Protocol of the Session on June 8, 2005

Der Entwicklung des Verkehrsnetzes und einer sich selbst tragenden Wirtschaftsstruktur kommt insoweit eine herausgehobene Bedeutung zu. Neben der Innovationsfähigkeit beeinflussen in den Industrieländern gerade die Erreichbarkeit von Märkten und die Mobilität der Beschäftigten in starkem Maße die Kostenstruktur der Unternehmen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Diese Erkenntnis, die der Entscheidung zur solidarischen Förderung der neuen Bundesländer zugrunde liegt, hat durch die EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 zusätzlich an Aktualität gewonnen. So hat zum Beispiel der Güterverkehr

auf Brandenburgs Straßen bereits heute stärker zugenommen als prognostiziert. Wenn dieser Verkehr ausschließlich auf einigen wenigen, mittlerweile ausgebauten Hauptachsen durch Brandenburg geführt wird, ohne die Wirtschaft in der Fläche zu erschließen, kann ein Aufschwung nicht gelingen. Nur eine infrastrukturelle Erschließung des ganzen Landes kann mittelfristig dazu führen, dass diese Güterströme zu wirtschaftlicher Betätigung, Wachstum und Arbeitsplätzen führen.

Zum Zweiten ist das wichtigste Förderinstrument des Landes, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, in vollem Umfang und uneingeschränkt fortzuführen, auch über das Jahr 2008 hinaus. Diese Unternehmensförderung ist die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen. Über 80 % der Finanzmittel werden für den Mittelstand eingesetzt; das soll auch so bleiben, das wird so sein. Deshalb ist besonders hervorzuheben, dass trotz Konsolidierung des Landeshaushaltes die vollständige Kofinanzierung der GA-Mittel für die Jahre 2005 und 2006 garantiert ist.

Zum Dritten: Die Landesregierung soll alles unternehmen, um für Brandenburg eine möglichst hohe Mittelausstattung in der neuen EU-Förderperiode zu sichern. Dies soll für das ganze Land erreicht werden. Aus Effizienzgründen verweise ich an dieser Stelle auf die Ausführungen meiner Kollegin Richstein in der Aktuellen Stunde von heute Vormittag.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Der CDU-Fraktion geht es um Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Deshalb müssen die vorhandenen Gelder so eingesetzt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen gestärkt wird, sich die Wirtschaftsstrukturen in Brandenburg stabilisieren, sich Branchenschwerpunkte herausbilden können, innovative Kompetenzen gefördert werden und das Standortimage unseres Landes verbessert wird. Die Grundlagen dafür hat der Landeshaushalt 2005/2006 gelegt. Jetzt geht es aus unserer Sicht darum, diese richtigen Ziele in praktische Politik umzusetzen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diesem Anliegen dient unser Antrag. Ich bitte Sie deshalb, ihm zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Karney. - Wir setzen mit dem Beitrag der PDS-Fraktion fort. Der Abgeordnete Christoffers spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unstrittig ist, dass die neuen Bundesländer vor einem Absinken der Finanzmittel stehen. Unstrittig ist auch, dass wir bereits in dieser Legislaturperiode mit weniger Mitteln, nämlich in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro, zu rechnen haben. Die Debatte um eine Neuordnung der Wirtschaftsförderung und der Finanzen sowie um die Sicherung der zur Verfügung stehenden Gelder wird auch nicht erst seit dem Antrag der Koalitionsfraktionen geführt. Ich erinnere daran, dass in diesem Parlament bereits mehrfach über die Verwendung der Solidarpakt-II-Mittel und andere Sachverhalte debattiert worden ist.

Die Fraktion der PDS schlägt Ihnen einen Änderungsantrag vor, der vor allen Dingen vier Zielsetzungen verfolgt:

Erstens: Es sollen konkrete Termine eingezogen werden, bis zu denen die Landesregierung gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig gemacht wird. Sie soll darlegen, inwieweit es gelungen ist, im Rahmen der Föderalismusdebatte bestimmte Grundsätze in die weitere Verwendung der Solidarpakt-IIMittel einzuziehen.

