und das mit weißer Schrift. Damit - das ist nun einmal in der StVO so geregelt - ist es ein amtliches Verkehrszeichen. Dafür gab es keine Antragstellung.
Mein Rat ist der, dass der Förderverein zum Landestourismusverband geht, um sich beraten zu lassen und die Antragstellung durchzuführen. Denn wir haben, glaube ich, eine kluge Entscheidung getroffen, als wir gesagt haben, dass es einen Arbeitskreis gibt, der die Liste der touristischen Sehenswürdigkeiten entwickelt. Dieser Arbeitskreis wird die Antragstellung sicherlich positiv begleiten. - Das wäre mein Rat. Damit hätten wir dieses bedeutende Baumdenkmal in der touristischen Werbung dort, wo wir es hinhaben wollen. - Herzlichen Dank.
Herr Holzschuher, Sie sehen, die „Schwedenlinde“ darf weitere 1 000 Jahre hoffen, und dann bekommt sie ihr Schild.
Die lang anhaltende Trockenheit - also ein ernsteres Thema hat regional zu hohen Ertragsausfällen geführt.
Ich frage die Landesregierung, wie sie die Ertragsbilanz 2006 in Brandenburg besonders hinsichtlich notwendiger staatlicher Hilfen für betroffene Betriebe, um Betriebsaufgaben zu verhindern, bewertet.
einbußen zu verzeichnen waren, die, gemessen am wirtschaftlichen Gesamtergebnis der Betriebe, mehr als 30 % betrugen, lässt sich das Ausmaß in diesem Jahr nicht gleichermaßen quantifizieren. Aus diesem Grunde war es auch nicht möglich, ein bundesweites Hilfsprogramm für besonders betroffene landwirtschaftliche Unternehmen aufzulegen. Eine nationale Katastrophe konnte nicht ausgerufen werden, weil nur einzelne Landstriche betroffen waren.
Brandenburg ist das am stärksten betroffene Bundesland. Deswegen haben wir uns von Anfang an auch besonders auf die Hilfsmaßnahmen konzentriert. Zunächst wollen wir dabei die angespannte Liquiditätslage der Unternehmen durch die Zahlung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die Beihilfen für das KULAP und die Artikel-16-Richtlinie bis Ende September abgefangen und die Betriebsprämie bis zum Jahresende, 31.12., schon vollständig ezahlen. Letzterem hoffe ich natürlich, dass die anderen Bundesländer das möglich machen. Hierbei ist es bekanntlich notwendig, dass bis dahin alle Bundesländer die Anforderungen erfüllen.
Außerdem werden die Pachtzahlungen für Flächen der BVVG bzw. für Flächen aus dem Landesbesitz auf Antrag gestundet. Des Weiteren hat der Finanzminister einer Steuerstundung auf Antrag zugestimmt. Auch in diesem Punkt wurde innerhalb der Landesregierung schnell und konstruktiv zusammengearbeitet. Für diese gute Zusammenarbeit möchte ich mich auch an dieser Stelle bedanken.
Weitergehende Maßnahmen werden derzeitig geprüft. Für derartige Maßnahmen ist es notwendig, in Abstimmung mit dem Bund und der Europäischen Union die Voraussetzungen zu schaffen. Am kommenden Mittwoch werden wir im Agrarausschuss des Landtags ausführlich darüber informieren. - Danke sehr.
Erstens: Hat die Landesregierung die Absicht, im Rahmen des Operationellen Programms für den ELER einen Förderschwerpunkt zu benennen, der insbesondere den extremen Witterungslagen Rechnung trägt?
Zweitens: Wir haben gestern reflektiert, dass es auch in der regionalen Betroffenheit noch einmal Unterschiede gibt. Das haben auch Sie, Herr Minister mit dem Hinweis auf Unterschiede von Betrieb zu Betrieb schon ein bisschen thematisiert. Dazu meine Frage: Gibt es aufseiten der Landesregierung belastbare Zahlen zum Wassermanagement in der Fläche und insbesondere zu den Gewässern I. Ordnung, für die bekanntlich das Land die Verantwortung trägt?
