Zudem habe ich dargestellt, welche neuen Anschlussmöglichkeiten sich für das gesamte Netz von Jüterbog - von der RB 33 und von dem RE 7 - ergeben. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Vorteile, die ich hier beschrieben habe, auch in den entsprechenden Fahrgastzahlen darstellen werden. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Da wir vorhin überzogen haben, lasse ich noch eine Frage zu. Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Klocksin, der Gelegenheit hat, die Frage 962 (Förderantrag der Tropical Island Management GmbH) zu formulieren.
Das Tropical Islands - die tropischen Inseln - haben uns bereits mehrfach beschäftigt, insbesondere dann, wenn es um Geld ging. Nun lesen wir in der Zeitung, die beantragten und zugestandenen Fördermittel sind noch nicht abgeflossen. Dennoch werden bereits weitere ins Auge gefasst.
Meine Frage: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Tropical Island Management GmbH vor Abruf der genehmigten Mittel einen neuen Förderantrag stellt?
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Klocksin, es stimmt, dass es zwei Anträge gibt. Der eine Antrag ist entschieden. Die Fördermittel sind wegen fehlender Auflagenerfüllung aber noch nicht abgeflossen. In der Tat hat das Unternehmen einen zweiten Antrag vorgelegt. Jedoch kann ich nur diesen Fakt bestätigen; eine Bewertung des Antrags ist mir gegenwärtig nicht möglich. Allein nach der Qualität ist diese Bewertung nicht zulässig.
Dass Unternehmen das eine tun und das andere nicht lassen, ist eine Praxis, die ich an dieser Stelle im Einzelnen nicht bewerten möchte und auch nicht darf. Ich glaube, das würde der Sache auch nicht gerecht. Dahinter stecken Unternehmensinteressen, die im Einzelnen diskutiert werden müssen.
Bereits der erste Antrag hatte ein qualitatives Niveau, welches eine handwerklich-fachliche Bearbeitung in Ihrem Hause - so meine Erinnerung - nicht zuließ. Ist dieses Verfahren, das wir hier erleben, stilprägend und wirft es aus Ihrer Sicht einen Schlagschatten auf das Unternehmen selbst?
Nein, im Gegenteil. Es ist ein kompliziertes, in der Sache einmaliges und in der Größenordnung besonders anmutendes Unternehmen. Es ist vor allem eine besondere Unternehmung in unserer Halle in Brand. Die Halle steht mitten in Brandenburg und ist von allen Seiten gut sichtbar. Insofern fühle ich mich etwas mitverantwortlich, dass daraus eine gute geschäftliche, die gedeihliche Entwicklung unseres Landes unterstützende Unternehmung wird.
Es ist aber ein internationales Unternehmen. Ich kann von sehr großen Mühen und partnerschaftlichen Arbeiten sprechen, die diese Arbeit qualifiziert haben. Im Umgang mit diesem Thema haben beide Seiten gelernt. Es wirft also keinen negativen Schlagschatten auf die Partner, die in Brand investieren.
Herr Minister, ich werde die nächsten drei Fragen nacheinander stellen lassen. Schreiben Sie am besten mit. - Herr Domres, bitte.
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Sie haben erläutert, dass die Mittel in Höhe von 17 Millionen Euro aus dem ersten Antrag noch nicht abgeflossen seien. Können Sie diesbezüglich konkrete Gründe benennen? Im Wirtschaftsausschuss wurde uns das so dargestellt, dass die Voraussetzungen dafür gegeben seien, dass die Fördermittel abfließen könnten.
Zweite Frage: Wenn es einen zweiten Fördermittelantrag gibt, wird dieser dann auch europarechtlich darauf geprüft, inwieweit möglicherweise mit einem zweiten Fördermittelantrag ein ungebremster Kapitalfluss vorzufinden ist?
In Ergänzung zur ersten Frage meines Kollegen Domres möchte ich fragen: Welche Begründung gab es, dass dem ersten Fördermittelantrag im Prinzip von Ihnen mit Bedingungen an das Unternehmen stattgegeben wurde? Unter anderem geht es um Fragen wie die, ob 500 Arbeitsplätze noch aktuell sind. Gibt es weitere Fakten, die es rechtfertigen, dem Fördermittelantrag zuzustimmen? In der Bevölkerung wird das sehr kritisch gesehen.
Auch meine Frage geht in diese Richtung. Sie sprachen eben von Auflagen. Welche Auflagen sind konkret nicht erfüllt? Warum ist das Geld nicht abgeflossen?
Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte mit der Frage des Kollegen Domres beginnen. Im Ausschuss ist nichts falsch oder nicht richtig dargestellt worden. Wir haben gesagt - ich habe an dieser Stelle schon einmal auf einschlägige Fragen geantwortet -, wie klar die Konditionierung insbesondere zur Verbürgung ist, die beigebracht werden muss, um die Mittel flüssig zu machen. Es gab eine große Übereinstimmung, dass man bei dieser Investition besondere Sicherheiten einbauen muss. Diese Bedingung ist noch nicht in der gewünschten Form erfüllt. Ich sehe aber aus heutiger Sicht kein einschlägiges Problem - ich habe das an dieser Stelle nur festzustellen -, weil es eine übereinstimmende Bewertung des Vorgangs zwischen dem Unternehmen und unserem Haus gibt. Davon werde ich mich auch nicht abbringen lassen.
Zu den Hinweisen von Ihnen, Frau Osten: Konditionen oder Rahmenbedingungen, die dabei eine Rolle gespielt haben, stehen nicht in Zweifel. Sie sind auch nicht verändert. Sie kennen das offensive Herangehen. Sie kommentieren Ihre Frage damit, dass das in der Bevölkerung kritisch gesehen werde. Es wird sowohl so als auch so gesehen. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass natürlich genau beobachtet wird, wie wir mit dem Investor umgehen. Aber es gibt auch positive Entwicklungen im Umfeld dieser Investition. Deshalb kann ich an dieser Stelle nicht darüber berichten, dass sich Konditionen verändert haben oder nicht erfüllt worden sind. Im Gegenteil, die Offensive des Unternehmens am Standort, nach der Startphase für einen langfristigen Erfolg etwas besser zu machen, ist in aller Munde und allen bekannt, egal, wie man dazu im Einzelnen steht.
Frau Dr. Schröder, ich möchte noch einmal betonen: Das sind die Konditionen, die da eine Rolle gespielt haben. Aus dem Geschäftsgang der öffentlichen Bearbeitung dieses Antrags heraus ist gesagt worden, unter welchen Bedingungen wir dieser Förderung zustimmen. Die Bedingungen müssen erfüllt werden und dann werden wir sehen.
Die Anträge der Unternehmen werden europarechtlich daraufhin geprüft, ob sie die einschlägigen Schwellenwerte bzw. Prüfkriterien erfüllen. Ich sehe bei diesem Antrag, den ich nicht bewerten kann, weil ich nur eine Summe vor Augen habe, keinen Ansatz zur europarechtlichen Bewertung. Das geschieht durch unsere Gremien auf der Grundlage der europäischen und der nationalen Regelwerke in hoheitlicher Verantwortung. Dafür müssen wir Verantwortung tragen, und gegebenenfalls wollen wir sie auch tragen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie in die Mittagspause. Ich erwarte Sie um 13 Uhr wieder hier.
Meine Damen und Herren, es ist 13 Uhr, wir setzen fort. Ich begrüße zunächst unsere Gäste von der Käthe-Kollwitz-Oberschule in Mühlenbeck. Die ganze Schule scheint heute Wandertag zu haben. - Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes
Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten Kolodzeike von der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur Diskussion stehende Gesetzentwurf ist durch das zuständige Ministerium zu spät erarbeitet worden und, wie wir sehen, mit heißer Nadel gestrickt. Der Entwurf ist Stückwerk geblieben und bringt keine Verbesserung für die Menschen, bei denen der Hilfebedarf besteht - im Gegenteil: Während der gesamten Diskussion zu diesem Gesetzentwurf spielten die Probleme der betroffenen Menschen leider nur eine nachgeordnete Rolle.
In der Anhörung am 18. Oktober wurde von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung abgelehnt, vom Landkreistag ebenso wie von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, von einzelnen Leistungserbringern und Einrichtungsträgern ebenso wie vom Sozialverband VdK und einzelnen Sozialdezernenten aus den Landkreisen. Es erschließt sich mir nicht, warum Zeit und Mühen für Anhörungen aufgebracht werden, wenn die Aussagen und Anregungen der angehörten Fachleute nun ignoriert werden.
Die Überlegungen der Landkreise, dieses Gesetz vom Verfassungsgericht auf seine Rechtsstaatlichkeit hin prüfen zu lassen, sind deshalb auch völlig verständlich.
