Richteramt schließlich gewählt wird. Ich fordere Sie nochmals auf, unserem Antrag zuzustimmen, und ich bin und bleibe der Meinung, der Präsident oder der Vizepräsident - der Vizepräsident wird ja nicht wiederkommen - muss unbedingt die Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt erfüllen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Fraktion der DVU beantragt die Überweisung ihres Antrags in der Drucksache 4/4233, Neudruck, an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Für den Fall der Ablehnung dieses Überweisungsantrags, der soeben eingetreten ist, hat die DVU-Fraktion die Abstimmung in der Sache verlangt.
Wer dem Antrag in der Drucksache 4/4233, Neudruck, in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Die Aussprache wird durch den Beitrag des Abgeordneten Nonninger eröffnet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tierversuche sind der falsche Weg. Sie sind ebenso grausam für unsere Mitgeschöpfe, die Tiere, wie ungenau und wissenschaftlich veraltet. Doch leider haben sie eine lange Tradition, und es wird nach wie vor von interessierten Kreisen mit dem Leid der gequälten Kreaturen Profit gemacht. Damit muss endlich Schluss sein.
Wir Menschen sind verantwortlich für den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere als Mitgeschöpfe.
„Tier und Pflanze werden als Lebewesen geachtet. Art und artgerechter Lebensraum sind zu erhalten und zu schützen.“
Tierversuche sind mit enormen Qualen für die Tiere verbunden. Das allein ist Grund genug, sie aus ethischen Motiven zu verbieten.
Wenn offene Fragen einer Antwort bedürfen, müssen neue, tierversuchsfreie Wege beschritten werden. Dabei geht es nicht nur darum, dem Tier Leiden zu ersparen; auch aus wissenschaftlichen Erwägungen sollte auf Tierversuche verzichtet werden. Tierversuche sind nämlich mit erheblichen Mängeln behaftet. Versuchsergebnisse schwanken von Individuum zu Individuum, von Tierart zu Tierart, sodass ihre Aussagekraft für den Menschen erheblich in Zweifel gezogen werden kann und muss. Daher forderte unsere DVU-Fraktion bekanntlich auch im letzten Jahr, mit einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes Tierversuche gänzlich zu verbieten. Durch Ihre Ablehnung unserer damaligen Bundesratsinitiative, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen - dies sage ich mit Fug und Recht -, haben Sie sich gegen das Lebensrecht der Tiere vergangen und damit schwere Schuld auf sich geladen.
Unsere DVU-Fraktion dagegen wird sich weiterhin für den Schutz der Tiere und gegen Tierversuche aussprechen und dies parlamentarisch problematisieren. Daher auch unser heutiger Antrag.
Wenn Sie, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, meinen, dass Tierversuche immer noch unverzichtbar sind, so werden Sie uns doch sicherlich nicht widersprechen wollen, wenn wir völlig veraltete wissenschaftliche Methoden durch moderne, leistungsfähigere mit wesentlich exakteren Ergebnissen ersetzen wollen und damit Brandenburg, das Herr Ministerpräsident Platzeck ja immer vollmundig als Land der Forschung und Innovation darstellt, auf einen wissenschaftlichen Spitzenplatz bringen wollen.
Allein daher ist es auch Ihre Aufgabe, meine Damen und Herren von der Landesregierung, die Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen ebenso wie die Forschung in ande
ren innovativen Bereichen weiterzuentwickeln. Die wissenschaftliche Entwicklung in Europa und weltweit, aber wohlgemerkt insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, geht mehr und mehr weg von den inzwischen veralteten Tierversuchsmethoden zur Erprobung von Arzneimitteln und sonstigen Chemikalien hin zu tierversuchsfreien Testmethoden. Schauen Sie nach Baden-Württemberg, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Dort entstand unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst im August 2006 in Zusammenarbeit mit einer renommierten Schweizer Stiftung die erste deutsche Stiftungsprofessur für „In-vitro-Methoden zum Tierversuchsersatz“ an der Universität Konstanz, welche vom Land Baden-Württemberg mit Mitteln aus dem Landesprogramm „Qualitätsoffensive für die Universitäten“ unterstützt werden. Andere Bundesländer planen inzwischen ähnliche Initiativen.
