Protocol of the Session on September 28, 2005

verständigen können, wie wir im Rahmen der dann gesetzten Schwerpunkte handeln können. Ich glaube, das ist ein geeigneter Zeitrahmen, sich rechtzeitig und mit der notwendigen Gründlichkeit in diesen Prozess einzubringen.

Was die konkrete Beauftragung der polnischen Komponente angeht, so kann ich jetzt nichts Authentisches sagen; ich habe die Ausschreibungstexte nicht vor mir. Sie sollen aber wissen: Unsere vernetzte Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern ist - das sage ich jetzt mit aller Vorsicht, ohne dass ich dafür in Haftung genommen werden kann - nicht unmittelbar Gegenstand der Analyse selbst, sondern auch der Bewertung, die wir vorzunehmen haben. Wir haben eine Verantwortung dafür, dass wir das in die Debatte mit einbringen.

Aber sie ist insofern schon Gegenstand der Debatte - das möchte ich ausdrücklich hervorheben -, als zum Thema „regionale Beihilfen“ Leitlinien existieren. Wir haben bereits eine intensive Diskussion darüber geführt, wie groß der Abstand der Beihilfehöhe an der Grenze zu Polen sein kann, soll oder darf. Da ist ja diese magische Zahl geboren worden, dass man maximal 20 % zulassen könne bzw. dürfe. Diese Zahl ist aber noch nicht autorisiert; das möchte ich ausdrücklich hervorheben. Aber das spielt dann schon eine Rolle im Rahmen der INTERREG-III-/Cross-Border-Programme, zu denen eine intensive Abstimmung auf der Ebene der Projekte stattfindet.

Aber wir sind nun einmal jetzt im Binnenmarkt. Jeder der Beteiligten, auch unser polnischer Nachbar, legt zunächst einmal seine Prioritäten für die Verwendung der Mittel fest, und es wird dann ein aufgesetzter Konsultationsprozess zu führen sein, dass kein zusätzlicher Wettbewerb dort entsteht, wo wir ihn nicht gebrauchen können oder gegenseitig nicht wollen.

Vielen Dank. Nachfragebedarf haben Frau Osten und Herr Hammer. Wenn es geht, sollten wir beide Fragen zusammennehmen.

Ich hatte die Absicht, zwei Fragen zu stellen; es steht mir auch zu.

Herr Minister, der Europa- und der Haushaltsausschuss haben sich bereits in die Diskussion einzubringen versucht. Ich stelle deshalb auch überhaupt keine Fragen nach Zahlen, sondern mir geht es erstens um Folgendes: Ein Vertreter der Landesregierung hat im Haushaltsausschuss gesagt, es gebe keine Zeitfenster. Weil wir hingegen von anderen Bundesländern gehört haben, dass solche Zeitfenster doch vorhanden sind, haben wir eigentlich auch einen gewissen Druck auf die Landesregierung auszuüben versucht, dass schnell etwas vorgelegt wird.

Meine Frage: Wie schätzen Sie die Zeitfenster wirklich ein? Dabei rede ich nicht von einem Beschluss in Brüssel zu den Budgets, sondern zur Sache an sich.

Zweitens würde mich interessieren, was die Landesregierung in Bezug auf die Einbeziehung des Landtages plant. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass es in Mecklenburg-Vorpommern eine Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung, sprich: einen Zwischenbericht zu Förderschwerpunkten

der Ressorts bei der EU-Strukturpolitik ab 2007, bereits am 13.07.2005 gab; dass es in Sachsen-Anhalt einen Brief der Landesregierung an den Präsidenten des Landtages zum Einsatz der EU-Strukturfonds für die Förderperiode mit Förderschwerpunkten, zu näheren Festlegungen der Organisationsstruktur etc. und bereits einen Plan für den Einsatz der Strukturfonds und eine Analyse der Ausgangslage Mitte des laufenden Jahres gab und dieser dem Landtag schon vorliegt.

Ich habe das Gefühl, Sie sind zu langsam. Können Sie uns noch einmal sagen, wie Sie das planen?

Reagieren Sie doch bitte erst einmal auf die Gefühle!

Dieses Gefühl kann ich nicht teilen.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Sie sind erstens davon in Kenntnis gesetzt worden, wie wir vorgehen.

Zweitens: Ich bin davon in Kenntnis gesetzt, dass es auch einen Briefverkehr zwischen der Fraktionsführung der Linkspartei.PDS und der Staatskanzlei gegeben hat. Herr Harms hat auf den Brief von Ende August auch noch einmal telefonisch reagiert. Damit ist - gepaart mit der Berichterstattung der Staatskanzlei im Ausschuss - ebenfalls deutlich gemacht worden, wie wir weiter vorgehen.

Dass die Länder eine unterschiedliche Arbeitsplanung, eine unterschiedliche Vorgehensweise an den Tag legen, mag sein. Das Zeitfenster habe ich in Beantwortung der Frage von Frau Stobrawa noch einmal dargestellt. Wir sind in der Lage, mit Vorlage dieser Analyse - und damit der Stärken-, Schwächenund Risikenanalyse - die Diskussion zum Einsatz und zur Verwendung der Mittel zu führen. Das beginnt im Herbst und reicht in das Frühjahr hinein. Dieser Zeitplan liegt vor. Ich glaube, damit wird man dem Thema auch völlig gerecht.