Zweitens: Wir möchten die Debatte auch in den anderen Bundesländern darüber führen, was darunter zu verstehen ist, wenn es um den Abbau von teilungsbedingten Sonderlasten, die Schließung der Infrastrukturlücke sowie darum geht, Kommunalhaushalte zu entlasten. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, die im Kern dazu führen, dass die Verwendung der Mittel, zum Teil auch politisch instrumentalisiert, gegen die neuen Bundesländer verwandt wird. Gestern hat - zumindest aus meiner Sicht - Herr Milbradt auf einer Veranstaltung in Sachsen dazu ganz klar Stellung bezogen. Ich halte seine Position für tragfähig. Wir müssen über die Art und Weise der Verwendung reden. Wir sind verpflichtet, die festgelegten Ziele einzuhalten. Das geht aber nur, wenn sich alle Beteiligten darüber klar sind, welcher Inhalt mit diesen Zielen verfolgt wird. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Drittens: Es geht uns darum, im Rahmen der Föderalismusdebatte deutlich zu machen, dass die Debatte über den Korb II der Solidarpakt-II-Mittel - es sind rund 52 Milliarden Euro -, die seit dem Beschluss über den Solidarpakt II geführt wird, endlich zum Abschluss kommt. Wann wird Korb II rechtlich sichergestellt? Wir schlagen dafür den Zeitpunkt 2006 vor, weil wir als neue Bundesländer die Planungssicherheit für den Einsatz der Mittel brauchen. Vor allen Dingen brauchen wir auch Gewissheit darüber, dass, egal wie die Bundestagswahl ausgehen wird, die politische Debatte über den Aufbau Ost auf eine sichere Grundlage gestellt wird.

Die zweite Intention unseres Änderungsantrags bezieht sich vor allen Dingen auf eine Reihe von Punkten des Koalitionsantrags in Bezug auf die Weiterentwicklung der Sachverhalte der Europäischen Union. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich im Beschluss des Bundesrates - ich bin mir nicht sicher, ob die Antragsteller ihn zu dem Zeitpunkt, als sie diesen Antrag stellten, ausreichend beachtet haben - eine Reihe von Ansatzpunkten findet, die weit über den vorgelegten Antrag hinausgehen und die wir auch unterstützen sollten. Ich mache dies an zwei Beispielen fest:

Erstens: In der Bundesratsdrucksache 571/04 vom 15. Oktober 2004 gibt es eine Ziffer 9, die auf Antrag des Landes Brandenburg eingefügt worden ist. Sie sagt eindeutig, dass im zukünftigen Ziel der Verwendung der Mittel für die europäische territoriale Zusammenarbeit die Grenzregionen gesondert genannt werden. In Anlehnung an diesen Bundesratsbeschluss schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, dass die politische Debatte darüber zu führen ist, wie die Grenzregionen im Phasingout-Programm mit der Option einbezogen werden können, eine Höchstförderung zu ermöglichen. Dies betrifft nicht nur Brandenburg, sondern entspricht der Interessenlage einer Reihe weiterer Bundesländer sowie von Regionen in anderen europäischen Ländern. Hier gibt es möglicherweise ein Instrument, an bestimmten Interessen anzuknüpfen.

Zweitens: Im Beschluss des Bundesrates gibt es einen Punkt 20, in dem vorgeschlagen wird, dass in allen drei Zielen der zukünftigen Strukturfondsperiode ein Förderschwerpunkt „Wachstumsdynamik für KMU“ eingerichtet wird. Da die Debatte über KMU nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland geführt wird, sondern die Interessen aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berührt, sind wir der Auffassung, dass es hier einen Ansatzpunkt gibt, eine generelle Förderung des KMU-Bereichs anders als noch in der letzten Legislaturperiode zu gestalten und unabhängig vom territorialen Standort der KMUs einen einheitlichen Fördersatz als Option festzuschreiben. Wir schlagen vor, diesen Weg zu gehen; Sie finden die entsprechende Textpassage in unserem Änderungsantrag.

