Protocol of the Session on August 31, 2005

Das Hauptzollamt sucht ja gerade nach Verdachtsfällen, um dann eine Prüfung vorzunehmen; dies ist nämlich ihre Aufgabe. Dieser bürokratische Aufwand, Verdachtsfälle zentral zu melden, ist etwas, was jede Kommune, jede Vergabestelle leisten kann. Wir würden mit einem Minimum an zusätzlicher Verwaltungsbürokratie ein Maximum an Transparenz erreichen, deren Ergebnis wäre, dass die Dumpinganbieter mit einem hohen „Ertappungsrisiko“ leben müssten. Das ist ein Punkt, den wir miteinander bereden können.

Insgesamt halten wir es für vernünftig, das Ganze in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wir brauchen eine Lösung. Es

wird unter Umständen nicht ein Vergabegesetz sein, sondern wir sehen es offensichtlich ähnlich wie die Fraktion der Linkspartei.PDS - eher ein Mittelstandsförderungsgesetz, in das solche Komponenten eingebaut werden können. Wenn es uns gelingt, das Ziel zu erreichen, mit einem Minimum an Bürokratie ein Maximum an Erfolg, an Durchsetzungsfähigkeit in dieser Grundrichtung zu erreichen, haben wir gemeinsam eine gute Leistung vollbracht. Lassen Sie uns daran arbeiten! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und Linkspartei.PDS sowie des Abge- ordneten Lunacek [CDU])

Für die Fraktion der DVU spricht Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein großer Wurf ist das nicht gerade, Herr Christoffers. Sie hatten vollmundig einen komplett neuen Entwurf des Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes angekündigt und kommen jetzt nur mit randständigen Änderungen. Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf unterscheidet sich nämlich inhaltlich kaum vom Original. Nur eine marginale Änderung bei der Berücksichtigung kleiner und mittelständischer Firmen bei öffentlichen Aufträgen soll herbeigeführt werden. Das ist zwar löblich wenn wir uns das Verhalten der öffentlichen Hand in Brandenburg ansehen -, es ist jedoch fraglich, ob sich die öffentlichen Auftraggeber, die bereits heute massenhaft gegen § 5 des Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes verstoßen, an Ihre Neuregelungen halten werden.

Ihre Intention, dass sich Bieter, die sich an Ausschreibungen beteiligen, an tarifliche Mindestlöhne halten müssen, ist bei der bekannten Kostensituation kontraproduktiv. Das Gleiche gilt auch für die Verpflichtung der Unternehmen zur Lehrlingsausbildung.

Zusammengefasst kann man sagen: Der Berg kreißte und ein Mäuslein wurde geboren.

Die DVU-Fraktion wird einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Karney. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Vorrecht der Opposition, auf all das zu schimpfen und all das abzulehnen, was die jeweils regierenden Parteien tun. Auch diesmal scheint es so zu sein, dass die PDS ein Thema voranbringen will, das insbesondere der CDU-Fraktion am Herzen liegt: die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes.

Frau Dr. Enkelmann, wenn Sie sich den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Erinnerung rufen, werden Sie die No

vellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes deshalb gleich im ersten Abschnitt festgeschrieben finden. Die Koalition hält es nämlich für dringend erforderlich, das aus dem Jahre 1992 stammende - veraltete - Mittelstandsförderungsgesetz zu überarbeiten. Allerdings sollte sich die Überarbeitung nicht auf den vergaberechtlichen Teil beschränken; in allen Teilen des Gesetzes sollte der besonderen Stellung unserer kleinen und mittleren Betriebe Rechnung getragen werden. Der Mittelstand ist nämlich auch in Brandenburg das Rückgrat der Wirtschaft, Motor für Wachstum und Beschäftigung. Es ist ein Gebot der Stunde, dass wir den allgemeinen gesetzlichen Rahmen für diese für unser Land so wichtige Gruppe durch ein gutes und modernes Gesetz gestalten. Die meisten Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, haben dies jüngst getan.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, die bereits seit der 3. Wahlperiode Landtagsabgeordnete sind, werden sich bestimmt an die zahllosen Debatten zum Thema „Brandenburgisches Landesvergabegesetz“ erinnern. Unsere Initiative vom Frühjahr 2004, zu einem eigenen brandenburgischen Vergabegesetz zu kommen - mein Kollege Müller wird mir insoweit zustimmen -, ist wegen massiver Einwände leider nicht verabschiedet worden. Heute allerdings liegen uns die guten Ergebnisse und Erfahrungen aus anderen Ländern, insbesondere aus Sachsen, vor, und wir können sämtliche damals geäußerten Bedenken zerstreuen.

Was die CDU-Fraktion im vergaberechtlichen Teil insbesondere erreichen will, lässt sich in fünf Punkten zusammenfassen: Herstellung fairen Wettbewerbs, Durchsetzung auskömmlicher Preise und Mindeststandards, angemessene Berücksichtigung regionaler Unternehmen, konsequentes Vorgehen gegen Dumpingangebote, Unterstützung der Vergabestellen durch klare und verständliche Regelungen. Wie wir die losweise Vergabe gestalten, die Angemessenheit der Preise regeln, eine Nachunternehmererklärung und die Informationspflicht der Auftraggeber gestalten sowie die Einhaltung der Mindestarbeitsentgelte regeln, wird unserer parlamentarischen Debatte vorbehalten sein.