(Frau Dr. Enkelmann [Die Linkspartei.PDS]: Machen Sie es doch nicht an den Jahreszeiten fest!)

- Ich habe Ihnen gesagt, dass der Bericht am 31. Oktober vorliegen wird. Das ist die Aufforderung, die ich als für diesen Bericht Federführender den Beauftragten gegeben habe. Ab diesem Zeitpunkt können wir die Zeiten dann auch definieren. Ich sage Ihnen zu, dass wir das im Kabinett kurzfristig abstimmen werden.

Vielen Dank. Nun Herr Hammer.

Herr Minister, in Brüssel wird intensiv über ein Grenzlandprogramm diskutiert, das die innereuropäischen Grenzen berücksichtigt.

„Neue Binnengrenzen“ ist das Stichwort.

Ist vorgesehen, dass Sie gemeinsam mit unserem polnischen Nachbarn initiativ werden, damit deutlich gemacht wird, dass dieses Programm gebraucht wird, sodass es dann auch tatsächlich aufgelegt wird? Ist Brandenburg Vorreiter an dieser Stelle? Wir haben ja immerhin eine ziemlich lange Grenze mit unserem polnischen Nachbarn.

252 km lang ist die Grenze zu Polen, Herr Hammer. Unter diesem Gesichtspunkt können Sie es als gegeben hinnehmen, dass wir uns aus der Problemlage und aus den gewachsenen Partnerschaften heraus für diese grenzüberschreitenden Programme INTERREG für den Zeitraum 2007 bis 2013 einsetzen.

Es ist auch ein Stück weit die Antwort der Kommission auf die erkannte Problemlage an den neuen Binnengrenzen, die wir ja thematisiert haben über die ARGE 28 der Grenzlandkammern, die insbesondere aber auch von Bayern in Bezug auf Tschechien thematisiert wird. Also wir sind da außerordentlich aktiv, um diese Klammer gemeinsam mit dem polnischen Partner denn auch dieser hat ein Interesse daran - sicherzustellen. Bei der Bedürftigkeitsbetrachtung der Entwicklung des Landes Polen ist es durchaus so, dass die Gebiete an den Westgrenzen nicht immer sozusagen im ersten Fokus stehen. Über eine solche Programmatik gemeinsam mit uns in Brüssel dafür einzutreten sind die uns benachbarten Woiwodschaften dann auch in der Lage und motiviert. - Danke schön.

Vielen Dank. - Die Frage 444 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. Deshalb kommen wir zur Frage 445 - sie bezieht sich auf Wahlkampfauftritte in Schulen -, gestellt vom Abgeordneten Schippel.

Wie ich der Presse entnehmen konnte, hat sich der Kollege Petke für sein Verhalten bzw. seine Äußerung entschuldigt.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS)

Wie mir weiter bekannt ist, hat das Bildungsministerium ein Gespräch mit der Schule bzw. eine Überprüfung der Angelegenheit zugesichert. Insofern ziehe ich meine Frage zurück.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank für das Zurückziehen dieser Frage.

(Anhaltende Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Wir kommen damit zur Frage 446 (Situation bei der Entsor- gung von Siedlungsabfall in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Dr. Enkelmann.

Der Brand auf der Abfallbehandlungsanlage in Bernau hat ein Problem ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, das die Landesregierung lange ignorierte. Seit dem 1. Juni 2005 darf entsprechend den Festlegungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall kein Müll mehr ohne vorherige Behandlung auf Deponien abgelagert werden. Der überwiegende Teil der Abfälle im Land Brandenburg soll durch eine mechanisch-biologische Behandlung aufbereitet werden. Allerdings fehlen dazu langfristig in Brandenburg Behandlungsanlagen für jährlich rund 150 000 t Müll. Zugleich verfügt das Land nur über genehmigte Zwischenlagerkapazitäten von insgesamt 180 000 t Müll.

Ich frage die Landesregierung: Was will sie kurzfristig tun, um dem sich abzeichnenden Müllnotstand im Land zu begegnen?

Das wird uns jetzt Minister Woidke mitteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann, im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie dürfen aufgrund der Regelungen der bundesdeutschen Abfallablagerungsverordnung ab dem 1. Juni 2005 die meisten Restabfälle nur noch nach Vorbehandlung deponiert werden.

Die Erfüllung dieser Anforderung führt zu einem gravierenden Wandel in der Abfallwirtschaft: Die Restabfälle müssen von stofflich und thermisch verwertbaren Bestandteilen befreit und der verbleibende zu deponierende Anteil muss inaktiviert werden.

Von den Kommunen und den beauftragten Entsorgungsunternehmen wurden für die Errichtung der dazu notwendigen Behandlungsanlagen erhebliche Investitionen getätigt. Gleiches gilt für die Unternehmen, welche die aus den energiehaltigen Abfällen hergestellten Ersatzbrennstoffe einsetzen.