Zum ELER kann ich sagen, dass wir insoweit vor der Kabinettsabstimmung stehen. Die Abstimmung ist also noch nicht erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, es ist in der Tat so - das ist ein sehr ernstes Thema -, dass sich die Ertragssituation der landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg sehr differenziert gestaltet und die Trockenperiode im Juli - ich darf daran erinnern, dass es Regionen im Land gab, in denen mehr als sechs Wochen lang nicht ein Tropfen Regen gefallen ist - zu teilweise erheblichen Ertragsausfällen geführt hat.
Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass es ein Nord-Süd-Gefälle gibt, dass die am schwersten betroffenen Landkreise im Süden liegen - im Bereich Märkisch-Oderland und in anderen Landkreisen gibt es regionale Probleme -, also ein flächendeckendes Problem mit dem Schwerpunkt im Süden.
Bei Getreide konnten die Mindererträge zum Teil durch deutlich bessere Preise als in den vergangenen Jahren kompensiert werden, zumal auch eine relativ gute Qualität eingefahren wurde und Zusatzkosten für die Trocknung in den Betrieben nicht angefallen sind.
Beim Raps ist die Differenziertheit bei den Erträgen auch aufgrund des zusätzlichen Rapsglanzkäferbefalls besonders groß. Demzufolge waren hier auch besonders große Ausfälle zu verzeichnen. Beim Raps sind die Ausfälle vor allem im Osten und im Südosten des Landes Brandenburg eingetreten. Sie betrugen in Verbindung mit den Dürreschädigungen zum Teil mehr als 50 % des normalerweise zu erwartenden Ertrags.
Gleichermaßen betroffen waren die Futterkulturen, allen voran die Maisbestände. Jeder, der durchs Land gefahren ist und dabei nach links und rechts geschaut hat, musste den Eindruck haben, dass da getrockneter Tabak auf den Feldern steht. Die Freigabe der Stilllegungsflächen zur Futternutzung hat hier nur bedingt für Entspannung gesorgt, weil auch auf diesen Stilllegungsflächen der Aufwuchs nur spärlich vorhanden war, und zwar wiederum bedingt durch die Trockenheit, sodass hier eigentlich nur eine Beweidung mit Mutterkühen bzw. mit Schafen infrage kam.
Wir können nunmehr einschätzen, dass sich aufgrund der vergleichsweise starken Niederschläge im August auf dem Grünland ein guter dritter Aufwuchs etabliert hat, der die Möglichkeit einräumt, die Winterfuttervorräte noch aufzubessern. Das war nach der Einschätzung der Gesamtsituation im Juli dieses Jahres so positiv nicht zu erwarten.
Außerdem kann die Nutzung von Zwischenfrüchten zur Fütterung zusätzlich zur besseren Futterversorgung beitragen.
In diesem Zusammenhang wurde durch die Landesregierung auch die Freigabe von Zwischenfrüchten zur Futternutzung im Rahmen des KULAP 2000 bei der Europäischen Kommission beantragt, sodass sich auch insoweit die Eigenversorgung mit Futter etwas positiver gestaltet.
Insgesamt sind die Verluste sehr heterogen, wobei dies sogar innerhalb der einzelnen Unternehmen festzustellen ist. Aufgrund der großen Differenziertheit ist es unmöglich, die Situation anhand von Landesdurchschnitten realistisch zu bewerten. Im Gegensatz zum Dürrejahr 2003, in dem landesweit Ertrags
Natürlich werden wir versuchen, über den ELER vor allem Investitionen zu fördern, die helfen, Schädigungen der beschriebenen Art zu minimieren. Das bedeutet, dass wir auch im Bereich der Investitionen für Wasserhaltung bzw. für Bewässerungsanlagen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen werden, dass Betriebe, wenn sie da investieren wollen, unterstützt werden können.
Der Gedanke, einen Teil des Geldes, mit dem ja Investitionen angeregt und Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, liegen zu lassen - was aber übrigens auch nach EU-Recht nicht möglich wäre - und den Betrieben das dann auszuzahlen, wenn sie Schädigungen davontragen, ist meiner Meinung nach nicht zielführend.
