Wir fordern eine öffentliche Ausschreibung sowie Vorauswahl der in die engere Wahl genommenen Bewerber durch eine externe Personalberatung. Danach soll die Anhörung der in der engeren Wahl befindlichen Besten durch den Haushaltskontrollausschuss erfolgen und anschließend die Wahl des qualifiziertesten Bewerbers durchgeführt werden.
Nur auf diese Art und Weise kann einem Postenschacher - wie dem ursprünglich geplanten Drei-Parteien-Deal zwischen den Fraktionen SPD, CDU und Linkspartei.PDS, welcher geplatzt ist - begegnet werden. Nur damit kann der sich abzeichnenden Welle nachfolgender Konkurrenzklagen - eine läuft bereits, wie Ihnen und mir bekannt ist - begegnet werden.
Noch einmal, meine Damen und Herren von den anderen Fraktionen: Um eine unbeanstandete Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg und die Besetzung dieses Postens sowie weiterer vakant werdender Posten im Landesrechnungshof mit wirklich qualifiziertem Personal zu erreichen, ist unser vorliegender Antrag geradezu zwingend. Wir fordern Sie hiermit auf, ihm nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Ansehen des Landes Brandenburg in der Öffentlichkeit zu
zustimmen. Alternativ beantrage ich die Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss für Haushaltskontrolle. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier wieder die übliche Litanei der DVU-Fraktion. Zweifellos ist auch eine Steilvorlage gegeben worden. Nicht immer ist „gut gemeint“ auch „gut gemacht“, aber es war gut gemeint.
Herr Claus, ich frage mich, warum Sie rücksichtslos einfach alles vorlesen, was man Ihnen aufschreibt. Sie sind eigentlich ein netter Kerl; wir kennen uns aus vielen gemeinsamen Jahren im Innenausschuss. Es ist manchmal nicht nachvollziehbar, dass Sie wider besseres Wissen - davon gehe ich jedenfalls aus - solche Dinge hier vortragen.
Es ist eben nicht so, wie Sie hier vorgetragen haben, dass es eine ganz normale Stelle, ein ganz normaler Beamtenjob ist, sondern - in der Verfassung und im Gesetz steht: „Der Landtag wählt.“ Wenn der Landtag wählt, dann ist das keine x-beliebige beamtenrechtliche Laufbahn, sondern etwas ganz Besonderes. Deswegen ist nach unserer Auffassung Artikel 33 Grundgesetz in der Form nicht anwendbar. Dass hier Dinge hätten besser laufen können, ist unbestritten. Man wäre ein Narr, würde man das in Abrede stellen. Aber das, was Sie hier zu inaugurieren versuchen, ist eben auch nicht richtig.
Der von Ihnen vorgeschlagene Weg der öffentlichen Ausschreibung hieße ja, dass alle Abgeordneten - auf Deutsch gesagt ihren Verstand an der Garderobe abgeben und irgendeine Privatfirma - wer immer diese aussucht - dann entscheidet, was wir hier zu wählen haben. Das ist doch eine Narretei, die nicht ernsthaft nachzuvollziehen ist.
Im Übrigen hält es die DVU-Fraktion für eine gute Idee, den Abgeordneten Schuldt zum Parlamentarischen Geschäftsführer ihrer Fraktion zu machen. Diese Idee, glaube ich, teilen die anderen Kolleginnen und Kollegen hier im Hause nicht. Dennoch halten Sie es für eine gute Idee.
Wir würden Ihnen nichts vorwerfen und auch nichts vorschreiben wollen. Sie sind eben der Meinung, dass er persönlich und fachlich qualifiziert ist. Man kann unterschiedliche Auffassungen haben, ohne sich zu nahe zu treten. Die Einwürfe, dass die in Rede stehende Kandidatin Frau Britta Stark nach § 4 des Landesrechnungshofgesetzes nicht die notwendigen Voraussetzungen besitzt, sind einfach falsch. Es geht nicht darum, was man glaubt, sondern um die Tatsachen. Das Einzige, was man machen muss, ist, in das Gesetz und in die Protokolle zu schauen, um zu sehen, was der Gesetzgeber 1991 und 1997 gemeint hat. Das findet man in den Protokollen der Ausschussberatungen.
Um ein bisschen für Klarheit zu sorgen, darf ich zum Beispiel aus dem Protokoll der Sitzung vom 20. November 1997 zitieren. Die Abgeordnete Ziegler sagte damals in der Gesetzesberatung als Ziel des Vorschlags des Hauptausschusses - Protokoll Seite 6017:
„Es ist eindeutig mehr Ostdeutschen und Landeskindern die Chance zu eröffnen, beim Landesrechnungshof eine leitende Tätigkeit einzunehmen.“
In dieselbe Kerbe hat zum Beispiel der Abgeordnete Vietze gehauen, indem er dort vorgetragen hat, dass das Landesrechnungshofgesetz in dieser Art und Weise ausgelegt werden soll.
