Protocol of the Session on January 25, 2006

Bitte stellen Sie nicht die Frage, was nicht geht, sondern suchen Sie mit uns die Antwort darauf, was geht und wie es vernünftig geht. Diesen positiven gestalterischen Ansatz würde ich mir auch von Ihnen wünschen. Nun können Sie sagen, dass Opposition so sein muss. Ich sage Ihnen aber, dass es nicht zwanghaft so sein muss.

Über die weitere Ausgestaltung des Gesetzes werden wir im Ausschuss diskutieren müssen. Ich glaube, dass wir da zu vernünftigen Ergebnissen kommen.

Ich darf für meine Fraktion und auch für die Koalition - dessen bin ich mir sicher - sagen, dass wir der Vorlage zustimmen werden.

Es gibt eine Zwischenfrage, Herr Dr. Klocksin.

Ich bitte darum.

Bitte schön.

Herr Kollege, ist Ihnen die Verordnung, die auf der Grundlage des Gesetzes erlassen werden soll, bekannt? Ist Ihnen auch bekannt, dass Gebühren und Auslagen sowie Steuern in einen Topf geworfen werden sollen, was nicht rechtskonform sein dürfte?

Wenn Sie darauf abstellen, dass der gegenwärtige Ausarbeitungsstand noch nicht die Reife gefunden hat, die aus Ihrer

Sicht vielleicht wünschenswert wäre, muss darüber gesprochen werden. Der Minister wird dabei sicherlich zur Sachaufklärung beitragen. - Sie hören mir ja gar nicht zu; das ist wirklich nicht nett. Ich wiederhole mich aber nicht. Ihnen ist wahrscheinlich auch klar, was ich auf Ihre Zwischenfrage geantwortet habe.

Natürlich können wir auf eine gute Vorbereitung zurückgreifen. Wenn die Vorlage Mängel enthält, werden wir das im Beratungsverfahren nachbessern. Ich vertraue hier ausdrücklich auf die Mitwirkung Ihrer Fraktion. Es gibt überhaupt keinen Grund, sich der Mitwirkung zu versagen. Insofern freue ich mich, dass wir hier zusammenwirken können.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Dr. Klocksin. - Herr Abgeordneter Claus erhält jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt darauf ab, bei Kfz-Haltern rückständige Gebühren und Auslagen per Zulassungsverweigerung einzutreiben. Ich würde mit mir darüber reden lassen, wenn dieser Gesetzentwurf im Sinne einer vertragsähnlichen Zug-um-Zug-Leistung nur darauf abzielen würde, die aktuelle Zulassung eines Kfz von der hierauf jeweils aktuell entfallenden Gebühr einer Neuanmeldung abhängig zu machen. Das aber ist gerade nicht der Fall. Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs sollen auch rückständige Gebühren und Auslagen aus der Vergangenheit erfasst werden. Gemäß § 3 des Gesetzentwurfs dürfen diese Rückstände 10 Euro nicht überschreiten. Damit schießt der Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus und wird zum Disziplinierungsinstrument gegenüber Kfz-Haltern. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten.

(Schulze [SPD]: Darf ein Kfz-Halter nicht diszipliniert sein?)

- Das ist richtig, Herr Kollege Schulze. Ich gebe Ihnen völlig Recht.

Es könnten beispielsweise Verwaltungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Gebühren- oder Auslageschuldner eingeleitet werden. Warum das nicht ausreichen soll, ist aus der Begründung des Gesetzentwurfs nicht ersichtlich.

Ebenso wenig ist daraus erkennbar, wie es in den Kommunen Brandenburgs angesichts der Existenz dieser Möglichkeiten zu Rückständen in dieser Höhe kommen konnte. In der Begründung ist dazu nichts ausgeführt. Aus Sicht unserer Fraktion bedarf es dazu nicht eines solchen disziplinarrechtsähnlichen Instruments, wie es der Landesregierung anscheinend vorschwebt.

So etwas gehört allenfalls dahin, wo besondere Aufgaben zu erfüllen sind oder wo zumindest eine gewisse Unmündigkeit vorausgesetzt werden kann, etwa auf Kasernenhöfen oder im Internat. Unsere Bürgerinnen und Bürger leben aber hier in Brandenburg und nicht innerhalb kasernenähnlicher Gewaltverhältnisse. Sie sind vielmehr erwachsene freie Menschen in einem freien Land, würde Herr Kollege Schulze jetzt sagen.

