Dierk Homeyer

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist Ihnen hinlänglich bekannt. Es geht darum, den Tarifabschluss auf die Brandenburger Beamten zu übertragen, die damit einen kräftigen Einkommenszuschlag erhalten. Das Land nimmt für 2010 und 2009 insgesamt 100 Millionen Euro zusätzlich in die Hand - 100 Millionen Euro! -, um unsere Beamten angemessen an der allgemeinen Lohnentwicklung zu beteiligen. Ich bin der Meinung, dass das wahrlich keine Peanuts sind, auch wenn die Linke erneut diesen Eindruck zu erwecken versucht. Gerade in einer Zeit, in der die Preissteigerung bei null oder darunter liegt, führt der geplante Gehaltssprung zu einem spürbaren Zuwachs an Kaufkraft, von der die Beamten im mittleren, im gehobenen und im höheren Dienst gleichermaßen profitieren.
Herr Bernig, dass Sie ständig versuchen, im Parlament und auch im Ausschuss Nebelkerzen abzufeuern und den eigentlichen Kern dessen, was wir heute beschließen werden, verschleiern, nämlich dass unsere Beamten im Jahr 2009 und 2010 netto mehr in der Tasche haben werden, und zwar in einem Umfang von rund 100 Millionen Euro, das muss man an dieser Stelle einmal klar und deutlich sagen.
Ich habe es bereits in der 1. Lesung gesagt, und ich wiederhole es hier: Wir stehen ohne Wenn und Aber zu diesen Einkommenserhöhungen. Sie sind die Anerkennung für die gute Arbeit und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Wenn aber die Opposition fordert, auf das hohe Niveau noch etwas draufzuschlagen, dann fehlt es einfach an Augenmaß und Verständnis für die Situation, in der wir uns zurzeit befinden. Spätestens die Steuerschätzung im Mai hat uns vor Augen geführt, dass dem Haushalt des Landes sehr harte Jahre bevorstehen. Allein in den Jahren 2009 und 2010 sind Steuereinbrüche von 1 Milliarde Euro zu verkraften. Die heute vorgeschlagene Besoldungsanpassung schöpft deshalb den vertretbaren Rahmen voll aus. Ein weiteres Draufsatteln kann man mit gutem Gewissen nicht vertreten. Das gilt auch für die Frage des Sockelbetrages. Ich denke, Herr Bernig, in den Ausschussberatungen ist völlig klar geworden, dass angesichts eines Sockelbetrags in Höhe von 20 Euro keine Benachteiligung der Beamten vorliegt. Wenn sich einige Länder dennoch für einen Betrag von 40 Euro entschieden haben, meine ich, müssen diese Länder das auch finanzpolitisch vertreten. Wenn ich auf die Finanzdaten von Brandenburg schaue, 18 Milliarden Euro Schulden, 900 Millionen Euro Zinsausgaben im Jahr, weniger Steuern, sinkende Zuschüsse in den nächsten Jahren, meine ich, ist ein solcher weiterer Zuschlag einfach nicht angemessen und auch nicht zu vertreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Beamten in der letzten Plenarsitzung hier im Landtag zugesagt, dass wir in den Ausschüssen zügig beraten und noch vor der Sommerpause das Gesetz beschließen werden. Diese Zusage haben wir gehalten. Die Beamten werden rückwirkend zum 1. März deutlich
mehr Geld auf dem Konto haben. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit eine Entscheidung im Sinne aller Beschäftigten zu treffen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Brandenburger Beamten übertragen. Unsere Beamten erhalten damit real mehr Einkommen und werden so an der Lohnentwicklung angemessen beteiligt. Das ist unstrittig, und der Finanzminister hat dazu auch klare Worte gefunden.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal an die Adresse von Herrn Bernig deutlich sagen: Das, was wir jetzt nicht und auch nicht im Ausschuss machen werden, sind nachträgliche Tarifverhandlungen. Ich hatte den Eindruck, Herr Bernig, dass Sie genau das wollen. Angesichts der Finanzlage des Landes
und dessen, was wir morgen noch zu erwarten haben, halte ich das für unangemessen.
Ich bin der Meinung, dass die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten mit Augenmaß zu vertreten ist, auch wenn mir das als Finanzpolitiker ausgesprochen schwerfällt. Schaut man sich die Finanzdaten des Landes an: Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren keine Steuermehreinnahmen haben werden, sondern Steuermindereinnahmen, 900 Millionen Euro jedes Jahr an Zinsen, keine Tilgung, 20 Milliarden Schulden, abnehmende Einnahmen aus Europa und sinkende Einnahmen aus dem Solidarpakt. Das sind die Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen. Ich glaube, alle, das Parlament und die Landesregierung, müssen sich diesen Dingen stellen. Dazu gehört, dass wir mit Augenmaß auch hier entsprechend mit unseren Beamten umgehen. Ich sage eines ganz klar und deutlich: Das höhere Einkommen, das wir unseren Beamten jetzt zubilligen, ist eine Anerkennung für ihre Leistungsbereitschaft und für die gute Arbeit, die sie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Land Brandenburg jeden Tag leisten.
Ja, die lasse ich zu.
Meinen Sie jetzt: Für alle Beamten im Land?
Dann reden wir über 30 000 Beamte. Herr Bernig, wollen Sie jetzt wirklich Tarifverhandlungen im Nachhinein führen? Das kann wohl nicht Ihre Absicht sein!
- Ich komme gleich noch dazu.
Wir übernehmen den Abschluss 1 : 1. Auch beim Sockelbetrag gibt es keine ungleiche Behandlung, Herr Bernig. Kollege Bischoff hat das deutlich gemacht. Die Tarifpartner haben einen Sockelbetrag von 40 Euro vereinbart, zugleich jedoch das sogenannte Leistungsentgelt gestrichen. Das ist doch nun mal Fakt. Das müssen Sie einfach mal anerkennen! Das ergibt
einen faktischen Sockelbetrag - für die Beamten - von 20 Euro. So ist das nun einmal. Genau diesen Betrag werden unsere Beamten erhalten.
Kurzum: Wir werden diesen Tarifvertrag wirkungsgleich für unsere Beamten umsetzen, wir werden zügig in den Ausschüssen beraten, und wir werden vor der Sommerpause beschließen, sodass die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg pünktlich ihr Geld auf dem Konto haben werden. Ich glaube, dann haben wir etwas Gutes getan. Wer wirklich mit Augenmaß und einigermaßen Verständnis für die Verhältnisse im Land Brandenburg und dessen, was wir vielleicht noch im Sommer zu erwarten haben, mit den Dingen umgeht, der wird auch sagen: Macht das jetzt! Wir können froh sein, dass wir uns das jetzt noch leisten können. Dass wir uns das in zwei Jahren noch leisten können, wage ich zu bezweifeln. - Danke schön.
Herr Christoffers, ich habe aufmerksam zugehört.
Deswegen stelle ich Ihnen folgende Frage: Würden Sie meine Meinung unterstützen, dass die Zinszahlungen in Höhe von ca. 900 Millionen Euro, die allein Brandenburg jedes Jahr leisten muss, nicht dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der sich mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission II beschäftigt. Der Kollege Christoffers hat in seinem Redebeitrag - wenn ich ihn recht verstanden habe - verdeutlicht, dass Schulden seiner Meinung nach nichts Schlechtes seien, dass es eigentlich nur eine Frage der ökonomischen Betrachtung sei, wie man diese einzustufen hat, und dass man sich als Land bei der Frage, wie man die Schulden abbauen kann, durchaus Spielräume schaffen sollte.
Bevor ich darauf eingehe, möchte ich kurz das Ergebnis der Föderalismuskommission darstellen. Es ist beschlossen worden, eine Schuldenbremse in das Grundgesetz aufzunehmen, auf deren Grundlage sich der Bund ab 2016 nur noch bis höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes verschulden darf. Das macht ungefähr 8 Milliarden Euro aus. Die Länder verpflichten sich, ab 2020 jeweils ein totales Verschuldungsverbot in ihre Verfassung aufzunehmen. Im Gegenzug hat der Bund sich verpflichtet, Tilgungshilfen für schwache Bundesländer zu leisten. Das ist der Kompromiss, um den es geht.
Herr Christoffers, wenn ich Sie recht verstanden habe, sind Sie der Auffassung, dass die Verschuldung des Landes Brandenburg noch nicht als ein besonderes Risiko anzusehen ist
- ich habe Sie so verstanden, und es hat mich gewundert, aber Sie können das gleich noch einmal reflektieren -, dass wir in Brandenburg so weitermachen könnten wie bisher und dass die haushaltspolitischen Eckdaten mit ca. 18 Milliarden Euro Schulden und einer Zinsleistung von ca. 900 Millionen Euro im Jahr kein Problem seien. Es sei eigentlich nur die Frage, wie ein Land diese Schulden abtragen könne. Wenn ich Ihren Gedanken fortführe, bedeutet das, dass wir eine wirtschaftliche Entwicklung haben müssen, bei der die Steuereinnahmen so steigen werden, dass wir in der Lage sein werden, einen Schuldenstand von 18 Milliarden Euro aus eigener Kraft abzutragen. Herr Christoffers, das glauben Sie doch selbst nicht.
Die Wahrheit ist eine ganz andere: Sie wollen dieses Verschuldungsverbot nicht in der Verfassung haben, um der Fraktion DIE LINKE und auch der Partei die Möglichkeit offen zu halten, weitere Schulden zu machen. So einfach ist das.
Sie sagen, dass mit den aufgenommenen Schulden in Brandenburg gute Dinge gemacht worden seien. Das wissen wir selbst. Das ist so. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir jedes Jahr unsere Zinsen zu zahlen haben, ohne dass wir einen müden Euro tilgen. Dann müssen Sie bitte auch die Frage beantworten, wann das Land Brandenburg anfangen will, die Schulden zu tilgen.
