Ich freue mich über diese Einigkeit zwischen den beiden Rednern und auf den Redebeitrag der Ministerin Blechinger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daran, dass Worte nicht immer auf fruchtbaren Boden fallen, muss man sich als Minister gewöhnen; dass es insbesondere bei der PDS häufiger vorkommt, daran habe ich mich auch schon gewöhnt. Dass man aber jetzt bereits zu hart an die Grenze zur Beleidigung reichenden Feststellungen und Unwahrheiten greift, ist eine neue Qualität; das hat mich überrascht und das finde ich bedauerlich.
Herr Abgeordneter Sarrach, wir unterschätzen in keinerlei Weise die Auswirkungen. Im Rechtsausschuss habe ich ausführlich darüber gesprochen, dass wir in Bezug auf den Saldo der Mitarbeiterbeschäftigung in Brandenburg Vorteile von den Fusionen haben. Im Staatsvertrag steht nicht, dass wir 13 Mitarbeiter bzw. alle durch die Mehrarbeit erforderlichen Arbeitsplätze durch Brandenburger abdecken müssen, sondern dass dies in angemessener Weise geschehen soll. Dabei werden die hier schon genannten Fakten berücksichtigt, so die Tatsache, dass wir insbesondere bei der Fusion der Finanzgerichte und bei der Besetzung der Stellen des nichtrichterlichen Personals in Cottbus einen erheblichen Vorteil haben werden.
Ich habe die Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Rechtsausschuss vorgetragen; ich habe deutlich gemacht, dass sich die Anschaffung einer Großrechneranlage, einer Postnachbearbeitungsanlage und eines Beleglesers für die relativ geringe Zahl von Mahnverfahren in Brandenburg nicht rechtfertigt. Ich habe auch in der letzten Sitzung schon dargelegt, dass wir im Schnitt in Brandenburg 15 Tage Bearbeitungszeit haben, während bei den elektronischen Mahnverfahren in der Regel zwei Tage Bearbeitungszeit anfallen.
Im Übrigen hat es bei der Anhörung im Rechtsausschuss ein deutlich positives Echo gegeben. Auch das wissen Sie; Sie waren dabei. Die Einzige, die sich hier kritisch geäußert hat, war die Vorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft. Diese Kritik kann man jedoch nicht ernst nehmen, weil sie von einer Voraussetzung ausgeht, die jeglicher Grundlage entbehrt, nämlich davon, dass man das automatisierte Mahnverfahren in jedem Amtsgericht einrichten könnte. Dies hätte aber 25 Belegleser und 25 entsprechende Anlagen als Investition zur Voraussetzung. Das ist bei den technischen Gegebenheiten überhaupt nicht machbar und deshalb kann dieser Einwand auch nicht gelten.
Alle anderen Gründe, die angeführt wurden, und auch Ihre Behauptung, dass die wirtschaftlichen Vorteile nicht dargelegt wurden, stimmen nicht. Offensichtlich finden Sie keine
anderen Gründe, um den Staatsvertrag abzulehnen. Ich bedauere das. Ich hätte mir gewünscht, dass man an diesem Punkt die parteipolitischen Interessen wirklich einmal außen vor lässt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die wirtschaftlichen Vorteile eines zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg für das Land Brandenburg nicht aus der Hand geben. Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Gläubigern im Land, insbesondere den hier ansässigen Wirtschaftsunternehmen, ein sehr schnelles und effizientes Instrumentarium zur Verfügung zu stellen. Damit werden wir zur Stärkung des Wirtschaftsraums BerlinBrandenburg beitragen und den Abwanderungsdruck in Brandenburg vermindern.
Auch bezüglich der anfallenden Kosten handeln wir wirtschaftlich, wie ich dargelegt habe. Die entstehenden Kosten werden nach den Eingangszahlen und die eingehenden Gebühren nach dem Sitz des Antragstellers verteilt. Auch hier ist die Vertreterin der Deutschen Justiz-Gewerkschaft in der Anhörung von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
Beide Länder profitieren von dem Umstand, dass die Gebühren für das Mahnverfahren kostendeckend sind. Die Einrichtung eines zentralen Mahngerichtes nur für das Land Brandenburg ist keine Alternative. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Mahngerichtsvertrag zu! - Ich danke Ihnen.