Bleiben wir aber bei der Systematik des Verwaltungsrechts. Gebühren und Auslagen werden durch den Eingriffsverwaltungsakt erhoben. Dafür sieht die Verwaltungsprozessordnung eine einschlägige Rechtshilfe vor. Gleichermaßen hat die öffentliche Hand Instrumentarien zur Durchsetzung belastender rechtmäßiger Verwaltungsakte zur Verfügung. Die hier beantragte Zurückhaltung öffentlicher Leistungen würde einen Bruch in der Systematik des öffentlichen Rechts bedeuten. Also wie gesagt: Das Zug-um-Zug-Prinzip gehört ins Zivilrecht. Dieses Prinzip hat im Verhältnis Staat-Bürger nichts zu suchen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schrey von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es nicht nur um den Landeshaushalt, sondern auch um die Haushalte der Landkreise in Brandenburg nicht gerade zum Besten bestellt ist, weiß wohl inzwischen jeder hier im Land. Aus diesem Grund ist es wichtig, in allen Bereichen der Verwaltung nach Einsparpotenzialen zu suchen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen soll das Verwaltungsverfahren effektiver und gerechter gestaltet werden. Den Landkreisen und kreisfreien Städten fehlen aufgrund säumiger Fahrzeughalter enorme Summen, die an anderen Stellen im Haushalt eingespart werden müssen. Allein in der Stadt Cottbus und in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Prignitz und Uckermark häufen sich die Rückstände inzwischen auf fast 1,4 Millionen Euro. Insofern ist richtig, wenn der Minister sagt, dass insgesamt über 3 Millionen Euro fehlen. Wenn man sich deren Haushalte ansieht, stellt man fest, dass das schon beachtliche Summen sind. Die Ursachen für die Rückstände liegen für die Vollzugsmaßnahmen und in aufgelegten Gebühren.

Zurzeit muss die Zulassungsstelle eines Landkreises ein Fahrzeug zulassen, obwohl die beantragende Person für ein anderes Fahrzeug noch Gebühren und Auslagen offen hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Praxis abgeschafft werden. Die Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, einem Schuldner die neue Zulassung zu verweigern. Damit wäre der Schuldner gezwungen, seine offenen Auslagen gegenüber der Zulassungsbehörde zu begleichen, bevor er für ein anderes Fahrzeug eine Zulassung erhalten kann. Dies trägt nicht nur zu einer gerechteren Behandlung aller Fahrzeughalter bei, sondern würde auch die Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte positiv beeinflussen. Aus diesem Grunde stimmen wir einer Überweisung an den Fachausschuss zu und freuen uns auf die dortige Debatte.

Ich möchte an dieser Stelle aber nicht versäumen, noch einen anderen Aspekt anzusprechen. Das Finanzministerium plant eine Verordnung, nach der die Kfz-Steuer nur noch mithilfe einer Einzugsermächtigung bei einem inländischen Geldinstitut gezahlt und der Nachweis dafür Voraussetzung für den Erhalt der Zulassung eines Fahrzeuges werden soll. Schon der zwingende

Besitz eines inländischen Kontos ist aber nicht nur im Zuge der Globalisierung diskriminierend, sondern verstößt meines Erachtens auch gegen das Prinzip des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs in der Europäischen Union.

In der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer heißt es weiter, dass der Fahrzeughalter identisch mit dem Kontoinhaber sein soll. Angesichts der Bemühungen gegen die fortschreitende Regulierungswut in Brandenburg halte ich so etwas für kontraproduktiv und nicht zeitgemäß. Warum sollen die Eltern nicht für die Kfz-Steuer ihrer Kinder aufkommen können? - Mit solchen Kleinigkeiten würden wir ein positives Klima für Familien im Land schaffen.

Abschließend ist negativ festzustellen, dass die Verordnung erst nach fünf Jahren überprüft werden soll. Das entspricht überhaupt nicht der Logik eines Bürokratieabbaus. Wir Parlamentarier haben lange dafür gekämpft, dass Brandenburg davon befreit wird. Durch die Arbeit des Sonderausschusses, der sich übrigens gegen die Verordnung ausgesprochen hat, sind viele überdimensionierte Regelungen abgeschafft worden. Aus diesem Grund passt eine solche Verordnung vom Finanzministerium nicht ins Bild.

Ich bitte das Finanzministerium, zu überdenken, ob die Verordnung überhaupt angebracht ist; denn damit würde durch eine Regelung für eine Minderheit, die Mehrheit bestraft.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schrey. - Der Redebedarf ist erschöpft.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 4/2377, Neudruck, über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Überweisungsempfehlung zugestimmt und der Gesetzentwurf überwiesen.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Starke Städte - Masterplan Stadtumbau

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/2385

Das Wort erhält Herr Minister Szymanski.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entsprechend dem Auftrag des Landtages haben wir den Masterplan Stadtumbau auf den Tisch gelegt. Er ist frei zur Diskussion.

Zu Beginn möchte ich eine kurze Bilanz der Stadterneuerung und des Stadtumbaus der letzten Jahre ziehen. „Stärken stärken“ heißt auch „starke Städte“. Wir sind auf diesem Weg gut vorangekommen. Die Entwicklung unserer Städte spiegelt sich in einer höheren Attraktivität, in einem höheren Lebenswert und insbesondere in der Funktionsstärke der Städte wider. Sie alle wissen, dass gerade angesichts des demografischen Wandels Städte in ihrer Ankerfunktion gestärkt werden müssen, damit sie positiv auf die Region ausstrahlen.

