Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, Ihr Eindruck ist richtig. Von Lastkraftwagen geht in der Tat ein hohes Maß an Belästigung, aber auch Gefährdung aus. Ich werde das zahlenmäßig noch belegen.
Vorab will ich einmal eine Lanze für die Lkw-Fahrer, für die Brummi-Fahrer brechen, denn sie haben einen außerordentlich schweren Job. Sie stehen unter einem großen zeitlichen Druck, die Bezahlung ist schlecht und die Terminnöte sind erheblich. Die große Mehrheit von ihnen ist rechtstreu und fährt verkehrsgerecht, aber es gibt leider auch einige schwarze Schafe, von denen naturgemäß - aufgrund der Art der Fahrzeuge, die sie fahren - eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Wir haben die Verkehrsunfallbilanz des letzten Jahres fertiggestellt. Sie sagt hierzu einiges aus. Ich nenne einmal vorab die Gesamtzahlen: 85 000 Unfälle, 13 000 Verletzte, 271 Tote. Bei Unfällen mit Lastkraftwagen - darauf bezieht sich ja Ihre Frage - beträgt die Zahl 12 500. Es gab 1 544 Verletzte und 49 Tote. Auf den Autobahnen, die Sie ansprechen, ereigneten sich 2 053 Unfälle, mit 394 Verletzten und 16 Toten. Die Zahl der Toten ist erschreckend. Sie stellt 44 % aller Verkehrstoten dar, die auf Bundesautobahnen insgesamt zu beklagen sind.
Wir haben, wie Sie wissen, seit 2002 die Autobahnpolizei, die sich der Aufgabe der Überwachung des Verkehrs widmet, und
zwar mit außerordentlichem Erfolg, wie ich sagen kann. Wir gehen dreispurig vor. Zum einen sind es die Kontrollfahrten der Autobahnpolizei selbst. Hierbei sind mehr als 300 Beamte eingesetzt. Sie haben 28 Fahrzeuge zur Verfügung und fahren pro Jahr jeweils ca. 150 000 Kilometer. Wir haben sechs Sonderüberwachungsgruppen, die mit diesen Aufgaben befasst sind. Sie sind technisch gut ausgerüstet und aufgrund ihres zivilen Erscheinungsbildes sehr effizient. Wir stehen in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für den Güterverkehr. Sie sehen die BAG-Autos auf den Autobahnen. Insofern tun wir, wie ich meine, alles, was möglich ist, um dieser Gefahrenquelle entgegenzuwirken.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kommen zur Frage 581 (Familiensplitting statt Ehegattensplitting) , gestellt von der Abgeordneten Kaiser.
Brandenburgs Sozialministerin Dagmar Ziegler hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, das bisherige Ehegattensplitting in ein Familiensplitting umzuwandeln.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es bereits eine konkrete Initiative zur Umsetzung dieses Vorschlags?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, eine konkrete Initiative zur Umsetzung des erfragten Vorschlags gibt es nicht.
Es folgt die Frage 582 (Rechtsanwendung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [SGB II] in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Dr. Schröder.
In Brandenburg häufen sich die Beschwerden Betroffener über die Umsetzung des SGB II in ihrem jeweils besonderen Fall. Die Zahl der Klagen und Anträge auf einstweilige Anordnung ist im zweiten Halbjahr 2005 bei den Sozialgerichten dramatisch gestiegen. 50 % der Beschwerden erwiesen sich inzwischen zum Beispiel beim Potsdamer Sozialgericht als berechtigt. Oftmals mussten die Grundsicherungsträger nach langer Untätigkeit überhaupt zur Bearbeitung von Hartz-IV-Anträgen oder Widersprüchen bewegt werden. Die Gerichte sind inzwischen nach eigener Auskunft mit Hartz-IV-Fällen überlastet. In den nächsten Monaten sei beim Landessozialgericht mit einer Welle von Verfahren zu rechnen. Nach dem Gesetz zur Ausführung des AG SGB II ist die zuständige oberste Landesbehörde
zum einen zuständig für die Rechtsaufsicht über die fünf Optionskommunen Brandenburgs bei der Ausübung der ihnen nach dem SGB II originär zugewiesenen Aufgaben, soweit diese anstelle der Agenturen für Arbeit handeln. Gemäß § 44 b Abs. 3 Satz 3 SGB II führt die zuständige oberste Landesbehörde im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum anderen auch die Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften. Die Aufsicht erstreckt sich gemäß § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB X auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreift die zuständige oberste Landesbehörde angesichts der geschilderten tatsächlichen und rechtlichen Probleme in Brandenburg im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht, um eine bessere Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht bei der Anwendung des SGB II zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Frau Dr. Schröder, Pressemeldungen, auf die Sie sich in Ihrer Anfrage sicherlich beziehen, war zu entnehmen, dass der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eine Welle von Verfahren auf das Landessozialgericht zukommen sieht. Diese Prognose ist unbestritten. Sie ergibt sich aus dem Instanzenzug im sozialgerichtlichen Verfahren. Nach der üblichen Verfahrensdauer konnte bisher überhaupt nur ein sehr geringer Teil der in der ersten Instanz bei den Sozialgerichten anhängig gewordenen Verfahren beim Landessozialgericht um im Bild zu bleiben - angeschwemmt werden.