Der Bund wird sich diese Frage bei 1 500 Milliarden Euro Verschuldung auch stellen müssen, Herr Vietze. Das ist eine Schuldenlast von 20 000 Euro pro Kopf. Sie ist seit 1970 rasant von 17 % des Bruttoinlandsprodukts auf mittlerweile 65 % angewachsen. Das sind die Tatsachen. Deswegen finde ich es richtig und fast schon revolutionär, dass sich Bundespolitiker und Landespolitiker einigen, eine Verschuldungsbremse in die Verfassung aufzunehmen, wohl wissend, welche Konsequenzen das für den Bundeshaushalt und auch für die Länderhaushalte hat.
- Herr Kollege, wir können nicht so weitermachen wie bisher; da teile ich absolut die Auffassung des Kollegen Bischoff. Gerade in der jetzigen Lage, in der wir weitere Schulden aufgenommen haben, um die Krise zu bewältigen, müssen wir unseren Bürgern und Bürgerinnen signalisieren, dass wir ernsthaft daran interessiert sind, die Schulden, die wir aufnehmen, nicht auf die nächsten Generationen zu übertragen. Wir müssen ein deutliches Zeichen setzen. Da ist es mit Reden nicht getan, Herr Kollege, da muss man Fakten schaffen,
und es gibt keinen klareren Fakt, als es in die Verfassung aufzunehmen.
Ich bin der Meinung, das ist der richtige Weg. Es wird ein anstrengender Weg werden. Wir müssen schon jetzt darüber nachzudenken beginnen, wie wir das erfüllen wollen. Es wird ein schwieriger Prozess werden. Wir werden sparen müssen, und es wird sicherlich weh tun, aber ich sehe dazu keine Alternative. Wenn Sie eine Alternative kennen, Herr Klocksin, dann sagen Sie sie uns.
Niemand will das Haushaltsrecht der Parlamente beschränken, Herr Klocksin. Es geht nur darum, dass wir uns selbst auferlegen, dass wir nicht bereit sind, nächste Generationen weiter zu verschulden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden vielleicht Verständnis dafür haben, dass ich, bevor ich zu meinem Redebeitrag komme, ein paar Worte zu dem Beitrag von Frau Hesselbarth verlieren muss, damit das auch im Protokoll vermerkt wird für alle Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss nicht dabei gewesen sind und unsere Arbeit im letzten Jahr dort nicht begleitet haben.
Richtig ist, dass das Einzige, was wir von der DVU-Fraktion gehört haben, wenn wir Zeugen vernommen haben und die DVU-Fraktion an der Reihe war, die Antwort war: Wir haben keine Fragen.
Deshalb, meine Damen und Herren, hat es mich mehr als ver
wundert, dass die DVU-Fraktion am Ende der Arbeit des Untersuchunsausschusses die Frechheit besitzt, einen 56-seitigen Abschlussbericht vorzulegen. Das Wissen für diesen Abschlussbericht kann sie ja eigentlich nur von den ihr so verhassten Altparteien haben, nämlich von uns.
Und das nennt man „abkupfern“!
- Oder konspirative Verhöre; ich weiß es nicht.
Das hier vom Untersuchungsausschuss und von unserer Arbeit, die wir geleistet haben, gezeichnete Bild stimmt nicht - mit keinem Wort. Es war nichts konspirativ, es gab nichts zu verheimlichen, wir haben aufgeklärt. Eigentlich sind die Dinge auch ganz einfach, und man kann einfach nur festhalten: Die DVU-Fraktion hat ihre parlamentarischen Aufgaben im Untersuchungsausschuss nicht erfüllt. Warum auch immer. Das Einzige, was Sie hier machen wollen, ist Populismus erzeugen und punkten mit Wissen von anderen und anderer Leute Arbeit.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich zu meiner Rede kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist viel gesagt worden von Frau Melior, auch von der Opposition. Deshalb möchte ich mich in meinem Redebeitrag auf die wesentlichen Punkte beschränken, die der Untersuchungsausschuss herausgearbeitet hat.
„Schlau gedacht, aber rechtswidrig“, das waren die Worte von einem der Bundesrichter, die im Dezember 2007 das Urteil verkündeten, das Auslöser für die sogenannte Bodenreformaffäre war. Dabei war das Finanzministerium nur deshalb vor den Bundesgerichtshof gezogen, um eine letzte Verfahrensfrage klären zu können. Die Chancen standen auch gut. Tausende von Bodenreformgrundstücken warteten förmlich darauf, endgültig im Grundbuch als Landeseigentum vermerkt zu werden.
Das Urteil, das dann vom Bundesgerichtshof erfolgte, kennen wir alle, die Auswirkungen auch.
Die Folgen: Alle 8 900 Fälle von Grundstücksübertragungen werden derzeit vom Finanzressort rückabgewickelt. Dies wiederum hat zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen in den Grundbuchämtern und im MdF geführt. Das haben wir diese Woche erfahren dürfen. Die dortigen Rechtspfleger jedenfalls weigern sich, die rechtswidrigen Grundstücksübertragungen rückabzuwickeln; die wollen nach ihren Aussagen Falsches nicht durch Falsches ersetzen.
Ich kann nicht beurteilen, was da denn nun richtig oder falsch ist. Ich weiß nur eines: Wir - und auch die Landesregierung sind dringend gehalten, dass es hier zu einer Lösung kommt. Ich bin mir auch sicher, dass in dieser Auseinandersetzung noch weitere Fortsetzungen folgen werden.
Wie konnte es insgesamt so weit kommen? - Das Finanzministerium hatte 10 200 Bodenreformgrundstücke ermitteln lassen, auf die das Land nach Ansicht des Finanzministeriums einen Anspruch hatte. Allerdings wussten sie nicht, gegen wen sich
ihr vermeintlicher Anspruch richtete, denn die Eigentümer waren ihnen unbekannt. Doch eines wusste man: Solche unbekannten Eigentümer kann man vertreten.
Wer dann zum Vertreter bestimmt wurde, ist Ihnen allen hier bekannt. Doch die Vertretung durch das Land, meine Damen und Herren, war auch nicht das Problem. Das Problem war das Wort „unbekannt“. Jedem Laien leuchtet eigentlich ein, dass ein Eigentümer nur dann als unbekannt gelten kann, wenn man ihn ausreichend gesucht hat. Leider haben die Verantwortlichen im MdF dies anders gesehen. Hier wurden sogar solche Eigentümer für unbekannt erklärt, die man überhaupt nicht gesucht hatte.
Ein einfaches Beispiel - ich abstrahiere ausdrücklich -: Im Grundbuch von Neuruppin wurde im Sommer 2000 ein Bodenreformgrundstück entdeckt. Eingetragener Eigentümer: Willi Fischer. Ob Willi Fischer noch lebte, wusste man nicht. Kurzerhand ging ein Brief an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit der Bitte, das Land Brandenburg zum Vertreter von Willi Fischer zu bestimmen. Begründung: Willi Fischer ist unbekannt. Der Wunsch nach Vertretung hatte allerdings nur ein Ziel: Als Vertreter von Willi Fischer wollte das Land dessen Grund und Boden an den Fiskus übertragen haben.
Das Sittenwidrige daran war, dass das Finanzministerium dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zugesichert hatte: Ja, wir haben ausreichend nach Willi Fischer gesucht, aber er ist definitiv unbekannt.
Hierzu kam dann die Aufforderung an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin: Bitte überprüft diese Angaben nicht. Es hat alles seine Richtigkeit.
Tatsächlich aber waren diese Angaben falsch. Denn nach Willi Fischer wurde gar nicht gesucht. Es ging nur darum, sich noch vor dem entscheidenden Stichtag 3. Oktober 2000 das Grundstück von Willi Fischer zu sichern.
Meine Damen und Herren, mich persönlich erstaunt es nach wie vor, dass in der Landesverwaltung niemandem in den Sinn gekommen ist, dass diese Vorgehensweise die Interessen der Eigentümer und deren Rechte völlig aus dem Blick verloren hat. Die Verantwortlichen im Finanzministerium, die wir im Ausschuss vernommen haben, finden bis heute nichts dabei. Sie entschuldigen sich damit, dass sie das Grundstück später selbstverständlich zurückgegeben hätten, wenn Willi Fischer oder seine Erben irgendwann aufgetaucht wären.
Diese rechtsstaatlich völlig verfehlte Vorgehensweise offenbart bei den Beteiligten ein Eigentumsverständnis, das staatliche Interessen unverhältnismäßig über die Individualrechte der Bürger stellt.
Offensichtlich glaubte man, es wäre in Ordnung, wenn sich der Staat ins Blaue hinein fremde Grundstücke aneignet, nur um einen Stichtag nicht zu verpassen.
Die Richter am Bundesgerichtshof haben dies völlig zutreffend als einem Rechtsstaat unwürdig bezeichnet. Die hierfür verantwortlichen Beamten, die wir vernommen haben, sind allerdings bis heute noch davon überzeugt, das Richtige getan zu haben. Dabei haben sie dem Fiskus mehr geschadet als genutzt. Brandenburg hätte in Tausenden von Fällen durchaus Anspruch
auf die Grundstücke gehabt. Selbst in dem Fall, den der Bundesgerichtshof entschieden hatte, war Brandenburg anspruchsberechtigt.
Doch der finanzielle Schaden, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht das eigentliche Problem. Herr Ministerpräsident, Sie haben es in Ihrer Regierungserklärung vor nunmehr einem Jahr zutreffend gesagt: „Das Vertrauen in den Rechtsstaat wurde erschüttert.“
Der damit verbundene Ansehensverlust, den Brandenburg erlitten hat, ist groß, und daran ist auch nichts zu beschönigen. Der Ministerpräsident hat auch dies in seiner Regierungserklärung angesprochen.
Leider hat sich an diesem Punkt bis heute wenig geändert, wie wir auch in der heutigen Presse wieder lesen durften.
