Protocol of the Session on September 14, 2006

Wenn ein spezialisierter Mitarbeiter, der in ein solches Genehmigungsverfahren involviert ist, das aufgrund seiner Fachspezifik nicht von jedem bearbeitet werden kann - man kann nicht einfach jemanden aus der Wasserwirtschaft mit der Genehmigung von Schweinemastanlagen beauftragen -, längerfristig erkrankt, dann kann es durchaus zu Verzögerungen kommen. Wir befinden uns in Gesprächen mit dem Landesumweltamt, um dafür Sorge zu tragen, dass solche Dinge nicht auftreten und die Verfahren zügig abgearbeitet werden; denn zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortvorteil für Brandenburg, vorausgesetzt - dies ist die Bedingung -, dass sie auch rechtssicher abgeschlossen werden.

Der Ermessensspielraum ist eine schöne Angelegenheit, wie wir im Rahmen von Diskussionen häufig erfahren. Man kann

dies exemplarisch am Fall Haßleben verfolgen. Das Vorhaben braucht nicht nur die Akzeptanz der Genehmigungsbehörden, sondern auch die öffentliche Akzeptanz. Die Öffentlichkeit stellt Fragen, die die Genehmigungsbehörde früher oder später beantworten muss. Es ist auch für das Image des Investors notwendig, bestimmte Fragen zu beantworten.

Im geschilderten Fall war es so, dass nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Fragen offen geblieben waren, die zunächst beantwortet werden mussten, um im Genehmigungsverfahren weiterzukommen.

Es ist nicht immer einfach, jedoch müssen wir bei Vorhaben der Landwirtschaft für die entsprechende Akzeptanz durch die Bevölkerung sorgen und können uns nicht über Tatbestände hinwegsetzen, sondern sollten versuchen, die von der Öffentlichkeit gestellten Fragen vernünftig zu beantworten.

Können Sie - dies wird immer wieder gefordert - Nachbesserungen ausschließen?

Vielleicht noch einen Satz dazu. Ziel des Antragstellers ist es, relativ „schmale“ Antragsunterlagen abgeben zu müssen. Diese werden geprüft. Sollten noch Fragen offen sein, die durch diese schmale - also kleine - Antragstellung nicht beantwortet werden, werden Nachforderungen erhoben.

Die andere Variante wäre, von vornherein ein riesengroßes Antragsverfahren durchzuführen. Dann käme man ohne Nachforderungen aus. Jedoch denke ich nicht, dass das eher zielführend wäre, weil sich die Nachforderungen immer an der spezifischen Problemstellung des jeweiligen Investitionsverfahrens orientieren müssen. So wäre zum Beispiel bei der Schweinemastanlage zu fragen: Wo ist der Wald? Was könnte passieren? Was geschieht mit dem Grundwasser, was mit den Oberflächengewässern? - Das ist meine feste Überzeugung. - Danke schön.

Vielen Dank für die Antworten. - Die Frage 822 wird mit der Frage 826 (Schulgesetzdiskussion) getauscht, die die Abgeordnete Große stellt.

Noch vor den Anhörungen im Bildungsausschuss zur 16. Schulgesetznovelle und vor der 2. Lesung wurden durch Schreiben des MBJS vom 5. Mai 2006 die Schulen bzw. die Schulträger aufgefordert, Konzepte für die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen auf den Weg zu bringen. Diese sollen bis zum 13. Oktober einvernehmlich beim MBJS eingereicht werden.

Ich frage die Landesregierung daher: Inwiefern hält sie ein derartiges Vorgehen für mit den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie vereinbar?

Darauf antwortet der Bildungsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, wie Sie schon erwähnt haben, sieht der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vor, dass zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen Schülerinnen und Schüler zukünftig bereits nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule an ein Gymnasium oder eine Gesamtschule aufgenommen werden können. Mit dieser Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen zum Schuljahr 2007/08 geschaffen werden. Das setzt voraus, dass die entsprechende Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes zum 1. August 2007 in Kraft tritt.

Die parlamentarische Demokratie, sehr geehrte Frau Große, ist ein hohes Rechtsgut, welches - das brauche ich Ihnen nicht zu erklären, das wissen Sie natürlich - durch das Prinzip der Gewaltenteilung gekennzeichnet ist. Aufgabe meines Hauses ist es - natürlich unter Beachtung der Rechte des Gesetzgebers -, die Funktion der Exekutive zu erfüllen. Dazu sind unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens unter anderem die Voraussetzungen zu schaffen, die für die Einrichtung dieser Leistungsund Begabungsklassen zum Schuljahr 2007/08 erforderlich sind.

Hierzu gehört die rechtzeitige Auswahl der Schulen, die dann entsprechende Klassen einrichten können. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der gegenwärtig im Parlament diskutierte Gesetzentwurf nach seiner Verabschiedung durch den Landtag, an deren Zustandekommen ich nicht zweifle, zum 1. August 2007 umgesetzt werden kann und die Schulen auf diese Neuerung ausreichend vorbereitet sind.

