In Brandenburg haben wir über alle Landkreise hinweg etwa 430 Einbürgerungsfälle gehabt. Mir ist kein Fall bekannt geworden, bei dem ein Ermessensfehler vorliegt. Ich denke jedoch, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden, die eine außerordentlich schwierige Aufgabe zu erfüllen haben, die Arbeit erleichtern und ihnen bei ihren Entscheidungen mehr Sicherheit bieten, wenn wir ihnen einen Leitfaden geben, an dem sie sich auch beim Führen der Gespräche orientieren können. Ich bin allerdings der Auffassung, dass diese Gespräche vor Ort, bezogen auf die Person, geführt und keine schematisierten Testverfahren oder Ähnliches durchgeführt werden sollten.
Wir kommen zur Frage 630 (Bürgerämter im Land Branden- burg), die der Abgeordnete Dombrowski stellt.
Bürgerämter oder Bürgerbüros sind Einrichtungen der Kommunalverwaltungen, in denen publikumsintensive Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger durch neue Informationstechnologien und Online-Kommunikation an einer Stelle gebündelt werden. In Berlin existieren zwölf solcher Bürgerämter und auch in vielen anderen größeren Städten wird das Konzept der Dienstleistungen unter einem Dach zunehmend umgesetzt. Erweiterte Öffnungs- und kürzere Wartezeiten sind weitere Vorteile im Sinne der Kundenorientierung und führen auch zu deutlichen Effizienzsteigerungen in der Verwaltung.
Das Aufgabenspektrum der Bürgerämter reicht von der Bearbeitung von Ausweisen und Pässen bis zu Angelegenheiten des Meldewesens, von der Ausstellung von Lohnsteuerkarten über
die Bearbeitung von Wohngeldanträgen oder Rentenangelegenheiten bis zur Ausstellung von Anwohnerparkausweisen, der Ausgabe von Sperrmüllkarten, Müllsäcken und vielem mehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dombrowski, ich bestätige ausdrücklich, dass in Berlin Bürgerämter bestehen; denn ich habe sie dort vor gut zehn Jahren eingeführt - wenn auch mit einigen Schwierigkeiten wegen der Zuständigkeit der einzelnen Dezernenten in den Bezirksämtern. Sie haben sich in Berlin bewährt.
Unter Nutzung der modernen Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten sind Bürgerämter auch in einigen Gemeinden Brandenburgs eingeführt worden. Da dies eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist, haben wir keine Erhebung durchgeführt, auf deren Grundlage ich Ihre Frage beantworten könnte. Aber ich kann sagen, dass die Landeshauptstadt Potsdam sowie Städte wie Cottbus, Brandenburg an der Havel oder Forst Bürgerämter eingerichtet haben. Man findet sie in vielen Bereichen, wobei ihre Zuständigkeiten noch nicht vereinheitlicht, sondern recht unterschiedlich sind.
Ich gehe davon aus, dass wir dies in die Überlegungen zur laufenden Funktional- und Verwaltungsreform einbeziehen und eine entsprechende Aufgabenprüfung vornehmen. Zudem sollten wir in den ländlichen Räumen Servicestellen für diese Aufgaben einrichten, weil die Zentralstellen zunehmend weiter von den Wohnorten der Bürger entfernt liegen.
Laut Koalitionsvereinbarung ist ein Pilotversuch vorgesehen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bieten solche Einrichtungen die Chance auf Gewährleistung von Bürgernähe. Derzeit wird die Möglichkeit der Schaffung dezentraler Servicestellen - über Bürgerbüros hinausgehende Einrichtungen - geprüft. Auch dies wird in die Konzeption der Verwaltungsstrukturen einfließen. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Schaffung der entsprechenden technischen Möglichkeiten. Wir haben diesbezüglich das Verwaltungsportal „Service Brandenburg“ ins Internet gestellt.
Herr Minister, in welchen Punkten wird denn der Entwurf für ein Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen in Brandenburg diesem Ansinnen gerecht? Durch welche Maßnahmen wird die Einrichtung solcher Bürgerämter erleichtert?
Herr Kollege Domres, Sie sind ein sehr erfahrener Kommunalpolitiker. Daher wissen Sie, dass Sie schon jetzt im Rahmen
der Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene die Möglichkeit haben, Bürgerämter zu bilden. Häufig scheitert dies daran, dass die einzelnen Dezernate oder Leiter der Ämter nicht gewillt sind, Kompetenzen abzugeben. Wenn ein Bürgeramt auf der einen Seite bescheiden, auf der anderen Seite Auskunft zu Schulen geben, Wohngeld- und Sozialhilfeanträge bearbeiten soll, dann werden die dort Tätigen die Anträge annehmen und wieder abgeben. Ideal wäre jedoch, die Anträge anzunehmen, die Bürger zu beraten, woraufhin entweder vom Amt oder vom Bürgerbüro ein Bescheid ergeht. Es gibt unterschiedliche Organisationsformen. Daher wird das Bürokratieabbaugesetz die Möglichkeiten, Bürgeranliegen zu bearbeiten, erweitern. Jedoch könnte auch schon das bestehende Angebot besser angenommen werden. Wenn Sie in Ihrem kommunalen Bereich einen Beitrag dazu leisteten, auch die Prignitz servicefreundlich zu machen, gewönnen wir beide.