Der von Brandenburg bei der Abwicklung der Bodenreform gewählte Weg hat weit über die Grenzen unseres Landes hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Etliche Briefe, die der Ausschuss erhalten hat, zeigen außerdem, welche Emotionen durch das Urteil des Bundesgerichtshofs freigesetzt wurden. So melden sich vor allem ehemalige Eigentümer, die ihre Grundstücke in den 90er Jahren an das Land übertragen mussten oder schon zu DDR-Zeiten enteignet wurden. Sie haben durch das Urteil vom Dezember 2007 neue Hoffnung geschöpft - in vielen Fällen freilich vergeblich. Alte Wunden wurden wieder aufgerissen. Erst gestern hat mich eine Frau aus Reichenwalde angerufen, die nie anspruchsberechtigt war, die durch alle Instanzen geklagt und verloren hat. Jetzt stehen 5 000 Euro Rechtsanwaltskosten an, die der Rechtsanwalt des Landes einfordert. Die hat sie nicht. Bei ihr wird zwangsvollstreckt. Einer von vielen Fällen. Das kann man so oder so beurteilen. Ich gebe es einfach einmal so weiter, weil es hieß, es gebe solche Fälle nicht.
Fast immer, meine Damen und Herren, haben die Betroffenen das Geschehen als ungerecht empfunden. Leider setzt sich das bis zum heutigen Tag fort.
Mir ist nach wie vor unbegreiflich, wie den verantwortlichen Ministern, den zuständigen Staatssekretären und den hochrangigen Beamten im Finanzressort jedes Gefühl für diesen hochsensiblen Teil deutscher Geschichte abhanden kommen konnte. Ich hätte mir gewünscht, dass die hierzu vernommenen Zeugen wenigstens nachträglich Einsicht und nicht nur mangelndes Erinnerungsvermögen gezeigt hätten.
War die Bodenreform doch stets ein politisch hochbrisantes Thema für unser Land. Sie ist nach meiner Auffassung symbolhafter Teil deutscher Nachkriegsgeschichte und Ausdruck von Vertreibung, Flucht, Hoffnung und Neubeginn. Sie zwingt daher politisch zu einem Handeln mit ganz besonderem Augenmaß. Stattdessen mussten wir uns ca. 17 Jahre nach der friedlichen Revolution in unserem Land vom Bundesgerichtshof erklären lassen, dass der Umgang mit Bodenreformeigentümern „nachhaltig an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnert“. Ich bin dem Bundesgerichtshof dankbar dafür, dass er der Landesregierung mit solch klaren Worten vor Augen geführt hat, wo ihre Prioritäten zu liegen haben, nämlich in der Bindung an Recht und Gesetz als oberste Handlungs
maxime. Ich bin davon überzeugt, dass der Untersuchungsausschuss einen Beitrag dazu leisten konnte, Vertrauen in unseren Rechtsstaat wiederherzustellen.
Meine Damen und Herren, das Untersuchungsergebnis liegt Ihnen nunmehr vor. Es ist ein gemeinsamer Bericht der Mehrheit der Ausschussmitglieder. Mancher hat sich durchaus schwer damit getan, dass die Fehler so klar benannt wurden und werden. Aber, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Nur, ohne kritische Aufarbeitung und notwendige Konsequenzen können sie sich wiederholen. Die Fehler, die der Untersuchungsausschuss festgestellt hat, möchte ich noch einmal benennen und zusammenfassen.
Von 1992 bis 2000 haben die damaligen Landesregierungen die Priorität der Abwicklung der Bodenreform verkannt. Von der Frist, die dem Land zur Durchsetzung seiner Ansprüche blieb, wurden daher die meisten Jahre ergebnislos vertan.
Aufgrund der genannten Prioritätensetzung hat die politische Führung ihre Kontrollfunktion nicht korrekt ausgeübt. Dies wiederum war Nährboden für eine Verselbstständigung der verantwortlichen Fachebene des Finanzministeriums. Dieses hat es bewusst unterlassen, ihren Informationspflichten nachzukommen, und dadurch pflichtwidrig gegen die Geschäftsordnung der Landesregierung verstoßen. Damit konnte freilich auch den Informationspflichten gegenüber dem Landtag nicht mehr nachgekommen werden.
Schließlich wurde zumindest geduldet, dass die Landkreise, wie eben geschildert, über gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen getäuscht wurden. Verantwortlich ist hierfür nach unserer Auffassung die Fachebene des Finanzministeriums.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar Worte zum Sondervotum der Linksfraktion sagen. In Ihrem Bericht, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, haben Sie Forderungen erhoben, die das Land schon deshalb nicht erfüllen kann, weil es dafür gar keine Befugnis hat. Die Regelung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann das Land jedenfalls nicht revidieren.
Darüber hinaus halte ich es für völlig verfehlt, wie das Untersuchungsergebnis aus linker Perspektive ideologisiert werden sollte. So wurde einmal mehr das Modrow-Gesetz glorifiziert und gefordert, selbst rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zu korrigieren, die mit dem BGH-Urteil in gar keinem Zusammenhang stehen. Wir werden jedenfalls keinen Versuch unterstützen, Modrow schon zu Lebzeiten seligzusprechen.
Auch den Versuch, das Schicksal und die Hoffnungen der betroffenen Menschen für Ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren, werden wir nicht mittragen.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, Sie konnten der Versuchung eben nicht widerstehen. Sie mussten ideologisieren. Das ist genau der Grund, aus dem wir Ihren Bericht nicht mittragen können. - Vielen Dank.
Nach Angaben des Sprechers des Ministeriums der Finanzen haben die Rückerstattungen der Pendlerpauschale in Branden
burg am 16. Februar 2009 begonnen. In vielen anderen Ländern war man zu diesem Zeitpunkt bereits im Verfahren. In Bayern, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz starteten die Finanzämter die Auszahlungen bereits im vergangenen Jahr.
Ich frage daher die Landesregierung: Was sind die Gründe dafür, dass in Brandenburg später als in den meisten anderen Ländern mit den Rückzahlungen begonnen wurde?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, es war ein guter Tag für Ostdeutschland, als entschieden wurde, dass die Investitionszulage bis zum Jahr 2013 fortgeführt wird. Das, meine Damen und Herren von der DVUFraktion, war keineswegs selbstverständlich. Ich meine, es ist ein Riesenerfolg, dass die kleinen und mittleren Unternehmen in Ostdeutschland auch zukünftig eine Investitionszulage erhalten, und ich halte es für richtig, dass sie degressiv gestaltet wurde. Angesichts der Gesamtsituation und der Diskussion in Westdeutschland über Förderhilfen für Ostdeutschland ist es für uns als ein großer Gewinn anzusehen, dass die Ministerprä
sidenten der ostdeutschen Länder dies noch durchgesetzt haben.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, eine Verdopplung fordern - nun gut, Sie hätten auch das Dreioder Fünffache fordern können, das hätte mich auch nicht gewundert -, ist blanker Populismus.
Ihr Vorschlag ist deshalb blanker Populismus, weil er in der jetzigen Situation wirtschaftspolitisch völlig daneben ist. Denn Fakt ist doch eines: Wir erleben derzeit einen konjunkturellen Abschwung; das ist ein gesamtdeutsches Phänomen und erfordert insofern auch gesamtdeutsche Maßnahmen. Die Investitionszulage einseitig nur auf Ostdeutschland auszulegen wird der Herausforderung der Finanz- und Wirtschaftskrise in keiner Weise gerecht. Ich halte es für ungerecht, dass nur ostdeutsche Unternehmen davon profitieren sollen; denn wir stellen fest, dass gerade auch die großen industriellen Kerne in Westdeutschland unter der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders leiden.
Außerdem, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, fördert die Investitionszulage vor allem die Erstinvestitionen: Errichtung und Ausbau von Betriebsstätten. Momentan sind doch aber eher unausgelastete Kapazitäten das Problem und nicht die Erstinvestitionen. Folglich ist Ihr Vorschlag - wirtschaftspolitisch gesehen - unzureichend. Mit dem Konjunkturpaket II wurden meiner Meinung nach die richtigen Antworten auf die unzureichende Auslastung der Kapazitäten gefunden. Den Versuch, über die öffentliche Hand Investitionen anzuregen, die dann auch zu einer größeren Nachfrage führen, halte ich wirtschaftspolitisch für das richtige Instrument.
Kurzum, meine Damen und Herren von der DVU-Fraktion, Ihr Antrag ist realitätsfern, nicht durchsetzbar, passt überhaupt nicht in die politische Landschaft und ist nichts anderes als billiger Populismus. Aus diesen Gründen lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Melior hat dem Hohen Haus schon gesagt, dass es aus gesetzlicher Sicht nicht erforderlich ist, einen Nachtragshaushalt für Brandenburg zu erstellen. Wenn das andere neue Bundesländer anders machen - das sind nur wenige -, werden sie ihre landespolitischen Gründe dafür haben. Zum Beispiel befindet sich Sachsen-Anhalt gerade in der Haushaltsaufstellung. Da liegt es nahe, dies gleich mit darin zu verarbeiten.
Ich frage insbesondere die Fraktion DIE LINKE und den Kollegen Christoffers: Ist das, was Sie, Herr Christoffers, jetzt Anfang März politisch vorhaben, wirklich sinnvoll, nachdem alle Messen in Wirklichkeit bereits gesungen sind? Die große Stunde der Opposition war in der ersten Februar-Woche, in der Ferienwoche, gewesen, als die Staatssekretäre zusammengesessen und darüber beraten haben, wie sie das Konjunkturpaket II in Brandenburg umsetzen. In der Woche, in der das geschehen ist - und es an dem Freitag ein Stück weit zu einem Eklat zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gekommen ist -, habe ich persönlich sehr wenig von der Opposition gehört. Da hätten Sie, Herr Christoffers und meine Damen und Herren von der Opposition, in Brandenburg großes Kino, richtig großes Kino, machen können! Haben Sie aber nicht gemacht.
