Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung des Überweisungsantrags in der Drucksache 4/2258 bekannt: Für diesen Antrag stimmten 6 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 61 Abgeordnete. Damit ist diesem Antrag nicht entsprochen worden.
Ich eröffne die Aussprache und gebe der Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort. Frau Abgeordnete Wöllert, bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, gestatten Sie mir noch ein Wort zur heutigen Aktuellen Stunde. Ich glaube, in Bezug auf Medizinische Versorgungszentren liegen unsere Auffassungen sehr nah beieinander. Ich habe mich auf den § 95 SGB V - Medizinische Versorgungszentren - bezogen, nicht auf Ärztehäuser und auch nicht auf Gesundheitszentren, denn nur über diesen Paragraphen stellt die Verflechtung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung eine Öffnungsmöglichkeit dar. Ich habe mich deshalb darauf bezogen, weil mir bekannt ist, dass seit eineinhalb Jahren ein Antrag auf ein Medizinisches Versorgungszentrum vorliegt, der bisher nicht zustimmend behandelt wurde, für den der zuständige ärztliche Leiter dieses Versorgungszentrums aber bereits sein drittes polizeiliches Führungszeugnis beantragen musste, weil die Antragstellung dauernd zu wiederholen ist. Ich denke, das könnte ein Anliegen sein, dessen Lösung wir gemeinsam angehen.
Wie bereits in der Aktuellen Stunde gesagt, geht es heute nicht um politische Grundsatzentscheidungen, sondern um unsere schnelle Reaktion auf ein akutes Problem. Wie ich den vielen Schreiben an Ärztinnen und Ärzte sowie Gesprächen mit ihnen entnehmen konnte, ist es jetzt weder besonders hilfreich, den schwarzen Peter zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, gesetzlichen Krankenkassen und Politik hin- und herzuschieben, noch helfen folgenlose Appelle.
Deshalb bin ich froh, dass ich zwischen dem Antrag der Koalitionsfraktionen und dem der Fraktion der Linkspartei.PDS eine grundsätzliche Übereinstimmung festgestellt habe, und zwar in zwei Punkten sogar eine Übereinstimmung mit den viel gescholtenen Bundesratsinitiativen.
Die Übereinstimmung besteht erstens in dem Ausgleich der Mindereinnahmen infolge des SGB II, zweitens in der schnellen Umsetzung des so genannten Morbi-RSA. Insoweit ist in den beiden Anträgen übrigens sogar die Nummerierung gleich. Drittens ist es die Forderung, dass ungerechtfertigte Verschiebungen in der Leistungsvergütung einzelner Ärztegruppen und Ärzte rückgängig gemacht und damit alle ambulant tätigen Ärzte in die Lage versetzt werden, ihre Praxis wirtschaftlich zu führen.
Bei diesen drei Punkten unterscheiden sich unsere Anträge lediglich, wie schon so oft, darin, dass unsere Vorschläge auch das Wie der Umsetzung klar benennen und wir die Landesregierung konkret auffordern, mit einem Gesetzentwurf beim Bundesrat initiativ zu werden, was die Beitragsausfälle durch das SGB II betrifft.
senen Ärztinnen und Ärzte angeht, so reicht uns der Aufruf zum konstruktiven Dialog auch nicht aus. Hier muss die Landesregierung erforderlichenfalls mit Mitteln der Rechtsaufsicht eingreifen.
Darüber hinaus meinen wir, dass auch die Pharmaindustrie - da reichen die bisherigen Maßnahmen eben nicht aus - ihren Beitrag zur Entlastung der GKV leisten muss. Allein im Oktober 2005 gaben die Krankenkassen rund 2 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Das entspricht einer Steigerung um mehr als 234 Millionen Euro oder um 12,9 % gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Von den 234 Millionen Euro entfallen 16 Millionen Euro auf die 21 400 Apotheken im Lande, 32 Millionen Euro nimmt der Staat als Mehrwertsteuer ein und die pharmazeutische Industrie erhält 178 Millionen Euro. Während der Wertschöpfungsanteil der Apotheken an den Arzneimittelausgaben der GKV in den ersten zehn Monaten dieses Jahres von 18,1 % auf 16,8 % zurückging, erhöhte sich der Anteil der Industrie von 63,9 % auf 65,3 %.
Zudem halten wir es für erforderlich, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht dafür sorgt, dass zügig geklärt wird, ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Krankenkassen Schulden bei der KVBB haben und wie diese kurzfristig beglichen werden, wenn auch nicht gerade jetzt, bei laufenden Verfahren, wobei das in Zukunft eben einfach schon vorher greifen muss.
Es ist zu prüfen, wie die Rücklagen der KVBB verwendet wurden und ob die entsprechenden Vorschriften dazu ausreichend sind.
Meine Damen und Herren von der Koalition, ich hoffe, Sie können im Interesse der Ärztinnen und Ärzte wie auch in dem der Patientinnen und Patienten über Ihren Schatten springen, sich bewegen, wie Sie es gestern beschworen haben, und unserem Antrag zustimmen.
Herzlichen Dank. Die SPD-Fraktion hat zu diesem Tagesordnungspunkt Redeverzicht angezeigt. Damit ist jetzt die Abgeordnete Fechner von der DVU-Fraktion an der Reihe. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem PDSAntrag handelt es sich wieder einmal um einen Ausdruck eigener Profilierungssucht und damit verbunden um eine Art Beschäftigungstherapie für die Parlamentarier hier im Hause.