Ich stelle die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 4/2731, zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer merklichen Reihe von Stimmenthaltungen ist dieses Gesetz angenommen.
Gesetz zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms und zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es heute zu diesem Gesetzentwurf kurz machen, denn eigentlich hätte es keiner weiteren Diskussion bedurft, weil sich im Fachausschuss alle Fraktionen einig waren, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Mammografiescreening in Brandenburg so schnell wie möglich geschaffen werden müssen. Während in Bayern schon 2005 das Mammobil durch die Lande rollte, können wir hier heute nur an die Verantwortlichen appellieren, keinen Zeitverzug mehr zuzulassen, um alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms einzuleiten. Die Verantwortlichen sind in diesem Fall die Kassenärztliche Vereinigung und die gesetzlichen Krankenkassen. Den Beteiligten muss dabei klar sein, dass jeder Streit zulasten von betroffenen Frauen geht. Verliererinnen sind dabei in jedem Fall die Patientinnen.
In dieser Woche findet in der ARD eine Themenwoche „Krebs“ unter dem Motto „Leben - was sonst?“ statt. Ich meine, das passt ganz gut zu unserer heutigen Diskussion. Bis jetzt sind schon sehr viele interessante Beiträge gelaufen. Dabei ist es beeindruckend, welche Fortschritte die Medizin in der Behandlung, aber auch in der Früherkennung in den letzten Jahren gemacht hat. Andererseits ist es beunruhigend - wie in einem Beitrag am Montagabend zu sehen gewesen ist -, dass nicht alle Medikamente allen Patientinnen zur Verfügung stehen. Am Beispiel einer jungen Frau aus Köln wurde das beeindruckend dargestellt.
Was soll eine solche junge Frau antworten, wenn sie von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gefragt wird, ob ihr nicht bewusst sei, dass das Medikament im Jahr 38 000 Euro koste, wenn dagegen ihre Gesundheit steht?
Es gibt also vonseiten der Politik genug zu tun, damit Gesundheit nicht von der Art der Kasse oder vom Geldbeutel abhängt. Das wird kompliziert genug. Deshalb lassen Sie uns dieses Gesetz schnell verabschieden. Unsere Fraktion stimmt dem Gesetz zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Brandenburg erkranken jährlich mehr als 1 500 Frauen an Brustkrebs, von denen mehr als 400 wahrscheinlich die folgenden fünf Jahre nicht überleben werden. Die Krebsstatistik zeigt, dass die Häufigkeit von Brustkrebs zunimmt, die Mortalität also die Sterblichkeit - aber leicht abnimmt.
Durch das frühe Erkennen der Erkrankung ist eine rasche Behandlung möglich, die das tödliche Risiko senkt. Daher ist das Gesetz zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms und zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen außerordentlich begrüßenswert. Das zeigt sich auch an dem einstimmigen Ausschussvotum.
Es gibt mittlerweile besorgte Bürgerinnen, die sich an uns wenden und nachfragen, wann sie denn endlich zum Screening eingeladen werden oder ob sie zur Untersuchung nach Berlin gehen könnten. In Berlin wird nämlich aufgrund einer zügigen Einigung zwischen KV und Kassenverbänden eine flächendeckende Einführung des Mammografiescreenings ab Mitte 2006 möglich sein. Und in Brandenburg? - In Brandenburg streiten sich mal wieder die zuständigen Akteure, nämlich die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassenverbände, um die Kosten. Aufgrund dieses Streits sind bis jetzt keine Ausschreibungen erfolgt, sodass die Einführung in Brandenburg wohl nicht vor Mitte 2007 gelingen wird.
Bei diesem Streit geht es um die Finanzierung der Zentralen Stelle, die alle Frauen zwischen 50 und 70 einlädt, und um die Honorierung der ärztlichen Leistungen. Die Zentrale Stelle soll zu 60 % von den Kassen und zu 40 % von der KV finanziert werden. Die Kassenverbände haben der KV ein Honorierungsangebot vorgelegt, das mit dem Angebot der Berliner Kassen identisch ist. Auf der Grundlage dieses Angebots kam es in Berlin zur Einigung, die brandenburgische KV hat dieses Angebot abgelehnt.