Es mag sein - es waren Ferien -, dass auch Sie sich ein wenig erholt und ausgeruht haben.
Von Herrn Christoffers?
Ja.
Herr Christoffers, ich habe sehr genau die Presse verfolgt. Die Stimmen der Opposition waren in dieser Woche sehr leise. Sie als Opposition hätten meiner Ansicht nach mehr Möglichkeiten gehabt. Aber sei‘s drum, Herr Christoffers. Jetzt geht es um die Sache. Sie fordern heute, Anfang März, einen Nachtragshaushalt, obwohl wir alle wissen, dass es eine Einigung gegeben hat, die schwer genug gewesen ist.
Wir alle sind irgendwo auch Kommunalpolitiker und wissen, was vor Ort schon geschieht. Wir sind in einer richtigen Diskussion über die wichtige Frage, wie die Projekte in Brandenburg sinnvoll umgesetzt werden. Nun kommen Sie, Herr Christoffers, und Ihre Fraktion, und fordern einen Nachtragshaushalt und sagen: Jetzt wollen wir das Paket noch einmal aufschnüren und miteinander diskutieren, was richtig und sinnvoll ist, welche Verteilungsschlüssel wir anwenden, ob die Kommunen ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger bekommen, welche landespolitischen Projekte wirklich wichtig sind oder auch nicht.
Nach meinen Zeitberechnungen wären wir dann mit der 2. Lesung des Nachtragshaushalts Mitte Mai so weit, und dann würde das gesetzlich umgesetzt, und Verordnungen würden geschrieben. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Sorgen und der Ängste in den Kommunen, in der Wirtschaft in Brandenburg ist es unangemessen, Herr Christoffers, jetzt das Paket noch einmal aufzuschnüren. Es handelt sich hier nicht um ein Investitionsprogramm der Bundesregierung, sondern um ein Konjunkturprogramm. Wir wollen mit diesem Konjunkturprogramm gegen eine mögliche Rezession jetzt vorsorgen. Deshalb ist Schnelligkeit angesagt. Ich glaube, dass der zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung gefundene Kompromiss im Endeffekt gut ist.
Das sah nicht immer so aus in diesen heißen Tagen, als es um viel Geld und um wichtige Positionen ging. Insofern kann man dankbar sein. Das zeigt auch, dass brandenburgische Politik handlungsfähig ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Opposition diesen Prozess etwas mehr begleitet, aber es ist nun einmal so, dass sie dafür jetzt mit einem Nachtragshaushalt kommen.
Herr Christoffers, das, was Sie hier fordern und am Konjunkturprogramm festmachen, nämlich dass Sie darüber reden wollen, ist in Wirklichkeit nur ein Vehikel dafür, dass Sie über andere Dinge in einem möglichen Nachtragshaushalt diskutieren wollen. Dafür habe ich natürlich Verständnis, Herr Christoffers. Sieben Monate vor der Wahl bietet es sich natürlich für eine Opposition an, die „Munitionskammern“ ein wenig zu füllen. Ich sehe es schon deutlich vor mir: 195 Anträge hätten wir von Ihnen mit Sicherheit zu erwarten. Davon müsste die Koalition wahrscheinlich 195 ablehnen. Das ist natürlich für eine Opposition interessant. Darum geht es ja auch in Wirklichkeit. Das sollte man dann auch so benennen.
Ich will es einmal auf den Punkt bringen, Herr Christoffers: Ich bezweifle, weil ich Sie so viele Jahre kenne, dass Sie selbst davon überzeugt sind, dass diese Forderung zum heutigen Tag wirklich seriös ist.
So viel Aufmerksamkeit, Frau Präsidentin.
Herr Hammer, zweifelsohne hätte auch ich mir gewünscht, dass dort 1, 2, 3, 4 Millionen Euro mehr gelandet wären. Aber letztlich ist es ein Kompromiss. Den muss man akzeptieren. Er war schwer genug. Auch andere haben nicht das bekommen, was sie sich gewünscht haben. Manche freuen sich sehr, weil sie etwas mehr bekommen haben. Man kann das eine oder andere in diesem Diskussionsprozess auch so oder so bewerten. Da haben Sie völlig Recht. Dazu habe ich auch meine eigene akzentuierte Meinung. Letztendlich ist es aber ein Ergebnis. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen wir stehen, angesichts einer zu erwartenden Rezession halte ich es für angemessen, dass wir jetzt diesen Kompromiss haben. Ihren Antrag halte ich, gelinde gesagt, für überflüssig.
Das kann ich nicht beurteilen. Herr Baaske ist heute, glaube ich, auch gar nicht da. Ich weiß nicht, was er gemeint hat und wie er das sieht. Ich weiß, dass auch die Kollegen von der SPD ihren Parteitag gehabt haben und Forderungen hinsichtlich eines besseren Personalschlüssels bei den Kitas gestellt haben. Wir haben das auch getan. Aber wir fragen als seriöse Haushaltspolitiker ganz deutlich: Wollen wir das jetzt wirklich so by the way, en passant machen?
Ihr Finanzierungsvorschlag: Was lese ich? 16 Millionen Euro sollen aus dem Überschuss des Jahres 2008 aufgebracht werden. Damit wollen Sie das finanzieren. Nun wissen Sie doch ganz genau: 2008 war das eine einmalige Sache. Ist es seriöse Haushaltspolitik, einen einmaligen Überschuss für Ausgaben aufzuwenden, die langfristig Kosten verursachen? Das ist meiner Ansicht nach nichts anderes als der Weg zurück in die Schuldenfalle. Das machen wir nicht mit.
Wir wollen das als Christdemokraten auch im Wahlkampf diskutieren, warum auch nicht? Warum eigentlich wollen wir die Wählerinnen und Wähler nicht teilhaben lassen? Am Ende des Prozesses werden wir sehen - wer auch immer dann zusammensitzt -, was dabei für das Land tatsächlich herauskommt und vor allem wie es finanziert wird; denn eines wollen wir nicht außer Acht lassen: Derzeit wird mit vielen Millionen und vielen Milliarden um sich geschmissen. Dennoch gibt es auch ein Leben nach der Krise, hat ein schlauer Mensch gesagt, und darauf müssen wir achten. Wir müssen schauen, dass wir es schaffen, unseren Haushalt zusammenzuhalten; denn wir haben auch dafür Sorge und Verantwortung zu tragen, dass auch nachfolgende Generationen in diesem Land glücklich und zufrieden leben können. Das ist unsere Verantwortung.
Deshalb, Herr Christoffers, lehnen wir in weiser Voraussicht Ihren Antrag ab. Lassen Sie uns zunächst einmal im Wahlkampf darüber diskutieren. Anschließend sehen wir weiter. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der europäische Gedanke bietet seit Jahrzehnten Anlass für heftige Diskussionen über das Für und Wider einer gemeinsamen Entwicklung. Dabei haben die zum Teil hart geführten Debatten immer wieder eines gezeigt: Es kostet unglaublich viel Mühe, alle Meinungen unter einen Hut zu bringen. Aber wenn man es einmal geschafft hat, können alle davon profitieren. Oder um es mit den Worten von Schiller zu sagen: Was nicht umstritten ist, ist auch nicht interessant.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie gehört mit Sicherheit zu einem dieser kontrovers diskutierten Themen auf europäischer Ebene. Sie wurde im Herbst 2006 endgültig im Europäischen Parlament beschlossen. Wir haben, meine Damen und Herren, nur noch bis zum Jahr 2009 Zeit, diese Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund unserer föderalen Struktur nehmen die Bundesländer dabei eine zentrale Rolle ein. Wir, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, wollten als Koalitionsfraktionen genau auf diesen Gestaltungsprozess Einfluss nehmen, bevor der Bericht der Landesregierung auf dem Tisch des Hohen Hauses liegt und wir darüber diskutieren. Das zeigt ganz deutlich, dass sich die Koalitionsfraktionen gerade über die Dienstleistungsrichtlinie Gedanken machen und auch erkennen, welche großen Chancen für Brandenburg mit dieser Dienstleistungsrichtlinie verbunden sein können bzw. verbunden sein werden.
Die zentralen Säulen der Dienstleistungsrichtlinie sind natürlich der Abbau von Bürokratie, die Vertiefung der Verwaltungszusammenarbeit sowie die praktische Unterstützung von Dienstleistern; denn darum geht es. Dies soll unter anderem mit der Einführung eines einheitlichen Ansprechpartners erreicht werden. Das Institut für Mittelstandsforschung schätzt übrigens, dass für den einheitlichen Ansprechpartner ungefähr 3 000 Fälle im Jahr zu bearbeiten sein werden. Diese Zahl macht deutlich, welche unglaublichen Anforderungen auf diesen einheitlichen Ansprechpartner zukommen werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Vernetzung und der Betreuung von Unternehmen. Aus diesem Grunde haben sich die Fraktionen von SPD und CDU gemeinsam auf den vorliegenden Antrag verständigt. Wir wollen erreichen, dass der einheitliche Ansprechpartner für in- und ausländische Unternehmen zentral und effizient agiert. Für die Firmen ist es außerdem wichtig, dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wir müssen es also schaffen, einen Dienstleister für die Dienstleister zu installieren. Das ist der Punkt. Dabei erhoffen wir uns von dem Aufbau eines entsprechenden elektronischen Portals einen echten Beitrag zur Optimierung der Verwaltungsabläufe. Zukünftige Investoren, seien sie aus dem In- oder Ausland,
werden sehr genau darauf achten, was Brandenburg in dieser Frage macht, wie schnell und effizient ihre Anliegen bearbeitet und wie gut sie dabei von der Verwaltung betreut werden.
Lassen Sie mich kurz auf einige Punkte eingehen, die der CDU dabei besonders am Herzen liegen. Unsere Volkswirtschaft ist, wie auch die Zahlen des Wirtschaftsministeriums belegen, stark nach außen hin konzentriert. Deshalb ist es für uns unerlässlich, das elektronische Portal auch in englischer Sprache anzubieten. Aufgrund der Nähe zu Polen und unseres entsprechenden Verfassungsauftrags wollen wir auch eine Prüfung dahin gehend, ob das Portal zumindest im Rahmen seiner Basisinformation auch auf Polnisch angeboten werden kann.
Ich weiß, dass die Wirtschaftskammern und die kommunale Ebene ihre Bereitschaft gegenüber dem Land erklärt haben, die Rolle des einheitlichen Ansprechpartners zu übernehmen. Ich halte es aus den von mir genannten Gründe aber für effizienter und praktikabler, wenn wir den einheitlichen Ansprechpartner beim Land installieren. Ich weiß natürlich, dass das noch nicht entschieden ist und darüber auch kontrovers diskutiert wird. Aber wir sind davon überzeugt, dass das der bessere Weg ist, da wir nur noch bis 2009 Zeit haben. Die Koalition möchte mit diesem Antrag insgesamt einfache und transparente Strukturen für den einheitlichen Ansprechpartner schaffen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich noch kurz auf die Dienstleistungsrichtlinie und insbesondere auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Ich freue mich ganz besonders, Frau Stobrawa, dass Sie fast alle Punkte übernommen haben, die wir in unserem Antrag formuliert haben.
Das macht mir Hoffnung, dass wir im Ausschuss sehr schnell und effizient auf den Punkt kommen und dann gemeinsam etwas verabschieden können. Wenn Sie allerdings versuchen, Ihr Thema, Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Lohn- und Sozialdumping, jetzt gerade auf die Dienstleistungsrichtlinie obendraufzupropfen und es dadurch unmöglich machen, bis 2009 zu einem Ergebnis zu kommen, können wir dem leider nicht zustimmen.
Ich stimme aber meiner Kollegin zu, die gesagt hat, dass wir zunächst einmal unsere Pflichten zu erfüllen haben. Dann kommen wir zur Kür und können uns darüber unterhalten. Vielleicht gibt es dann ja auch Möglichkeiten, auf diesen Punkt näher einzugehen. In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich bei Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten sind selten und haben deshalb stets ein hohes Maß an Aufmerksamkeit zur Folge. Noch seltener jedoch sind Regierungserklärungen zu einem speziellen Thema, die nicht die großen politischen Linien, Planungen oder Konzepte der Landesregierung skizzieren, sondern auf Krisen und Probleme ausgerichtet sind.
Heute geht es um einen ganz bestimmten problematischen Vorgang im Land Brandenburg, der viele Menschen unmittelbar betrifft und mich auch persönlich betroffen macht. Nichts bleibt dabei abstrakt oder theoretisch, denn die Geschädigten können ganz konkret beim Namen genannt werden. Es geht um Tausende von Menschen und ihre Familien, die ihr Eigentum verloren haben oder sich in Rechtsunsicherheit darüber befinden, ob sie es verloren haben. Es geht um Erben von Bodenreformland und den Umgang des Landes Brandenburg mit diesem Land. Es geht also um Grund und Boden unserer Bürger. Diese Inbegriffe des Eigentums sind immer mit persönlichen Schicksalen, Erinnerungen und ganzen Familiengeschichten verbunden, und weil dies so ist, wird das Eigentum in Artikel 14 unseres Grundgesetzes besonders geschützt.
Nach Artikel 14 Grundgesetz obliegt dem Staat und damit auch dem Land Brandenburg die zentrale Pflicht, das Eigentum der Bürger zu schützen und zu achten. Diese Pflicht hat das Land Brandenburg in der Vergangenheit vernachlässigt. Es war am Entzug von Eigentum direkt oder mittelbar beteiligt und auch dafür verantwortlich. Darum haben nicht nur die unmittelbar betroffenen Bürger, sondern hat eine große Bevölkerungszahl das nicht zu unterschätzende Gefühl von Rechtssicherheit verloren.
Damit stehen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor der großen Aufgabe, neben der Aufklärung der Sachverhalte auch dafür zu sorgen, dass verlorengegangenes Vertrauen wiederhergestellt wird.
Ich begrüße deshalb - auch weil ich dies persönlich gefordert habe - ausdrücklich, dass der Ministerpräsident mit dieser Regierungserklärung ganz deutlich die große politische Bedeutung und Relevanz des Themas für den Rechtsfrieden in Brandenburg unterstreicht. Es sind so viele Bürgerinnen und Bürger unmittelbar oder mittelbar von dieser Problematik betroffen, dass es gut und richtig ist, dieses Thema mit einer Regierungserklärung ganz oben auf die politische Agenda Brandenburgs zu setzen.
Als demokratisch gewählte Volksvertreter stehen wir in der Pflicht, für eine umfassende, zügige, konsequente, aber auch transparente Aufklärung zu sorgen. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Mitglieder des Landtags, aber auch die Landesregierung dieser Pflicht mit aller Kraft nachkommen werden.
Am heutigen Nachmittag wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der mit der umfassenden Aufarbeitung alle Hände voll zu tun haben wird. Zu welchen Erkenntnissen und Einschätzungen dieses Gremium zum Abschluss seiner Aufklärung letztendlich gelangt, kann niemand in diesem Hohen Hause vorhersagen. Vorgriffe und Vorverurteilungen schaffen das Geschehene übrigens nicht aus der Welt. Aus diesem Grunde kann man jetzt weder Missbilligungen aussprechen noch politische Verantwortung zuweisen. Aber eines kann und muss man bereits jetzt als feststehende Tatsache konstatieren: Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 stellt als letztinstanzliche Entscheidung eines obersten Bundesgerichts das nicht mehr veränderbare Ergebnis dar.
Was der Untersuchungsausschuss leisten kann und was er natürlich auch leisten muss, ist die neutrale und sachliche Aufklärung darüber, wie es zu dieser unlauteren Rechtspraxis kommen konnte und wer letztendlich dafür die politische Verantwortung trägt. Dabei muss eines klar sein: dass wir hier nicht über einen Betriebsunfall oder ein Missverständnis sprechen. Es geht hier um einen hoheitlichen Eingriff des Staates, der vom BGH als eines Rechtsstaates unwürdig und nachhaltig an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnernd eingestuft wurde. Diese Beschreibung ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten, und, meine Damen und Herren, es ist damit ein Schaden für unser Land Brandenburg entstanden. Darum haben viele im Land ein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung erwartet, ohne dass Schuldzuweisungen getätigt werden. Dies ist aber lange Zeit nicht geschehen, und so muss man resümieren, dass die Kommunikation und der Umgang mit dem Urteil des BGH - das ist sicherlich nicht nur meine Meinung - nicht zufriedenstellend gewesen sind. An dieser Stelle, Herr Ministerpräsident, meinen ganz persönlichen Dank, dass Sie die Worte des Bedauerns und auch der Entschuldigung gefunden haben. Herzlichen Dank dafür!
Nun gilt es, auf allen Ebenen hart zu arbeiten und gemeinsam den Schaden für die Betroffenen und das Land so gering wie möglich zu halten.
Aber, meine Damen und Herren, zu einer ehrlichen Problemanalyse gehört leider auch das Eingeständnis, dass den Betroffenen mithilfe eines Untersuchungsausschusses nicht nachträglich geholfen werden kann. Es dürfen also keine falschen Erwartungen geweckt werden. Dies den Geschädigten zu vermitteln ist außerordentlich schwierig, da bereits viel Vertrauen und Glaubwürdigkeit verlorengegangen ist.
Die Landesregierung und der Landtag dürfen sich nicht nur mit der Aufklärung der sogenannten Bodenreformaffäre beschäftigen, sondern müssen gerade im Umgang mit der aktuellen Lage Professionalität beweisen. Aufklärung und Beratung sind also zwei Seiten derselben Medaille. Die Menschen in unserem Land sind durch die Berichterstattung der letzten Wochen verunsichert und befinden sich mehr denn je in einer Situation, die mehr Fragen als Antworten aufwirft. Wenn ich ehrlich bin: Mir geht es momentan genauso.
Bis vor kurzem hat das Land sprichwörtlich um jeden Hektar Ackerland gekämpft - Herr Holzschuher, Sie haben die Rechtsgeschichte des Bodenreformlandes hier eindrucksvoll geschildert -, und nun gibt es mir nichts, dir nichts Tausende Grundstücke zurück. Dieser Kurswechsel um 180 Grad ist nur schwer vermittelbar. Auch über mögliche Fristen und Einspruchsgrundlagen wird im kurzen zeitlichen Wechsel der Rechtsauffassungen diskutiert.
In meinem Wahlkreis habe ich in den letzten Tagen viele Anfragen zu dieser unübersichtlichen Situation erhalten, und ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich die Emotionalität, mit der in dieser Frage auf mich zugegangen wird, tief betroffen macht. Es ist daher dringend geboten und höchste Zeit, ein vernünftiges Beratungs- und Informationssystem einzurichten, auf das die Menschen zurückgreifen können. Dabei sind Transparenz und Verlässlichkeit die Tugenden, auf die es maßgeblich ankommt.
Meine Damen und Herren, es gibt für Politiker sicherlich angenehmere Aufgaben, als einen sogenannten Skandal oder eine Affäre im eigenen Verantwortungsbereich aufzuklären. Aber eben diese Kontrollfunktion ist ein wesentliches Element unserer Demokratie und des parlamentarischen Regierungssystems. Lassen Sie uns also die Verantwortung wahrnehmen und mit Ehrlichkeit, mit Bedacht und Besonnenheit zum Wohle Brandenburgs und seiner Menschen handeln. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg hat unter dem Motto „Stärken stärken“ seine Kräfte konzentriert. Ich finde, das war ein mutiger Schritt. Wir wissen, welche Diskussionen das im Land hervorgerufen hat. Ich freue mich darüber, dass auch Herr Christoffers für die LINKE heute eindeutig gesagt hat, dass er das Motto „Stärken stärken“ und die dahinterstehende neue Philosophie für das Land Brandenburg unterstützt.
