Herr Otto, bezüglich Ihrer Fragen 1 und 2 muss ich wieder von ganz vorn anfangen: Anfang letzten Jahres stellten wir einhellig und einmütig fest, dass die Festlegung der einzusetzenden Instrumentarien auf dem Arbeitsmarkt alleinige Sache der Optionskommunen bzw. Arbeitsgemeinschaften ist und das Land dort nicht hineinzudirigieren hat. Das war Sinn und Zweck des Gesetzes. Nichtsdestotrotz haben wir auf unseren Rundreisen alle ARGEn und Optionskommunen immer wieder aufgefordert, das gesamte Spektrum einzusetzen. Das ist unser Job; den haben wir gemacht.
Es ist angezeigt, dass die 45 % übermittelt werden. Ich werde mich sofort erkundigen, wann die Zahlungen erfolgen werden. Normalerweise müsste es den Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften aufgrund der Gebundenheit der Mittel möglich sein, Maßnahmen aus dem letzten Jahr fortzuführen.
Frau Ministerin, wie reagieren Sie auf die Tatsache, dass Vertreter der Arbeitsagenturen schwerbehinderten Menschen Eingliederungsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben häufiger als früher mit der Begründung verweigern, man wolle damit keine Arbeitgeber finanzieren?
Tun Sie das. - Die Frage 578 (Sicherheit von Bauten in Träger- schaft des Landes Brandenburg) stellt Herr Abgeordneter Günther.
Nach dem Einsturz des Daches der Eissporthalle in Bad Reichenhall setzte eine Diskussion über die Sicherheit von öffentlichen Gebäuden ein. Gefordert wurden regelmäßige Überprüfungen der Bausicherheit, Änderungen der Musterbauordnung bis hin zu einem vom Bundesbauminister ins Gespräch gebrachten „Bau-TÜV“.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie gewährleistet sie die Bausicherheit von Gebäuden in Trägerschaft des Landes Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Günther, die in Ihrer Vorbemerkung angesprochenen Komplexe sind Gegenstand mehrerer Kleiner Anfragen, die die Landesregierung in den nächsten Tagen beantworten wird. Ich beschränke mich daher auf die Beantwortung Ihrer Frage.
Für die öffentlichen Gebäude des Landes ist die Landesbauverwaltung, jetzt der Landesbetrieb für Bauen und Liegenschaften mit seinen vier Niederlassungen, zuständig. Es gibt eine Richtlinie, die so genannte brandenburgische RLBauBB, nach der die Landesbauverwaltung verpflichtet ist, jedes Jahr mit eigenen Experten oder gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Experten Nachprüfungen durchzuführen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Zeeb. - Frau Abgeordnete Hesselbarth erhält das Wort für eine Nachfrage.
Der zuständige Minister ist zwar nicht anwesend, ich möchte dennoch meine Frage an die Landesregierung richten: Werden Sie, vielleicht auch im Kabinett, darüber nachdenken, die in Brandenburg abgeschaffte Rohbauabnahme bei der Novellierung der Bauordnung wieder einzuführen?
Frau Abgeordnete Hesselbarth, diese Frage ist Gegenstand einer von Ihnen gestellten Kleinen Anfrage. Selbstverständlich wird die Landesregierung fristgerecht auf diese spezielle Frage antworten.
In den vergangenen Wochen äußerte der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) die Meinung, das Staatsorchester einer drastischen Personalkürzung unterziehen zu müssen, um den defizitären Stadthaushalt zu entlasten. Wir wissen aber, dass die Stadt Frankfurt (Oder) ein unverzichtbarer Partner des Theater- und Orchesterverbundes des Landes Brandenburg ist. Würden die geäußerten Absichten verwirklicht werden, würde der ganze Verbund infrage gestellt. Obwohl man diesen Versuch der Haushaltskonsolidierung nur kritisieren kann - was auch geschehen ist -, so könnte in dieser Ankündigung des Stadtoberhauptes ein, wenn auch verunglückter Hilferuf gesehen werden, der drastisch auf die Finanznot der kreisfreien Städte hinweisen und in erster Linie die Politik der Landesregierung für die finanzielle Situation verantwortlich machen will.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, der Stadt Frankfurt (Oder) in dieser Frage zusätzlichen finanziellen Spielraum zu verschaffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Brandenburg haben wir mit dem FAG ein Instrument, das eine Theaterpauschale ermöglicht. Die Kommunen, die über ein Orchester oder ein Theater verfügen, werden dank der Solidarität der anderen über diese Pauschale finanziert und erhalten so die Möglichkeit, die Kosten für diese großen Einrichtungen zu tragen.
In dem bis Ende 2007 geltenden Vertrag, den auch die Stadt Frankfurt (Oder) unterschrieben hat, ist eine auskömmliche Finanzierung des Staatsorchesters verankert. Bevor wir darüber verhandeln, was nach Ablauf des Jahres 2007 passieren soll, ist eine Erklärung der Stadt Frankfurt (Oder) darüber notwendig das ist im Moment nämlich relativ unklar -, in welchem Maße
sie bereit ist, dieses Orchester zu finanzieren. Wir brauchen belastbare Zusagen. Vorher macht es keinen Sinn zu diskutieren.