Ich möchte als weiteren Kronzeugen in der Frage den damaligen Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten, Herrn Dr. Bräutigam, anführen, der in eben dieser Beratung zur Novelle des Landesrechnungshofgesetzes - Protokoll Seite 6019 - sagte, dass der Personenkreis, der für ein solches Amt in Betracht kommt, erweitert werden soll. Deswegen ist aus einer Mussregelung eine Sollregelung gemacht worden.
Der Abgeordnete Lunacek wandte damals noch ein, dass dann die Möglichkeit bestünde, dass die gesamte Landesrechnungshofspitze ohne Volljuristen wäre.
Ja, Sie haben gesagt, dass Sie sich das schwer vorstellen können, Sie haben nicht gesagt, dass Sie es ablehnen. Als das Gesetz 1997 in diesem Hohen Hause beraten wurde, war klar, dass das eine mögliche Option ist. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen, wobei ich die Juristen in diesem Hause um Verzeihung bitten möchte, dass wir von der SPD-Fraktion der Vorstellung, dass nur Juristen für bestimmte Dinge befähigt sind, nicht anhängen.
Im Übrigen wären ja die deutschlandweit bekannten und befähigten Personen, die niemand in Zweifel stellen würde, zum Beispiel der damalige Abgeordnete Dr. Diestel, seines Zeichens Jurist, heute erfolgreicher Rechtsanwalt, oder der Abgeordnete des Deutschen Bundestages Dr. Gregor Gysi, ehemaliger Senator in Berlin, oder der hochgeschätzte Herr de Maizière, seinerzeit Ministerpräsident, dann auch Bundestagsabgeordneter, nach der jetzigen Auslegung einiger Personen, die in der Zeitgeschichte und in der Zeitung ihre Meinung kundtun, nicht geeignet, das Amt des Landesrechnungshofpräsidenten zu bekleiden. Meine Damen und Herren, ich darf mich im Namen aller Ostdeutschen herzlich bedanken. Das heißt, nur jemand, der - auf Deutsch gesagt - eine westdeutsche Biografie hat, kann dieses Amt anstreben. Nein, das haben wir 1991 nicht so gewollt; das kann man auch nachlesen. Wir haben es auch 1997 nicht so gewollt. Was immer heute hineininterpretiert wird, ist nicht korrekt. Der Wille des Gesetzgebers ist nachvollziehbar ein anderer. Deswegen können wir uns der Kritik, die Sie in Ihrem Antrag formulieren, nicht anschließen, sondern wir halten ganz konkret dagegen. Wir als SPD-Fraktion möchten, dass ostdeutschen Landeskindern, die vielleicht zu DDR-Zeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht die Möglichkeit hatten zu studieren - wir haben ja heute über Geschichte und Stärkung von Demokratie gesprochen; es gibt auch Leute, die nicht die Möglichkeit hatten, weil sie vielleicht aus einem kirchlichen Elternhaus kamen oder zu den sogenannten Andersdenkenden
Wir wehren uns dagegen, dass heute Qualifikationen ausgesprochen oder abgesprochen werden, die als solche nicht anerkannt werden. Das kann nicht richtig sein.
Meine Damen und Herren, im Übrigen erfüllt Frau Stark, und zwar expressis verbis, die Anforderungen, die im § 4 des Landesrechnungshofgesetzes stehen. Deswegen kann von dem von Ihnen angesprochenen Skandal keine Rede sein. Sicher - das will ich einräumen - hätte man die Sache etwas ruhiger und eleganter angehen können, aber das ist kein Grund, das Amt und die Kandidatin in einer öffentlichen Kampagne zu beschädigen. Dass sich sogar Kollegen aus diesem Haus, die es eigentlich besser wissen müssten, die mit der Kollegin zusammengearbeitet haben, die sie kennen und wissen müssten, dass die Frau in ihrer Persönlichkeit, in ihrer Qualifikation die Eignung hat, dagegenstellen, empfinde ich als Armutszeugnis. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, wenn hier im Landtag gewählt wird, ist immer noch die Frage zu stellen, wer das Vorschlagsrecht hat. Man kann es in der Geschäftsordnung und auch im Gesetz nachlesen: Der Landtag wählt auf Vorschlag der Fraktionen oder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen können, dass uns eine Personalfirma jemanden aussucht, den wir dann zu wählen hätten. Das hieße ja, den Verstand an der Garderobe abzugeben. Meine Damen und Herren, das können Sie für sich tun. Ich nehme für mich in Anspruch, meinen Verstand nicht an der Garderobe abzugeben. Ich wehre mich dagegen und empfinde es als Zumutung und Anmaßung Ihrerseits, so etwas vorzuschlagen.