Es ist erfreulich, dass es Unterstützung über die Fraktionsgrenzen hinweg gibt.
Grundlage dafür war die Neuausrichtung der Förderstrategie, die sowohl die Auswirkungen des demografischen Wandels als auch das in den nächsten Jahren sinkende Etatvolumen berücksichtigt hat. Es war also Handlungsbedarf angesagt.
Ein Kernpunkt dabei war die Festlegung von 15 Regionalen Wachstumskernen in Form von Städten und Städteverbünden, die vorrangig bei der Entfaltung ihrer besonderen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale unterstützt werden sollen. Ziel dieser besonderen Unterstützung seitens der Landesregierung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig zu stärken, um dadurch weitere Investitionen anzusiedeln, höhere Wachstumseffekte zu fördern, Arbeitsplätze zu generieren und natürlich auch die Ausstrahlfunktion der Regionalen Wachstumskerne auf ihr Umland weiter zu verbessern.
Das Kabinett hatte die Interministerielle Arbeitsgruppe am 12. September 2006 beauftragt, im Herbst 2007 über den Stand der Umsetzung der in den Jahren 2005 und 2006 beschlossenen Maßnahmen für die Regionalen Wachstumskerne zu berichten. Ferner sollten weitere Vorschläge für zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen unterbreitet werden.
Meine Damen und Herren! Dieser Bericht liegt nun vor. Er zeigt eines sehr deutlich: Der eingeschlagene Weg der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung in Brandenburg war absolut richtig und kann sich im Vergleich mit den anderen Bundesländern sehen lassen.
Einhergehend mit dieser Neuausrichtung hat es in Brandenburg ein Umdenken gegeben. Ich kann mich noch gut daran erinnern - Sie sicherlich auch -, dass in den 90er Jahren die Kommunen und Städte daran gearbeitet haben, ihre Bedürftigkeit herauszustellen, um bei Fördermittelanträgen entsprechend berücksichtigt zu werden. Durch die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung ist etwas passiert, was für Brandenburg ganz wichtig ist: Die Kommunen, Städte und Regionen arbeiten daran, zu zeigen, was sie können. Sie arbeiten ihre Stärken heraus.
Wir wissen doch: Wirtschaftspolitik ist zu 80 % Psychologie. Insoweit haben wir allein dadurch, dass wir hier neue Prioritäten gesetzt haben, eine Menge erreicht.
Es ist aber auch wahr: Die Regionalen Wachstumskerne müssen klare Prioritäten setzen, ihr Profil schärfen, Projekte und Konzepte erarbeiten und diese wirkungsvoll umsetzen. Das ist momentan voll im Gange und wird von der Interministeriellen Arbeitsgruppe effektiv unterstützt. Wichtig wird dabei sein, dass man sich nicht durch zu viele oder zu umfangreiche Gutachten und Prüfaufträge lähmt. Ich sage das ganz deutlich. Wenn man sich umhört, stellt man fest, dass sehr viele Prüfaufträge erteilt und Gutachten in Auftrag gegeben werden. Das alles kostet viel Geld. Ich frage mich, ob das wirklich sinnvoll ist und einen Nutzen für das Land bringt. Ich fände es viel besser, wenn dieser Prozess dazu genutzt würde, die Profilbildung kraftvoll und entscheidungsfreudig voranzutreiben, denn darum geht es.
Der Bericht zeigt aber auch, dass die neue Strategie nur langfristig, mit einer kontinuierlichen und begleitenden Prüfung aller intendierten Funktionen und erwünschten Ergebnisse zu verwirklichen ist. Deshalb sind genau diese Berichte der Landesregierung wichtige Prüfsteine und auch in Zukunft zwingend notwendig.
Parallel dazu führte der Ausschuss für Wirtschaft am 7. November 2007 eine Anhörung aller Wachstumskerne durch, um sich seinerseits ein Bild über den Entwicklungsprozess in den einzelnen Regionen zu verschaffen. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dieser Anhörung spiegeln sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen wider. Alle Regionalen Wachstumskerne haben die Neuausrichtung der Förderpolitik begrüßt und positiv bewertet. Es wurden, bedingt durch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, verschiedenartige Ansatzpunkte und Projekte dargestellt, die allesamt vielversprechend sind. Wie erfolgreich diese Konzepte letztendlich sein werden, wird eine entsprechende Wirkungsanalyse darlegen. Die Evaluierung ist für uns das A und O, um rechtzeitig reagieren zu können.
Aber bei allem Optimismus wegen der bisherigen Erfolge muss auch klar sein: Brandenburg wird künftig nicht mehr, sondern immer weniger Mittel zur Verfügung haben. Das wissen auch die Regionalen Wachstumskerne, die eine angemessene KostenNutzen-Relation aufweisen müssen. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass die stetig knapper werdenden Fördermittel des Landes im Wesentlichen auf diese 15 Orte konzentriert werden.
- Ich komme nachher noch dazu, Herr Kollege. - Deshalb muss auch das Umland von der besonderen finanziellen Unterstützung des jeweiligen Wachstumskerns profitieren und an dessen prosperierender Entwicklung teilhaben. Ich habe den Eindruck, dass insoweit noch sehr viel Nachholbedarf bei den Wachstumskernen besteht. Die Erkenntnis, dass sie für ihr Umland verantwortlich und auch Motor sind, ist noch nicht durchgedrungen. Das hat die Anhörung deutlich zutage gefördert. Ich bitte die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass ihr eigener Kabinettsbeschluss umgesetzt wird, insbesondere der Punkt, Motor für das Umland zu sein. Das fehlt meiner Ansicht nach bisher in dem notwendigen Maße.
Aus diesem Grund haben der Landtag und die Landesregierung den Regionalen Wachstumskernen den Auftrag erteilt, dafür Sorge zu tragen, dass sie eine positive Ausstrahlung auf ihr Umland ausüben. Daran muss meiner Ansicht nach noch gearbeitet werden.
Der Status als Regionaler Wachstumskern ist kein Privileg in dem Sinne, dass er für immer erhalten bleiben müsste, sondern vielmehr ein Vertrauensvorschuss der Landesregierung, den es immer wieder aufs Neue zu rechtfertigen gilt. Es existiert also durchaus ein Wettbewerb. Dieser ist notwendig und auch gewollt. Das müssen die Regionalen Wachstumskerne verinnerlichen. In der Konsequenz heißt das - das ist im Wettbewerb so -: Wenn man seine Aufgaben nicht erfüllt, kann es passieren, dass man nicht mehr dabei ist.
Deshalb ist es gut - das sage ich zum Schluss meiner Rede -, dass sich Städte im Berliner Umland, bei mir in Ostbrandenburg, aber auch Falkensee und Nauen im Havelland - ich glaube, auch in Ihrer Region, Herr Dr. Klocksin - auf den Weg gemacht haben, möglicherweise Wachstumskern zu werden, und das in einer positiven Art und Weise. Das ist zu begrüßen. Die Landesregierung sollte diese Bemühungen nicht konterkarieren, sondern unterstützen. - Ich danke Ihnen.
In der Landtagssitzung am 22. November 2006 hatte Herr Minister Schönbohm eine landesweite Mitarbeiterbefragung in der Polizei angekündigt. Der Presse war zu entnehmen, dass diese Mitarbeiterbefragung nunmehr abgeschlossen ist und dem Ministerium die ersten Ergebnisse vorliegen.
Ich frage die Landesregierung: Was sind denn nun die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung in der Polizei?
Ich wollte Sie, Herr Helm, bei Ihren Ausführungen hinsichtlich des Gutachtens natürlich nicht unterbrechen. Schließlich teile ich Ihre Auffassung. Meine Frage geht unter der Berücksichtigung, dass wir in Schwedt ein enormes Problem mit dem staatlich geförderten Bioethanol-Werk haben - dies mussten wir auch der Presse entnehmen -, in eine andere Richtung. Meine Frage an Sie: Wie beurteilen Sie die Entwicklung der regenerativen Energien insgesamt, insbesondere hinsichtlich der Biomasse und dessen, was wir in Brandenburg an Zielen abgesteckt haben? Wie bringen Sie das mit Ihrer Agrarpolitik in Übereinstimmung?
Herr Minister, wenn es kein Landesinteresse an der Galopprennbahn Hoppegarten gibt, frage ich Sie, welche Interessen
Herr Andrä, Abteilungsleiter Ihres Hauses, in den letzten zehn Jahren in der Rennbahn-GmbH vertreten hat.
Zweitens: Kennen Sie die Äußerungen Herrn Andräs bzw. seine Hinwendung im Interesse des Landes Brandenburg zur Rennbahn-GmbH? Sie sind protokolliert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Linkspartei.PDS behauptet in Ihrem Antrag, der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs sei als gescheitert anzusehen, weshalb das am 7. Mai 2004 im Deutschen Bundestag beschlossene Berufsausbildungssicherungsgesetz, sprich: die Ausbildungsplatzabgabe, umgehend in Kraft gesetzt werden müsse.
Das ist nicht neu. Die Linke.PDS fordert das in jedem Jahr zu dieser Jahreszeit. Das wissen wir, darauf haben wir uns mittlerweile eingestellt. Auch die Antwort ist immer dieselbe. Frau Kollegin Esther Schröder hat vorhin anhand der Zahlen nachgewiesen, dass der Konsens, den wir im Land Brandenburg erreicht haben, durchaus Erfolg zeigt. Deshalb ist eine Ausbildungsplatzabgabe schädlich. Wir würden unsere Wirtschaft belasten, obwohl wir genau wissen, dass wir alles andere als zusätzliche Belastungen brauchen. Wir brauchen Entlastungen! In einer solchen Situation fällt Ihnen, meine Damen und Herren von der Linke.PDS, nichts anderes ein, als neu zu belasten und immer wieder die gleiche Forderung zu erheben.