Wenn Sie es, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen und auf der Regierungsbank, mit dem Wissenschaftsstandort Brandenburg ernst meinen, dann muss Brandenburg auch im Bereich der tierversuchsfreien Forschung mit den anderen Bundesländern wissenschaftlich mitziehen und darüber hinaus bundesländerübergreifende Synergieeffekte, zum Beispiel mit BadenWürttemberg, nutzen. Dies gilt gerade und erst recht aufgrund der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat und damit die Möglichkeit, innerhalb der EU, aber auch der OECD darauf hinzuwirken, dass nicht nur in Europa, sondern weltweit tierversuchsfrei getestete Arzneimittel und andere Chemikalien zugelassen werden und in einigen Jahren hoffentlich nur noch tierversuchsfreie Arzneimittel und sonstige Chemikalien im Umlauf sind.
Um Brandenburg eine führende Position in Forschung und Wissenschaft auf Bundes-, Europa- und weltweiter Ebene zu sichern, fordere ich Sie auf: Stimmen Sie als ersten Schritt unserem Antrag zu! Alternativ beantrage ich schon jetzt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur - federführend - sowie - mitberatend - an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. - Ich bedanke mich vorerst.
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Man fragt sich schon, was das für ein Antrag ist. Das Land Brandenburg hat sich - das wissen eigentlich alle Kollegen im Haus - schon Anfang der 90er Jahre entschieden, an den Universitäten keine medizinischen oder veterinärmedizinischen Fakultäten einzurichten, weil die Berliner Einrichtungen das anbieten. Mir sind in Brandenburg auch keine pharmazeutischen Unternehmen bzw. Unternehmungen bekannt, die mit Tierversuchen zu tun haben.
Insofern lässt sich die Frage stellen: Wozu soll die Landesregierung ein Landesprogramm mit dem Ziel, Tierversuche „hu
maner“ zu gestalten bzw. abzuschaffen, auflegen, wenn das Problem in Brandenburg gar nicht besteht? Mir drängt sich der Gedanke auf, dass die Autoren des DVU-Antrags vermutlich gar nicht aus Brandenburg kommen, Brandenburg nicht kennen, und der Antrag eigentlich für irgendein anderes Bundesland - jedenfalls nicht für Brandenburg - geschrieben wurde.
Auch die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung in Ruhlsdorf, das Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere in Schönow, das Institut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf oder das Institut für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow - all diese Institute habe ich schon besucht führen keine derartigen Versuche durch. Der Antrag ist also überflüssig; ganz abgesehen davon, dass Tierversuche durch strenge Bundes- und EU-Gesetze geregelt werden. Insofern ist es müßig, darüber weiter zu reden.
Es ist richtig: Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen. Die Aufnahme ins Grundgesetz ist von den Fraktionen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Dabei sollten wir es belassen und uns um die Dinge kümmern, die uns im Land Brandenburg tagtäglich bewegen. - Wir werden den Antrag zurückweisen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag führt die DVU-Fraktion erneut den Tierschutz im Munde. Erst im Oktober 2006 haben wir uns mit Ihrer Bundesratsinitiative beschäftigen müssen. Zur Ablehnung von Tierversuchen heute eine Landesinitiative - und beim nächsten Mal vielleicht eine für die kommunale Ebene?
Sowohl in das Grundgesetz als auch in die Landesverfassung hat der Tierschutz Aufnahme gefunden und ist mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen bedacht worden. Weitere Regelungen, wie die zur raschen Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden, um Tierversuche auf das notwendige Maß zu reduzieren, sind in der Diskussion. Es bedarf also Ihrer Initiative nicht. Es bedarf Ihrer Initiative auch deshalb nicht, weil bereits eine Debatte dazu geführt wird. So hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Verringerung der Zahl der Tierversuche einzusetzen. Die Zahl der Tierversuche ist seit einigen Jahren insgesamt rückläufig. Im Hinblick auf die aktuelle Debatte über die EU-Chemikalienrichtlinie, die REACH-Verordnung, besteht jedoch die Befürchtung, dass es wegen der erhöhten Prüfanforderung wieder zu einem Anstieg der Zahl der Tierversuche kommt. Im Bundestag wurde dies zum Anlass genommen, die Chemikalienrichtlinie als Chance für einen Paradigmenwechsel zu bezeichnen und sich in der Debatte fraktionsübergreifend für „Alternativmethoden statt Tierversuche“ auszusprechen.
