Protocol of the Session on February 22, 2006

Die von der Landesregierung beabsichtigte Unterscheidung beruht auch auf dem falschen Verständnis des Verhältnisses zwischen Europarecht und Brandenburgischer Bauordnung. Nach der Brandenburgischen Bauordnung müssen Bauvorlagen von einem vorlageberechtigten Objektplaner erstellt werden. Die Vorlageberechtigung hat nach § 48 nur, wer sich Architekt nennen darf. Das geltende Bauordnungsrecht geht von der Überlegung aus, dass solche Personen besonders qualifiziert sein müssen. Deswegen will die Landesregierung - abweichend von der vermeintlichen europarechtlichen Vorgabe - hier ein vierjähriges Studium fordern. Das betrifft aber nur die Hochbauarchitekten, weil nur diese Architekten im Sinne der Bauordnung seien, Innen- und Landschaftsarchitekten hingegen nicht.

Die Anhörung hat aber ergeben, dass schon die Annahme, In

nen- oder Landschaftsarchitekten seien nicht bauvorlageberechtigt, falsch ist. Tatsächlich kann auch ein Landschaftsarchitekt genehmigungsbedürftige Bauvorhaben planen und hierfür eine Baugenehmigung beantragen. Denn nach § 2 Bauordnung gehören zu den baulichen Anlagen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Abstellplätze sowie Ausstellungsplätze. Nach § 54 ist auch jede Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Also gilt dasselbe auch für Innenarchitekten, die insofern tätig werden.

Unabhängig von der Tatsache, dass EU-Recht dem Land mit Sicherheit nicht verbietet, auch für Innen- oder Landschaftsarchitekten ein vierjähriges Studium zu fordern, begibt sich die Landesregierung hiermit in Widerspruch zu unserem Bauordnungsrecht.

Für den vorliegenden Gesetzentwurf gibt es also kein echtes Regelungsbedürfnis. Da sich die fehlerhafte Schlussfolgerung aber auch auf die sonstigen Teile des vorliegenden Artikelgesetzes auswirkt, können wir als DVU-Fraktion von unserer bisherigen Einschätzung nicht abrücken, dass dieser komplett neu bearbeitet werden muss.

(Beifall bei der DVU)

Wir werden ihn auch deshalb insgesamt ablehnen. Da das Gesetz aus meiner Sicht unserem Land erheblichen Schaden zufügt, was dann die Unterqualifizierung unserer Architekten angeht, möchte die DVU, dass hierzu jeder Abgeordnete namentlich seine Stimme abgibt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Damit ist Ihre Redezeit abgearbeitet. - Ich erteile dem Abgeordneten Schrey von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zum Brandenburgischen Architektengesetz sollen wichtige Entscheidungen der Europäischen Union auch in Brandenburg umgesetzt werden.

Der zuständige Fachausschuss hat sich in zwei Anhörungen mit diesem Thema beschäftigt und sich die Entscheidung wahrlich nicht einfach gemacht. Wir sind dabei zu dem Entschluss gekommen, dem Gesetzesentwurf der Landesregierung unsere Zustimmung zu geben.

Lassen Sie mich drei Anmerkungen dazu machen, wie wir zu dieser Entscheidung gekommen sind. Zunächst einmal wird mit dem Gesetzentwurf EU-Recht grundsätzlich umgesetzt. Nun mag der eine oder andere fragen, ob wir dies so schnell und jetzt schon machen müssen. Meine Antwort: Ja, das sollten wir! Natürlich könnten wir auch eine Regelung nur für Angehörige anderer EU-Staaten machen. Übrigens droht die EU dem Land Brandenburg in diesem Zusammenhang mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Wenn wir dies nur auf den genannten Bereich beschränken würden, müssten wir uns innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut mit der Materie befassen,

und wir müssten die jetzt vorgesehenen Regelungen dann einführen. Also lassen Sie uns das jetzt gleich richtig und vollständig regeln.

Die Befürchtungen dahin gehend, dass durch die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen die Bausicherheit leiden würde, können wir nicht mittragen; denn wer bauvorlageberechtigt ist, steht in der Bauordnung. Das sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure. Durch die Studiendauer und die verlangten Praxiszeiten bekommen die Absolventen ein gutes fachliches Rüstzeug mit, um entsprechende Bauvorhaben planen und dafür auch die Verantwortung übernehmen zu können.

Im Juni des letzten Jahres verfasste die Bauministerkonferenz ein Musterarchitektengesetz, das einstimmig beschlossen wurde. Das bedeutet, dass nach und nach alle Bundesländer ihr entsprechendes Gesetz dem Mustergesetz anpassen müssen. Berlin und Hamburg befinden sich mit ihren Gesetzen schon jetzt auf demselben Weg, den wir hier einschlagen.

Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die Anhörungen im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung eingehen. Alle wichtigen Vertreter der Hochschulen, der Kammern und Verbände haben sich entweder in mündlicher oder in schriftlicher oder in beiden Formen dazu geäußert. Sie haben, wie es ihr Recht und ihre Aufgabe ist, ihre Meinung vorgetragen und erläutert. Was mir allerdings dabei fehlte, war ein Alternativvorschlag. Für uns Abgeordnete ist es immer wichtig, dass zusätzlicher Sachverstand von außen in die Beratungen eingebracht wird. Allerdings darf dieser nicht nur aus Kritik, sondern sollte auch aus Alternativvorschlägen bestehen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt Minister Szymanski. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat tatsächlich eine sehr umfangreiche Debatte über die Qualität der im Städtebau und in der Architektur Tätigen ausgelöst. Damit ist die Kenntnis über die gute Arbeit unserer Architekten und Planer auch wieder in die Öffentlichkeit gelangt, was ich begrüße.

