Zweitens frage ich: Sind Sie für eine Gleichbehandlung oder eine Ungleichbehandlung von weichen Drogen? Wenn Sie für eine Gleichbehandlung sind, müssten wir entweder Tabak und Alkohol verbieten oder Cannabis legalisieren.
Dass es einen Unterschied zwischen Tabak und Cannabis gibt, ist Ihnen bekannt. Mir geht es nicht um CDU/CSU-, PDSoder SPD-Politik, sondern um die Menschen und insbesondere darum, wie wir unsere Verantwortung gegenüber jungen Menschen wahrnehmen. Das geschieht mit der Politik, die ich Ihnen erklärt habe.
Vielen Dank. Der Abgeordnete Schulze von der DVU hat Gelegenheit, die Frage 372 (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) zu stellen.
Die Europäische Kommission legte vor kurzem einen Vorschlag zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums vor. Sinn und Zweck des Vorschlags ist es, die Förderung und somit die eingesetzten Förderinstrumente für die Förderperiode 2007 bis 2013 neu zu gestalten. Die Bundesregierung ging in diesem Zusammenhang die Verpflichtung ein, sich in den Verhandlungen für die Belange der neuen Bundesländer und nach In-Kraft-Treten der EU
Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang wird nach ihren Erkenntnissen das Land Brandenburg bei der Verteilung der finanziellen Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Förderperiode 2007 bis 2013 voraussichtlich berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schulze, am 14. Juli hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes - ELER; das ehemalige EAFGL - veröffentlicht. Seitdem wurde dieser Verordnungsvorschlag auf verschiedenen Ebenen in der EU, im Bund und im Land sehr intensiv diskutiert. Die europäischen Agrarminister sind am 21. Juni dieses Jahres zu einer politischen Einigung über den Kompromissvorschlag der luxemburgischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission zur ELER-Verordnung gelangt. Der Kompromisstext stammt vom 27. April 2005, aber es liegt derzeit noch keine konsolidierte und beglaubigte Textfassung vor, die alle erzielten Kompromisse enthält. Die formale Annahme der ELERVerordnung soll durch einen der nächsten EU-Agrarräte erfolgen, aber dies ist noch nicht terminiert.
Aufgrund der noch fehlenden finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013, also die finanziellen Grundlagen in Summe der nächsten Förderperiode der EU - es betrifft übrigens nicht nur den Fonds zur ländlichen Entwicklung, sondern auch die Strukturfonds im Sozial- und im Wirtschaftsbereich -, muss die Einigung zur ELER-Verordnung die Mittelausstattung für die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik ausklammern. Das heißt, wir führen eine inhaltliche - sehr theoretische - Diskussion; aufgrund der fehlenden Einigung zur Gesamtfinanzierung der Europäischen Union kann sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor dem finanziellen Hintergrund geführt werden. Klarheit wird es erst nach dem endgültigen Beschluss des Europäischen Rates zur finanziellen Vorausschau geben. Derzeit kann nicht vorausgesagt werden, ob dies noch 2005 erfolgen wird. Uns wäre es lieb - das sage ich ausdrücklich -, weil wir eine gewisse Vorplanungszeit brauchen.
Herr Schulze, um auf den Hintergrund Ihrer Frage zurückzukommen: Gegenwärtig kann weder eingeschätzt werden, wann diese Verhandlungen zur finanziellen Vorausschau abgeschlossen werden können, noch in welchem Umfang Brandenburg an diesen Mitteln partizipieren wird. Allerdings gehen wir davon aus, dass uns die Mittel in der nächsten Förderperiode nicht mehr in der jetzigen Größenordnung zur Verfügung stehen werden. Auf die verschiedenen Rahmenbedingungen, die uns zu dieser Annahme veranlassen, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Eine Konzentration der Fördermittel innerhalb der Regionen, ist - vor allem für den gewerblichen Bereich richtig und wichtig.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Herr Müller stellt die Frage 373 (Geplante Abschmelzung der Investitionszulage Ost)
Der im Kompetenzteam der CDU für den Aufbau Ost zuständige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus hat unlängst vorgeschlagen, die Investitionszulage Ost nach 2006 zurückzufahren bzw. abzuschaffen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Auswirkungen einer Abschaffung der Investitionszulage auf die Attraktivität des Investitionsstandorts Ostdeutschland, insbesondere Brandenburg?