Eine bereits im August 2004 veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung belegt, wie sich beim Einsatz aller heute bereits zur Verfügung stehenden Methoden Tierversu
che auf das notwendige Mindestmaß begrenzen lassen. Daraufhin hat der Bundesrat die Bundesregierung schon im September 2004 aufgefordert, die Entwicklung und Validierung alternativer Methoden zum Tierversuch intensiv voranzutreiben; das alles haben wir Ihnen schon im Oktober gesagt. Dennoch das müssten Sie wissen - sind Tierversuche für neue Diagnoseverfahren und Therapien bis heute unverzichtbar. Trotz aller medizinischen Fortschritte sind zum Beispiel Infektionen weltweit nach wie vor für ein Drittel aller krankheitsbedingten Todesfälle verantwortlich. Derzeitig ist es nicht möglich, die große Bandbreite der Aktionen und Reaktionen eines kompletten lebenden Organismus bei einer Erkrankung mit Alternativmethoden nachzubilden. Auch das haben wir Ihnen schon im Oktober fraktionsübergreifend zu vermitteln versucht. Den Eindruck, den Sie vermitteln wollen, sich nun auch noch dem Tierschutzgedanken verpflichtet zu fühlen, nehmen wir Ihnen nicht ab. Zu sehr ist uns allen die Schlagzeile im „Tagesspiegel“ vom tierquälenden DVU-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt gegenwärtig.
Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet auf ihren Redebeitrag. Darum erhält nun noch einmal der Abgeordnete Nonninger das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch einmal ganz langsam zum Mitschreiben für alle meine verehrten Kollegen: Ich fordere hier nicht die Abschaffung von Tierversuchen, sondern ein Forschungsprojekt, das sich mit Alternativen zu Tierversuchen beschäftigt. Wenn Sie den Antrag gelesen hätten, hätten Sie das verstanden; auch Herr Schulze.
„Wir Menschen sind für den Schutz des Lebens und das Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe verantwortlich. Daher hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen weiterzuentwickeln. Die Einrichtung der Stiftungsprofessur 'In-vitro-Methoden zum Tierversuchsersatz' an der Universität Konstanz ist dazu ein entscheidender Schritt.“
Dies erklärte der Wissenschaftsminister des Landes BadenWürttemberg, Prof. Dr. Peter Frankenberg, am 3. August 2006 in Stuttgart. Genau dies fordern wir in diesem Landtag heute auch. Nicht mehr und nicht weniger.
Inhaber der Professur, die von der Doerenkamp-Zbinden-Stiftung aus der Schweiz finanziert wird, ist Prof. Dr. Marcel Leist. Die Stiftung stellt der Universität Konstanz für die Finanzierung des Stiftungslehrstuhls über zehn Jahre hinweg insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung. Anschließend wird der Stiftungslehrstuhl in die Universität integriert. Das Land unterstützt die Ausstattung des Lehrstuhls mit Mitteln in Höhe von 665 000 Euro aus dem Sonderförderprogramm „Qualitätsoffensive Baden-Württemberg“.
Mit der Entwicklung einfacher zellulärer Testsysteme sollen Tierversuche weitgehend ersetzt werden. Verbunden mit diesen Forschungsaktivitäten ist die weitergehende Hoffnung auf innovative Neuroprotektionsstrategien im Kampf gegen neurogenerative Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose und Schlaganfall. Bei diesen Alternativmethoden zum Tierversuch handelt es sich um High-End-Technologien an der Schnittstelle zwischen Informatik, Biologie und Medizin. Der neue Lehrstuhl ist Kernstück eines biomedizinischen Zentrums der Universität, an dem tierversuchsfreie Methoden zur Risikoabschätzung von Chemikalien, Arzneistoffen und Kosmetika entwickelt werden. Er wird eine Leitfunktion übernehmen, um die von der Europäischen Kommission verabschiedete sogenannte 3-R-Strategie an den Hochschulen für die industrielle Anwendung zu entwickeln. Damit soll die Zahl der Tierversuche in der Europäischen Union in den nächsten Jahren drastisch reduziert werden. Frau Ministerin Prof. Wanka und meine Damen und Herren auf der Regierungsbank und von den Koalitionsfraktionen, davon - ich meine dies einzig und allein in innovativer Hinsicht - sind wir hier in Brandenburg Lichtmeilen entfernt. Es wird allerhöchste Zeit, dass Brandenburg, wenn es Wissenschaftsstandort sein und bleiben will, hier wissenschaftlich schnellstens aufschließt.
Dass Sie, Herr Kollege Schulze von der SPD, anderer Meinung sind, steht Ihnen zu. Sie können offensichtlich keine Anträge lesen. Sie haben von Forschung offensichtlich so viel Ahnung wie Luis Trenker vom Tiefseetauchen, aber dies ist auch völlig irrelevant.
(Schulze [SPD]: Das muss ich mir von Ihnen ganz be- stimmt nicht sagen lassen! - Unruhe bei der SPD)