Wir haben in der Anhörung mit der Architektenkammer, mit Fachverbänden und Hochschulen debattiert. Ich bin sehr dankbar für diese Debatte, möchte aber daran erinnern, dass nicht nur die Dauer des Studiums ein Qualitätsmerkmal ist, sondern dass in der Diskussion weitere Qualitätsmerkmale berücksichtigt werden müssen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die entsprechende Richtlinie EU-konform umgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland ist übrigens bereits verklagt worden. Wir befinden uns also schon in einem Vertragsverletzungsverfahren, das sich bis hinunter zu den Bundesländern hinziehen wird.

Darüber hinaus erfüllen wir mit der Einführung der Bachelorund Masterstudiengänge entsprechende Beschlüsse der europä

ischen Bildungsminister und der Kultusministerkonferenz. Hierbei geht es bekanntlich auch - das wird vom Parlament auch eingefordert - um bundesweit einheitliche Regelungen, die durch die Bauministerkonferenz beschlossen worden sind.

Durch die Forderung einer Berufspraxis von zwei Jahren in den verschiedenen Fachrichtungen haben wir ein weiteres Qualitätsmerkmal deutlich definiert. Auch das ist eine Antwort auf die Frage, wie die Qualität am Bau weiterhin sichergestellt werden soll.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS fordert nun, dass die Fachrichtungen miteinander vergleichbar sein sollen. Dagegen ist einzuwenden, dass die Fachrichtung Architektur und die anderen Fachrichtungen, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, eben nicht vergleichbar sind; denn es ist so, dass eben nur die Architekten gefahrenabwehrend, konstruktiv, kreativ zu planen und zu bauen haben sowie dem Gemeinschaftsinteresse an der Baukultur und an der sparsamen Verwendung von Mitteln Rechnung zu tragen haben. Der Unterschied hin zu den anderen Fachrichtungen besteht darin, dass für die Errichtung und Änderung von Gebäuden nur Architekten bauvorlageberechtigt sind. Die Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner dagegen sind für die Errichtung und Änderung von Gebäuden nicht bauvorlageberechtigt. Deswegen ist eine Vergleichbarkeit nicht gegeben. Aus diesem Grunde auch der Unterschied mit der Mindeststudienzeit von vier Jahren bei den Architekten und von drei Jahren für die Absolventen der anderen Fachrichtungen.

Der Bachelorabschluss ist weltweit anerkannt und es handelt sich um einen berufsqualifizierenden Abschluss. Die jungen Menschen können ihr Studium sowohl in dem einen als auch in dem anderen Land absolvieren und jeder hat die Möglichkeit, nach der Bachelorausbildung auch eine Masterausbildung zu machen. Genau darum geht es, dies zu ermöglichen. Ich kann die Forderung in dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS, § 5 Abs. 5 zu streichen, nicht nachvollziehen; denn dies würde dem Gedanken der Gleichbehandlung anerkannter Bachelorabschlüsse in den einzelnen EU-Ländern zuwiderlaufen.

Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen: Wenn jemand einen Bachelorabschluss in Brandenburg gemacht hat, dann hat er die Möglichkeit, damit in einem anderen EU-Staat tätig zu werden, ohne eine zweijährige Berufspraxis nachzuweisen. Dies müssen wir umgekehrt aber auch den Absolventen mit einem Bachelorabschluss aus den anderen EU-Staaten ermöglichen.

Ich bitte Sie also einfach, dies zu berücksichtigen, was in unserem Gesetzentwurf auch klar geregelt ist.

Ich vertraue auf die Architektenkammer Brandenburg, deren Präsidenten, Herrn Schuster, ich hier begrüßen möchte, dass sie ihre hoheitlichen Aufgaben bei der Titelschutzführung in den vier Fachrichtungen weiterhin sachgerecht wahrnehmen wird, wobei dies durch entsprechende Qualifizierungen begleitet werden soll. Die Zusammenarbeit war schon in den letzten Jahren sehr gut und ich bin sicher, dass wir die gemeinsame Aufgabe, die wir hier ja haben, in der nötigen Qualität weiterhin erfüllen werden.

Ich bitte Sie, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ab

zulehnen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihre Darlegungen und auch für die Begrüßung des Präsidenten der Architektenkammer.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe erstens auf den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2557 -, § 5 Abs. 1 Nr. 1 zu ändern und § 5 Abs. 5 zu streichen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.

Zweitens kommen wir zu der von der DVU-Fraktion beantragten namentlichen Abstimmung zu der Beschlussempfehlung, Drucksache 4/2520. Ich hoffe, dass Sie jetzt, nach der Mittagspause, die Kraft haben, Ihr Votum laut und deutlich kundzutun. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um das Verlesen der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Frau Alter und Herr von Arnim wollen ihr Abstimmungsverhalten korrigieren.

(Die Abgeordneten Alter [SPD] und von Arnim [CDU] geben ihr korrigiertes Votum ab.)

Gibt es Abgeordnete, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben?

(Die Abgeordneten Jürgens [Die Linkspartei.PDS] und Schuldt [DVU] geben ihr Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: 40 Abgeordnete stimmten mit Ja, sechs Abgeordnete stimmten mit Nein und 23 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 1884)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms und zur Einführung einer Meldepflicht für Krebserkrankungen

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/2502

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Frau Ministerin Ziegler, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brustkrebs ist nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In Deutschland erkranken jährlich mehr als 47 000 Frauen, wovon etwa 18 000 sterben. In Brandenburg sind pro Jahr mehr als 1 500 Frauen betroffen, wovon etwa 500 sterben. Das sind nach wie vor alarmierende Zahlen.