Warum man diesem Antrag nicht zustimmen kann, hat Frau Dr. Münch heute früh in der Aktuellen Stunde ausführlich dargelegt. Ich denke, das brauche ich nicht zu wiederholen.
Damit komme ich zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen, der die Überschrift trägt: Zukunft der ambulanten ärztlichen Versorgung im Land Brandenburg. - Genau zu diesem Thema hatten wir heute Morgen unsere Aktuelle Stunde. Heute Morgen wurde darüber auch ausführlich gesprochen. Das zuständige Ministerium hat dargelegt, welche Möglichkeiten es hat, hier
tätig zu werden, und welche davon genutzt wurden und in Zukunft genutzt werden sollen. Das alles werde ich jetzt nicht noch einmal durchkauen. Ich möchte ja nicht, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass jetzt auch noch die DVU-Abgeordneten verbale Wiederkäuer sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur drei kurze Anmerkungen machen.
Zunächst zu dem Sofortprogramm. Dieses Sofortprogramm ist ja ein Kredit und den Kredit in Höhe von 2 Millionen Euro an die KV gibt es ja schon. Die KV hat signalisiert, dass sie alle Ärzte anschreiben wird, die Einnahmeverluste von 15 % und mehr haben. Alle Ärzte, mit denen ich auch draußen gesprochen habe, haben mir bestätigt, dass sie keinen Kredit wollen, um ihren Kredit zu tilgen, weil sie einfach nicht wissen, was im nächsten Jahr auf sie zukommt.
Zweitens komme ich noch einmal auf den Morbi-RSA zu sprechen. Dieser soll im Jahre 2007 eingeführt werden. Das ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich bin froh darüber, dass wir im nächsten Jahr über diese Reform diskutieren und Beschlüsse dazu fassen werden.
- Nein, wir brauchen eine Reform und nicht nur ein Reförmchen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Sache von allen Seiten beleuchten.
Bei allem, was uns zurzeit ganz akut beschäftigt, dürfen wir aber nicht vergessen, dass es auch darum geht, den Ärztemangel zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund geht unser Antrag viel weiter als Ihr Antrag, ganz abgesehen davon, dass vieles in Ihrem Antrag populistisch ist. Wir dürfen also nicht vergessen, dass wir uns Maßnahmen einfallen lassen müssen, mit deren Hilfe wir den Ärztemangel generell stoppen können. Einige solcher Maßnahmen habe ich in der Debatte heute früh bereits angesprochen. Es gibt da keinen Königsweg. Wir müssen wirklich kreativ sein und über einiges nachdenken. Jedenfalls sollten wir alle dabei zusammenarbeiten. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
treterin der Landesregierung, ob der Wunsch besteht, sich zu äußern. - Bitte schön, Frau Ministerin Ziegler.
Den Standpunkt der Landesregierung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen habe ich bereits in der Aktuellen Stunde heute Morgen dargestellt und habe Ihnen dabei auch unser weiteres Vorgehen erläutert.
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Landesregierung die notwendigen Änderungsprozesse wirklich mit ganzer Kraft begleitet und dazu auch Ihren Teil beitragen will. Dabei sind wir aber nicht die unmittelbaren Akteure, jedenfalls nicht, was die Vertragsbeziehungen zwischen KV und Kassen angeht.
Fragen, die kurzfristig geklärt werden können, müssen auch kurzfristig geklärt werden. Dazu gehört der Liquiditätsfonds, den wir bereitgestellt haben. Dazu gehört ebenfalls, dass die Vertragspartner ihre Verhandlungen endlich erfolgreich zu Ende führen. Schließlich gehört dazu die Schaffung einer bedarfsgerechten Budgeterhebung und -verteilung auf der Basis der tatsächlich Versicherten.
Wir brauchen aber auch mittelfristige Lösungen, mit denen wir heute beginnen wollen. Dabei müssen wir sehen, dass durch die Hartz-IV-Gesetzgebung Auswirkungen auf die Gesamtvergütung der Ärzte vermieden werden. Vor allem werden wir uns dafür stark machen, dass der Morbiditätsrisikostrukturausgleich so schnell wie möglich in Kraft gesetzt wird. Ich bin sehr dankbar dafür, dass dies auch von den beiden Koalitionsfraktionen gewünscht wird. Im Übrigen brüten wir bereits jetzt über dem Konzept zur Beseitigung des Ärztemangels und werden schon im Februar dazu erste Ergebnisse vorlegen können. Wenn Arztpraxen in Größenordnungen verschwinden, weil die Ärzte in Rente gehen, müssen wir auf Neubesetzungen hinwirken.
Wir wissen, dass wir gemeinsam mit vielen Akteuren und Geldgebern, die alle ihren Beitrag leisten müssen, eine ganze Reihe von Aufgaben zu erfüllen haben. Das können wir nicht von heute auf morgen erreichen. Im Übrigen steht Brandenburg mit diesen Aufgaben nicht allein da; sie sind in Ostdeutschland insgesamt und – mit Verzögerung – in ganz Deutschland zu lösen. Wir gehen die Lösung der Probleme sehr ernsthaft an.