Protocol of the Session on September 28, 2005

Abschließend möchte ich anmerken, Frau Dr. Enkelmann, dass zwischen dem Brand in Bernau, so bedauerlich dieses Ereignis und dessen Auswirkungen sind, und der von mir beschriebenen aktuellen Entsorgungssituation kein ursächlicher Zusammenhang besteht. Bei der GEAB in Bernau haben wir es offensichtlich mit einem verfehlten Unternehmenskonzept zu tun. Ich darf auch anführen, dass die GEAB nicht erst seit heute existiert, sondern seit vielen Jahren arbeitet, speziell seit 1994 1993/94 hat der Betrieb an dieser Stelle begonnen -, und größere Probleme erst im Herbst und zum Ende vorigen Jahres aufgetreten sind, sodass wir dementsprechend im März handeln mussten.

Das kann man auch daran ablesen, dass es im Sommer letzten Jahres noch eine Art „Tag der offenen Tür“ gab, zu dem Anwohner und Vertreter der regionalen Politik auf das Unternehmensgelände eingeladen wurden und die Anlage besichtigen konnten. Zu diesem Zeitpunkt lagen keinerlei Beschwerden beim Landesumweltamt vor.

Wie Sie wissen, bemühen wir uns seit Jahren, die Rahmenbedingungen zur Verhinderung solcher Problematiken, wie wir sie in Bernau angetroffen haben, zu verbessern. Ich erinnere an die erfolgreiche Bundesratsinitiative meines Hauses zur Erhebung von Sicherheitsleistungen für Abfalllager.

Viele der Abgeordneten - auch von der Linkspartei.PDS - sitzen in Kreistagen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren stets ein offenes Ohr für die entsorgungspflichtigen Körperschaften hatte. Ich habe mehrfach vor zwei bzw. drei Jahren beim zuständigen Abteilungsleiter gesessen und über die Problematik im Spree-Neiße-Kreis bzw. in Cottbus mit ihm gesprochen. Als wenig hilfreich erachte ich in der gegenwärtigen Situation Aussagen, die die enormen Anstrengungen der Kommunen, die nun einmal die entsorgungspflichtigen Körperschaften sind, und der von ihnen beauftragten Unternehmen in den letzten Jahren in Abrede stellen.

Ich bin dem Vorsitzenden des Ausschusses sehr dankbar, dass wir im Anschluss in einer Sondersitzung den zuständigen Ausschuss des Landtags informieren können. Ich bin auch den Abgeordneten sehr dankbar, die uns in den letzten Monaten auf Missstände aufmerksam gemacht haben. Im Fall der GEAB war das erste Schreiben, das mir vorlag, eines von Britta Stark, und zwar genau sieben Tage nach meinem Amtsantritt. - Danke schön.

Vielen Dank. Die Fragestellerin hat weiteren Informationsbedarf.

Zunächst eine Korrektur: Bereits seit April 2004 liegen Beschwerden vor, die auch vom LUA bearbeitet worden sind. Das können Sie in Ihren Akten einsehen.

Erste Nachfrage: Nach Aussage der Geschäftsführung der GEAB Bernau bei der Anhörung durch den Hauptausschuss

der Stadt Bernau am vergangenen Donnerstag standen ab 1. Juni, nämlich mit dem In-Kraft-Treten der TASi, deutlich mehr Kunden vor dem Tor als in den Tagen zuvor. Es sind in den ersten neun Tagen statt 1 700 t 6 000 t angefahren worden. Das LUA ist sofort informiert worden. Warum wurde nicht sofort gehandelt?

Zweite Nachfrage: Seit mehreren Jahren fordert das Umweltministerium von dem betroffenen Unternehmen die Zahlung einer Sicherheitsleistung. Deren Höhe ist inzwischen auf 1,9 Millionen Euro heruntergehandelt worden. Warum finden gerichtliche Auseinandersetzungen bezüglich dieser Sicherheitsleistung erst jetzt statt?

Dritte Nachfrage: Bereits im Zusammenhang mit dem Brand auf der Anlage von Bresto, ebenfalls in Bernau, im Jahr 2004 wurde festgestellt, dass die Kontrolldichte des LUA viel zu dünn ist. Was ist seitdem getan worden?

(Schulze [SPD]: Es scheint ja ganz schöne Missstände in Ihrem Wahlkreis zu geben! - Gegenruf von Frau Dr. En- kelmann [Die Linkspartei.PDS]: Nein, im LUA und in diesem Ministerium!)