Danke sehr. - Ich rufe die Frage 631 (Doppelbelastung der Hausbesitzer durch Schornsteinfegergebühren) auf. Herr Abgeordneter Schulze, bitte.
Ein Gesetz, das auf das Jahr 1935 zurückgeht, legt Sicherheitsund Abgasprüfungen in die Hände der Bezirksschornsteinfegermeister. Obwohl Heizungsinstallateurfirmen in regelmäßigen Abständen die Anlagen warten und Emissionsmessungen durchführen, muss der Hausbesitzer nochmals entsprechende Messungen, die vom Bezirksschornsteinfegermeister gegen Gebühren vorgenommen werden, hinnehmen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Doppelbelastung der Hausbesitzer durch eine landesrechtliche Änderung des Schonsteinfegergesetzes abzuschaffen?
Wer wird diese Frage für den Wirtschaftsminister beantworten? - Der Staatssekretär. Bitte sehr, Herr Dr. Krüger.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Schornsteinfegergesetz ist ein Bundesgesetz, das schon aus rechtstechnischen Gründen nicht durch landesrechtliche Änderungen abgeschafft werden kann. Die staatliche Gewährleistung von Feuersicherheit bedarf wie alle anderen öffentlichen Aufgaben der Wahrnehmung durch einen neutralen, öffentlich bestellten, vereidigten und unter staatlicher Aufsicht stehenden Aufgabenträger. Diese betreffenden Aufgaben sind den Bezirksschornsteinfegermeistern übertragen worden. Das Schornsteinfegergesetz erlegt den Hausbesitzern ausschließlich die Pflicht zur Duldung und Ermöglichung ihrer Tätigkeit auf.
Arbeiten von Heizungsinstallationsfirmen, einschließlich Wartungsarbeiten, werden allein durch zusätzliche privatrechtliche Verträge der Hausbesitzer ausgelöst, zu denen sie nicht verpflichtet sind. Nur etwa 30 % aller Hausbesitzer machen von
dieser Möglichkeit Gebrauch. Allein Schornsteinfeger, nicht aber Heizungsinstallationsfirmen, unterliegen im Bereich der Überwachung der Feuersicherheit präzisen Vorschriften zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit. So sind sie zum Beispiel verpflichtet, ihre Messgeräte jährlich kalibrieren zu lassen. Die Messungen der Heizungsinstallationsfirmen weichen häufig von den Messungen der Schornsteinfeger ab. So wurden im Jahre 2003 von Schornsteinfegern bei Messungen nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung bei Ölheizungen 6,4 Millionen und bei Gasheizungen 8,6 Millionen Mängel festgestellt.
Die Messergebnisse der Schornsteinfeger entscheiden darüber, in welchen Abständen Folgeprüfungen vorgenommen werden müssen, um Gefährdungen zu verhindern. Von einer Doppelbelastung kann daher keine Rede sein.
An der Minderung der Belastungen für die Bürger, zum Beispiel durch die Verlängerung der Prüfungsintervalle, wurde und wird auch weiter laufend gearbeitet. Die Diskussionen des Bundes und der Länder mit der EU-Kommission über eine grundlegende Reform des Schornsteinfegerwesens sind immer noch nicht abgeschlossen. Klar wurde dabei allerdings, dass das derzeitige System das wirksamste und vor allem das kostengünstigste ist. Jede Veränderung wird die Kosten für die Bürger, die jetzt unter dem Stichwort „Doppelbelastung“ beklagt werden, deutlich erhöhen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wegen der Abwesenheit der Fragestellerin Dr. Schröder wird die Frage 632 (Einsparungen durch Hartz IV) schriftlich beantwortet, während die Frage 633 (Teilzeitverbeamtungen) der Abgeordneten Große jetzt vom Abgeordneten Görke gestellt wird.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Unwirksamkeit der Ernennungsurkunden, die Lehrern 1998 bei der Umwandlung ihres Angestelltenverhältnisses in eine Teilzeitverbeamtung überreicht wurden, bestätigt. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, drohen dem Land Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das Ministerium hofft nun auf ein Urteil in nächsthöherer Instanz, will aber bis zum Urteilsspruch nicht untätig bleiben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen plant sie, um den betroffenen Lehrkräften schnellstmöglich große Sicherheit zu geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen, die mir sehr wichtig sind.
