Protocol of the Session on August 31, 2005

Herr Abgeordneter Homeyer, Sie provozieren mehr, als Sie vielleicht an dieser Stelle provozieren wollten. Ich sage ganz deutlich, dass es Konzepte gibt, die aufgeschrieben sind, und es gibt Konzepte, die durch Personen vertreten werden, auch durch Kompetenz-Personen, wie immer sie heißen mögen.

Es gibt zu der Frage ein Zitat Ihrer Bundesvorsitzenden, dass die Mindereinnahmen, die ein Arbeitnehmer an der Stelle durch Besteuerung von Sonderzuschlägen hat, tariflich ausgeglichen werden können. - Das ist ein Zitat von Frau Merkel, wenn ich mich recht erinnere, wobei ich so etwas sicherlich nicht leicht vergesse.

Insofern gibt es in diesem Bereich unterschiedliche Ansätze in Ihrer eigenen Partei, mit denen Sie umgehen müssen. Das will ich auch nicht weiter kommentieren.

(Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])

Der Abgeordnete Domres möchte jetzt eine Frage stellen.

(Zuruf: Jeder Gang macht schlank! - Gegenruf von Mi- nister Speer: Dann brauchte ich viele! - Weitere Zurufe - Allgemeine Heiterkeit)

Herr Minister, die Diskussion um die Abschaffung der Steuerfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ist nicht neu.

Es gab in den vergangenen Jahren mehrere Steuerreformen, bei denen entsprechende Vorschläge diskutiert wurden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage haben Sie mir mitgeteilt, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht stattgefunden habe.

Ich frage Sie dennoch erstens: Welche Position hat der brandenburgische Finanzminister zur Abschaffung der Steuerfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge? Zweitens: Wann ist mit einer Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu rechnen?

Die Frage des Abgeordneten bezieht sich hypothetisch auf die Durchsetzung entsprechender Überlegungen. Die Landesregierung gibt im Vorfeld von Entscheidungen des Bundesrats regelmäßig Stellungnahmen ab. Eine solche Entscheidung steht nicht an. Deswegen gibt es auch keine Meinungsbildung der Landesregierung.

(Zuruf von der SPD: Korrekt!)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. - Bevor wir zur nächsten Frage kommen, begrüße ich weitere Gäste, und zwar Vertreter des CDU-Ortsverbandes Dahme/Mark sowie Vertreter des Jugendzentrums Kloster Lehnin. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Damit sind wir bei der Frage 370 (Schuljahresbeginn 2005/ 2006), die von der Abgeordneten Große gestellt wird.

Zurück zu den Mühen der Ebenen des Landes Brandenburg. Von den ursprünglich vorgesehenen mehr als 200 Versetzungen von Lehrkräften aus dem Schulamtsbezirk Cottbus waren bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 noch fast zwei Drittel ungeklärt. Aus diesem Grunde musste die Einigungsstelle eingeschaltet werden und ein langwieriges Verfahren wurde notwendig.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hatte diese Situation auf den Beginn des Schuljahres 2005/2006?

Wir freuen uns auf die Antwort des Bildungsministers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, die Versetzung der von Ihnen benannten Lehrkräfte aus dem Bereich des Staatlichen Schulamts Cottbus in andere Bereiche unseres Landes, in denen sich die Entwicklung der Schülerzahlen nicht so verheerend auf den Beschäftigungsumfang der Lehrkräfte ausgewirkt hat, war nicht einfach zu bewältigen; das gebe ich zu. Aber ich kann konstatieren: Durch diese Versetzung, die aufgrund der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren mit Beginn des Schuljahres leider noch nicht abgeschlossen war, sind keine wesentlichen zusätzlichen Probleme entstanden.

Den aufnehmenden Staatlichen Schulämtern Wünsdorf, Brandenburg und Eberswalde - die beiden anderen Staatlichen Schulämter Perleberg und Frankfurt (Oder) können wir in diesem Zusammenhang vernachlässigen, weil die Zahl der betroffenen Lehrkräfte in diesen beiden Fällen ganz gering war - waren die Namen und die Qualifikation der Cottbusser Lehrkräfte seit langem bekannt. Diese Lehrkräfte konnten insoweit von vornherein in die Planungen der jeweiligen Schule einbezogen werden. Umgekehrt waren die Cottbusser Lehrkräfte über die Schulen, in denen sie mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 arbeiten sollten, informiert. Sie waren zudem verpflichtet worden, sich bereits vor Beginn der Sommerferien bei den aufnehmenden Schulen zu melden.