Die zweitinstanzlichen Verfahren bewegen sich in einer allmählich ansteigenden Welle auf das Landessozialgericht zu. Die aus Sicht des Sozialgerichts zu Recht erwartete Verfahrenswelle sagt nichts über die Gründe der Klageverfahren aus und berechtigt ohne weitere Betrachtungen nicht zu der Schlussfolgerung, es bestünden grundsätzliche rechtliche Probleme bei der Antragsbearbeitung, denen im Wege der Rechtsaufsicht zu begegnen wäre.
Lassen Sie mich anhand von Fakten aus der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sowie durch einen Rückblick auf die Umstände des letzten Jahres zur Versachlichung dieses Bildes beitragen. Im Jahr 2005 sind bei den Sozialgerichten des Landes 2 637 Klagen eingegangen. Im Dezember 2005 gab es im Land Brandenburg nach den vorläufigen Daten der Bundesagentur für Arbeit 190 222 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Rechnerisch haben somit knapp 1,4 % der Hilfeempfänger, die eine Bedarfsgemeinschaft vertreten, Klage erhoben.
Sicher: Diese Rechnung kann nur die ungefähre Relation der Beschwerden Betroffener veranschaulichen. Betroffene, die gegen eine vollständige Ablehnung ihres Antrags klagen, tauchen in dieser Statistik erst auf, wenn sie einen Leistungsbescheid erhalten haben und der Rechtsstreit für sie erfolgreich beendet wurde.
ten Klagen ca. ein Drittel, nämlich 36,05 %, ganz oder zum Teil erfolgreich waren, im Umkehrschluss also ca. zwei Drittel der Klagen unzulässig oder unbegründet, wird sich die Relation eher nach unten als nach oben verschieben. Das heißt nicht, dass ich irgendetwas kleinreden will, denn jeder Fall, in dem einem Hilfebedürftigen eine Leistung zu Unrecht verweigert wird, ist einer zu viel. Das ist völlig klar.
Man muss aber auch ganz klar sehen, dass es sich bei den bereits ergangenen rechtskräftigen Urteilen, in denen zugunsten der Betroffenen entschieden wurde, in aller Regel um Fälle handelt, die sich auf Fehler oder rechtliche Zweifelsfragen bei der Bearbeitung der Erstanträge gründen. Die Klagen gründen somit auf Sachverhalten aus der ersten Zeit der Umsetzung des SGB II, aus einer Zeit, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherungsträger bei der Anwendung und Auslegung des neuen Rechts kaum auf Erfahrungswissen zurückgreifen konnten und die Anträge unter hohem Zeitdruck, wie wir wissen, und auch sonst unter extremer Belastung bearbeitet werden mussten.
Da Klagen erst nach Beendigung des Widerspruchverfahrens eingelegt werden können, ist der Anstieg der Klagen bei den Sozialgerichten im zweiten Halbjahr 2005 auch nicht als dramatisch zu bezeichnen, sondern eben allein aus dem Geschehensverlauf logisch abgeleitet. Die Beschwerden in Form von Widersprüchen haben im zweiten Halbjahr auch nicht zu-, sondern eher abgenommen. Deshalb kann man auch diesbezüglich - Gott sei Dank - von einer rückläufigen Entwicklung ausgehen.