Ich bedanke mich und empfehle den Kolleginnen und Kollegen, den Antrag weder zu überweisen noch anzunehmen. Er gehört schlicht und einfach abgelehnt. Er ist auch eine Beleidigung von Ostdeutschen und ihrer Biografien, denen es abgesprochen wird, solche Posten bekleiden zu können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lunacek, ich wollte Sie nur daran erinnern, dass es 1997 war, als die CDU-Fraktion und wir in der Opposition waren. Deswegen haben wir damals völlig zu Recht die allein regierende SPD etwas kritischer begleitet.
Ich wollte nur sagen, dass Sie nicht irgendwelche Gewissensbisse haben müssen. Es gab gute Gründe dafür, das damals so zu machen.
Aus Sicht unserer Fraktion kann ich sagen, dass es schön gewesen wäre, wenn die vom Haushaltskontrollausschuss nominierte und mit der Empfehlung von Frau von der Aue zu wählende Frau Osten jetzt Direktorin wäre. Dann kam alles ganz anders. Wir befanden uns in einem Wahlvorgang, Frau von der Aue wurde Senatorin in Berlin, was ja eigentlich ein erfreuliches Ereignis ist. Dann trat die Situation ein, dass wir noch einen Vorschlag brauchten. Es wird ein Vorschlag unterbreitet, dann beginnt eine Diskussion, und da nutzen manche die Gunst der Stunde, sich sozusagen in besonderer Weise in diesen Diskussionsprozess einzubringen. Es sind Abgeordnete, Juristen, alles respektable Bewerberinnen und Bewerber, will ich ausdrücklich sagen, die sich an dieser Stelle eingebracht haben. Es sind viele Journalisten dabei, die ihre Zeitungen mit interessanten Nachrichten füllen müssen. Solche Personalien bieten sich in besonderer Weise an. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich es bedaure, dass im Moment zwei unserer Kolleginnen daran Schaden nehmen.
Wir sollten demzufolge sehr verantwortungsbewusst mit dieser Sache umgehen. Das tun wir, denn wir haben gesagt, dass wir in unserer Verfassung das Verfahren geregelt haben. Wir haben ein Landesrechnungshofgesetz, in dem die Nominierung geregelt ist. Wir haben den Haushaltskontrollausschuss, der dieses Verfahren als Beschlussempfehlung in das Parlament bringt. Ich finde, wir sollten das Zutrauen haben, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, als wir das alles in Gesetzesund Verfassungsform brachten.
Nun haben wir die Situation, dass etwas angezweifelt wird, und deshalb gesagt, dass wir ein Gutachten brauchen. Ich lege ausdrücklich Wert darauf, dass das Gutachten irgendwann erstellt wird. Als Mitglied des Präsidiums bitte ich den Präsidenten und die Vizepräsidentin ausdrücklich, Druck zu machen, denn wir können nicht noch ein Vierteljahr warten, bis wir jemanden gefunden haben, der das ausarbeitet. Ich mahne ausdrücklich eine höhere Intensität an.
Nach diesem Ergebnis muss geprüft werden, ob Handlungsbedarf besteht. Keinen Handlungsbedarf sehe ich bezüglich einer Personalberatungsfirma, denn die Entscheidung über den Rechnungshof und die Kontrolle der Regierung liegt bei diesem Parlament. Dessen Personalentscheidungskommission hat die Pflicht und Aufgabe, welche sie nicht einfach delegieren darf. Als wichtiges Gremium hat sie den Haushaltskontrollausschuss vorgeschaltet. In die Kolleginnen und Kollegen dort habe ich großes Vertrauen. Sie haben ihre Verantwortung wahrzunehmen, und ich bin der festen Überzeugung, dass sie das tun.
Damit komme ich auf etwas zu sprechen, wozu ich mich auch schon beim letzten Mal geäußert habe. Hier ist von Postenschacher die Rede. Darüber können Sie palavern; wir können das auch hier noch einmal machen, ich habe damit überhaupt kein Problem. Ich sage aber: Das hier ist kein Postenschacher; denn jeder wird Verständnis dafür haben, dass dann, wenn man eine einstimmige Empfehlung des Haushaltskontrollausschusses erwartet, die Mitglieder des Ausschusses natürlich miteinander reden müssen, und dass wir als Parlament, die wir jemanden mit einer so wichtigen Aufgabe betrauen wollen, auch überlegen müssen, ob das ein Kandidat ist, der nicht nur von der einen oder anderen Fraktion, sondern vom ganzen Hause getragen
wird. Wir sind also in der Pflicht, uns mit den Vorschlägen, mit den damit genannten Personen besonders intensiv zu beschäftigen, und wir haben eine besondere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen nicht öffentlich diskreditiert werden.