Das galt auch für die insgesamt zunächst 48 Lehrkräfte, bei denen der Hauptpersonalrat ebenso wie die örtliche Personalvertretung die Zustimmung zur Versetzung nicht erteilt hatte, sodass die Einigungsstelle angerufen werden musste. Um die Unterrichtsabdeckung nicht zu gefährden, wurde entschieden, dass diese Lehrkräfte bis zum Spruch der Einigungsstelle zunächst in den Bereich des aufnehmenden Schulamtes abgeordnet werden. Im Sinne des Personalvertretungsrechts war dies als vorläufige Maßnahme zu verstehen.

Da die Einigungsstelle inzwischen bis auf drei Fälle die fehlende Zustimmung der Personalräte ersetzt hat, wird diesen Lehrkräften umgehend mitgeteilt, dass ihre Abordnung nunmehr endet und sie dem vorgesehenen Schulamtsbereich in Form einer Versetzung zugeordnet werden.

In den drei Fällen, in denen die Einigungsstelle die fehlende Zustimmung nicht ersetzt hat, bleibt die Abordnung aufrechterhalten. Jedoch wird mein Haus nach Prüfung der Begründung der Einigungsstelle zu entscheiden haben, ob es sich über die Entscheidung der Einigungsstelle hinwegsetzt oder ob es auf die Versetzung dieser drei Lehrkräfte verzichtet.

Probleme für die aufnehmenden Schulämter sind im Wesentlichen nur deshalb entstanden, weil von den 78 Lehrkräften, die ihrer Versetzung nicht zugestimmt hatten, 20 mit Beginn des Schuljahres erkrankt sind. Von den 48 Lehrkräften, bei denen der Hauptpersonalrat seine Zustimmung nicht erteilt hatte, ist fast ein Drittel erkrankt, sodass gerade hier die aufnehmenden Schulämter zu Beginn des Schuljahres relativ rasch umorganisieren mussten, damit der Unterricht ordnungsgemäß erteilt werden konnte. Das hat zu Verzögerungen geführt mit dem Ergebnis, dass in mancher Schule der Lehrerbedarf erst nach der zweiten Schulwoche gedeckt war.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass 90 % der ausgesprochenen Versetzungen so erfolgen konnten, dass den aufnehmenden Schulen durch den Wechsel mit Beginn des Schuljahres keine wesentlichen Probleme entstanden sind. Die mit Beginn des Schuljahres eingetretene Arbeitsunfähigkeit bei den Lehrkräften, die von einer Abordnung oder Versetzung betroffen sind, wird jedoch von den zuständigen Schulämtern nicht einfach hingenommen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielmehr wurde diesen Lehrkräften mitgeteilt, dass ihre Dienstfähigkeit, falls sie weiterhin krank sein sollten, durch den Amtsarzt überprüft wird.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das halte ich für ein legitimes Verfahren.

Ich verkenne nicht, dass für die betroffenen Lehrkräfte mit der Versetzung Schwierigkeiten und Härten verbunden sind, und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die Betroffenen an einen Ort versetzt worden sind, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht einfach zu erreichen ist. In Anbetracht der durch die regionalen Unterschiede in der Bevölkerungsentwicklung entstehenden Personalüberhänge sind Versetzungen jedoch insgesamt notwendig und verhältnismäßig. Höhere Mobilität ist der Preis für die gesicherten Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Die Fragestellerin hat weiteren Fragebedarf.

Wir können also davon ausgehen, dass die Anfangsprobleme zwei Wochen nach Schuljahresbeginn ausgeräumt sind - Beispiel Grundschule Glienicke: zwei nicht angekommene Lehrerinnen, wodurch dort der Ganztagsbetrieb gefährdet worden ist; weiteres Beispiel Falkensee: Zusammenlegung von ursprünglich vier auf drei 7. Klassen wegen fehlender Lehrer, die aus dem Südbezirk dort nicht angekommen sind? Das ist aus Ihrer Sicht also ausgeräumt?

Ich kann zu den von Ihnen angesprochenen konkreten Beispielen natürlich jetzt hier nicht hundertprozentig sagen, ob das so stimmt. Wir sind von den Schulämtern dahin gehend benachrichtigt worden, dass die grundsätzlichen Probleme beseitigt worden sind, und zwar zum Beispiel durch Aufstockung der Stundenzahl von dort bereits tätigen Kolleginnen und Kollegen, wodurch diese die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, die dort nicht angetreten sind, übernommen haben. Ich habe natürlich die große Hoffnung, dass das Problem dadurch gelöst wird, dass die zur Versetzung vorgesehenen Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst an den neuen Schulen zum größten Teil antreten.

Vielen Dank, Herr Minister Rupprecht. - Wir kommen damit zur Frage 371 (Mögliche Auswirkungen einer Drogenfreigabe auf die innere Sicherheit in Brandenburg), die vom Abgeordneten Petke formuliert worden ist und mit dessen Einverständnis vom Abgeordneten Werner jetzt gestellt wird.

