Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Stobrawa, der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert seit längerem eine Verschärfung von Sanktionen gegen extremistische Gewalttäter. Die Landesregierung steht in dieser Frage an der Seite des Zentralrats und plädiert für die Schaffung einer Vorschrift, die völlig eindeutig und klar bei extremistischer Motivation einer gefährlichen
Wie Sie wissen, hat Brandenburg bereits am 26. September 2000 den Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung von Sanktionen gegen extremistische Gewalttäter und zur Verbesserung der Verfolgung von Propagandadelikten in den Bundesrat eingebracht, der im Bundesrat bisher keine Mehrheit fand. Mit Blick auf die ablehnende Resonanz aus den anderen Bundesländern erscheint eine Umsetzung im Bundesrat insoweit schwierig.
Das Ministerium der Justiz sucht derzeit nach Möglichkeiten, diese Bedenken auszuräumen. In diesem Punkt bin ich zuversichtlich, da diese Problematik in den letzten Monaten verstärkt unter dem neudeutschen Begriff Hate Crime Eingang in die Diskussion gefunden hat. In diese Diskussion wird sich die brandenburgische Landesregierung einbringen, um für einen Gesetzentwurf zu werben, der gefährliche Körperverletzung mit menschenverachtender oder extremistischer Motivation stärker bestraft.
Soweit der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma im Behördenund Medienrecht ein Diskriminierungsverbot fordert, sieht die Landesregierung zurzeit keinen Handlungsbedarf. Die nun erfolgte Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie - sprich Antidiskriminierungsrichtlinie - trägt diesem Anliegen Rechnung. Die Wirkungen dieser von der Bundesregierung umgesetzten Maßnahmen sollen nunmehr abgewartet werden. Konkret heißt das, dass eine Ergänzung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Brandenburg nicht erforderlich ist. Ich weise darauf hin, dass Artikel 12 Abs. 2 der Landesverfassung als höchstes Gesetz unseres Landes ein Diskriminierungsverbot enthält. In Absatz 2 heißt es:
„Niemand darf wegen seiner Rasse, Abstammung, Nationalität, Sprache, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner sozialen Herkunft oder Stellung, seiner Behinderung, seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden.“
Ich denke, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz vor Vorurteilen nicht erforderlich und auch nicht hilfreich sind. Soweit es um die tatsächliche Bekämpfung von Schmähungen gegenüber Minderheiten geht, wird die Landesregierung weiterhin nicht zu tolerierende Äußerungen öffentlich anprangern, um so den Gegnern unseres Rechtsstaates zu begegnen und einen gesamtgesellschaftlichen Konsens darüber zu erreichen, dass menschenverachtende Ausgrenzung keineswegs geduldet wird.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich habe dennoch eine Nachfrage: Ist die brandenburgische Landesregierung im Moment aktiv im Bundesratsverfahren etabliert und wartet nicht weitere Jahre ab, ehe es wieder zu Diskussionen über diesen Gesetzentwurf kommt?
Wir werben um Zustimmung. Wir wissen aber, dass eine solche Entscheidung nur auf Bundesebene getroffen werden kann. Sie haben natürlich die Möglichkeit, sich an Ihre Bundestagsabgeordneten mit der Bitte zu wenden, solche Initiativen einzubringen.
Meine zweite Frage lautet: Wie schätzen Sie die Wirkungen ein, die die Äußerungen einer Ministerin, eines Generalstaatsanwalts und anderer auf jene Gruppe gebracht haben, die hier im August von der Gruppierung der Sinti und Roma der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden?
Meine dritte Frage lautet: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass wir gemeinsam mehr tun müssen, um der deutschen Mehrheitsbevölkerung den hunderttausendfachen Mord an den europäischen Sinti und Roma stärker ins Bewusstsein zu rufen, und dass wir konkrete Schlussfolgerungen für das Zusammenleben von Deutschen und Sinti und Roma auch in der Region Berlin/Brandenburg ziehen müssen? Ich beziehe mich auf bestimmte Aktivitäten von so genannten Fans, die in einem Fußballspiel zwischen Hansa Rostock und Babelsberg mit rassistischen Äußerungen aufgefallen sind.