Heute haben Sie einen Antrag mit Neudruck eingebracht, in dem es um die Vorbereitung der Einsetzung in das Amt des Präsidenten geht. Sie haben so etwas schon einmal gemacht, und wir haben den Antrag damals abgelehnt. Zwei Monate später bringen Sie also einen weiteren Antrag ein. Sicherlich gibt es in Ihrer Fraktion einige Kollegen, die die Befähigung zum Richteramt haben und die aus dem alten Bundesgebiet kommen. Deshalb werden Sie sicherlich auch noch einen dritten Antrag schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass wir so etwas in diesem Parlament nicht nötig haben, weil wir souverän genug sind, richtige Entscheidungen zu treffen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Herr Abgeordneter Claus, Sie haben noch einmal das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schulze, es ist richtig, wir kennen uns schon jahrelang aus dem Innenausschuss, und wir sind zum Teil einer Meinung; trotzdem haben wir aber auch unterschiedliche Meinungen.
Ich habe keinen Namen genannt, den Sie vorgeschlagen haben, Herr Kollege Schulze. Auch habe ich über niemanden irgendetwas Schlechtes gesagt.
Wie Sie die Paragrafen interpretieren, entspricht Ihrer Meinung. Wir haben es so dargestellt, wie es im Prinzip im Gesetzbuch steht, Herr Kollege.
Herr Kollege Schulze, Sie werden auch nichts daran ändern, dass es sich bei dem personalpolitischen Hickhack um die Besetzung des Amtes des Präsidenten des Rechnungshofs Brandenburg um einen Fall von Ämterpatronage allerschlimmsten Stils handelt - übrigens, Herr Kollege Vietze, zu Ihren Ausführungen brauche ich nichts zu sagen; da erübrigt sich jedes weitere Wort -; denn nach dem Weggang der Landesrechnungshofpräsidentin von der Aue nach Berlin ging es Herrn Ministerpräsident Platzeck und den SPD-Genossen doch nur darum, eine der Ihren, deren Namen ich nicht nenne, und zwar im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Schulze, hier und heute bewusst nicht nenne, aus rein parteitaktischen Überlegungen an die Spitze des Landesrechnungshofes Brandenburg zu bringen. Dass die betreffende Kollegin nicht über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügt und, was für mich eigentlich am wichtigsten ist, auch nicht über zwei Staatsexamen, also nicht die Befähigung zum Richteramt hat, stört Sie dabei überhaupt nicht.
Dass im Falle dieser Wahl weder die Präsidentin noch ein anderes im Amt befindliches Mitglied des Landesrechnungshofs die Befähigung zum Richteramt hätte, stört Sie, meine Damen und Herren von der SPD, ebenso wenig. Ihre weiteren Partner der ganz großen Koalition, nämlich die CDU und die PDS, versuchten Sie einfach mit einem Direktorenposten ruhigzustel
len. Dass das so ist, hat sich herausgestellt. Als diese beiden Fraktionen, da die Sache öffentlich immer peinlicher wurde, schließlich aus der vertrauten Kungelrunde ausscherten - wie ich einmal formulieren möchte -, verständigte sich schließlich das Landtagspräsidium darauf, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dabei liegt ein solches vom Potsdamer Verfassungsrechtsexperten Dieter Umbach bereits vor - ebenso die Stellungnahme des Exbundesverfassungsgerichtspräsidenten Ernst Benda, welcher klar und deutlich feststellte, dass der zukünftige Präsident des Landesrechnungshofs zwingend Volljurist sein muss, weil der jetzige Vizepräsident, der einzige Volljurist, vom Dienst suspendiert ist. Auch liegen bekanntlich insgesamt elf Bewerbungen für das Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs vor, darunter mehrere von Volljuristen mit Berufserfahrung. Herr Kollege Schulze, mir ist das in dem Moment völlig egal, ob derjenige Bewerber aus dem ehemaligen Westen oder aus den neuen Bundesländern kommt; denn das Amt muss mit dem Besten besetzt werden. So ist es nun einmal.
Wir fordern Sie daher nochmals auf, zu beschließen, dass eine öffentliche Ausschreibung und Bestenauslese durch ein Experteninstitut durchzuführen ist und die in die Vorauswahl kommenden Personen sodann vom Haushaltskontrollausschuss nach den in § 4 des Landesrechnungshofgesetzes festgelegten zwingenden Kriterien beurteilt und ein wirklich qualifizierter Bewerber mit der Befähigung zum Richteramt schließlich gewählt wird. Ich fordere Sie nochmals auf, unserem Antrag zuzustimmen, und ich bin und bleibe der Meinung, der Präsident oder der Vizepräsident - der Vizepräsident wird ja nicht wiederkommen - muss unbedingt die Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt erfüllen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.