Sehr geehrte Kollegen der PDS, der Wirtschaftsminister hat zuletzt auf Ihre Anfrage hin am 20. Mai 2005 - erklärt, er rechne damit, dass sich der Landtag in der zweiten Jahreshälfte mit einem von ihm vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes werde befassen können. Die Eckpunkte sind bereits vorgelegt worden. Den von der PDS-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf können wir durch die heutige Überweisung ebenso in diese Debatte einbeziehen. Über den Sinn der einzelnen Regelungen werden wir uns noch austauschen müssen. Dann können Sie mir sicherlich auch zu Ihren Ermächtigungsvorschlägen Erläuterungen geben.

Ich freue mich auf die parlamentarische Debatte über die notwendigen mittelstandsfreundlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, über die Positionierung privater Leistungserbringung, die Einbeziehung der kommunalen Ebene und die Gestaltung mittelstandsfreundlicher Verwaltungsverfahren.

Alles, was Wachstum und Beschäftigung für unser Land bringt, hat Vorrang. Alle Investitionshemmnisse müssen abgeschafft werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort erhält die Landesregierung. Bitte, Herr Minister Junghanns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen: Die Beratungen schreiten voran. Der Antrag der Fraktion der PDS unterstellt, es gäbe die Notwendigkeit, Druck zu machen. Das ist nicht notwendig. Ich bin - ausweislich der Antwort auf die Anfrage vom Mai dieses Jahres - sogar noch im Zeitplan, was die Vorlage eines Gesetzentwurfs anbetrifft.

Ich möchte zweierlei festhalten.

Erstens: Ich bin Herrn Müller für die Beschreibung der Problemlage sehr dankbar. In diesem Rahmen bewegt sich nämlich die Diskussion, die wir gegenwärtig führen. Wir sind uns einig, dass wir, das heißt der Landtag, im Rahmen einer Novellierung der Mittelstandsgesetzgebung zuallererst eine Modernisierung vornehmen müssen. Regelungsbedarf besteht insbesondere im Vergaberecht. Die Rahmensetzung muss einheitlich sein. Das Ziel ist - ich vermute, parteiübergreifend - ein gemeinsames: Es geht um den klugen Umgang mit öffentlichen Aufträgen sowohl im Sinne von Haushaltskonformität als auch im Sinne von Wertschöpfung. Häufig wird ein Gegensatz konstruiert: Eine mittelstandsfreundliche Vergabe entspreche nicht der Haushaltslage. Diesen Widerspruch müssen wir auflösen.

Im Hinblick auf diejenigen, die über die Vergabe zu entscheiden haben, sind Korsettstangen einzuziehen. Das beginnt schon bei der Ausschreibung. Es ist bereits heute möglich, unter Nutzung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die örtliche Wirtschaft klug zu entscheiden. Wir haben aber in den letzten Jahren gelernt, dass die Umsetzung dieses Anliegens weitere Korsettstangen braucht, damit sichereres Handeln im Interesse einer transparenten Vergabe möglich ist, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und politischer Beteiligung.

In Ihrem Gesetzentwurf ist neu - das möchte ich ausdrücklich hervorheben, Herr Christoffers; ich komme an anderer Stelle bestimmt darauf zurück -, dass Sie vergabefremde Kriterien abwehren wollen.

(Christoffers [Die Linkspartei.PDS]: Das war Ihr Gesetz- entwurf! Unser hat das nie enthalten!)

Ich habe die vergabefremden Kriterien immer als undankbaren Kompromiss bezeichnet. Das ist eine weitere Komponente auf dem Weg zu einem klugen Kompromiss.

Ich stelle weiterhin fest, dass wir dies gemeinsam mit den Beteiligten, sprich: der kommunalen Familie, umsetzen müssen. Wir wurden von dieser Seite aufgefordert, nicht schon wieder ein neues Gesetz zu verabschieden. Wir sollten den Themenkomplex aber nicht nur als Problem sehen, sondern uns gemeinsam argumentativ stark genug fühlen, um mit den Beteiligten, die wir bei der Umsetzung der Vergaberegelungen unbedingt brauchen, offensiv zu sprechen.

Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf in das Parlament ein. Ich freue mich auf die Diskussion. Die Anregungen,

die Sie heute gegeben haben, gehen in die Vorbereitungsarbeiten der Landesregierung ein. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage Herrn Christoffers, ob er die verbleibende Redezeit nutzen möchte. - Er verzichtet. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/1580, Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz, an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Der Überweisungsantrag ist bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1750

1. Lesung

Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/1750, Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag bei einigen Gegenstimmen Folge geleistet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Gesetz zum Staatsvertrag vom 26. Juni/15. Juli 2005 über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1778

1. Lesung

Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung

in Drucksache 4/1778, Gesetz zum Staatsvertrag vom 26. Juni/ 15. Juli 2005 über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste, an den Hauptausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Auswirkungen des mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verhängten vorläufigen Baustopps auf das Flughafenprojekt BBI und die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafenumfeldes