Wir halten diesen Beschlussvorschlag für außerordentlich zustimmungsfähig, weil er das Minimum dessen ist, was dieses Parlament erwarten kann.
Man sollte fairerweise klar und deutlich sagen, dass es sich bei dem vom Land benannten Vertreter um den Ministerpräsidenten handelt. Über ihn sind wir sogar als Parlament vertreten; denn der Ministerpräsident ist in Potsdam direkt gewählter Ab
Ich war aber davon ausgegangen, dass anderes möglich gewesen wäre. Ich unterstelle, dass es entsprechende Überlegungen gab. Warum reichen 16 Ministerpräsidenten und 16 Bundestagsabgeordnete, wenn es darum geht, über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zu reden, wo doch dieser Bereich entsprechend den jeweiligen Landesverfassungen in der Kompetenz der Parlamente liegt? Warum wurde ein Auswahlprinzip gewählt, nach dem die Landesparlamente nur vier Vertreter vorschlagen dürfen?
Angesichts dessen haben wir uns schriftlich an die Präsidenten der Landtage gewandt, um festzustellen, welches die Ursachen sind. Es gab interessante Antworten. Der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses teilte uns auf unser Anschreiben mit:
„in Bundestag und Bundesrat darauf verständigt, bei der Verteilung der vier für die Legislative der Länder vorgesehenen Sitze denjenigen Parteien Vorrang einzuräumen, die in den meisten Landtagen vertreten sind.“
Den Vorschlag, die Sitze jenen Parteien zuzuerkennen, die in den Landtagen die meisten Parlamentarier stellen, hat man verworfen. Dann hätte sich nämlich eine andere Zusammensetzung ergeben. Die CDU stellt 711 Landtagsabgeordnete, die SPD 591, die Linke 150, die Grünen 135, die CSU 124 und die FDP 103.
Wir haben uns auch an den Präsidenten unseres Landtages gewandt und nachgefragt, warum er einer solchen Einigung zugestimmt hat. Er hat durch die Blume zu verstehen gegeben, so richtig sei er nicht gefragt worden. Im Übrigen sei es FDP und Grünen - beide Parteien stellen, wie gesagt, weniger Landtagsabgeordnete als die Linke - schwer zu vermitteln gewesen, zugunsten der Linkspartei auf einen Sitz zu verzichten. Warum ist man nicht auf die Idee gekommen, statt eines Gremiums aus 32 Mitgliedern eines mit 34 zu wählen, damit alle in Landtagen vertretenen großen Parteien repräsentiert sind?
Bemerkenswert finde ich, dass uns der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses wissen lässt - er fordert uns übrigens auf, mitzutun -, er wolle nicht verhehlen, dass er sich hätte vorstellen können, in die Verteilung der den Landtagen zustehenden Gremiensitze den jeweiligen Vorsitzenden der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente einzubeziehen. Wie souverän sind die Repräsentanten der Landtage in der Bundesrepublik Deutschland unter den Bedingungen föderaler Strukturen, wenn sie ein Arbeitsgremium namens „Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente“ haben, dessen gewählter Präsident und Sprecher bei den föderalen Themen, die die Finanzen betreffen, nicht mitsprechen darf? Wenn man über föderale Strukturen redet, darf man auch einmal über die Rechte, die Kompetenzen und die Verantwortung von Landesparlamenten sprechen.
Wenn es Ministerpräsidenten gibt, die sich in Bezug auf Europa Gedanken machen, ob das, was dort geschieht, möglicherweise nicht mehr mit den Rahmenbedingungen des Grundge
setzes und der Landesverfassungen in Übereinstimmung steht, dann, so glaube ich, kann man dem sogar folgen. Demzufolge wäre es gut, wenn wir uns rechtzeitig auf die neuen Bedingungen einstellen würden.