Abhängig von der Quote der untersuchten Frauen variiert der zu erstattende Punktwert für die Mammografie zwischen 4,5 und 4,9 Cent. Die KV fordert in ihrem Gegenangebot Vergütungen zwischen 4,5 und 5,1 Cent. Es geht also um Unterschiede von maximal zwei Zehntel Cent. Je mehr Frauen am Screening teilnehmen - und es ist ja unser erklärtes Ziel, wenigstens 80 % aller Frauen zu untersuchen -, desto geringer ist die Differenz zwischen den Angeboten von KV und Kassen.
Durch das geplante Mammografiescreening im Land Brandenburg werden jährlich voraussichtlich ca. 100 bis 150 Neuerkrankungen an Brustkrebs entdeckt. Durch eine rechtzeitige Behandlung kann das Überleben der betroffenen Frauen gesichert werden. Dass durch taktische Spielchen und unwürdigen Streit der zuständigen Akteure das Leben von zahlreichen Brandenburgerinnen buchstäblich aufs Spiel gesetzt wird, ist deshalb in keiner Weise hinzunehmen.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, alle Mittel auszuschöpfen, damit in Brandenburg baldmöglichst das Brustkrebsscreening eingeführt werden kann, und an die Kassenverbände, vor allem aber an die KV, appellieren wir: Beenden Sie endlich diesen unwürdigen und lebensgefährlichen Streit, und helfen Sie mit, uns Brandenburgerinnen großes Leid und frühen Tod zu ersparen! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Wie man diesem Bericht entnehmen kann, ist dieser Gesetzentwurf, was sehr selten ist, einstimmig - ohne Stimmenthaltung - angenommen worden. Was allerdings allerseits bemängelt wird - auch das kann man
dem vorliegenden Bericht entnehmen -, ist, dass es den Vertragspartnern bisher nicht gelungen ist, sich bezüglich der Finanzierung zu einigen. Dies führt zwangsläufig zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der flächendeckenden Einführung des Mammografiescreenings im Land Brandenburg. Was das konkret für die Frauen bedeutet, haben meine Vorrednerinnen zum Teil sehr ausführlich dargelegt. Deshalb spare ich es mir, das Ganze zu wiederholen. Bei allem Verständnis für zweifellos auftretende Probleme bei einem solchen Gesetz hält sich unser Verständnis in Bezug auf die bisher verstrichene Zeit jedoch sehr in Grenzen.
Seitens des Landes wurden die rechtlichen Regelungen geschaffen. Nun liegt es an den zuständigen Vertragspartnern, im Interesse vieler Brandenburger baldmöglichst zu einer Einigung zu kommen. Denn letztendlich geht es nicht nur um die Gesundheit der Frauen unseres Landes, sondern um deren Leben. Da kann und darf es einfach keine weitere Zeitverzögerung mehr geben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Eigentlich haben das Parlament und die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht. Es liegt an der Selbstverwaltung: Man konnte sich weder über die Höhe des Punktwertes noch über die Finanzierung der Stelle einigen. Wie wollen wir den Brandenburgern eigentlich erklären, dass bei uns die Uhren langsamer ticken? Das kann man denen mittlerweile nicht mehr verkaufen.
Wer meint, dass das Mammografiescreening, weil es nur Frauen, und zwar nur Frauen zwischen 50 und 70, betreffe, in der Öffentlichkeit nicht gefordert werde, der irrt. Uns liegt die Petition eines sehr engagierten Mannes vor, dessen Frau an Brustkrebs erkrankt war, die jedoch heute als geheilt gilt. Er engagiert sich sehr für die Schaffung der Voraussetzungen sowie für alle Belange, die mit dem Mammografiescreening zusammenhängen. Er schlägt unter anderem auch das Mammobil vor.
Wir fordern die Krankenkassen und insbesondere die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Verhandlungen unverzüglich wieder aufzunehmen und sie im Interesse der Frauen schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, Gesagtes zu wiederholen - man kann es nicht oft ge