Im Übrigen gilt dies nicht nur für die Einrichtung von Leistungsund Begabungsklassen. Parallel zum parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sind für alle sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden Änderungen die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Nur so kann eine weitgehend reibungslose Umsetzung des zu erwartenden Auftrags des Gesetzgebers erreicht werden.

Nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes ist eine Maßnahme der Verwaltung nur rechtskräftig, wenn das Handeln in einer Rechtsform gestattet ist. Mein Haus verfolgt den jeweiligen Stand der parlamentarischen Diskussion natürlich genau, und sollte es Veränderungen geben, werden wir rechtsstaatlich und flexibel darauf reagieren können. Sehr geehrte Frau Große, wenn Sie sich meine Informationsschreiben an die Schulen genau ansehen, werden Sie erkennen, dass alle Informationen und Maßnahmen immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der parlamentarischen Diskussion stehen. Diese Arbeitsweise ist nicht nur mit der parlamentarischen Demokratie vereinbar, sondern sie sichert ein effektives Zusammenwirken von Legislative und Exekutive.

Es gibt Nachfragebedarf. - Frau Große, bitte.

Herr Minister, bei allem Verständnis für Ihr Schreiben und die

Erwähnung eines Vorbehalts in Ihren Anschreiben frage ich Sie erstens: Die Kreistage haben Beschlüsse zu fassen und Einvernehmen mit den Schulen herzustellen. Sie müssen Konzeptionen auf den Weg bringen, bevor es so weit ist.

Zweitens: Halten Sie es für möglich, dass im Zuge der Gesetzesnovellierungen, der Anhörungen, der 2. Lesung genau zu diesen Paragrafen noch Änderungen erfolgen werden, die letztendlich alles ad absurdum führen?

Klare Ansage: Ich halte das nicht für möglich. Das ist meine persönliche Einschätzung. Wie gesagt, gehe ich ganz optimistisch ins Rennen. Sollte so etwas passieren, wäre das für mich persönlich - das sage ich hier ganz offen - eine Katastrophe, und es müssten die Konsequenzen gezogen werden. Dann wäre viel Arbeit umsonst geleistet worden. Viele Gremien hätten sich mit etwas beschäftigt, das dann beerdigt würde, und das würde ich außerordentlich bedauern. Aber wie gesagt: Ich bin sehr optimistisch und glaube nicht, dass das passieren wird.

Der Abgeordnete Domres hat eine Frage.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen: Können Sie Informationen bestätigen, wonach es in der Prignitz keine Leistungsund Begabtenklassen geben wird? Und was unternehmen Sie, damit auch in der Prignitz begabte Kinder gefördert werden?

Zur ersten Frage kann ich nichts sagen, denn der Antragszeitraum ist noch nicht abgelaufen. Ob Anträge aus der Prignitz kommen, bleibt also abzuwarten. Ich war vor Ort und habe mit den Beteiligten gesprochen. In der Prignitz gibt es ein Problem: Es geht um die Erhaltung von drei Gymnasialstandorten „versus“ - sage ich einmal an dieser Stelle - der Einrichtung einer Leistungs- und Begabtenklasse an einem dieser Gymnasien. Wie die Entscheidung dort ausgehen wird, werde ich mit Interesse verfolgen. Ich kann dazu derzeit nichts sagen.

Die Begabungsförderung ist ansonsten bei den Grundschulen in guten Händen. Sie sollen bis Klasse 6 besondere Begabungen durch individuelle Arbeitsweise fördern: Auf jeden Schüler soll nicht nur in Bezug auf seine Defizite, sondern auch in Bezug auf seine besonderen Begabungen eingegangen werden. Das setzt sich in den weiterführenden Schulen fort. Ich gehe davon aus, dass begabte Schüler in der Prignitz - auch wenn es dort vielleicht keine LuBK geben wird - von den ansässigen Schulen sehr gut gefördert werden können.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 821 (Antiterrordatei) , die der Abgeordnete Claus stellt.

Am 04.09.2006 haben sich die Innenminister von Bund und Ländern nach langen Verhandlungen auf die Eckpunkte dieser

Antiterrordatei geeinigt. Auch unsere DVU-Fraktion begrüßt die Einführung einer Datei, in der terrorverdächtige Personen erfasst werden und dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, einer islamistischen Terrorbedrohung schnell entgegenzuwirken. Allerdings bleiben entsprechend den ersten vorliegenden Verlautbarungen zum Inhalt der Datei Fragen offen.

Ich frage die Landesregierung: Welche exakten Kriterien spezifizieren eine Person, um in diese Datei aufgenommen zu werden?

Der Innenminister wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Claus, Gott sei Dank hat die Sonder-IMK am 4. September in Berlin die Eckpunkte zur geplanten Antiterrordatei beschlossen. Es war ein mühseliger Weg; aber die Geschlossenheit der IMK hat sich einmal mehr bewährt. Gemäß deren Beschluss wird eine gemeinsame Antiterrordatei des Bundes und der Länder eingerichtet werden, in der alle Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden gespeichert werden, die zur Erfüllung der Terrorbekämpfung notwendig sind.