Frau Dr. Enkelmann, zu Ihrem Einwand hinsichtlich größerer Mengen ab 1. Juni: Sie kennen sich sicherlich auch ein bisschen im Verwaltungsrecht aus. Überkapazitäten wurden nicht nach dem 1. Juni, sondern laut Protokoll des Landesumweltamtes bei zwei Kontrollen im März dieses Jahres festgestellt. Dann beginnt das, was verwaltungsrechtlich notwendig ist, um am Ende auch vor Gericht zu bestehen: Man hört den Anlagenbetreiber an; das ist das Erste, was passiert. Dieser darf sich zur Situation auf seiner Anlage äußern und die Gründe vorbringen völlig unabhängig davon, ob sie akzeptabel sind oder nicht -, warum es so ist.

Als Nächstes wurde von uns die Vermessung der Überkapazitäten veranlasst. Daraufhin wurde der Anlagenbetreiber aufgefordert, sie zu minimieren. Er hat dem auch zugestimmt und gesagt: Okay, ich kümmere mich darum, dass diese Anlage wieder in den genehmigten Zustand zurückversetzt wird; wir werden abfahren.

Nach mehren Wochen wird festgestellt, dass er das zwar gesagt hat, es aber nicht tut. Dann beginnt das nächste Verfahren. Das heißt, man muss - das betrifft auch die Frage 3, zu der ich gleich noch kommen werde - natürlich bestimmte Anhörungs-, Widerspruchs- und zum Teil auch Klagefristen einhalten; anderenfalls wird man vom Verwaltungsgericht hemmungslos „abgebügelt“.

Natürlich geht es hierbei nicht um Spaß. Es geht um Personen, die hier ihr Geld verdienen, und es geht für Bernau um 70 Arbeitsplätze. Das wollen wir auch nicht vergessen; denn diese Diskussion wird häufig geführt.

Bei den in Bernau abgelagerten Mengen handelt es sich nach unseren Erkenntnissen um Gewerbeabfälle. Ich kann mir nicht vorstellen, dass entsorgungspflichtige Körperschaften, Landkreise Mengen nach Bernau geschickt haben. Die dazu nötige Fantasie habe ich nicht, zumal wir mit den Kommunen in engem Kontakt stehen und sie diese Aufgabe sehr verantwortungsvoll wahrnehmen.

Die gerichtliche Auseinandersetzung zu den Sicherheitsleistungen begann nicht jetzt und nicht im Sommer 2005, sondern im Jahre 2004, nämlich in dem Moment, als der Anlagenbetreiber die Summe von ca. 1,9 Millionen Euro leisten sollte. In diesem Moment hat er gesagt - das ist sein gutes Recht -: Ich lasse dies verwaltungsgerichtlich überprüfen und gehe in Widerspruch. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Danach kommt die gerichtliche Auseinandersetzung. Diese Klage des Anlagenbetreibers gegen unseren Bescheid über die Sicherheitsleistung ist vom Verwaltungsgericht bis zum heutigen Tage leider nicht entschieden worden.

Die dritte Frage betrifft die Kontrolldichte. Gerade im Fall der Anlage in Bernau bei der GEAB kann ich den Vorwurf nicht nachvollziehen. Natürlich steht man im Nachhinein immer vor der Frage: Hätten nicht mehr Leute kontrollieren sollen? Hätten nicht jeden Tag Leute an der Waage gucken sollen, was da passiert? - Wir sind darauf ausgerichtet, die „Sorgenkinder“ sehr genau zu beobachten; das macht das Landesumweltamt sehr verantwortungsvoll. Auch im Falle der GEAB hat es sich gezeigt, dass wir zeitnah reagiert haben; denn die Stilllegungsund Beräumungsverfügung ist nicht nach dem Brand ergangen, sondern vorher.

Vielen Dank. Frau Adolph hat weitere Fragen.

Herr Minister, Sie schilderten gerade, dass die GEAB regelmäßig überprüft wurde. Erstens: Warum hat das Landesumweltamt nicht regelmäßig Entsorgungsbilanzen eingefordert?

Zweitens: Seit vergangenem Jahr läuft beim Landesumweltamt das Genehmigungsverfahren für die Einhausung der Kompostierungsanlage in Bernau. Normalerweise dauert ein solches Genehmigungsverfahren drei Monate; hier ist noch nichts passiert. Können Sie mir dazu Auskunft geben?

Frau Adolph, ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihnen zur Einhausung der Kompostierungsanlage momentan nichts sagen kann. Ich habe eben von Ihnen zum ersten Mal gehört, dass bei uns ein Verfahren dazu läuft. Diese Frage kann vielleicht das Landesumweltamt gleich im Anschluss beantworten, wenn der Präsident in der Ausschusssitzung mit uns am Tisch sitzt.