Dass wir nunmehr die entsprechenden Informationen rechtzeitig erhalten sollen, bietet uns zugleich die Chance, uns mit den Sachthemen zu beschäftigen. So ist die Begrenzung der Staatsverschuldung in der Diskussion. Der Ministerpräsident Sachsens, Herr Milbradt, sagt, es solle scharfe Sanktionen geben. Da wird von einer höheren Steuerautonomie der Länder, dem Länderfinanzausgleich und vielem anderen mehr geredet. Ein nationaler Stabilitätspakt ist in der Diskussion. Ich wünsche mir, dass die Landesregierung die Kraft hat, uns zu informieren. Wir alle sollten uns zugleich die Zeit nehmen, über die inhaltlichen Herausforderungen, vor die uns dieser Prozess stellt, zu sprechen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schicksal der Länderfinanzen darf nicht nach Gutsherrenart vorbereitet werden. Nach der Verabschiedung der Föderalismusreform konzentriert sich die Debatte nun auf die Neuordnung der Finanzen zwischen Bund und Ländern. Dafür wurde die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es liegt bereits eine Menge brisanter Vorschläge zum Umgang mit der Verschuldungspolitik der Länder vor. So will zum Beispiel Bayerns Noch-Ministerpräsident Stoiber ein Frühwarnsystem gegen Überschuldung in den Ländern. Bundesfinanzminister Steinbrück will sogar eine Sanktionsmöglichkeit im Grundgesetz verankert wissen usw. Gerade das Land Brandenburg als eines der Nehmerländer wird im Bereich des empfindlichsten Ressorts, nämlich dem der Finanzen, tangiert.
Umso bedauerlicher ist es, dass die jeweils nur vier Vertreterinnen und Vertreter der Landtage in der Kommission nicht einmal mit Stimmrecht ausgestattet sind. Es liegt die Befürchtung nahe, dass die Abgeordneten der Landtage von den stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern - allesamt Vertreter des Bundes und der Länderexekutiven - nicht nur bei deren Abstimmungsprozessen ignoriert, sondern auch im Hinblick auf den Informationsstand in einer Weise behandelt werden, die wir als DVU-Fraktion nicht akzeptieren können. Schließlich haben wir uns als DVU-Abgeordnete in der Vergangenheit als einzige für die Einführung von direkter Demokratie in das Grundgesetz in allen verfassungsrelevanten Fragen eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun, meine Damen und Herren.
Ich drücke die Problematik des Übergehens der Länderparlamente mit Sicherheit härter aus, als dies in dem vorliegenden Antrag zum Ausdruck kommt. Aber ich denke, mit dieser Kritik trifft man den Nagel auf den Kopf. Selbst ein Minimum an demokratischem Grundverständnis erfordert selbstverständlich, dass dem Landtag wenigstens regelmäßig und rechtzeitig
Bei der Lektüre des vorliegenden Antrages drängt sich mir indessen nicht nur die reichlich verspätete Erkenntnis der Koalitionäre auf, dass selbst ihnen möglicherweise wichtige Informationen aus diesem Gremium vorenthalten werden, sondern damit auch ein Misstrauen gegenüber der von Ihnen getragenen Landesregierung.
Dies sage ich nicht einfach ins Blaue hinein. Bekanntlich ist es in der Vergangenheit bereits zu Unstimmigkeiten zwischen dem Landtag und der Landesregierung gekommen, weil letztere den Landtag zum Beispiel über den Abschluss von Staatsverträgen oder über sonstige wichtige Maßnahmen entweder nur spärlich oder sehr spät informiert hat, sei es zu wichtigen Rechtsverordnungen oder sei es zur haushalterisch relevanten Zustimmung gegenüber Einzelpersonen gekommen und vieles Weitere. Die Koalitionäre haben direkt zu befürchten, selbst nicht zu erfahren, was der Ministerpräsident in der Kommission eigentlich tut. Natürlich betrifft diese Befürchtung auch die Opposition in diesem Hause. Deswegen werden wir in der Sache dem vorliegenden Antrag selbstverständlich zustimmen. - Ich bedanke mich.
Herzlichen Dank. - Das Wort geht an Herrn Minister Speer. Ich möchte denen, die eben meinten, der Stuhl des Ministerpräsidenten habe gewackelt, zur Kenntnis geben: Es war der Stuhl des Finanzministers.
Wir müssen uns ernsthaft überlegen, ob er dem Landtag gegenüber jetzt auch in die finanzielle Pflicht genommen werden kann. - Bitte schön, Herr Minister.
Ich will nur sagen: Wenn jemand eine Nachfrage hat, muss er diese schnell anmelden; denn die Antwort ist sehr kurz: Wir sagen alle Informationen zu.
