Protocol of the Session on April 5, 2006

Frau Abgeordnete Schier hat weiteren Fragebedarf.

Ich wollte wissen, ob Brandenburg eine Testregion ist. Aber diese Frage haben Sie schon beantwortet. - Danke.

Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 635 (Wohnraumanpas- sungserlass), gestellt von der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener.

Mit dem Erlass des damaligen Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von Mietwohnungen - Wohnraumanpassungserlass - vom 2. Juli 2002 wurde für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen eine nachträgliche behindertengerechte Anpassung ihrer vorhandenen Mietwohnung mit dem Ziel gefördert, durch Nach- und Umbauten Barrierefreiheit herzustellen. Die Geltungsdauer dieses Erlasses wurde wiederholt verlängert. Sie läuft zum Jahresende 2006 ab.

Ich frage die Landesregierung: Wie soll - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bisherigen Fördermöglichkeiten - dem wachsenden Bedarf an behindertengerechtem barrierefreien Wohnraum vor allem alter Menschen, die so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben wollen, ab 2007 entsprochen werden?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prof. Heppener, zu den bedeutenden Aufgaben der nächsten Jahrzehnte gehört neben der Familienpolitik die Reaktion auf die alternde Gesellschaft, die glücklicherweise jung und frisch ist.

(Heiterkeit bei der SPD)

- Die älteren Menschen sind in der Tat jung und frisch, liebe Kollegin, manchmal jünger und frischer als junge Leute. Ich meine, das ist auch sehr angenehm.

(Beifall bei der SPD)

Zur Sicherung eines möglichst langen, selbstbestimmten Lebens für immer mehr Senioren bedarf es neuer Lösungen in den verschiedensten Bereichen. Der steigende Anteil älterer Menschen, die höhere Lebenserwartung und die steigende Zahl von Einpersonenhaushalten im Seniorenalter erfordern ein adäquates Wohnungsangebot, ein altengerechtes und sicheres Wohnumfeld sowie die Bereitstellung entsprechender Infrastrukturen und Dienstleistungen. Diesen Aufgaben will sich die Landesregierung stellen.

Wir waren sehr dankbar, dass der Landtag mit Beschluss vom 10. November 2005 die Landesregierung beauftragt hat, zum Wohnen im Alter und insbesondere zu ressortübergreifenden Strategien für die Brandenburger Innenstädte und den ländlichen Raum zu berichten. Frau Prof. Heppener, Sie kennen diesen Beschluss des Landtages.

Außerdem soll die Landesregierung zu Maßnahmen berichten,

mit denen der steigenden Nachfrage nach altengerechtem bezahlbaren Wohnraum nachgekommen werden kann und neue Wohnformen gezielt unterstützt werden können, um ein möglichst langes selbstbestimmtes Wohnen für ältere Menschen und gegebenenfalls eine Verbindung von Wohnen und Pflege zu realisieren.

Der Bericht ist im Ministerium erarbeitet worden und befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Er stellt Maßnahmen und Strategien der Landesregierung zum Problemkreis „Wohnen im Alter“ und „Familiengerechtes Wohnen“ umfassend dar. Die Unterrichtung des Landtags ist für Mai dieses Jahres vorgesehen. Diesem schriftlichen Bericht möchte ich mit meiner jetzigen Antwort nicht vorgreifen.

Die Förderung der Wohnraumanpassung als Angebot für die Bewältigung der Anpassungsbedarfe von schwer- und schwerstbehinderten Menschen, und zwar unabhängig vom Alter, hat sich in dem bisherigen Umfang bewährt und soll - das ist ja der Kern Ihrer Frage - fortgeführt werden.

Lassen Sie mich noch zwei Ergänzungen anbringen. Die „Financial Times Deutschland“ berichtet heute, dass sich auch das Bundesbauministerium, also der Bund, jetzt verstärkt dem seniorengerechten Städtebau und der Wohnungswirtschaft widmen will. Dort sind entsprechende Programme auch in Abstimmung mit den Bundesländern in Vorbereitung. Wir sind gespannt darauf, welche unterstützenden Maßnahmen der Bund hier mit auf den Weg bringen will.

