Protocol of the Session on April 5, 2006

nug sagen -, möchte ich einige Ausführungen machen. Hoffentlich hören die betreffenden Personen zu und nehmen diese Worte auch an.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Wir haben in der 1. Lesung darüber gesprochen: Brustkrebs bei Frauen ist mit über 55 000 Fällen die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Ich will jedoch hinzufügen: Auch Männer können an Brustkrebs erkranken. Ich hatte gerade einen Brief eines betroffenen Mannes auf dem Tisch. Er schreibt, dass es keine typische Frauenkrankheit sei, sondern auch viele Männer betroffen seien.

Nicht nur, aber auch aus diesem Grund sollte die Aufmerksamkeit für dieses Thema von Männern nicht weggedrückt werden. Dass es nur Frauen betrifft, ist falsch. Knapp 18 000 Menschen sterben jährlich an Brustkrebs. In Brandenburg sind mehr als 1 500 Frauen betroffen. 500 Frauen sterben hier pro Jahr an Brustkrebs, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil zwei Drittel aller Brusttumoren erst entdeckt werden, wenn sie schon zu groß sind. Wir wissen, dass die Sterberate gesenkt werden kann - Frau Dr. Münch hat es gesagt - , wenn eine Früherkennung stattfindet.

Es wurde deutlich gesagt, wer an der Verzögerung schuld ist: Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen, weil sie sich nicht auf einen Punktwert einigen konnten. Die Kassenärztliche Vereinigung fordert mehr als das, was beispielsweise in Berlin für beide Vertragsparteien einvernehmlich geregelt worden ist. Das ist für uns nicht mehr nachvollziehbar. Die Frauen warten darauf. Wenn man sich erst auf Mitte des Jahres 2007 verständigt, muss man rechtfertigen können, warum Brandenburg wieder einmal später als alle anderen Bundesländer nachzieht.

Ich freue mich ganz besonders, dass es eine einvernehmliche Haltung von Parlament und Regierung gibt und dass sich der Fachausschuss in der letzten Sitzung darauf verständigt hat, einen eindringlichen Brief an die KV und die Kassen zu schicken. Herzlichen Dank dafür.

Wir brauchen jetzt alle Kraft, um auch in der Öffentlichkeit deutlich zu machen: Das kann sich die Politik nicht bieten lassen. An die Politiker werden seitens der KV ausreichend Forderungen gestellt. Umgekehrt ist sie - genau wie wir - den Menschen gegenüber verpflichtet. Ich bin sehr froh, dass wir alle in eine Richtung arbeiten. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei SPD, CDU und der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt.

Ich stelle die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in Drucksache 4/2710 zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung wurde dieser Antrag angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2377 (Neudruck )

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung

Drucksache 4/2739

Wir beginnen mit dem Beitrag der Linkspartei.PDS-Fraktion. Es spricht die Abgeordnete Mächtig.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Staatssekretär, bitte grüßen Sie den Minister und richten Sie ihm die Genesungswünsche meiner Fraktion aus.

Ich hatte den Eindruck, dass der zuständige Minister die Debatte während der 1. Lesung des Gesetzes sehr aufmerksam verfolgt hatte und ihn unsere Ablehnung damals schmerzte. So war ich ehrlich gesagt guter Hoffnung, dass er die von uns gestellten Fragen im Ausschuss oder vor dem Plenum mit besonderem Eifer beantwortet, uns die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten vorlegt und damit um unsere Zustimmung wirbt. Aber leider weit gefehlt. Immer noch fehlen die Antworten auf die Fragen, wie hoch der zeitliche Arbeitsaufwand pro Prüfung ist, wie hoch die Kosten für notwendige Soft- und Hardwarekomponeten erforderlicher Schnittstellen sind, welche Vergleichswerte aus den sieben Ländern, die bereits mit einer solchen Regelung arbeiten, vorliegen, wie hoch der Aufwand der Stadt- und Kreisverwaltungen wäre, wenn sie nicht für die Finanzämter die Vollzugsmaßnahmen durchsetzen und vorfinanzieren müssten. Wo ist die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, um die wir Sie gebeten haben?

Ich stehe heute hier, weil im zuständigen Ausschuss leider keine fachliche Diskussion stattfand, sondern - in bekannter Manier - durchgewunken wurde. Dann ist es wohl doch wieder richtig, dass wir uns dieses Gesetz unter der Fragestellung anschauen: Ist es tatsächlich nötig? - Unbestritten gibt es darauf verschiedene Antworten. Einerseits - so auch in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes und des Landesrechnungshofes nachzulesen - könnte dieses Gesetz zu einer Verbesserung der Einnahmesituation der Kommunen führen. Andererseits ist abzuwägen, ob der Aufwand der Zulassungsbehörden für die Abfrage des Schuldenstandes und die Entgegennahme der Einzugsermächtigung - vom Abbau der Frustrationen betroffener Bürgerinnen und Bürger ganz zu schweigen - mit dem zu erwartenden Ergebnis zu rechtfertigen ist.

Wenn wir einmal genauer hinschauen: Ist dieses Gesetz nicht ein Schmankerl für die Kommunen, weil eine am Gesetzgeber vorbei in Kraft getretene Rechtsverordnung die Kommunen für

originäre Landesaufgaben ohne Wahrung des Konnexitätsprinzips miss-, Entschuldigung, gebraucht?

(Dr. Klocksin [SPD]: Geschenkt!)

Hat man sich die positive Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages mit diesem Gesetz erworben, weil nun auch Gebühren und Auslagen der Kommunen in einen rechtlichen Sachzusammenhang mit der Kfz-Zulassung gestellt werden und sich Kommunen erhoffen, ihre Haushaltslöcher minimieren zu können?