Die Erfüllung Ihrer Forderung würde übrigens auch unseren Jugendlichen nicht helfen; denn kein neuer Ausbildungsplatz würde entstehen.
Meine Damen und Herren von der PDS, Ihre Behauptung - von Ihnen mit einer gewissen Absolutheit vorgetragen -, der Pakt sei gescheitert, lässt sich nicht nachweisen, weder in Brandenburg noch in anderen Bundesländern.
Ich möchte Ihren Blick sehr ernsthaft auf einen anderen Sachverhalt lenken, der uns Anlass zur Sorge gibt. Es geht um die Berufsausbildungsfähigkeit. In den vergangenen Wochen hat es immer wieder entsprechende Presseberichte gegeben, insbesondere in der „Märkischen Oderzeitung“. Wir müssen feststellen, dass unsere Jugendlichen in einer wachsenden Zahl nicht ausbildungsfähig sind. Es mangelt ihnen an den elementaren Fähigkeiten, die notwendig sind, um qualifiziert in eine Ausbildung einsteigen zu können. Das berichten uns sowohl Unternehmer als auch - das ist neu - die Agenturen für Arbeit, denen dieser Missstand sehr zu schaffen macht.
Schaut man sich die Zahlen im Agenturbezirk Barnim-Uckermark an, stellt man fest - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen -, dass sich 821 Jugendliche im berufsvorbereitenden Jahr, aber nur 1 215 in regulärer Ausbildung befinden. Das entspricht einem Verhältnis von 40 zu 60 %. An diesem Punkt müssen wir ansetzen. Dort muss der Schwerpunkt unserer Politik liegen.
Wir fordern die Gewährleistung einer soliden Schulausbildung auf allen Ebenen. Dies muss mit berufsbegleitenden Maßnah
men und der Unterstützung aller Initiativen der beruflichen Orientierung durch die Schulen, vor allen Dingen durch die Lehrer, verbunden werden. Dafür ist den Lehrern jede mögliche Hilfe zu gewähren. Es ist wichtig, dass unsere Lehrer Verbindung mit der Wirtschaft vor Ort aufnehmen. Das geschieht in vielen Orten, aber meiner Ansicht nach noch nicht genug. Es ist dringend notwendig, dass insbesondere diejenigen Jugendlichen, die die Schule verlassen, bei ihrem Übergang in den Beruf begleitet werden.
Wichtig ist auch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft insgesamt. Die Schulen erhielten dadurch die Chance, sich zu profilieren. Dabei sollten wir sie unterstützen.
Die Eltern sollten wir in dem Bemühen unterstützen - darüber haben wir vorhin in der Debatte zum Familienbericht debattiert -, die Begabungen ihrer Kinder frühzeitig zu erkennen und zu wecken sowie ihnen berufliche Orientierung zu geben.
Selbstverständlich müssen darüber hinaus die brandenburgischen Unternehmen durch eine generelle Belebung der Wirtschaft in die Lage versetzt werden, ihre grundsätzliche Ausbildungswilligkeit in die Tat umzusetzen. Ohne betriebliche Ausbildungsverträge - im letzten Jahr ist ihre Zahl um 4,5 % gestiegen - ist nur die Hälfte aller Unternehmen in Brandenburg in der Lage, überhaupt auszubilden. Das muss sich ändern.
Was will ich sagen? Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen. Wir müssen unsere Jugendlichen besser qualifizieren, damit sie den Übergang von der Schule in den Beruf qualifiziert bewältigen können. Das ist machbar. Wir haben insoweit viele Möglichkeiten. Dazu bedarf es übrigens nicht mehr Geld, sondern nur des guten Willens und einer konzertierten Aktion, damit wir von diesen erschreckenden Zahlen herunterkommen. Wir müssen unsere Wirtschaft motivieren, junge Leute einzustellen. Die Wirtschaft wird sie einstellen, wenn sie hoch qualifiziert sind. Damit meine ich nicht nur die Qualifikation im Bereich des Wissens, sondern auch die Qualifikation im Sozialverhalten.
In vielen Gesprächen mit Unternehmensvertretern hören wir, dass die jungen Leute große Mängel im Sozialverhalten haben. Das ist eine wichtige Aufgabe für das Land Brandenburg. Dazu brauchen wir keine Bundespolitik und keine Bundesratsinitiative. Das können wir selbst in die Hand nehmen. In diesem Sinne lehnen wir den Antrag der PDS ab. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Stagnation der deutschen Wirtschaft - Brandenburger Firmen brauchen Vertrauen und mehr unternehmerischen Freiraum“. Wir haben die Aktuelle Stunde mit diesem hoch aktuellen Thema initiiert, weil wir es gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl für erforderlich halten, zwei Fragen zu stellen und nach Möglichkeit ohne Wenn und Aber zu beantworten.
Erstens: Wo stehen wir wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch in Brandenburg, das heißt, was haben wir bisher erreicht?
Zweitens: Wie kann, wie soll, wie muss es weitergehen, damit wir aus dem Teufelskreis der Arbeitslosigkeit und der Stagnation herauskommen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten in den vergangenen Jahren in Brandenburg auf vielen Politikfeldern ohne Zweifel Erfolge zu verzeichnen. Vieles, was wir im eigenen Land ohne fremde Hilfe bewegen konnten, um Wachstumskräfte zu wecken und zu stärken, haben wir nach meiner Überzeugung entweder bereits umgesetzt oder auf einen wirklich guten Weg gebracht. Ich erinnere insbesondere an das Konzept des Wirtschaftsministers unter dem Motto „Stärken stärken - Wachstum fördern“. Mit dieser Neuausrichtung seiner Förderpolitik wird Brandenburg in den kommenden Jahren ein modernes Wachstumprogramm mit sektoralen und regionalen Schwerpunkten realisieren.
Diese Schwerpunktsetzungen sind sicherlich politisch unbequemer als die bisherige Breitenförderung. Aus finanz- wie auch aus wirtschaftspolitischen Gründen haben wir keine andere Wahl. Wir wollen, ja wir müssen die Investitionsförderung, die in der Vergangenheit mehr oder weniger nach dem Gießkannenprinzip erfolgte, weitestgehend auf eine Wachstumsbetrachtung ausrichten.
Wir sind mit diesem Konzept unzweifelhaft auf dem richtigen Weg und können heute insgesamt trotz aller Probleme auf das Erreichte stolz sein.
Heute übrigens wird ein erster wichtiger Schritt in Richtung des Wachstumsprogramms für den Mittelstand in Brandenburg getan. Kleine und mittelständische Unternehmen in Brandenburg haben jetzt die Möglichkeit, durch ein vereinfachtes Verfahren Fördermittel schneller und unbürokratischer in Anspruch zu nehmen.
Aber, meine Damen und Herren, all unsere Bemühungen, brandenburgische Firmen zu fördern, reichen nicht aus, solange die Rahmenbedingungen in Deutschland für mehr Innovationsbereitschaft und Kreativität der Wirtschaft und damit auch für mehr Arbeitsplätze nicht stimmen. Ich denke, wir alle sind uns darin einig, dass in Deutschland enormer Reformbedarf besteht, der sich so angestaut hat, dass schnelles und mutiges po
litisches Handeln erforderlich ist. Wir müssen Abhilfe schaffen, damit Deutschland international wieder nach vorn kommt.
Brandenburg ist mit seinen strukturschwachen Regionen von der gesamtwirtschaftlichen Stagnation besonders betroffen. Die Folgen sind uns allen bekannt. Insbesondere mangelt es an einem selbsttragenden Wirtschaftsaufschwung und damit an Impulsen für den Arbeitsmarkt. Nur wenn es in Deutschland insgesamt wieder aufwärts geht, kann der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Wandel auch in Brandenburg funktionieren.
Leider hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die dringend notwendigen Reformmaßnahmen nicht oder nur halbherzig angepackt.
Die jetzt anstehende Neuwahl bietet nach meiner Überzeugung die große Chance, umzudenken und moderne Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu setzen.
Dabei muss es vor allem um den Abbau von Hemmnissen und damit um die Eröffnung von mehr Freiräumen für Selbstentfaltung und unternehmerische Eigeninitiative gehen. Reformvorschläge gibt es in großer Zahl. Das jedoch schafft noch keine Arbeitsplätze.
Vielmehr müssen jetzt in Deutschland mutige politische Entscheidungen getroffen werden, damit wir bei der Bewältigung der größten Herausforderung, die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen, entscheidend vorankommen. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik zurückgewinnen. Ein „Heute so und übermorgen so“ darf es nicht mehr geben.
Von großer Bedeutung ist auch die Tatsache, dass wir in Deutschland insgesamt eine pessimistische Grundstimmung zu verzeichnen haben. Damit kann man keine Zukunftsperspektive aufbauen. Daraus resultiert insbesondere auch eine schwache Binnennachfrage. Die Menschen sind zutiefst verunsichert, was sich in Konsumverweigerung und Zukunftsangst ausdrückt. Der Konsum im Inland ist aber ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Konjunkturbelebung.
Was folgt daraus?
Eine neue Bundesregierung darf sich nicht mehr in schönen Worten und Ankündigungen ergehen, sondern muss unverzüglich und konsequent handeln. Die Prioritäten lauten: Reform der Sozialversicherungssysteme mit dem Ziel, Lohnzusatzkosten zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.