Unser Ministerium hat im Übrigen die Absicht, von der Möglichkeit, die sich aus der abzeichnenden Föderalismusreform ergibt, Gebrauch zu machen. Danach wird die Wohnraumförderung ab 1. Januar 2007 in Landesverantwortung übergehen, sodass wir etwa bei Eigentumsmaßnahmen usw. auf die von Ihnen behandelten Fragestellungen positiv reagieren können. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Die Abgeordnete Böhnisch hat Nachfragebedarf.

Herr Staatssekretär, meine Frage hat sich eigentlich erübrigt. Ich wollte von Ihnen konkret wissen, wann wir anhand der Berichterstattung über die demografische Entwicklung in unserem Lande, bei der wir die Fakten genau kennen, etwas über konkrete Maßnahmen zum Wohnraumanpassungsgesetz, die der demografischen Entwicklung entsprechen, erfahren werden. Sie haben dazu auf den für Mai geplanten Bericht verwiesen. Dann werden wir uns darüber weiter verständigen.

Vielen Dank für diese erübrigte Frage. - Wir fahren mit der Frage 688 (Erhalt der Herderschule in Königs Wusterhausen) fort. Diese Frage wurde bekanntlich mit der Frage 636 getauscht. Das Wort hat die Fragestellerin. Bitte, Frau Abgeordnete Osten.

Ich danke auch dafür, dass die Möglichkeit bestand, die Fragen zu tauschen, und zwar auch im Interesse der anwesenden Schülerinnen und Schüler der Schule.

Die Herderschule in Königs Wusterhausen war seit 1996 eine erfolgreiche Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Zum Schuljahr 2005/06 lagen zwar 56 Anmeldungen für die Klasse 11 vor; dennoch durfte die Schule keine 11. Klassen eröffnen und wurde in eine Oberschule umgewandelt. Jetzt hat die Herderschule 33 Anmeldungen für die Klasse 7. Sie resultieren ausschließlich aus den Erstwünschen der Eltern. Durch die Hinzuziehung von Zweitwünschen läge die nötige Mindestzahl von 40 durchaus im Bereich des Möglichen. Doch diesen Weg ist das Schulamt offensichtlich nicht zu gehen bereit. Stattdessen ist die Schule durch die drohende Nichteinführung der 7. Klassen in ihrem Bestand bzw. in ihrer Qualität gefährdet. Das fällt umso schwerer ins Gewicht, als die Lehrkräfte an dieser Schule seit Errichtung der gymnasialen Oberstufe vor zehn Jahren sehr engagiert und erfolgreich gearbeitet haben und die Schule in den letzten Jahren mit 3,3 Millionen Euro saniert wurde. Außerdem werden die Schülerzahlen in Königs Wusterhausen in den nächsten Jahren nachweislich wieder steigen, sodass der Bedarf an schulischer Kapazität wachsen wird.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie zum Erhalt der Herderschule in Königs Wusterhausen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Osten, wir beide haben schon vor Beginn der heutigen Landtagssitzung mit den Betroffenen, die hier anwesend sind, gesprochen. In diesem Gespräch habe ich im Prinzip das vorgetragen, was ich auch jetzt in aller Kürze darlegen möchte.

In der Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen befinden sich drei Oberschulen, die sich alle drei am laufenden Ü-7-Verfahren beteiligt haben, und zwar mit folgendem Ergebnis: Die Oberschule Niederlehme hatte 38 Erstwünsche, die Oberschule Bredow 44 und die Herderoberschule 33. Gemäß unserer Verwaltungsvorschrift für Unterrichtsorganisation müssen für die Einrichtung von 7. Klassen eigentlich, zumindest im städtischen Raum, 2 x 27 Schüler da sein. Es geht dabei um die Einrichtungsfrequenz, die sich von den 2 x 20 im ländlichen Raum, mit denen wir kleinere Standorte zu retten versuchen, unterscheidet.

Es handelt sich hierbei im Übrigen um einen Fall, in dem im Gebiet eines Schulträgers mehrere Schulen der gleichen Schulform vorhanden sind, also auch der Besuch einer anderen Schule nicht unzumutbar ist. Das möchte ich vorwegschicken.

Das örtliche Schulamt hat entschieden, dass angesichts der genannten Anwahl nur zwei Standorte mit 7. Klassen versorgt werden. Dabei hat man sich für die Oberschule Bredow und die Oberschule Niederlehme entschieden. Dabei sind, wie mir vom Schulamt mitgeteilt wurde, sowohl die regionale Verteilung be

achtet worden - zum Beispiel liegt die Oberschule Niederlehme etwas weiter außerhalb, was hierbei in Rechnung gestellt worden ist - als auch die realisierbaren Zweitwünsche berücksichtigt worden.

Auch aus unseren Prognosen geht hervor, dass die Schülerzahl im Raum Königs Wusterhausen in der Tat aufwachsend sein wird. Deshalb bedeutet die Nichteinrichtung von 7. Klassen an der Herderschule nicht das Aus für diese Schule, im Gegenteil: Wir gehen heute davon aus - das habe ich den Betroffenen auch schon mitgeteilt -, dass alle drei Oberschulen in Königs Wusterhausen eine dauerhafte Existenzberechtigung haben.

Deshalb habe ich in dem Gespräch vorhin den Betroffenen auch zu erklären versucht, dass sie nicht von einer unvermeidlichen Schulschließung ausgehen müssen, sondern dass die Herderschule auch zukünftig eine Chance hat, auch wenn in diesem Jahr dort keine 7. Klassen eingerichtet werden.

Es gibt noch Informationsbedarf. - Bitte, Frau Osten.

Ich habe drei Nachfragen.

Erstens: Herr Minister, sind Sie bereit, aufgrund der erfolgreichen, engagierten Arbeit, aufgrund des Standortfaktors, aufgrund der Möglichkeit, mit einer kleineren Zahl von Schülern einen besonders guten Unterricht zu machen, aufgrund der qualitativ negativen Erfahrungen mit Schulen, an denen 7. Klassen nicht mehr eingerichtet wurden, die Absage noch einmal zu prüfen?

Zweitens: Sehen Sie es auch so, dass es, auch wenn Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Erstwunsch für die Herderschule bereits jetzt Briefe mit einer Empfehlung für eine andere Schule bekommen haben, obwohl Ihr Haus den 8. Mai für die Feinplanung festgelegt hat, in diesem Verfahren durch weitere Zweitwünsche für die Herderschule jetzt noch Bewegung gibt?

Drittens - danach muss ich Sie jetzt einfach fragen -: Entspricht es nicht auch der Philosophie der Landesregierung, dass regionale Wirtschaftskerne - dazu gehören Königs Wusterhausen, Wildau, Schönefeld - in ihrer gesamten Struktur entwickelt werden sollen, woraus sich natürlich auch ableiten müsste, dass eine 7. Klasse an der Herderschule mit 33 Erstwünschen, 3 Zuzügen, 3 Ummeldern aus anderen Schulen und vielleicht auch noch einer geringen Zahl von Wiederholern, erhalten wird und dass damit vielleicht die Möglichkeit der Ausnahme, die dann auch begründet wäre, durchaus bestehen könnte?

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Zu der ersten Frage sage ich prinzipiell Nein. Das hat auch mit der dritten Frage zu tun. Es wird auch in diesem Jahr keine Ausnahme für Einzelschulen geben, was die Mindestfrequenz angeht, weil - das haben wir im letzten Jahr, wie ich meine, relativ erfolgreich praktiziert - dieses System von Anwahl und Realisierung ansonsten nicht mehr beherrschbar ist; denn jede Ausnahme zieht eine weitere Ausnahme nach sich. Ich bin

auch nicht dazu bereit, etwa zu entscheiden, ob uns eine bestimmte Schule in Potsdam wichtiger ist als eine andere Schule in dieser Stadt. Hierbei gibt es so viele subjektive Faktoren, dass es meiner Meinung nach nicht vernünftig wäre, wenn wir uns auf dieses vage Gebiet begäben.

Die Briefe, die Sie genannt haben, kenne ich nicht. Deshalb kann ich mich dazu nicht äußern. Insoweit bitte ich Sie, Frau Osten, um Zuarbeit, damit ich klären kann, ob da etwas passiert ist, was nicht hätte passieren dürfen.

Damit komme ich zu dem Stichwort der regionalen Entwicklung, also zu der Frage, ob wir Entwicklungskerne bevorteilen oder nicht. Wir haben Sonderregelungen für den ländlichen Raum und Regeln für urbane Gebiete. Diese weichen voneinander ab. Das habe ich vorhin schon gesagt. Ich halte das auch für korrekt. Deswegen haben wir für die Grundzentren auch in diesem Jahr eine Sonderfrequenz vorgesehen. Dort reichen also 2 x 15. Wir werden auch zukünftig, wenn das zentralörtliche System umgestellt werden sein wird, bei Sonderregelungen für den ländlichen Raum bleiben. Inwieweit die regionalen Entwicklungskerne zukünftig beispielsweise schulisch besser versorgt werden, ist eine Frage, die ich natürlich nicht allein klären und zu der ich also auch heute hier nicht abschließend Stellung nehmen kann. Das muss vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung unseres Landes weiter diskutiert werden. Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 637 (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2003) wird von der Abgeordneten Schulz gestellt.

Laut Medienberichten soll sich aus der vom Statistischen Bundesamt erarbeiteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2003 ergeben, dass die Leistungen für das Arbeitslosengeld II zu hoch angesetzt sind. Der Stichprobe für die Festsetzung des Existenzminimums liegen die 20 % der geringsten Einkommen zugrunde. Andererseits wurde beschlossen, zum 1. Juli 2006 den Regelsatz für die neuen Bundesländer dem Regelsatz der alten Bundesländer anzugleichen, was ich im Übrigen befürworte.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr vor, dass sich die Berechnungen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2003 auf eine Neufestsetzung des Arbeitslosengeldes II auswirken könnten?

Die Antwort liefert uns Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schulz, der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass sich an der gerade in Angriff genommenen einheitlichen Höhe der Regelleistungen ab 01.07.2006 irgendetwas ändern wird. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Regelleistungen erfolgt, wie Sie gesagt haben,

unabhängig von der hier maßgeblichen gesetzlichen Neufestlegung im SGB II ohnehin nur dann, wenn die Ergebnisse der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Die Auswertung der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die immerhin aus dem Jahr 2003 stammt, ist vom Bundesministerium, soweit bekannt, noch nicht abgeschlossen.

Gleichwohl - das haben wir schon öfter hier debattiert - verkennen wir nicht, dass bei der derzeitigen Bemessungsmethode für das soziokulturelle Existenzminimum, das insbesondere durch die Regelleistungen nach dem SGB II abgesichert wird, die Gefahr einer Absenkung jedenfalls theoretisch nicht völlig ausgeschlossen ist. Die Landesregierung erwartet aber, dass der Bund alles unternimmt, um für die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums die erforderliche Höhe der Regelleistungen nach dem SGB II auch sicherzustellen. Die Forderung nach einer Überprüfung und Veränderung der geltenden Bemessungsmethode für das Existenzminimum habe ich schon mehrmals vorgetragen und das auch erneut dem Bundesgesundheitsministerium zugesandt. Ich glaube, dort liegt die Ursache des Übels. Da muss unbedingt etwas getan werden.

Die Abgeordnete Schulz hat Nachfragebedarf.