Was die grundlegende Situation betrifft, so ist es, wie ich gestern schon gesagt habe, notwendig, darüber nachzudenken, wie wir das Wasser länger in der Landschaft halten können. Es ist eine alte Weisheit, deren Richtigkeit sich in diesem Jahr wieder bestätigt hat: Je länger das Wasser auf den Flächen gestanden hat, was im Übrigen die Bauern mitunter auch ärgert, und je höher die Gräben angestaut waren, umso besser waren die Erträge. Gerade in einem Land mit relativ niedrigen Bodenwerten, wie es in Brandenburg der Fall ist, ist es notwendig, dass wir uns um den Landschaftswasserhaushalt gemeinsam mit den Landwirten Gedanken machen. Jeder Tropfen Wasser - deswegen ist auch die Frage nach den Gewässern I. Ordnung berechtigt -, der sich in Gewässern I. Ordnung befindet, ist de facto bereits aus dem Land Brandenburg herausgeflossen. Ob es nun um die Neiße, die Oder oder die Spree geht - wir müssen das Wasser länger in der Fläche halten. - Danke schön.
Danke sehr. - Wir setzen die Fragestunde mit der Frage 820 (Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Bauten) fort, die vom Abgeordneten Helm gestellt wird.
Meine Frage bezieht sich auf Investitionen für die Veredlung in der Tierproduktion. In der Praxis werden die Antragsteller oftmals im Verlaufe des Verfahrens mit ständigen weiteren Nachforderungen, und zwar ganz besonders aus dem Bereich des Landesumweltamts, konfrontiert. Obwohl die Vorprüfung des Verfahrens ergeben hat, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, wird die Erfüllung von Elementen daraus ständig gefordert. Vor diesem Hintergrund werden die praktizierten Verfahren vom Antragsteller nicht als Genehmigungsverfahren als solche gesehen, sondern als Verhinderungsverfahren eingeordnet. Im Ländervergleich werden die in Brandenburg praktizierten Verfahren als die umfangreichsten und kompliziertesten angesehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung ganz allgemein: Sind Investitionen in der Landwirtschaft nicht erwünscht?
Helm, die Förderung und weitere Entwicklung wettbewerbsfähiger Strukturen in der Landwirtschaft gehört logischerweise zu den Kernaufgaben meines Hauses. Das war auch schon vor 15 oder 16 Jahren so. Es steht außer Frage, dass die hierfür notwendigen Investitionen von der Landesregierung begrüßt und natürlich auch so weit wie möglich unterstützt werden. Ich will nicht bestreiten, dass die in diesem Zusammenhang erforderlichen Verwaltungsverfahren zum Teil sehr komplex sind und in den letzten 10 bis 15 Jahren noch deutlich komplexer geworden sind. Daraus resultiert natürlich, dass der einzelne Antragsteller einem solchen Verfahren gegenübersteht und sich mitunter fragt, ob das alles wirklich notwendig ist.
Zu diesem Eindruck tragen auch die zahlreichen dabei zu berücksichtigenden bundes- und europarechtlichen Regelungen bei, die natürlich nicht immer nur das Ziel haben, das Verfahren zu beschleunigen, sodass es häufig auch eine gewisse Zeit braucht, bis sie abgearbeitet sind.
Andererseits sind es vornehmlich diese Genehmigungsverfahren und die gute Durchführung der Genehmigungsverfahren, die eine verlässliche Basis für den Investor herstellen. Das gilt übrigens nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für die Industrie. Das Genehmigungsverfahren muss rechtssicher abgearbeitet werden; denn dann, wenn die Genehmigung erst einmal erteilt ist, geht es häufig zum Verwaltungsgericht, wie eine alte Erfahrung aus Brandenburg zeigt, weil irgendjemand im Umkreis das nicht so will, weil ihm etwa die Schweinemastanlage im Wege steht oder diese Anlage Gerüche verursacht usw.