Herr Minister, ich bedanke mich, dass Sie für Bewegung am späten Abend sorgen. Ich hätte eine Nachfrage. Laut einer Presseerklärung von Herrn Oettinger will er neben Fragen zum nationalen Stabilitätspakt auch die Forderung stellen, dass der Wettbewerbsföderalismus de facto - ich nehme die Verhandlungen zum Schwerpunkt - thematisiert wird.
Meine Frage lautet: Hat sich die Landesregierung zu dieser Thematik bereits abschließend eine Meinung gebildet, oder
Die Ministerpräsidenten haben sich verständigt. Wie immer in diesen Runden gibt es keine Debatte über den Finanzausgleich, keine Debatte über den Solidarpakt und auch keine Debatte über Länderneugliederungen. Nichtsdestotrotz taucht es regelmäßig - wie Nessie von Loch Ness - wieder auf. Die Position der Landesregierung ist: Wir wollen diesbezüglich Schlimmstes verhindern.
Ich rufe den Antrag, der Ihnen in der Drucksache 4/4241 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei vereinzelten Enthaltungen ist diesem Antrag zugestimmt worden, und er ist somit angenommen.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Pleiten, Pech und Pannen - dies ist der derzeitige Sachstand in dem skurrilen Durcheinander, das sich derzeit unter den Koalitionsfraktionen und den Genossen von der Linkspartei.PDS-Fraktion um die Besetzung des Postens des Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg abspielt. Wir als Vertreter der DVU-Fraktion, die sich als einzige an diesem unwürdigen Gerangel nicht beteiligen, sagen klipp und klar: Was sich hier vor der Öffentlichkeit abspielt, werte Kolleginnen und Kollegen, ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger und der Demokratie in Brandenburg.
Zudem trägt es dazu bei, die Politverdrossenheit in diesem Lande weiter zu steigern. Lassen wir diese groteske Affäre um die Besetzung des Amtes des Präsidenten des Landesrechnungshofes wie auch eines Direktorenpostens noch einmal Revue passieren.
Nachdem die bisherige Präsidentin des Landesrechnungshofes aufgrund ihres Wechsels als Justizsenatorin nach Berlin ihr Amt niederlegte, ist das Präsidentenamt zurzeit vakant und daher neu zu besetzen. Der derzeitige Noch-Vizepräsident ist nach wie vor suspendiert. Es ist nicht damit zu rechnen, dass er zurückkehrt.
Die Rechtslage ist völlig klar. Gemäß Artikel 107 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 3 des Landesrechnungshofgesetzes wird der Präsident des Landesrechnungshofes vom Landtag gewählt und ist von der Landesregierung zu ernennen. Gemäß Artikel 107 Abs. 2 Satz 2 der Brandenburgischen Verfassung in Verbindung mit § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg findet vor der Wahl eine Anhörung im Ausschuss für Haushaltskontrolle statt.
Da es sich beim Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofes des Landes Brandenburg um einen verantwortungsvollen und einen der höchsten Posten innerhalb des Landes handelt und da § 4 des Landesrechnungshofgesetzes in seiner Neufassung klar und deutlich fordert, dass der Präsident und die anderen Mitglieder des Landesrechnungshofes das 40. Lebensjahr vollendet haben müssen, über eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder über die Befähigung für eine Laufbahn des Höheren Dienstes verfügen müssen, daneben langjährige Berufserfahrung - insbesondere im öffentlichen Dienst - besitzen sollen sowie ein Drittel der Mitglieder des Landesrechnungshofes - darunter der Präsident oder der Vizepräsident - über die Befähigung zum Richteramt verfügen soll, ist das weitere Verfahren unseres Erachtens klar und deutlich vorgezeichnet.
Wie im Bereich jedes anderen höheren Postens - sei es in der Verwaltung oder im Bereich der freien Wirtschaft - ist es doch gerade auch hier zwingend erforderlich, eine öffentliche Ausschreibung mit anschließender Bestenauslese durchzuführen und mit dieser Methode die jeweils qualifizierteste Bewerberin bzw. den qualifiziertesten Bewerber auszuwählen. Nichts anderes, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, bezweckt unser vorliegender Antrag.
Wir fordern eine öffentliche Ausschreibung sowie Vorauswahl der in die engere Wahl genommenen Bewerber durch eine externe Personalberatung. Danach soll die Anhörung der in der engeren Wahl befindlichen Besten durch den Haushaltskontrollausschuss erfolgen und anschließend die Wahl des qualifiziertesten Bewerbers durchgeführt werden.