Protocol of the Session on August 31, 2005

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung

Drucksache 4/1777

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, möge die Hand heben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die neue Bauordnung in der 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1441

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Daher lasse ich direkt über die Empfehlung des Präsidiums abstimmen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind Sie der Empfehlung des Präsidiums gefolgt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 2. Juni 2005 über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Anpassung von Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1520

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss zur federführenden Beratung und den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zur Mitberatung. Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit sind Sie auch hier der Empfehlung des Präsidiums gefolgt.

Ich kann Sie nun guten Gewissens in die Mittagspause entlassen. Wir sehen uns um 13 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.03 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 6:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes im Land Brandenburg (Brandenbur- gisches Mittelstandsförderungsgesetz - BbgMFG)

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Drucksache 4/1580

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Es spricht der Abgeordnete Christoffers. Bitte, Herr Christoffers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehöre nicht zu denjenigen, die für jedes Problem ein neues Gesetz einfordern. Aber manchmal ist es notwendig, eine Norm neu zu setzen, zumal wenn dadurch nicht zwangsläufig neue Bürokratie aufgebaut wird.

Zur Sache: In neun Ländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es gegenwärtig eigene vergaberechtliche Regelungen, wenn auch mit sehr unterschiedlicher Regelungsdichte und zum Teil mit unterschiedlichem Inhalt. Sie alle aber haben ein gemeinsames Ziel: Sie wollen die Wettbewerbsfähigkeit der

mittelständischen Unternehmen beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhöhen bzw. den Wettbewerb zu gleichen Bedingungen überhaupt erst ermöglichen. Damit verstoßen diese gesetzlichen Regelungen nicht gegen die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union und auch nicht gegen Artikel 87 des EUVertrages, was staatliche Beihilfen anbetrifft. Insofern zeigt die politische Praxis in der Bundesrepublik, dass eigenständige Regelungen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union - bei Dienstleistungen sind es im Regelfall bis zu 200 000 Euro, bei Bauaufträgen bis zu 5 Millionen Euro - ein mögliches und notwendiges Instrument sind.

Die Fraktion der PDS hat in den letzten zwei Jahren zu diesem Sachverhalt mehrere Anträge eingebracht und auch einen eigenständigen Gesetzentwurf vorgelegt. Leider fand sich bisher keine politische Mehrheit, die diese notwendigen Regelungen in die politische Praxis umzusetzen bereit war. Daher geht es uns heute um den wiederholten Versuch, ein wichtiges Problem für den Mittelstand im Land Brandenburg anzugehen und sicherzustellen, dass sich die Vergabe öffentlicher Aufträge auch im Interesse und unter Einbeziehung des KMU-Bereichs im Land Brandenburg vollzieht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Wir haben ein riesiges Problem bei den öffentlichen Haushalten. Wir werden weniger Geld zur Verfügung gestellt bekommen. Sie wissen, was Preisdumping und die ruinöse Konkurrenz der Unternehmen bei der Abgabe von Angeboten in der gesellschaftlichen Praxis bewirken; sie sind auch hier in Brandenburg gang und gäbe. Das Haushaltsrecht schreibt vor, dass das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen ist. Nun ist das wirtschaftlichste Angebot nicht immer das billigste. In der Auslegung durch die Vergabestellen ist es aber sehr oft Praxis, dass das billigste Angebot zum Zuge kommt. Welche Zustände sich mittlerweile bei der Abgabe von Angeboten etabliert haben, ist Ihnen aus Ihrer Wahlkreisarbeit sicherlich auch bekannt. Insofern ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Ich hoffe, dass mit diesem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS am heutigen Tage dazu ein Weg geebnet wird.

In der Sommerpause haben wir zu unserem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Stellungnahmen eingeholt. Diese Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden, Handwerkskammern und IHKs haben unterschiedliche Inhalte. Einige fordern aus ihrer politischen Interessenlage heraus die Aufnahme weiterer, vergabefremder Sachverhalte. Ich kann nur davor warnen, weil vergabefremde Sachverhalte ein solches Gesetz in noch stärkerem Maße angreifbar machten, als es ohnehin schon der Fall ist, und die Möglichkeit neuer Rechtsstreitigkeiten eröffneten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz vor kurzem eine Grundsatzentscheidung gefällt hat, die besagt, dass bei allen Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte unabhängig von gesetzlichen Wettbewerbsbeschränkungen der rechtliche Klageweg offen steht.

Rechtssicherheit für Vergabestellen muss dominierende Praxis im Land Brandenburg werden, um zu verhindern, dass wir die Möglichkeit verschenken, mit öffentlichen Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte regionale Wirtschaftskreisläufe tatsächlich zu unterstützen. Diese politische Aufgabe steht. Wir können sie aus meiner Sicht gemeinsam lösen.

Außerdem gibt es den Wunsch, eine Reihe weiterer Sachverhalte aufzunehmen, zum Beispiel die Einbeziehung von Sektorenbeauftragten. Darüber kann im Ausschuss in Ruhe debattiert werden, weil, wie ich glaube, dazu in allen Fraktionen Vorstellungen existieren. Wir können hier sehr schnell zu einer Einigung kommen und damit noch vor Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Entscheidung vorlegen.

Ich bin davon überzeugt, dass wir das gemeinsame Anliegen verfolgen, mit der Zielstellung einer derartigen Regelung erstens Haushalts- und Vergaberecht zu verbinden, zweitens Rechtssicherheit in der Anwendung zu erhöhen, drittens Wirtschaftskreisläufe im Land Brandenburg tatsächlich zu unterstützen sowie viertens mit dem weniger werdenden Geld der öffentlichen Kassen einen möglichst guten wirtschafts- und strukturpolitischen Effekt zu erreichen.