Herr Präsident! Sehr verehrter Abgeordneter Müller, die ostdeutschen Länder haben mehrfach ihre Haltung bekräftigt, dass die Investitionszulage neben den Investitionszuschüssen aus der GA Wirtschaft das wichtigste Instrument ist und bleiben soll. So hat vor sieben Monaten die Ost-MPK zusammen mit der Bundesregierung festgehalten, dass die Förderung gewerblicher Investitionen - Zitat - „durch die Investitionszulage nach Auffassung der ostdeutschen Länder auch über 2006 hinaus fortgesetzt werden soll“.
Dies ist durch einen Beschluss der Ost-Finanzminister vom Juli 2005 untermauert worden. Sie haben sich diese Position zu Eigen gemacht bzw. unterstützt, indem sie eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eingesetzt haben, um einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wir halten die Investitionszulage nach wie vor für ein wesentliches Instrument, um die Industriebesatzlücke zwischen Ost und West zu schließen.
Herr Minister Speer, ist Ihnen das Originalzitat von Thüringens Ministerpräsident Althaus zu diesem Sachverhalt bekannt? Wenn nicht, möchte ich ihn gern zitieren:
„Die Mittel, die durch die Investitionspauschale wegfallen, sollen für die Wirtschaftsförderung erhalten bleiben.“
Ich frage Sie: Ist diese Äußerung von Ministerpräsident Althaus im Gesamtzusammenhang zum Beispiel mit den Ergebnissen der Dohnanyi-Kommission, die für den Bundeskanzler gearbeitet hat, der zu gleichen Ergebnissen gekommen ist, nicht durchaus sinnvoll?
Wenn Sie es verfolgt haben - sonst können Sie es auch im Protokoll nachlesen -, können Sie feststellen, dass ich zu Äußerungen von Herrn Althaus hier überhaupt nicht Stellung genommen habe.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres haben Eltern von schulpflichtigen Kindern erhebliche Aufwendungen für Lernmittel und sonstigen Schulbedarf. Für Bedarfsgemeinschaften bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind diese Aufwendungen kaum zu leisten. Die Lernmittelverordnung vom 30.06.2005 sieht vor, dass lediglich Schüler, die Arbeitslosengeld II beziehen, vom Eigenanteil befreit sind. Dadurch, dass Eltern, die Empfänger von ALG II sind, den Eigenanteil leisten müssen, kommt es zu erhöhten sozialen Verwerfungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, die Regelung der Lernmittelverordnung zum Wegfall des Eigenanteils an den Kosten der Lernmittelbeschaffung in § 12 Abs. 1 Satz 3 wurde durch die Verordnung vom 14. Juni 2005 den Änderungen des Sozialrechts angepasst. Die Regelung lautet wie folgt:
2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe oder...“
„... 3. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Der Eigenanteil entfällt also nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und als erwerbsfähige Hilfsbedürftige Arbeitslosengeld II nach § 19 SGB II erhalten, sondern auch für die Schülerinnen und Schüler, die als nicht erwerbsfähige Angehörige Sozialgeld nach § 28 SGB II bekommen. Zum letztgenannten Personenkreis zählen die dem Haushalt angehörenden minderjährigen Kinder, also auch die unter 15 Jahren, eines erwerbsfähigen Hilfsbe
dürftigen. Somit ist sichergestellt, dass der Eigenanteil für alle Schülerinnen und Schüler entfällt, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten. Die Lernmittelverordnung führt nicht zu den befürchteten sozialen Verwerfungen.
Die Regelung zum Wegfall des Eigenanteils ist zunächst bis zum 28. Februar 2006 befristet. Dies ist dadurch begründet, dass zum Zeitpunkt der Erarbeitung und des Erlasses der Rechtsverordnung keine verlässlichen Daten über die Anzahl der Betroffenen vorlagen. Eine endgültige Regelung erfolgt spätestens bis zum 1. März 2006.