Die Landesregierung beruft sich bei ihrem Gesetzentwurf über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen auf § 6 a Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz: Die Länder können entsprechende Bestimmungen erlassen.

Im Übrigen hat bis auf Berlin noch kein anderes Bundesland von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Und um das vorwegzunehmen: Nur weil Berlin es gemacht hat, ist es nicht besser.

(Dr. Klocksin [SPD]: Von Berlin lernen!)

- Auch diesbezüglich haben wir manchmal unterschiedliche Auffassungen.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die für dieses Gesetz zu erwartende Verwaltungsvorschrift der bereits erlassenen Rechtsverordnung sehr nahe kommen wird. Das heißt, dass Einzugsermächtigungen und Vollmachten an Dritte zur Regel werden, um eine vom Sachzusammenhang entfernte offene Forderung einzuziehen. Wir sehen darin die potenzielle Gefahr des Einzugs weiterer öffentlicher Forderungen und damit eines weiteren Zugriff auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger. Kommen Sie mir bitte nicht damit, dass dies freiwillig geschähe! - Der „Wille zur Freiwilligkeit“ wird in diesem Land jährlich verstärkt.

Unbestritten bleibt es eine Abwägung zwischen den Interessen der Steuerverwaltung des Landes bzw. der Kommunen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir stellen dies zumindest infrage und können Sie nur bitten, auf diesen Schritt zu verzichten und andere Wege zu gehen.

Im Übrigen: In einer Zeit, in der fast alle Schichten der Gesellschaft einen Einschnitt in ihre finanzielle Lebensplanung durch den Gesetzgeber wahrnehmen, ist es nicht wirklich hilfreich, sich gleichzeitig Zugang zu ihren Konten zu verschaffen - auch dann nicht, wenn dies gesetzlich legitimiert ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Klocksin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion des

vorliegenden Gesetzentwurfs über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen ist im üblichen Verfahren - nämlich nach der 1. Lesung im Plenum - im Ausschuss zu führen. Ich kann mich nicht entsinnen, dass es auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung irgendeinen Beitrag Ihrer Fraktion gegeben hätte, der die Bedenken, die Sie uns jetzt in sehr ausführlicher Art und Weise dargestellt haben, unterlegt hätte. Ich entsinne mich nicht, dass Sie zu diesem Thema überhaupt ausgeführt hätten.

(Widerspruch bei der Linkspartei.PDS)

Ich bedaure dies umso mehr, als Ihre Ausführungen tatsächlich viele überlegenswerte Aspekte enthalten, nur: Wir müssen uns einmal verständigen, wo wir miteinander reden sollten. Ist dies hier das Pult für Fensterreden? Oder gibt es die Sacharbeit im Ausschuss, wie es im parlamentarischen Verfahren gang und gäbe sowie guter Brauch ist? Ich vermisse Ihre Mitarbeit im konstruktiven Sinne und kann mich deshalb darauf konzentrieren festzustellen: Was hier vorgesehen ist, macht Sinn. Es kann doch nicht sein, dass Bürger Fahrzeuge anmelden, aber nicht bereit sind, die entsprechenden Gebühren zu zahlen bzw. dies an anderer Stelle unterlassen haben. Insofern ist ein relativ einfacher und überschaubarer Zusammenhang herstellbar, der, wie ich finde, mit diesem Gesetzentwurf adäquat geregelt wird.

Im Übrigen möchte ich zu zwei Aspekten Ihrer Ausführungen Stellung nehmen: In Fragen des Datenschutzes werde ich mich von Ihnen kaum links überholen lassen wollen. Ich habe überhaupt nicht die Absicht, mich dafür auszusprechen, dass der Obrigkeitsstaat - wie insinuiert wurde - die Überwachung der Bürger wahrnehmen sollte.

Zweitens: „Zugriff auf die Konten der Bürger“ - wie Sie formulierten - insinuiert eine staatliche Mitnahmementalität, ein Tatbestand, der diesem Gesetz nun beim besten Willen nicht zugemessen werden kann.

Herr Abgeordneter Klocksin, Ihr Wunsch nach einer Zwischenfrage geht in Erfüllung. Lassen Sie sie zu?

Ich möchte wissen, ob Sie sich daran erinnern, dass wir das Thema im Ausschuss - in dem ich gesagt habe, dass wir uns den in der 1. Lesung gefallenen kritischen Ausführungen anschließen, weil die Mängel mit dem Gesetzentwurf nicht behoben worden sind - sehr wohl angesprochen haben. Niemand von Ihnen hat daraufhin Diskussionsbedarf angemeldet. Es kam zur Abstimmung. Wir haben den Entwurf genauso abgelehnt, wie wir es bei der 1. Lesung getan haben und - wie angedeutet - auch heute tun werden. Ich kann Ihr Problem also nicht verstehen. - Sie geben mir doch Recht, dass dies so stattgefunden hat?

Ich gebe Ihnen Recht, dass wir keine Diskussion darüber geführt haben.

(Aha! bei der Linkspartei.PDS)

Aber ich würde Ihnen widersprechen, wenn das für mich ein Problem darstellte.

(Gelächter bei der Linkspartei.PDS)

Ich stelle damit nur fest: Wir haben überhaupt keinen Diskurs darüber geführt. Schauen Sie - Sie haben es ja gerade noch einmal dokumentiert -: Das ist das, was ich befürchte.

(Jürgens [Die Linkspartei.PDS]: Ist das Dialektik?)

- Sie können an der Stelle vielleicht noch etwas lernen; das ist schon richtig.