Nun zur Debatte über die GA: Ich begrüße ebenfalls, dass die Bundesregierung entschieden hat, die GA erst einmal bis 2008 weiterzuführen. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass wir alles dafür tun müssen, die GA über das Jahr 2008 hinaus weiterzuführen. Der Antrag, den dieses hohe Haus in die politische Debatte über die GA einbringen sollte, sollte nach meinem Dafürhalten aber etwas weiter gehen. Es geht schon lange nicht mehr nur um den Zeitraum, bis zu dem die GA laufen soll, sondern auch um ihre inhaltliche Ausgestaltung. Hier gibt es drei Schwerpunkte.

Als ersten Schwerpunkt schlagen wir Ihnen die so genannte Überregionalität als Voraussetzung für eine mögliche Förderung vor. Die 50-Kilometer-Regelung ist aufgrund der Betriebsgrößenstruktur und der tatsächlichen Situation der strukturschwachen bzw. sich im Strukturumbruch befindenden Regionen im Osten wie im Westen schlicht und ergreifend schon lange nicht mehr lebensnah. Sie muss zumindest so weit modifiziert werden, dass man davon absehen kann, wenn man hier GA-Förderung einbringen will.

Der zweite Punkt: Die jetzigen Möglichkeiten, immaterielle Leistungen und Vorhaben aus der GA zu fördern, müssen tatsächlich ausgebaut werden. Nicht umsonst reden wir von Strukturumbrüchen, von Wissensgesellschaft und von der Förderung von Netzwerken. Diese Varianten müssen weiter ausgebaut werden.

Drittens müssen wir - letzter Satz, Herr Präsident - eine Erfahrung beachten: Gegenwärtig wird jeder GA-Rahmenplan jährlich erarbeitet. Das heißt auf gut Deutsch: Ein Rahmenplan ist verabschiedet und die Verhandlungen über den nächsten beginnen. Wir alle wissen, dass wir innerhalb eines Jahres keine grundlegende Veränderung der wirtschaftlichen oder beschäftigungspolitischen Situation erreichen können. Deswegen glaube ich, dass die Debatte darüber geführt werden muss, die Laufzeit der GA der Laufzeit der Strukturfondsperiode anzupassen. Dies würde Sicherheit bringen und Stabilität hinsichtlich der jeweiligen Förderprogramme nach sich ziehen, was der Situation hier im Lande sicherlich angemessen wäre. - Ich bedanke mich und bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Schulze [SPD]: Nein!)

Herr Präsident, ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter, ich bewundere Ihre rhetorischen Künste. Das Wort geht an die Fraktion der SPD. Es spricht der Abgeordnete Pohl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat richtig, dass dieser Antrag der Koalition die hohe Priorität der Wirtschaftsförderung noch einmal deutlich zum Ausdruck bringt. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass auf der einen Seite - lassen Sie mich dies an dieser Stelle noch einmal sagen - erhebliche Erfolge im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung nach der Wende erzielt wurden. Das betrifft insbesondere das Wissenschaftspotenzial, die Städtesanierung, den zunehmenden Optimismus im Bereich der industriellen Entwicklung, aber letztendlich auch Infrastrukturbereiche, die Standortfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung sind. Auf der anderen Seite - da gebe ich beiden Vorrednern Recht; das sehen wir genauso - sind natürlich auch erhebliche Defizite vorhanden. Das betrifft die immer noch stattfindenden Umstrukturierungsprozesse insbesondere in der Bauwirtschaft, die Kommunalfinanzen, Abwanderung und damit schwindende Kaufkraft zurückgehende öffentliche Investitionen und Ähnliches.