Reform des Steuerrechts: Was wir brauchen, sind ein effizientes und einfaches Steuersystem, das wirtschaftliche Entscheidungen nicht verzerrt, die Flexibilisierung des Arbeitsrechts mit dem Ziel von mehr Beschäftigung, eine wirkliche Entlastung der Unternehmen von Bürokratie sowie die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Es muss Schluss sein mit der Schuldenpolitik, weil sonst mangels notwendiger Handlungsspielräume die großen Reformvorhaben - darin sind wir uns doch alle einig, sie werden Jahre dauern - nicht gelingen können. Für den Mittelstand in Brandenburg und für die Wirtschaft insgesamt sind die von mir genannten Reformen von entscheidender Bedeutung. Wir brauchen mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Brandenburg haben wir bereits im Rahmen unserer Möglichkeiten Flagge gezeigt, gehandelt und auch eine Menge bewegt. Über die neue Förderkonzeption „Stärken stärken Wachstum fördern“ habe ich bereits gesprochen.
Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland wird die größte Herausforderung einer neuen Bundesregierung. Arbeitslosigkeit grenzt die Menschen aus, untergräbt die soziale Sicherheit und die Einnahmebasis des Staates. Deshalb gilt: Sozial ist, was Arbeit schafft. Deutschland wird und muss seine Chancen nutzen. Am 18. September haben die Menschen in Deutschland die Wahl.
Mein Appell zum Schluss: Lassen Sie uns gemeinsam für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und damit auch für unsere Heimat Brandenburg kämpfen! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzstück und Motor der deutschen Volkswirtschaft sind die rund 3,3 Millionen mittelständischen Betriebe. Sie beschäftigen knapp 70 % aller Arbeitnehmer und stellen 80 % aller Ausbildungsplätze. Die anhaltende Wirtschaftsflaute in Deutschland und Neuregelungen wie Ich-AGs, Minijobs und 1-Euro-Jobs, haben die Wettbewerbsbedingungen für den Mittelstand erheblich verschärft. Auch die Lohnnebenkosten liegen mittlerweile deutlich über 41 %, was wiederum insbesondere den deutschen Mittelstand und damit auch den brandenburgischen Mittelstand trifft.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hätte eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 % auf 4,5 % für die brandenburgischen Betriebe und Unternehmen?
Herr Minister, da Sie in den Wahlkampf eingestiegen sind, obwohl Sie es vorher anders ankündigten, möchte ich doch ein paar Nachfragen stellen.
Ist Ihnen bekannt, dass die CDU/CSU ein Gesamtkonzept für eine notwendige Steuerreform vorgelegt hat,
in dem unter anderem steht, dass jedem Arbeitnehmer zukünftig ein Freibetrag von 8 000 Euro eingeräumt wird? Zuzüglich weiterer Pauschalbeträge bedeutet das für einen Arbeitnehmerhaushalt mit vier Personen 38 200 Euro steuerfrei, spart also Steuern. Bezüglich dieses Gesamtkonzepts, Herr Minister Speer, sind wir der Meinung, dass dann auch die Besteuerung von Nachtzuschlägen entfallen kann, weil unter dem Strich der Arbeitnehmerhaushalt Steuern sparen wird.
Ist Ihnen ferner bekannt, Herr Minister, dass die CDU/CSU in ihrem Konzept plant, die Lohnnebenkosten abzusenken und 2 % weniger an die Arbeitslosenversicherung abzuführen, was wiederum dazu führt, dass Arbeitnehmerhaushalte nettoentlastet werden und dadurch mehr in ihrem Portmonee haben?
Herr Minister Speer, ist Ihnen das Originalzitat von Thüringens Ministerpräsident Althaus zu diesem Sachverhalt bekannt? Wenn nicht, möchte ich ihn gern zitieren:
„Die Mittel, die durch die Investitionspauschale wegfallen, sollen für die Wirtschaftsförderung erhalten bleiben.“
Ich frage Sie: Ist diese Äußerung von Ministerpräsident Althaus im Gesamtzusammenhang zum Beispiel mit den Ergebnissen der Dohnanyi-Kommission, die für den Bundeskanzler gearbeitet hat, der zu gleichen Ergebnissen gekommen ist, nicht durchaus sinnvoll?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem Redebeitrag auf ein Politikfeld eingehen, auf dem wir meiner Meinung nach als Parlamentarier gemeinsam mit der Landesregierung viel für Brandenburg bewegen können: Abbau von Bürokratie und von staatlichen Regelungen. In verschiedenen Redebeiträgen kam schon zum Ausdruck, dass die Wirtschaftsförderung in Brandenburg auf neue Füße gestellt wird. „Stärken stärken“ lautet das Motto, welches zu unterstützen ist; das ist der richtige Weg.
Aber machen wir uns nichts vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: Brandenburg kann seine Chancen nur nutzen, wenn der Köder dem Fisch schmeckt und nicht dem Angler. Brandenburg muss also als ein investitionsfreundliches Bundesland in Erscheinung treten. Dazu gehört, dass Brandenburg alles tun muss, um staatliche Regelungen und Bürokratie entschlossen abzubauen. Verschiedenen Presseveröffentlichungen ist zu entnehmen, dass der Leidensdruck mittlerweile so groß ist, dass jetzt Handeln angesagt ist.
Wir alle wissen, in Brandenburg und insbesondere in der Bundesrepublik gibt es eine überbordende Bürokratie - Regelungen, die die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtern und den Standort Deutschland unattraktiv machen oder sogar gefährden. Dies schreckt Investoren ab, lähmt die Wirtschaft. In Großbritannien, Österreich und Dänemark werden Investitionen für Unternehmen in manchen Fällen innerhalb von vier Tagen über die Bühne gebracht; bei uns dauert es durchschnittlich 42 Tage, also zehnmal so lange. Ich meine, Deutschland kann sich das auf Dauer nicht erlauben. Das Dickicht des deutschen Vorschriftenwaldes wirkt lähmend, der Behördenmarathon frustriert. Unnötige Bürokratie ist Vernichtung von Arbeitszeit und Geld. Das muss ein Ende haben.
Wir Deutschen glauben, dass den Menschen mit der Ausweitung des Staates und immer neuen Vorschriften Gutes getan wird. Mehr Gerechtigkeit, mehr Sicherheit, mehr Stabilität sollte dadurch geschaffen werden. Doch wir sind mittlerweile weit über das Ziel hinausgeschossen. Viele Gesetze und Regelungen, die als Segen gedacht waren, sind zum Fluch für Wachstum und Arbeitsplätze geworden. Experten schätzen die Bürokratiekosten für Unternehmen in Deutschland auf mittlerweile 46 Milliarden Euro. Diese immense Summe müssen
Unternehmen neben anderen Kostenbelastungen verkraften bzw. können sie nicht für Investitionen nutzen.
- Führende Wirtschaftsinstitute, Herr Kollege! Die Zahl ist nachzulesen. - So muss zum Beispiel ein Kleinunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern je Mitarbeiter bis zu 4 300 Euro dafür einkalkulieren. Für einen Unternehmer, der bis zu 20 Beschäftigte hat, haben sich die Bürokratiekosten in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Bei Großunternehmen ist das nicht der Fall. Hier liegt die Summe gerade einmal bei 350 Euro. Das heißt, die staatliche Regelungsflut trifft insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen und damit Brandenburg in vollem Maße.
Woraus ergeben sich diese Bürokratiebelastungen? - Wir wissen es: Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, häufige Änderungen des Steuerrechts, Statistiken, überzogene Umweltschutzregularien. Allein die Aufzählung macht deutlich, in welchen Bereichen ein Kleinunternehmer oder mittelständischer Unternehmer heute nebenbei Experte sein muss, um erfolgreich am Markt zu agieren. Ich möchte an dieser Stelle an die aktuellen Diskussionen zum Antidiskriminierungsgesetz erinnern.
Die CDU-Fraktion hat bereits in den Koalitionsverhandlungen deutlich gemacht, was sie will: weg mit Investitionshemmnissen, Verkürzung von Genehmigungsverfahren, Öffnungs- und Experimentierklauseln, eine mittelstandsfreundliche Verwaltung. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Müller, hat es mich gefreut, in einem Artikel vom 09.05.2005 mit der Überschrift „Die Frösche rühren sich nicht“ lesen zu dürfen, dass gerade Sie - ich gehe davon aus, dass Ihre Stimme als Wirtschaftsexperte, als Sprecher und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Landtags in Ihrer Fraktion Gewicht hat - im Zusammenhang mit der Frage, wie wir die Bürokratie in Brandenburg künftig schneller und besser in den Griff bekommen, gesagt haben, dass Sie nicht mehr so recht daran glauben, dass die Verwaltung - die Exekutive - das auf die Reihe bekomme; sie habe es in zehn Jahren nicht geschafft. Das müsse nun einen neuen Schwung bekommen. Ich zitiere:
„Seit mehr als zehn Jahren warten wir vergeblich darauf, dass Regierung und Verwaltung bei der Entbürokratisierung Ergebnisse vorlegen. Müller plädiert für brachiale Maßnahmen. Er will neue Gesetze und Verordnungen zeitlich befristen und alten Regelungen nur noch eine Restlaufzeit einräumen. Damit werde die Verwaltung unter Zugzwang gesetzt und sie müsse überzeugend erklären, warum eine Vorschrift Bestand haben soll.“
Ich unterstütze Sie, Herr Müller.
Ich mache Ihnen einen Vorschlag - wir beide sind ja Mitglied im Wirtschaftsausschuss -: Wir setzen uns heute für eine halbe Stunde zusammen - länger brauchen wir vermutlich nicht - und haben dann einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht; das ist eigentlich ganz einfach. Anschließend, Herr Müller, werben wir in unseren Fraktionen - Sie in Ihrer, ich in meiner - für diesen Antrag. Dann brauchen wir auch keinen Ausschuss,
für den mein Kollege Lunacek, unser Fraktionsvorsitzender, kämpft.
Damit haben wir etwas Gutes für Brandenburg getan.
Ich will damit Folgendes deutlich machen: Alle Fraktionen, die SPD, die CDU - auch bei der PDS-Fraktion würden wir wohl Unterstützung bekommen -,
wissen, dass in Brandenburg etwas geschehen muss.