Herr Abgeordneter Hoffmann, ich erinnere daran, dass die Situation, in der sich Frankfurt (Oder) befindet, nicht neu ist. Es war vorhersehbar, dass es Schwierigkeiten geben wird. Deswegen haben wir vonseiten des Landes vor den letzten Verhandlungen eine Analyse vorgelegt, aus der ganz eindeutig hervorgeht, dass wir im Theater- und Orchesterverbund sowohl hinsichtlich der Personalstärken und -kosten der Orchester auf der einen Seite als auch aufgrund der zu geringen Mittel für Inszenierungen und Aufführungen auf der anderen Seite ein Problem haben. Der Oberbürgermeister hat den Status quo für das Orchester gefordert. Das haben wir akzeptiert. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat im Vorgriff einen Haustarifvertrag geschlossen, der diesen Status quo bis Mitte 2009 sichert. Das muss man deutlich sagen.
Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Wir sind bereit, über ihn zu reden. Ab dem Jahr 2008 muss sichergestellt werden, dass größere Synergieeffekte im Verbund zwischen den Orchestern möglich sind. Das wird zu merklichen finanziellen Entlastungen führen.
Wir stimmen in dieser Frage weitgehend überein. Trotzdem frage ich Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, Ihren Einfluss geltend zu machen und in dieser schwierigen Frage moderierend zu wirken? Immerhin ist der Theater- und Orchesterverbund durch das Verhalten der Stadt Frankfurt (Oder) gefährdet. Die Einstufung des Orchesters und damit die Existenz des Orchesters könnten gefährdet werden, was für das Land nicht gut wäre.
Herr Abgeordneter Hoffmann, ich brauche nicht moderierend einzugreifen, denn ich bin Vertragspartner. Ich bin nicht der Moderator, der irgendetwas vermittelt, sondern ich habe als Vertragspartner eine klare Position, die der Oberbürgermeister kennt; wir sind im Gespräch.
Der Verbund hat die damals angedachten Einsparquoten erbracht. Das Projekt wird bundesweit wahrgenommen. Es stellt für Brandenburg in den nächsten Jahren eine gute Entwicklungsmöglichkeit dar, aber man muss von allen Seiten mit einem gewissen Schuss Realismus an das Projekt herangehen und kann das nicht nur beim Land verorten.
In den Jahren 2002 bis 2005 wurden die Landes- und FAGMittel für das Staatsorchester um ca. 6 % heruntergefahren, während die Eigenmittel und der städtische Anteil entsprechend erhöht wurden. In der Fortschreibung des Verbundver
trages gibt es meines Erachtens einen sehr hilfreichen Passus, der festlegt, dass Brandenburg 30 000 Euro zusätzlich aus dem Verbund erhält und das BSOF dafür zwei Konzerte in Brandenburg gibt.
Könnte es Ihrer Meinung nach hilfreich sein, eine ähnliche „Spielstättenförderung“ für andere Häuser zu entwickeln, gekoppelt an eine direkte Konzertforderung, um Häuser und Klangkörper, wie auch den Verbund dadurch insgesamt zu stärken?
Die Basis aller Verbundverhandlungen war immer eine 50 : 50Finanzierung. Selbst in der von Ihnen angesprochenen schwierigen Situation im Jahre 2003, als wir den Zuschuss senken mussten, weil der Kulturhaushalt insgesamt konsolidiert werden musste, hat der Landesanteil über 50 % betragen. Wir zahlen mehr, als wir eigentlich verpflichtet sind zu zahlen.
Der Charakter des Verbundes besteht gerade darin, dass Aufführungen gesichert sind. Das muss man nicht extra verankern, sondern das ist das Prinzip des Verbundes. Die Zahl der Aufführungen des Staatsorchesters ist im Verhältnis zu den neuen Inszenierungen zu gering. All das steht in der Analyse und dem muss man Rechnung tragen. Ich weiß auch, dass das Problembewusstsein beim Orchester vorhanden ist.
Frau Ministerin, das Orchester erhält einen Teil seiner Einnahmen aus Förderungen, einen anderen Teil aus den Einnahmen von Aufführungen. Welche Ideen haben Sie, die Einnahmen des Orchesters zu erhöhen?
Ich bin für Vieles zuständig, aber nicht dafür, dem Orchester Ideen zu liefern. Das Land hat dem Orchester diesbezüglich nichts vorzuschreiben. Es tut mir Leid, Herr Abgeordneter Hammer.
Es geht einfach nicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen und mich aufzufordern zu sagen, was sie zu machen haben. Wir bezahlen ein teures Orchester und einen Intendanten. Wir reden mit dem Orchester und wir haben schriftliche Vorschläge auch zur Einnahmesteigerung vorgelegt.
Darin sind handfeste Vorschläge enthalten, aber nicht in dem Sinne, dass die Ministerin vorschlägt, wie sie im Einzelnen ih
Frau Ministerin, trösten Sie sich: Wenn die Abgeordneten nicht weiter wissen, beauftragen sie auch immer den Präsidenten. So ist das Spiel.
In der Wahrnehmung vieler Verkehrsteilnehmer geht von Lkws, insbesondere auf Autobahnen, ein hohes Potenzial an Gefährdungen und Behinderungen aus, insbesondere durch unvermitteltes Ausscheren und kilometerlange „Elefantenrennen“.
Ich frage die Landesregierung: Auf welche Weise kontrolliert die brandenburgische Polizei das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern auf brandenburgischen Autobahnen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, Ihr Eindruck ist richtig. Von Lastkraftwagen geht in der Tat ein hohes Maß an Belästigung, aber auch Gefährdung aus. Ich werde das zahlenmäßig noch belegen.