Zwar ist aus meiner Sicht das Glas mindestens halb voll; aber wir wissen eben auch, dass die Transfers weiterhin notwendig sind. Dies belegen übrigens auch Zahlen des Wirtschaftsforschungsinstituts in Halle. 16 % der Wertschöpfung sind durch Transfers gestützt. Anders ausgedrückt: 55 % der Wirtschaftskraft der ostdeutschen Länder entsprechen dem der Westländer, 67 % der EU-25, 850 000 Arbeitsplätze werden über Transfers finanziert.

Diese Daten unterstreichen das Gesagte. Kollege Karney hat ebenfalls darauf hingewiesen. Deshalb ist es notwendig, die Förderung auch in den nächsten Jahren auf sehr hohem Niveau fortzusetzen.

Es ist richtig, dass es in den alten Bundesländern, sprich: in Bayern und Baden-Württemberg, immer wieder Bestrebungen gibt, die Transfers erheblich zu reduzieren. Dagegen muss man immer wieder initiativ werden.

Es ist auch richtig, dass mit den Mitteln in den ersten Jahren sehr intensiv gearbeitet wurde. Das kann ich als Kommunalpolitiker bestätigen. Dabei ging man davon aus, es würde in den nächsten Jahren so weitergehen.

Das wird sich aber ändern. Die Mittel werden knapper. Sie werden konzentrierter eingesetzt. Zu diesem Zweck hat die Regierung am Anfang der Legislaturperiode neue Konzepte auf den Tisch gelegt, was die Landesentwicklung und das Thema „Wirtschaftsförderung“ angeht. Wir befinden uns in der Diskussion, um die Konzepte umzusetzen. „Stärken stärken“ lautet das Stichwort; es steht außer Frage, dass es dazu viel zu diskutieren gibt. Ich meine aber, wir sind auf dem richtigen Weg.

Das Ergebnis der Analyse der Redner stellt sich für mich so dar, dass sich die drei demokratischen Fraktionen in diesem Haus einig sind.

Herr Christoffers, Ihre Fraktion hat einen sehr umfänglichen

Änderungsantrag auf den Tisch gelegt. Ich will nicht verhehlen, dass es interessant wäre, auf einige Punkte einzugehen; zumindest in anderthalb Punkten herrscht fast hundertprozentige Übereinstimmung.

Eine Bemerkung zu den Punkten 3 und 4. Sie wollen das, was wir relativ allgemein formuliert haben, konkretisieren, zum Beispiel das so genannte Phasing-out-Programm. Es ist für Regionen vorgesehen, die vom statistischen Effekt betroffen sind. Dass die Landesregierung Ihr Anliegen, das wir in unserem Antrag allgemein formuliert haben, aufgreift, ist nicht ausgeschlossen.

Gleiches gilt für die KMU-Regelungen. Das ist übrigens nicht Ziffer 20 - sie bezieht sich auf die Grenzregionen -, sondern Ziffer 9. Sie hatten es umgedreht, das kann vorkommen.

Auch dieser Ansatz ist denkbar; man wird mit den entsprechenden Kollegen darüber diskutieren müssen. Ich meine es sehr ernst: Die von Ihnen aufgezählten Punkte sind im Grunde eine Teilmenge unseres Antrags. Wir haben sie etwas allgemeiner gehalten. Vielleicht bin ich auch immer noch exekutiv geprägt, aber nach meiner Auffassung sollte der Landesregierung relativ viel Spielraum gelassen werden. Ich weiß, dass die Abgeordneten das meist anders sehen. Es ist nicht unproblematisch, wenn, wie im Änderungsantrag geschehen, eine sehr deutliche Eingrenzung erfolgt. Wir sind insofern in diesen Punkten grundsätzlich nicht gegensätzlicher Auffassung.