Worum geht es im Einzelnen? - Sie wollen im Gesetz nicht festschreiben, dass die stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe sowie die Hilfe zur Pflege auf die örtlichen Träger
der Sozialhilfe übertragen wird, dies ausschließlich aus Angst vor dem Konnexitätsprinzip, dem das Land dann verpflichtet ist. Sie glauben, sich rechtlich aus der Anwendung dieses Prinzips herauswinden zu können, wenn Sie durch Weglassen die Übertragung vornehmen, und das, obwohl Sie wissen, dass dieser weggelassene Bereich der Sozialhilfe mehr als 90 % der Finanzmittel für die gesamte Behindertenhilfe des Landes bindet.
Wir haben vorgeschlagen, eine klare, ordnungspolitisch überschaubare Übertragung der stationären und teilstationären Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe vorzunehmen. Daraus würden sich selbstverständlich gegenseitige Verpflichtungen zwischen Land und Kommunen ergeben, Verpflichtungen, die die Sicherung und Weiterentwicklung dieses Bereiches der Sozialhilfe im Interesse der behinderten und pflegebedürftigen Menschen gewährleisten.
Zweitens: Sie wollen nach § 4 des Gesetzentwurfs ein Instrument einsetzen, das Sie einen „Gemeinsamen Ausschuss“ nennen. Das ist ein zahnloser Tiger. Da der „Gemeinsame Ausschuss“ lediglich Empfehlungen geben kann, wird nicht gewährleistet werden, dass die 75 in der Brandenburger Kommission ausgehandelten Vereinbarungen zu landesweiten Standards und landeseinheitlichen Verfahrensweisen auch nach der Kommunalisierung erhalten bleiben. Das Argument der kommunalen Selbstverwaltung wird auch dieser „Gemeinsame Ausschuss“ zähneknirschend akzeptieren müssen: Der Ansatz ist gut, aber das Mittel ist leider zu schwach.
Wir schlagen vor, eine Dienststelle einzurichten, die die Sicherung der bislang zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände vereinbarten Rahmenbedingungen und Standards gewährleistet. Sie soll, im Gegensatz zu einem „Gemeinsamen Ausschuss“, die Kompetenz erhalten, Rahmenverträge und andere Vereinbarungen für die örtlichen Träger abzuschließen. Dieser Dienstleister müsste mit dem Sozialministerium des Landes eng zusammenarbeiten, um eine landesweite Sozialplanung erstellen zu können. Gleichzeitig könnte er für die Kommunen als Dienstleister weitere Aufgaben wahrnehmen, zum Beispiel: Unterstützung der Kommunen beim Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff., Vorhalten eines sozialpädagogisch-medizinischen Fachdienstes, Erarbeitung eines gemeinsamen oder zumindest vergleichbaren Controllings und Berichtswesens, Empfehlungen und Durchführung für die Fortbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, wollen Kosten und Verantwortung abschieben. Wir dagegen wollen im Interesse der Betroffenen die Gesamtverantwortung des Landes für die Behindertenhilfe nicht abgeben.
Es reicht uns nicht aus, dass mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vertraglich vereinbart wird, ob landesweite und landeseinheitliche Standards in der Eingliederungshilfe weiter gelten werden oder nicht - aus Verträgen kann man austreten oder ihnen erst gar nicht beitreten -, weil die finanzielle Ausstattung für bisherige Standards den Kämmerern nicht auskömmlich erscheint oder ihnen eine niveauvolle stationäre und teilstationäre Behindertenhilfe zu teuer wird. Auf jeden Fall darf die Kommunalisierung nicht zulasten der Hil
Drittens: Sie wollen den Landkreisen und kreisfreien Städten eine in den nächsten vier Jahren gleichbleibende Finanzmittelpauschale für die Erfüllung der durch Weglassen übertragenen Aufgaben zur Verfügung stellen. Völlig unbeachtet bleiben die vom MASGF kostenaufwendig beigebrachten Studien. Diese prognostizieren, dass die Fallzahlen im stationären und teilstationären Bereich jährlich um mindestens 3 bis 4 % anwachsen werden.
Sie wollen, völlig ungeachtet der tatsächlichen, unterschiedlichen Belastungen der Kommunen, durch die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe sparen. Das ist Ihr Ziel. Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, warum sagen Sie es nicht auch so? Wie viele Demonstrationen brauchen Sie noch, um tatsächlich Politik für die Menschen in unserem Land zu machen? Sie sparen auf Kosten der Betroffenen und Kommunen. Anders ist die Verweigerung einer Dynamisierung nicht zu erklären.