Das Bundesinnenministerium wird als das zuständige Ressort für das angestrebte Bundesgesetz zur Einrichtung einer Antiterrordatei voraussichtlich bis Ende September einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. Dieser auf Bundesebene überarbeitete Entwurf wird auch die Speicherkriterien enthalten; wir können ihm nicht vorgreifen. Von daher müssen wir den Entwurf des BMI abwarten, und dann kann ich Ihnen Auskunft geben.

Der Fragesteller hat weiteren Fragebedarf.

Herr Innenminister, es werden vorrangig datenschutzrelevante Daten gesammelt. Welche Institutionen und Behörden außer BKA, BND, MAD, Zoll, Kriminalamt und Polizei müssen bzw. sollen dieser Datei Daten bereitstellen?

Die von Ihnen genannten plus Bundesverfassungsschutz, Landesverfassungsschutz und Landeskriminalämter.

Es gibt eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Dr. Klocksin.

Besteht die Absicht, auch straßenterroristische Aktivitäten der NPD, dem nationalen Bündnispartner der DVU, in diese Datei aufzunehmen?

Das ist noch nicht geklärt. In dem Augenblick, wo es terroristi

sche Bestrebungen gibt und erkennbar ist, dass Personen einen terroristischen Zweck verfolgen, werden Daten aufgenommen. Die Datei speichert nicht ausschließlich Daten über den islamistischen Terrorismus, wenn diese auch den Schwerpunkt bilden.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 823 (Steuermehrein- nahmen), die die Abgeordnete Funck stellen wird.

Im August dieses Jahres ist kritisiert worden, dass die Wachstumserwartungen bei der Steuerschätzung bewusst zu niedrig angesetzt wurden. 2006 haben wir mit 13 Milliarden Euro mehr gerechnet. Nach sieben Monaten sind es bereits 7 Milliarden Euro mehr gewesen. Man geht davon aus, dass die Schätzung für 2007 deutlich zu niedrig ist. Im Zuge der Regionalisierung setzt Brandenburg - zu Recht, weil wir niedrigere Wachstumsraten haben - die Schätzungen auch deutlich niedriger an, was den gerade erklärten Effekt der zu niedrigen Schätzung noch verstärkt.

Ich frage die Landesregierung: Wie hoch wird bei der Fortsetzung der positiven Entwicklung des ersten Halbjahres die Mehreinnahme im Verhältnis zum Ansatz des Haushaltsplanes bzw. im Verhältnis zur letzten Steuerschätzung sein?

Herr Minister Speer, Sie dürfen antworten.

Frau Funck, schön wärs. Die FDP hat ihre Zahlen wer weiß woher. Mir liegt die Rechnung, die Statistik für Mitte des Jahres vor. Demnach wurden die geplanten Mehreinnahmen für 2006 in Bezug zur Mai-Steuerschätzung nicht erreicht, sondern liegen im gesamten Umfang um 5,2 Milliarden Euro unter dem zeitanteiligen Soll für Juli 2006. Das ist unterschiedlich: Bei den Gemeinden liegen sie 1,2 Milliarden Euro darüber, aber bei Bund und Ländern darunter.

Wir haben unseren Haushaltsplan für 2006 auf der Grundlage der November-Steuerschätzung 2004 aufgestellt. Damals sind wir von einem Realwachstum für 2006 in Höhe von 2 % ausgegangen. Derzeit liegt Brandenburg - Stand: Abrechnung 31. August um 0,3 % über dem Schätzwert. Das entspricht 6 Millionen Euro, ist also nicht der Rede wert. Wie das zum Jahresende aussieht, ist derzeit nicht abzuschätzen. Das hängt von der weiteren Steuerentwicklung in den anderen Ländern ab, die dem Vernehmen nach positiv verläuft, aber wissen werden wir es erst nach der November-Steuerschätzung. Wir werden wahrscheinlich eine Punktlandung machen. Zur Entwarnung besteht kein Anlass. - Danke.

Die Frage 824 (Verwendung der Schlüsselzuweisungen) stellt der Abgeordnete Dr. Scharfenberg.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Nachtragshaus

halts vorgelegt, mit dem die Kommunen einen Ausgleich für die zu geringen Zuweisungen in den Jahren 2003 und 2004 erhalten sollen. Diese 105 Millionen Euro sind kein Geschenk des Landes, sondern sie stehen den Kommunen zu. Auf Nachfrage hat das Innenministerium der Landeshauptstadt Potsdam mitgeteilt, dass diese zusätzlichen Schlüsselzuweisungen zum Haushaltsausgleich einzusetzen sind und es dabei keine Ermessensspielräume geben würde. Das heißt: Allen kreisfreien Städten und der großen Mehrzahl der Gemeinden und Landkreise würde vom Land eine hundertprozentige Zweckbindung bei der Verwendung dieser dringend benötigten zusätzlichen Mittel vorgegeben; es gäbe nicht einmal die Möglichkeit, über einen Teil dieser Mittel frei zu verfügen.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Einfluss haben die brandenburgischen Kommunen auf die Verwendung der zusätzlichen Schlüsselzuweisungen?