Was wir hinsichtlich der Abfallbilanzen kontrollieren können ich sage es gern noch einmal hier vor dem Landtag -, ist dadurch geregelt, dass wir die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde sind, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das heißt, wir genehmigen in diesem Falle eines Wertstoffverarbeiters eine bestimmte Lagerkapazität. Diese ist dann immissionsschutzrechtlich genehmigt. In diesem Zusammenhang werden Geruchs-, Lärm- und sonstige Immissionen geprüft. Wenn diese Lagerkapazität an dem betreffenden Standort überschritten wird, dann können wir einschreiten. Wir können von ihm nicht verlangen, uns mitzuteilen, was an einem bestimmten Tag hereingekommen ist und was er an diesem Tag herausgeschickt hat usw. Darüber könnte man nachdenken.

Aber wir haben im Falle des Gewerbemülls - ich habe es vorhin schon gesagt - seit mehreren Jahren ein gewisses Problem:

Nicht einmal die entsorgungspflichtigen Körperschaften, die unteren Abfallwirtschaftsbehörden, wissen genau, wo der Gewerbemüll aus ihrem Landkreis bleibt. Wir haben damals versucht - Sie können die Kreistagsabgeordneten fragen; meines Wissens sind Sie selber Kreistagsabgeordnete -, die Planung für den Landkreis oder, wenn es mehrere Landkreise sind, die Planung für den Zweckverband mit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde genau abzustimmen. Dazu ist man auf genaue Mengen angewiesen, die man zu planen hat, übrigens schon bei der Deponieplanung.

Im Falle des Gewerbemülls entwickelte es sich eben so, dass man Gewerbemüll aus der Erfahrung heraus geplant hat und dieser Gewerbemüll dann verschwunden war, man aber nicht einmal die Möglichkeit hatte, nachzuforschen, wohin er gelangt ist, es sei denn, dass damit etwas passierte, sodass man dann natürlich nachfassen konnte. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielen Dank allen Fragestellern und Antwortenden. - Ich entlasse Sie in die Mittagspause bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.15 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Ich möchte die Nachmittagssitzung eröffnen und begrüße zunächst unsere Gäste. Es sind Schüler einer 12. Klasse des PaulFahlisch-Gymnasiums aus Lübbenau. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ihr Eindruck, dass der Plenarsaal recht leer ist, ist richtig, aber schlussfolgern Sie daraus bitte nicht, dass die Abgeordneten nie anwesend sind.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Anschlussregelung über die Beteiligung der Kommunen an der Refinanzierung des Landesanteils nach dem Altschuldenregelungsgesetz - Zweites Altschuldenrefinanzierungsgesetz (2.AltschRefG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1237

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/1800

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Es spricht der Abgeordnete Theel. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann gut verstehen, warum die meisten Abgeordneten nicht im Saal sind; dieses Thema ist ein Dauerbrenner.

(Müller [SPD]: Es fehlen auch sehr viele Abgeordnete aus Ihrer Fraktion!)

- Wahrscheinlich ist auch schon einigen aus meiner Fraktion die Lust an diesem Thema vergangen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erinnert uns die Landesregierung erneut an das „segensreiche“ Wirken der Treuhand bei der Abwicklung des Vermögens der ehemaligen DDR.

(Schulze [SPD]: Des Unvermögens!)

- In gewisser Weise mögen Sie Recht haben, Herr Schulze, aber hier geht es um Bargeld.

Zum größten Vermögenstransfer der Geschichte gehört auch das Thema Altschulden. Ich möchte einige Fakten zur Geschichte in Erinnerung rufen: Die westlichen Banken und Versicherungen übernahmen das gesamte Filialnetz der früheren DDR-Banken. Näheres können Sie im Bericht des Bundesrechnungshofes über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute durch andere Geschäftsbanken - veröffentlicht am 27. September 1995 - nachlesen.

Erstaunlich ist, dass das Eigenkapital - Vermögen oder Unvermögen - der ehemaligen DDR-Banken als einziges gesellschaftliches Vermögen bei der Währungsunion 1 : 1 umgestellt wurde. Warum wohl! Die Ansprüche auf so genannte Altschuldenforderungen erwarben die Banken nach der Währungsumstellung im Verhältnis 2 : 1. Ab 01.07.1990 vermehrten sich diese so genannten Altschulden zu den üblichen Zinssätzen von über 10 %. - Ein gewaltiges Geschenk an die Banken.