In diesem Zusammenhang möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass für die durch die Kommunen zu entsorgenden Restabfälle ausreichende Behandlungskapazitäten geplant wurden, das heißt auch für die Mengen an Gewerbeabfällen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in den zurückliegenden Jahren zur Beseitigung überlassen wurden. Das waren aber nicht alle, das wissen wir auch.

Obwohl die Kommunen rechtzeitig Planung, Ausschreibung und Vertragsabschluss in Angriff genommen haben, ist es bei der Errichtung einiger Anlagen zu Verzögerungen gekommen. Das hing in zwei Fällen mit Insolvenzen beauftragter Anlagenhersteller zusammen, ich möchte dieses aber nicht den Kommunen in Rechnung stellen. Wir kennen die Situation: Die Kommunen sind an diesen Vorgängen schuldlos. - In anderen Fällen waren auch kurzfristig Kapazitätserweiterungen erforderlich oder gab es in der Anlaufphase technische Probleme. Letzteres kann bei Anlagen dieser Größenordnung und Komplexität nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Da diese Probleme zum Teil bereits im Vorfeld erkennbar waren, wurden Zwischenlager mit einer Gesamtkapazität von

180 000 m3 genehmigt und eingerichtet. Diese Lager befinden sich auf abgedichteten und bisher noch ungenutzten Deponieflächen.

Insgesamt schätze ich ein, dass sich mit der Behebung der noch vorhandenen technischen Probleme und der Fertigstellung der zurzeit noch in Bau befindlichen Anlagen in den nächsten sechs bis neun Monaten die Situation deutlich entspannen wird. Bis dahin müssen die Zwischenlager genutzt werden. Unabhängig davon bemühen sich die betroffenen Kommunen sowie die MEAB als größter Anlagen- und Zwischenlagerbetreiber, übergangsweise zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern zu akquirieren, um die zwischenzulagernde Abfallmenge so gering wie möglich zu halten.

Es ist aber nicht zutreffend, dass im Land Brandenburg für die Entsorgung der Restabfälle eine langfristige jährliche Fehlkapazität von 150 000 t, wie in Ihrer Anfrage beschrieben, besteht. Bei voller Auslastung der in Betrieb bzw. in Bau befindlichen Behandlungskapazitäten reichen die geplanten Kapazitäten für die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgenden Abfälle aus. Die Errichtung zusätzlicher Kapazitäten durch die oder im Auftrag der Kommunen zur Lösung der aktuellen Übergangsprobleme würde in Zukunft zu Überkapazitäten und Kostenbelastungen der Bürger führen und ist daher nicht zu verantworten. Wir können das zum Teil mit der Diskussion im Abwasserbereich vergleichen.

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann, Ihre Aussage, dass die Landesregierung die mit der Umsetzung der Altabfallablagerungsverordnung bzw. der so genannten TASi, der Technischen Anleitung Siedlungsabfall, verbundenen Probleme ignoriert hat, ist nicht richtig. Seit 2001 hat mein Haus jährlich dem zuständigen Landtagsausschuss über den aktuellen Stand der Vorbereitung bezüglich der ab 1. Juni 2005 geltenden Anforderungen detailliert berichtet, letztmals im Mai dieses Jahres. Dabei wurden immer auch die eingetretenen Verzögerungen und letztlich auch das sich abzeichnende Erfordernis der Zwischenlagerung dargestellt und mit Ihnen - zumindest noch vor einigen Jahren - und den anderen Ausschussmitgliedern intensiv diskutiert.

Es ist sicherlich richtig, dass die aktuelle Situation auf dem Entsorgungsmarkt angespannt ist. Für die Restabfälle, die im Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger liegen, wird sich diese Situation in den kommenden Wochen und Monaten deutlich entspannen.

Für die Abfälle, die Industrie und Gewerbe seit Jahr und Tag, speziell seit dem Jahr 1993, in eigener Verantwortung entsorgen, sieht mein Haus das nicht. Hier wurde in den zurückliegenden Jahren von den betroffenen Abfallerzeugern und der Entsorgungswirtschaft die Situation offensichtlich, zumindest in Teilen, falsch eingeschätzt und auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. In nächster Zeit müssen eventuell auch weiter entfernte und teurere Entsorgungswege in Kauf genommen werden. In den nächsten Monaten wird sehr genau zu beobachten sein, ob und wie die Wirtschaft die von ihr selbst gewollte Aufgabe ordnungsgemäß wahrnehmen kann. In keinem Fall kann jetzt die kommunale Abfallwirtschaft für diese Versäumnisse herhalten und in die Verantwortung genommen werden.

Die gleiche Einschätzung haben im Übrigen übereinstimmend auch die Vertreter der Umweltministerien aller Bundesländer

auf einer Sitzung, die vor 14 Tagen in Saarbrücken stattgefunden hat, getroffen. Es handelt sich bei dieser Problematik um kein spezifisch brandenburgisches Problem.