Danke, Herr Minister für Ihre Darstellungen. Wie bewerten Sie folgendes Schreiben des Schulverwaltungsamts Falkensee?
„Sehr geehrte Eltern! Nach den neuen Bestimmungen von Hartz IV können Sie nicht von der Zahlung des Elternanteils für Schulbücher befreit werden. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport will eine Änderungsverordnung erwirken, um Ihnen den Elternanteil zu erstatten. Dies bedarf jedoch der Abstimmung mit dem Innenministerium.“
Ich kann das Schreiben an dieser Stelle nicht kommentieren oder bewerten, weil ich es nicht kenne. Sie hätten es mir vorher zukommen lassen sollen, dann hätte ich mich konkret dazu äußern können. Ich werde dem nachgehen und bitte Sie, mir dieses Schreiben zukommen zu lassen. Dann werde ich mich mit dem staatlichen Schulamt in Verbindung setzen und den Fall klären.
(Görke (Die Linkspartei.PDS) : Wenn ich Ihre Antwort gekannt hätte, hätte ich Ihnen das Schreiben gegeben.)
Diese Empfehlung scheint generell zu gelten, wenn es um konkrete Sachverhalte geht, um den Ministerien die Chance zu geben, sich darauf vorzubereiten.
Wir kommen zur Frage 375 (Folgen der Zunahme von Wind- krafträdern in Brandenburg), die von der Abgeordneten Richstein gestellt wird.
Laut Bundesverband Windenergie e. V. wurden bis zum Sommer dieses Jahres 1 852 Windenergieanlagen in Brandenburg erbaut, davon allein 220 im vergangenen Jahr. Dass diese Anlagen nicht überall auf Gegenliebe stoßen, zeigt ganz besonders der Hungerstreik von Betroffenen auf der Nauener Platte. Aus purer Verzweiflung haben diese Menschen auf dieses drastische Mittel zurückgegriffen, um gegen den Bau weiterer Windkrafträder in ihrer Region zu protestieren. Diese Anlagen sind aber auch in anderer Hinsicht umstritten. So wurde der
Strompreis durch den übermäßigen Bau von Windkraftanlagen in die Höhe getrieben. Hinzu kommt, dass die Räder bei Windstille stehen und kein einziges Kilowatt Strom produzieren. Stattdessen müssen andere Energiequellen diesen Ausfall auffangen.
Ich frage daher die Landesregierung: Mit welchen Mitteln will die Landesregierung diesen dramatischen Auswüchsen der so genannten Verspargelung unseres Landes durch den inflationären Bau von Windkraftanlagen entgegenwirken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Richstein, die verstärkte Nutzung regenerativer Energien - dazu gehört auch die Windenergie - zählt zu den wichtigen Politikzielen der Landesregierung. Dies betone ich gerade auch vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten sehr stark gestiegenen Öl- und Energiepreise. Die Rahmenbedingungen sind weitestgehend bundesrechtlich geregelt, Stichwort Energieeinspeisegesetz, also die Vergütungsregelungen und die baurechtlichen Rahmenbedingungen, die laut Baugesetzbuch § 35 Bauen im Außenbereich - Privilegierungstatbestand darstellen.
Die Landesregierung hat bereits gehandelt, indem sie die Regionalplanung veranlasst hat, durch die Festlegung so genannter Eignungsgebiete in Teilregionalplänen die für die Windnutzung theoretisch nutzbare Fläche auf 1 % der Landesfläche zu reduzieren. Anlagen sollen auf diese Gebiete konzentriert werden. Würde nicht gesteuert werden, käme es wirklich zu einer landesweiten „Verspargelung“, da das Baurecht eine Privilegierung dieser Anlagen außerhalb der Ortschaften und damit eine flächenhafte Errichtung ermöglicht.
Die Regionalplanung soll natürlich auch Siedlungs-, Natur-, Artenschutz- und Landschaftsbildbelange berücksichtigen. Im Gebiet der Nauener Platte hat die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ein so genanntes Eignungsgebiet Windenergienutzung ausgewiesen. Innerhalb dieses Eignungsgebietes können Anlagen errichtet werden, außerhalb nicht. Damit wird also auch gesteuert.