Der Kampf gegen menschenverachtende Äußerungen ist eine Angelegenheit der gesamten Zivilgesellschaft. Entgegen der Behauptung in Ihrer Fragestellung hat sich jedes Mitglied der Landesregierung - auch die von Ihnen angesprochene Ministerin - ganz klar von den Auffassungen in diesem Artikel distanziert. Hier gehen Sie offensichtlich von einer falschen Wahrnehmung aus.
Der Ministerpräsident hat gegenüber den Vertretern der Sinti und Roma deutlich gemacht, dass wir konkrete Schlussfolgerungen ziehen und alles tun werden - durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen oder Presseäußerungen -, uns ganz klar an die Seite der Sinti und Roma zu stellen.
Frau Ministerin, wir hatten Gelegenheit, diesen Vorfall im Rechtsausschuss zu diskutieren. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Zentralrat doch nicht stattgefunden hat, und aufgrund der Wirkungen und weiteren Äußerungen auf Ihren Brief, frage ich Sie: Sind Sie immer noch der Auffassung, dass die Art und Weise, in der Sie in Ihrem Schreiben gegenüber dem Zentralrat geantwortet haben - schließlich waren es Personen der Sinti und Roma, die vom Holocaust betroffen waren - richtig und angemessen war und von Ihnen so wiederholt würde?
Sie sprachen von dem so genannten Schelter-Entwurf. Es ist wirklich ein Novum. Eine Initiative, die sechs Jahre im Rechtsausschuss des Bundesrates schlummert, sollte eigentlich nicht wieder aktiviert, sondern, wenn auch unauffällig und still, zu
rückgenommen werden. Sind Sie nicht der Meinung, es sollte einen neuen Vorstoß unter Berücksichtigung der immer schon vorgetragenen Kritik an diesem Schelter-Entwurf geben?
Sie wissen, dass nicht ich dieses Gespräch abgesagt habe. In dem Brief, den ich geschrieben habe, habe ich mich klar und unmissverständlich von den Äußerungen, die in einem Leserbrief von einem bayerischen Kriminalbeamten getroffen wurden, distanziert. Das würde ich auch heute wieder tun.
Was die Initiativen im Bundesrat anbelangt, versuchen wir natürlich auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren, wenn es beispielsweise um die Veränderung des Jugendstrafrechts geht, diese Dinge einzubringen. Es gibt jedoch rechtliche Vorbehalte. Es gibt die Auffassung, wonach eine solche Verschärfung des Strafrechts nicht notwendig sei. Ich habe sehr deutlich gemacht, dass es verschiedene Wege gibt, zu einer bundesgesetzlichen Änderung zu kommen. Eine Bundesratsinitiative ist die eine Möglichkeit, eine Initiative von Abgeordneten des Bundestages ist die andere. - Vielen Dank.
Wir schließen die heutige Fragestunde mit der Frage 827 (Stand der Abstimmung zum 5-Jahr-Plan des Bundesverkehrs- wegeplanes zwischen Landesregierung und Bundesregierung). Sie wird vom Abgeordneten Dombrowski gestellt.
Zwischen der Landesregierung Brandenburg und dem Bundesverkehrsministerium wird seit geraumer Zeit im Rahmen der Abstimmung zum 5-Jahr-Plan des Bundesverkehrswegeplanes darüber beraten, welche Verkehrsprojekte im Land Brandenburg durchgeführt werden sollen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Verkehrsprojekte sind vom Land Brandenburg beim Bund angemeldet bzw. vom Bund für den nächsten 5-Jahr-Plan bestätigt worden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dombrowski, diese Frage wurde mir in den letzten Wochen sehr oft gestellt. Leider kann ich keinen neuen Sachstand vermelden. Wir haben bis heute keine Maßnahmenliste vom Bund bekommen. Es gibt Gespräche, wie Sie es richtig dargestellt haben. Innerhalb des 5-Jahr-Planes, der Bestandteil des Verkehrs- und Investitionsprogramms des Bundes ist, sollen zum einen die laufenden Maßnahmen und zum anderen die Neubaumaßnahmen für die nächsten fünf Jahre fixiert werden. Ich habe gestern noch einmal mit Vertretern des Bundes gesprochen und rechne nun damit, dass wir im Oktober eine erste Liste bekommen werden, die aber noch abzustimmen ist. In den zuständigen Ausschuss bzw. in die entsprechenden Arbeitskreise werden wir diese Information sofort transportieren.
Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht einzelne Maßnahmen herausgreife; denn ich konnte sie mit dem Bund noch nicht endgültig abstimmen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen mit dem Nachmittagsteil der Sitzung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007 - HG 2007)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gesagt worden: Wir bringen den Gesetzentwurf zum Haushaltsplan für das Jahr 2007 ein. Darüber hinaus wollen wir das Finanzausgleichsgesetz neu justieren. Wir haben Ihnen den Nachtragshaushalt für dieses Jahr, die mittelfristige Finanzplanung und - auch das gehört dazu - die Personalbedarfsplanung bis 2010 vorgelegt.
Das spannendste Dokument, das hier zur Kenntnisnahme eingebracht wird, ist die mittelfristige Finanzplanung. Aus dieser ergibt sich für das Kabinett und den Landtag die Aufgabe, für die Jahre 2008, 2009 und 2010 noch erhebliche Konsolidierungsanstrengungen zu unternehmen.
Was die Jahre 2008 und 2009 angeht, so beabsichtigt das Kabinett, dazu kurz vor Weihnachten im Rahmen einer Klausurtagung einen Eckwertebeschluss zu fassen. Wenn man den Haushaltsplan für 2007, den wir Ihnen vorlegen, fortschreibt und die Bemühungen zur Absenkung der Nettokreditaufnahmeober
grenze um jeweils 175 Millionen Euro berücksichtigt, ergibt sich über beide Jahre eine Deckungslücke von 640 Millionen Euro.
Der Landesregierung ist es gelungen - ähnlich wie ich es Ihnen bereits vor zwei Jahren, zum Haushalt 2005/2006, vorstellen konnte -, auch im Haushaltsplan für 2007 die Prioritäten zu sichern. Erste Priorität ist die Bildung. Wenn das Parlament den Vorschlägen der Landesregierung folgt, werden wir hier einen Aufwuchs um 17 Millionen Euro auf 317 Millionen Euro zu verzeichnen haben. Ein großer Teil des Geldes wird für die Betreuung im Kita-Bereich zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt der Aufwuchs an Schulen in freier Trägerschaft.
Die dahinter stehende Leistung wurde - das ist der natürliche Oppositionsreflex von der linken Seite - in einer Presseerklärung der Linkspartei als ungenügend bezeichnet. Dazu ein Exkurs in die Logik: Ich bin nicht jemand, der gern sagt, wenn wir dieses oder jenes nicht gemacht hätten, dann hätten wir heute eine andere Situation. Gehen wir aber einmal von der theoretischen Annahme aus, in den Jahren nach Gründung des Landes hätte die Kreditaufnahme nur bei der Hälfte des tatsächlichen Volumens gelegen, dann müssten wir nach derzeitiger Einschätzung der Zinsentwicklung für das nächste Jahr 440 Millionen Euro weniger Zinsen zahlen.
Das entspricht dem vollständigen Etat für Wissenschaft und Forschung. Damit könnten wir den Etat für Bildung mehr als verdoppeln. Wohlgemerkt, wir könnten. Wenn wir das Geld hätten, müssten wir es allerdings zur Konsolidierung einsetzen und die Nettokreditaufnahme, die wir vorschlagen auf 650 Millionen zu begrenzen, reduzieren, um Spielräume für die Zukunft zu schaffen.
Zur Frage, ob wir Geld zu verteilen haben. Sie werden wieder den Vorschlag unterbreiten, an vielen Stellen im Haushalt zu schrauben. So ist zumindest die Erfahrung der letzten Jahre. Es waren immer Vorschläge, deren Annahme zu größeren Risiken im Haushaltsvollzug geführt hätte, bzw. hätte es Dinge betroffen, bei denen Einsparungen nach meiner Einschätzung nicht möglich gewesen wären.