Wir haben es geschafft, den Verfall historischer Bausubstanz insbesondere in unseren Innenstädten zu stoppen. Viele der Gebäude sind wieder in Ordnung gebracht worden, ebenso der öffentliche Raum mit Straßen und Plätzen; die Innenstädte sind gestärkt worden. Es entspricht einer unserer Zielsetzungen im Stadtumbau, schrumpfende Städte von außen nach innen zurückzubauen. Um dies durchsetzen zu können, haben wir auch Förderrichtlinien geändert.

Darüber hinaus haben wir hinsichtlich der Rückbauzahlen das erreicht, was wir uns vorgenommen hatten. Es ist bekannt, dass 165 000 Wohnungen gemäß der Zählung 2002 leer standen. Unsere Zielstellung, 50 000 davon abzureißen, haben wir jetzt ungefähr zur Hälfte erreicht. Das ist ein gutes Resultat, wenn auch die Entwicklung in den einzelnen Städten aufgrund unterschiedlicher Bedingungen differiert.

Außerdem mussten wir umjustieren. Wir mussten Rückbaumittel aus dem Aufwertungsteil erhöhen, um letztendlich die Stabilisierung des Miet- und Wohnungsmarktes zu erreichen. Seit dem letzten Jahr haben wir zum ersten Mal einen wenn auch nur leichten Rückgang der Leerstandsquoten im Land erzielt. Des Weiteren konnte die Eigentumsquote erhöht werden. Auf diesem Gebiet haben wir insgesamt - auch in Bezug auf Formen der integrierten Förderpolitik - in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Ministerien entsprechende Wirkungen erzielen können.

(Schulze [SPD]: Gut gemacht!)

Wir haben ein Programm mit zehn Punkten zur weiteren Entwicklung in der Stadterneuerung und im Stadtumbau vorgelegt. Dies ist ein Plan; die Arbeit geht also weiter. Nicht in allen Bereichen gibt es abschließende Regelungen; das ist völlig klar. Insbesondere mit den anderen Ministerien, die an der Entwicklung gemeinsamer Förderkonzepte mitwirken sollen, gibt es klare Verabredungen.

Wichtig für die Städte ist Folgendes: Nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und der integrierten Stadtentwicklungskonzepte, die jetzt zu erarbeiten sind, wird zukünftig auch gefördert werden. Wir werden die Fördersystematik vereinfachen und eine Grundförderung für die Stadtentwicklung zur Verfügung stellen sowie für die Städte in den regionalen Wachstumskernen eine Zusatzförderung vorsehen, die sich insbesondere aus europäischen Mitteln für den Bereich der städtischen Dimension speisen wird.

Wir werden außerdem die Verzahnung von Städtebauförderung und Wirtschaftsförderung in den Mittelpunkt der zweiten Halbzeit der Stadterneuerung stellen, um hierbei entsprechende positive Effekte zu erzielen, insbesondere für Ansiedlungen, für Investitionserweiterungen sowie für Handel und Kleingewerbe in den Städten.

Des Weiteren werden wir die Wohnraumförderung ab dem Jahr 2007 umstellen. Ein entsprechendes Gutachten ist in Auftrag gegeben, um hierbei die Schwerpunktsetzungen „Wohnen im Alter“, „Wohnen von Familien mit Kindern“ und „Wohnen von mehreren Generationen“ insbesondere im Hinblick auf die Innenstädte darzustellen.

Die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements liegt uns sehr am Herzen. Positive Erfahrungen haben wir insbesondere mit integrierten Städtebauförderprogrammen erzielen können. Diese Erfahrungen sollen auch in die Herangehensweise während der neuen EU-Förderperiode einfließen, denn es ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg der Veränderung der Städte mitzunehmen. Dazu gehört auch ein transparentes Verfahren im Bereich des Rückbaus.

Darüber hinaus sind insbesondere die Städte, die in den regionalen Wachstumskernen liegen, aufgefordert, ihre integrierten Stadtentwicklungskonzepte auch in einer Regionalbetrachtung darzustellen, denn diese Impulse brauchen wir, um die Stärken zu stärken und die erreichten Erfolge herausarbeiten zu können.

Es gibt einen klaren Zeitplan, wie in diesem Jahr die Gespräche mit den Ministerien, aber auch mit den Kommunen geführt werden. So wird bereits im nächsten Monat eine Auftaktveranstaltung auf Abteilungsleiterebene stattfinden, um Modellkommunen herauszufinden, die dann auch in Werkstätten die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der zukünftigen Städtebauförderung darstellen werden.

Ich wünsche mir für die Diskussion zu diesem Masterplan, dass weitere Vorschläge unterbreitet werden. Wir werden abhängig vom Verlauf dieser Diskussion und der Abarbeitung der einzelnen Programmpunkte im Fachausschuss entsprechend berichten. - Herzlichen Dank.