Seit Jahren schon treten gerade DIE GRÜNEN und die PDS für eine weitgehende Freigabe auch harter Drogen ein. So formulierte der jetzige brandenburgische Linkspartei.PDS-Direktkandidat Nescovic für den Bundesdelegiertentag der GRÜNEN im Jahre 1998 einen Antrag zur Drogenfreigabe. Die PDSBundestagsabgeordneten Pau und Jelpke forderten im September 1999 einen Gesetzentwurf für die Legalisierung aller Drogen. Vor wenigen Tagen nun warben sächsische PDS.LinksparteiMitglieder unter dem Motto „Schöner leben mit Drogen?“ erneut für die Freigabe aller Drogen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Position vertritt sie zu der von maßgeblichen Linkspartei.PDSVertretern geforderten Legalisierung von Drogen?

Die Beantwortung dieser Frage übernimmt der Innenminister. Bitte, Herr Schönbohm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, wir haben bereits bei der Beantwortung einer entsprechenden mündlichen Anfrage in der Sitzung am 14. April dieses Jahres betont, dass eine Liberalisierung und Legalisierung illegaler Betäubungsmittel für die Landesregierung nicht infrage kommt. In Beantwortung der Kleinen Anfrage 422 - Berlin liberalisiert Drogenbesitz - vom 11. April 2005 wird diese eindeutige Haltung unterstrichen; denn der Betäubungsmittelkonsum einschließlich des Konsums des verharmlosend häufig als weiche Droge bezeichneten Cannabis ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge kann der Konsum von Cannabis zu Langzeitschäden in Form von Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen führen und bei vorgeschädigten Jugendlichen den Ausbruch von Psychosen erleichtern. Zudem besteht insbesondere beim Inhalieren von Cannabis ein erhöhtes Risiko, an Lungen- und Bronchialkrebs zu erkranken. Bei Langzeitkonsum gelten Lungenschäden sogar als sehr wahrscheinlich.

Vor diesem Hintergrund muss verantwortliche Drogenpolitik vor allem den Eindruck vermeiden, Cannabiskonsum sei im Grunde unproblematisch.

Der geforderten Legalisierung illegaler Drogen tritt die Landesregierung entschieden entgegen. Das Interesse des Gesundheitsschutzes, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, muss gegenüber dem Interesse von Cannabis-Konsumenten an der Liberalisierung ihres Verhaltens Vorrang haben. Zusammenfassend möchte ich sagen: Wenn in Sachsen das Motto „Schöner leben mit Drogen?“ gilt,

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Schöner leben ohne Nazis!)

ist der Weg in das soziale menschliche Elend geöffnet. „Schöner leben von Drogen“ ist das Motto der organisierten Kriminalität.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Es gibt Nachfragebedarf. Herr Sarrach, bitte.

Der Abgeordnete Werner suggeriert, Die Linkspartei.PDS sei für die bedingungslose Freigabe aller Drogen, obwohl es um Entkriminalisierung mit allen daraus resultierenden positiven Folgen geht. Es geht um Menschen und um eine wichtige Abwägung bedeutender Rechtsgüter.

Daher frage ich die Landesregierung, ob sie mir erstens zustimmen kann, dass die kontrollierte Abgabe auch harter Dro

gen ein Schritt gegen Beschaffungskriminalität für den illegalen Drogenmarkt darstellt, wenn man bedenkt, dass 40 % aller Raubdelikte in Großstädten diesen Hintergrund haben und diese Form von Kriminalität dann nicht mehr stattfindet, und zweitens, dass die ärztliche Aufsicht bei der Abgabe harter Drogen - ich meine nicht Methadon, sondern zum Beispiel die Praxis im CDU-regierten Hamburg - Drogentote verhindert, was aus meiner Sicht ein ernst zu nehmendes politisches Anliegen ist.

Herr Sarrach, Sie stellen die Frage dem brandenburgischen Innenminister. Die von Ihnen beschriebenen Probleme bestehen Gott sei Dank in Brandenburg nicht; darum stellt sich uns diese Frage nicht.

Herr Krause hat eine Nachfrage.

Herr Minister, sind Ihnen Studien des damals noch CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums bekannt, die zu dem Ergebnis kommen, dass gesundheitliche Folgeschäden und Abhängigkeitsrisiken von weichen Drogen wie Cannabis weitaus geringer sind als die von Tabak und Alkohol?

Zweitens frage ich: Sind Sie für eine Gleichbehandlung oder eine Ungleichbehandlung von weichen Drogen? Wenn Sie für eine Gleichbehandlung sind, müssten wir entweder Tabak und Alkohol verbieten oder Cannabis legalisieren.