Das EU-Recht bleibt davon völlig unberührt. Ein Bürokratieaufbau ist nicht zu befürchten, weil das Verfahren der Vergabe selbst unberührt bleibt; das ist Bundes- und EU-Recht.

Was wir mit einem derartigen Gesetz, mit einer derartigen gesetzlichen Regelung sicherstellen können, ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit. Insofern glaube ich: Es wird höchste Zeit, dass wir zu einer derartigen Entscheidung kommen. Ich bitte Sie um die Überweisung des Gesetzentwurfs. In diesem hohen Hause ist bereits zu lange - mehr als drei Jahre - darüber gesprochen worden. Es gab die Zusagen aller politischen Parteien zu den Landtagswahlen, das Problem sehr schnell zu lösen. Vielleicht ist der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS ein Impuls, hier schnellstmöglich zu einer Entscheidung zu kommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Bevor ich Herrn Müller von der Fraktion der SPD das Wort erteile, begrüße ich ganz herzlich Gäste vom Rouanet-Gymnasium Beeskow. Seien Sie willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Problemlage wird von allen Fraktionen ähnlich eingeschätzt. Deswegen wurde auch seit längerer Zeit über die Frage diskutiert, wie man im Bereich Vergabe bestimmte Auswüchse vermeiden kann. Zu den Auswüchsen zähle ich insbesondere das gesamte Thema Dumping, dass nämlich Anbieter mit Angeboten in die Vergabe gehen, welche dazu führen, dass sie selbst damit nicht leben können und alle anderen, die auf solche Aufträge warten, ebenfalls nicht. - Das ist eine Geschichte, wo etwas geschehen muss. Die Frage bleibt jedoch immer, wie man dies am effizientesten tun kann.

Ein Vergabegesetz haben wir oft - im vorigen Sommer noch einmal sehr intensiv - diskutiert. Immer wieder festzustellen ist, dass Vergabegesetz als relativ allgemeiner Begriff akzeptiert wird; wenn man jedoch über die Inhalte diskutiert, sehen es alle Betroffenen ganz anders. Da kommen die unterschiedlichsten - auch völlig konträre - Überlegungen zum Ausdruck. Deswegen ist es so schwierig, ein rundes Paket anzubieten, das

einen gesellschaftlichen Konsens darstellt, der von allen betroffenen Seiten mitgetragen wird.

Es gibt einige Zielstellungen; sie sind sehr klar. Wir wollen, dass wieder stärker kleine Lose in der Vergabe benutzt werden. Wir wollen eine Nachunternehmerklausel, damit die unselige Situation, dass einer den Auftrag bekommt, gar nicht daran arbeitet und alle anderen dann als Unterauftragnehmer daran arbeiten müssen und nichts mehr verdienen, aus der Welt geschafft wird.

Wir brauchen mehr Rechtssicherheit; das sehen wir genauso. Ein Vergabeüberwachungsausschuss ist daher durchaus ein Thema.

Wir brauchen eine Dumpingkomponente; wir nennen sie meist 10%-Regelung. Sinn dieser Regelung ist die Klärung der Frage: Wie kann man erreichen, dass der Dumpinganbieter identifiziert und von der Vergabe ausgeschlossen wird?

Wir brauchen außerdem eine Informationspflicht der Auftraggeber. Sie müssen darlegen, dass sie kein Dumpingangebot unterbreitet haben.

Auf Folgendes müssen wir aufpassen - das ist, glaube ich, die Hürde -: Viele der angestellten Überlegungen führen zu mehr Bürokratie. Wir haben neben zu zahlreichen Dumpinganbietern auch ein Problem mit zu viel Bürokratie im Verfahren, die auf Arbeitgeberseite, auf Anbieterseite wie auch auf Verwaltungsseite eben Geld kostet. Einen Weg zu finden, mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand einen möglichst guten Effekt zum Schutz unserer Unternehmen aufzubauen, ist das, was wir miteinander verabreden müssen. Dafür brauchen wir Partner, zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände, die ja stark davon betroffen sind und sich gerade wegen aufwachsender Bürokratieanforderungen bisher immer deutlich verweigert haben.

Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. 10 % Unterschreitung eines geplanten Wertes könnte dazu führen, dass eine Verwaltung prüfen muss: Sind wirklich Mindestlöhne eingehalten worden? Viele Verwaltungen sagen, dazu seien sie nicht in der Lage, weil der bürokratische Aufwand zu hoch bzw. der damit verbundene Arbeitsaufwand von ihren Mitarbeitern nicht zu leisten wäre. Wenn es uns zum Beispiel gelänge, dass alle Verdachtsfälle an die Hauptzollämter, die nämlich für die Einhaltung von Mindestlöhnen zuständig sind, gemeldet würden, würde sich dort eine Datenbank aufbauen, die Verdachtsfälle beinhaltet.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das Hauptzollamt sucht ja gerade nach Verdachtsfällen, um dann eine Prüfung vorzunehmen; dies ist nämlich ihre Aufgabe. Dieser bürokratische Aufwand, Verdachtsfälle zentral zu melden, ist etwas, was jede Kommune, jede Vergabestelle leisten kann. Wir würden mit einem Minimum an zusätzlicher Verwaltungsbürokratie ein Maximum an Transparenz erreichen, deren Ergebnis wäre, dass die Dumpinganbieter mit einem hohen „Ertappungsrisiko“ leben müssten. Das ist ein Punkt, den wir miteinander bereden können.