Erstens: Ich kann die von Ihnen beschriebene Verunsicherung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr gut nachvollziehen.
tion entstanden ist, die zu großer Verunsicherung geführt hat, und werde alles versuchen, dass die Landesregierung die Situation so schnell wie möglich im Sinne der Betroffenen klärt.
Dabei ist der Hinweis wichtig, dass die Entscheidung des OVG nicht rechtskräftig ist. Sie haben es angedeutet: Es geht in die nächsthöhere Instanz. Ich hoffe, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit diesem Fall in Bälde beschäftigen wird.
Die Landesregierung geht weiterhin davon aus, dass die betroffenen Lehrkräfte wirksam zu Beamten ernannt worden sind, also Beamte sind und Beamte bleiben.
Unabhängig davon werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um auf alle möglichen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vorbereitet zu sein. Wir haben im Rahmen der Landesregierung verabredet, eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene einzusetzen. Beteiligt sind das Innenministerium, das Finanzministerium und mein Ressort. In der Arbeitsgruppe sollen alle Möglichkeiten intensiv geprüft werden, wie bereits jetzt, zum Beispiel durch eine klarstellende Regelung im Landesbeamtengesetz, geeignete Maßnahmen zur Schaffung von Rechtssicherheit für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ergriffen werden können.
Eine wichtige Grundlage dafür ist allerdings die schriftliche Begründung der Entscheidung des OVG, die uns bisher nicht vorliegt. Wir haben die Hoffnung, dass dies in einigen Wochen, spätestens im Mai, der Fall sein wird. Dann kann sie ausgewertet werden. Aus diesem Grund und um der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht vorzugreifen, kann ich heute zu weiteren Details noch keine Auskunft geben. Ich denke, das Thema wird uns weiter beschäftigen.
Ich wiederhole: Wir wollen alles für eine baldige Klärung der Rechtslage tun, um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen Klarheit und Sicherheit zu verschaffen.
Herr Minister, Sie haben soeben noch einmal betont, dass Sie alles für die Herstellung von Rechtssicherheit tun wollen. Ich möchte Sie dennoch fragen: Wie und in welchem Zeitraum stellen Sie sich das vor?
Ich habe es gesagt: Es ist schwierig. Wir werden uns morgen zum ersten Mal treffen. Zunächst geht es um die Prüfung von Möglichkeiten, durch eine Veränderung im Rahmen des Landesbeamtengesetzes eine gewisse Rechtssicherheit herzustellen, bevor das Gericht urteilt. Wir werden aber auch andere Maßnahmen prüfen. In juristischer Hinsicht ist noch das eine oder andere möglich, worauf ich aber an dieser Stelle nicht eingehen werde, um der Tätigkeit der Arbeitsgruppe nicht vorzugreifen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 634 (Elektronische Gesundheitskarte) stellt die Abgeordnete Schier.
Ab 2006 soll nach dem GKV-Modernisierungsgesetz die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise von der elektronischen Gesundheitskarte abgelöst werden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Wirtschaftlichkeit, die Qualität und die Transparenz der Behandlung verbessert werden. Die Einführung der elektronischen Chipkarte geht zurzeit nach meinem Kenntnisstand sehr zögerlich voran.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, auf die Krankenkassen Einfluss zu nehmen, um den Prozess der Einführung der elektronischen Chipkarte zu forcieren?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schier, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist von Gesetzes wegen eine Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf der Ebene der Spitzenverbände. Zunächst mussten auf der Grundlage einer so genannten Rahmenarchitektur die Spezifikation und die Anforderungen an die elektronische Gesundheitskarte und die für ihren Einsatz erforderlichen Geräte erarbeitet werden. Derzeit werden die Pflichtanwendungen der Karte in so genannten Labortests erprobt. In einem zweiten Schritt sollen ab Mitte des Jahres Erprobungen im Echtbetrieb in acht kleineren Testregionen, das heißt für 10 000 Versicherte, durchgeführt werden, denen weitere Erprobungen in einem größeren Rahmen, nämlich für 100 000 Versicherte, folgen sollen.
Das Bundesministerium für Gesundheit steht dabei in engem Kontakt mit der eigens für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gegründeten Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik), die diese Einführungsschritte federführend zu betreuen hat. Die Länder sind im Beirat der Gematik vertreten und wurden von Anfang an durch das Bundesministerium für Gesundheit informatorisch beteiligt. In den Prozess der Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte sind sie hinsichtlich der Auswahl der hierfür notwendigen Testregionen zwar einbezogen; aber sie haben keine Aufgaben bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Wir als MASGF haben uns seit Beginn um Abstimmung mit den Spitzenverbänden auf Landesebene bemüht. Wir haben es aber nicht geschafft, in Brandenburg eine eigene Testregion zu etablieren. Am 6. März haben wir ein Schreiben an unsere Spitzenverbände gerichtet, in dem wir um Sachstandsberichte zur Einführung hier in Brandenburg bitten. Die Antwort steht noch aus.