Die Prüfung auf das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen hin, wie das Prozedere heißt, umfasst in der Tat auch solche Prüfgegenstände und Verfahrensschritte, die aus der Sicht des zu wirtschaftlichem Erfolg verpflichteten Unternehmens entbehrlich erscheinen. Hinzu kommt, dass Berater oder Rechtsbeistände von Unternehmen den betreffenden Unternehmer in seiner Auffassung häufig bestärken. Ich führe dazu auch in meinem Ministerbüro des Öfteren Gespräche.
Ich will bei rückschauender Betrachtung nicht ausschließen, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen auf bestimmte Anforderungen bei Antragsunterlagen hätte verzichtet werden können. Allerdings resultiert der Antragsumfang einzig und allein aus der geltenden Rechtslage auf Brandenburger Ebene, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene. Niemand denkt sich etwas dazu aus, um irgendjemanden zu ärgern.
So ist - um bei den von Ihnen genannten Beispielen zu bleiben - seit langem unstrittig, dass Ammoniakemissionen aus Tierhaltungsanlagen zur Beeinträchtigung angrenzender Waldgebiete führen können. Ob diese Beeinträchtigung eventuell hingenommen oder - beispielsweise durch Veränderungen in der Investitionsphase - auf ein hinnehmbares Maß beschränkt werden kann, lässt sich häufig nur mithilfe eines so genannten Waldschutzgutachtens prüfen.
Welche langfristigen Schädigungen die unsachgemäße Gülleverwertung verursachen kann, lässt sich heute noch - nach Jahrzehnten! - an der Belastung des Grundwassers unter dauerhaft überdüngten Flächen feststellen. Für uns alle sichtbar wird das Problem spätestens an der Eutrophierung vieler Oberflächengewässer in ländlichen Gebieten auch des Landes Brandenburg. Es ist deshalb aus meiner Sicht durchaus vernünftig und daher auch gesetzlich vorgeschrieben, das Potenzial zur
ordnungsgemäßen Verwertung der später anfallenden Gülle bereits bei der Genehmigung einer Tierhaltungsanlage zu prüfen.
Es wird in den seltensten Fällen gelingen, sämtliche Einzelfragen, die sich bei der Prüfung eines konkreten Vorhabens ergeben können, bereits vorab zu problematisieren. Deshalb lässt sich das Nachfordern von Antragsunterlagen - so ärgerlich sie dem Antragsteller auch erscheint - nicht immer vermeiden.
Ziel ist es, die Verfahren in möglichst guter Partnerschaft auch mit den zuständigen Bearbeitern durchzuführen und nach ihrem Abschluss zu einer rechtssicheren Genehmigung zu gelangen; denn ohne diese hat der Investor mit Zitronen gehandelt, das heißt, diese Genehmigung nutzt ihm nicht viel.
Laut der von uns geführten Statistik - ich weiß nicht, woher die Umfrage stammt, deren Ergebnis besagt, dass Brandenburg Schlusslicht der Bundesländer sei - liegt Brandenburg, auch was die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Genehmigungsbehörden betrifft, im Bundesvergleich eher an der Spitze.
Herr Minister, im Detail können wir uns darüber sicher noch einmal unterhalten; jetzt würde es den Zeitrahmen sprengen. Ich habe zunächst zwei Nachfragen.
Erstens: Im Landesumweltamt werden die Zeitverzögerungen im Verfahren oft mit Personalmangel begründet. Wie wollen Sie das Problem beheben, da die Einstellung von zusätzlichem Personal nicht möglich und auch nicht gewollt ist?
Zweitens: Wie weit geht der Ermessensspielraum bei Nachforderungen seitens der Verwaltung? Könnten Sie sich eine Verwaltungsvorschrift vorstellen, die - unabhängig von den pflichtigen Maßnahmen - ständige Nachforderungen bestimmter Angaben ausschließt?
Was den Personalmangel betrifft, so ist klar, dass die Landesregierung ein sehr stringentes Personalentwicklungskonzept hat. Mein Haus muss bis zum Jahre 2009 ca. 20 % der Stellen einsparen.