Ich möchte auch noch ein Wort verlieren zu dem in der Anfrage erwähnten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Es ist nicht zu beschönigen, dass in der Anfangszeit in den Arbeitsgemeinschaften und in den Optionskommunen ein erheblicher Bearbeitungsrückstau bestand. Aber in diesem Zusammenhang von einer langen Untätigkeit der Grundsicherungsträger zu sprechen ist nach meiner Auffassung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Einrichtungen unfair. Ich bin viel im Land umhergefahren und konnte mich davon überzeugen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beteiligten in Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften alles daran gesetzt haben, sich über die ersten Hindernisse hinwegzubewegen und die Anträge der Hilfesuchenden ordentlich zu bearbeiten.
Frau Ministerin, die Frage war ja, welche Maßnahmen die Rechtsaufsicht des Landes ergreifen kann. Welche Möglichkeiten haben Sie denn?
Ich habe Ihnen erläutert, liebe Frau Abgeordnete, dass wir die Notwendigkeit eines Eingriffs überhaupt nicht sehen, weil es ein ganz normaler Vorgang im Verfahrensablauf ist, dass diese Welle jetzt auf das Landessozialgericht zukommt. Wir gehen davon aus, dass im zweiten Halbjahr schon eine Abnahme zu verzeichnen sein wird. In zwei Drittel aller Fälle sind die Klagen bisher abgewiesen worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 583 (Nullwachstum entlastet Landeshaushalt) , gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth.
Das Land Brandenburg machte im vergangenen Jahr, wie wir alle wissen, weniger Schulden. Hauptgrund, dass Brandenburg die Kredite nicht benötigte, war allerdings die zögerliche Investitionstätigkeit im Land, wodurch 309 Millionen Euro unter anderem für den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur nicht abflossen. So sank die Investitionsquote im vergangenen Jahr auf 18 %, obwohl sie mit Blick auf das faktische Nullwachstum der Wirtschaft nach dem Willen der Regierungskoalition bei 20 % bleiben sollte.
Ich frage deshalb die Landesregierung: War der Landeshaushalt 2005 angesichts der geringen Nettoinvestitionen noch verfassungsgemäß? Falls Sie jetzt nur mit Ja antworten wollen, bitte ich das doch zu begründen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, bevor ich auf die Zahlen zu sprechen komme, erlaube ich mir zwei Vorbemerkungen. Die Landesregierung teilt ausdrücklich nicht die in der Frage zum Ausdruck gekommene Wertung, dass es sich um geringe Investitionen handelt. Ich meine, bei Investitionen von über 1 700 Millionen Euro und einer Quote von über 18 % handelt es sich nicht um geringe Investitionen, sondern um eine hohe Investitionsquote. Sie ist geringer als veranschlagt, aber nicht gering.
Die zweite Vorbemerkung: Es gibt keine Verfassungsgrenze, wie Sie sie in der Frage angesprochen haben. Die verfassungsrechtlichen Bestimmungen auch des Landes Brandenburg setzen diese Regelgrenze für die Aufstellung des Haushalts, also für das Planwerk, und nicht für den Vollzug. Gleichwohl würde ich jetzt modellhaft diese Grenze für den Vollzug, und zwar nach dem vorläufigen Jahresabschluss, setzen. Dann wäre auch der Vollzug verfassungsgemäß.
Man müsste folgende Rechnung anwenden: Investitionsausgaben nach Hauptgruppen 7 und 8: 1 753,9 Millionen Euro abzüglich der Investitionszuweisungen von Dritten – Bund und EU -, im Wesentlichen nach Obergruppe 33 und 34. Das waren 816,8 Millionen Euro. Damit ergibt sich die Zahl der eigenfinanzierten Investitionen. Sie beträgt nach den vorläufigen Zahlen 937,2 Millionen Euro. Bei einer erwarteten Kreditaufnahme von 550 Millionen Euro würde die nicht bestehende Verfassungsgrenze um fast 390 Millionen Euro unterschritten werden.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde angekommen. Ich entlasse Sie in die Mittagspause. Ich wün
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die Landtagssitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Sachstandsbericht der Landesregierung zum Stand der Vorbereitung der neuen Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013
Vorbereitung der Operationellen Programme für den Einsatz der EU-Strukturfonds im Land Brandenburg in den Jahren 2007 bis 2013
Die Diskussion wird von Staatssekretär Dr. Krüger eröffnet. Bevor er am Rednerpult ist, begrüße ich die Jugendlichen aus dem Marie-Curie-Gymnasium Ludwigsfelde. Seien Sie herzlich willkommen hier bei uns im Landtag!