Was die Grenzregionen angeht, so verhält es sich ähnlich. Ich vertraue dem Wirtschaftsminister aus Frankfurt (Oder), dass er diese Aspekte in den Verhandlungen berücksichtigt. Ich wäre der Letzte, der etwas anderes sagen würde. Frau Stobrawa, wenn das so wäre, würde ich jetzt gegen meine eigenen Interessen sprechen. Herr Junghanns kommt aus der Grenzregion. Deshalb kann es hier im Grunde kein Wegrutschen geben.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

In Punkt 6 geht es um die Konkretisierung, die Sie am Schluss Ihrer Rede erläutert haben. Der Bund trägt das Prinzip der Jährlichkeit seit zehn Jahren - sehr erfolgreich - nicht mit. Das würde bedeuten - auch der Finanzminister wird das so sehen -, dass in den Haushaltsplan des Bundes eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden müsste. Ein solches Ansinnen wird seit zehn Jahren abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass sich daran in absehbarer Zeit nichts ändert. Diese Annahme ist unabhängig von der möglichen Kontinuität der Bundesregierung.

Vorhin ist die Modifizierung der Kriterien für Überörtlichkeit angesprochen worden. Ich meine, es herrscht Übereinstimmung, dass die Kriterien bewusst so gefasst worden sind, um nur die Unternehmen mit überregionaler Ausstrahlung zu fördern. Ich bin mir nicht sicher, ob das von allen Unternehmern bzw. Unternehmungen so gesehen wird.

Den weiteren Punkt - Unterstützung von immateriellen Leistungen - haben Sie nicht angesprochen. Sie haben keine genannt. Wir wussten nicht genau, welche gemeint sind.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

- Ich komme sofort zum Schluss. - Es werden auch GA-Manager, das heißt Personalkosten gefördert. Indirekt handelt es sich um immaterielle Dinge. Insoweit müsste eine Konkretisierung erfolgen.

Ich habe die berechtigte Hoffnung, dass uns ein Antrag vorliegt, der nicht falsch, sondern gut ist. Aus Ihrer Sicht könnte er besser sein. Aber man darf einen Antrag, der gut ist, nicht allein deshalb ablehnen, weil ein anderer vielleicht besser ist. Unser Antrag enthält die substanziell wichtigen Punkte. Ich freue mich, dass wir den Antrag der Koalition heute verabschieden können. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die Fraktion der DVU spricht Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heuchelei pur - das fiel mir sofort ein, als ich den Antrag von SPD und CDU gelesen habe, noch dazu, wenn ich mir die katastrophale Politik im Land Brandenburg gerade im Bereich der Wirtschaft ansehe.

Der Änderungsantrag der PDS-Fraktion ist wesentlich konkreter und meines Erachtens korrekt.

Sehen wir uns die Fakten an. Ende Mai betrug die Zahl der Arbeitslosen in Brandenburg offiziell knapp 247 000. Davon waren über 112 000 oder 45 % Langzeitarbeitslose, also HartzIV-Opfer.

Die Lage der Wirtschaft in Brandenburg ist nach wie vor katastrophal - Tendenz steigend. Wer von Ihnen in der vergangenen Woche die Anhörung zur Lage der Bauwirtschaft in Brandenburg auch nur halbwegs verfolgt hat, konnte den Ausführungen der Anzuhörenden entnehmen, dass sich die Zahl der Bauarbeiter in Brandenburg von 73 000 im Jahre 1996 auf heute nur noch 37 000 halbiert hat. Allein im vergangenen Jahr gab es in dieser Branche in Brandenburg 381 Firmeninsolvenzen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Baubetriebe auf das Doppelte allerdings fast ausschließlich durch so genannte Ich-AGs und ähnliche öffentlich geförderte und von vornherein auf eine spätere Pleite angelegte Mini-Firmen, die den eingesessenen Betrieben mit Dumpingpreisen Konkurrenz machen.