Protocol of the Session on June 8, 2005

Die Lage der Wirtschaft in Brandenburg ist nach wie vor katastrophal - Tendenz steigend. Wer von Ihnen in der vergangenen Woche die Anhörung zur Lage der Bauwirtschaft in Brandenburg auch nur halbwegs verfolgt hat, konnte den Ausführungen der Anzuhörenden entnehmen, dass sich die Zahl der Bauarbeiter in Brandenburg von 73 000 im Jahre 1996 auf heute nur noch 37 000 halbiert hat. Allein im vergangenen Jahr gab es in dieser Branche in Brandenburg 381 Firmeninsolvenzen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Baubetriebe auf das Doppelte allerdings fast ausschließlich durch so genannte Ich-AGs und ähnliche öffentlich geförderte und von vornherein auf eine spätere Pleite angelegte Mini-Firmen, die den eingesessenen Betrieben mit Dumpingpreisen Konkurrenz machen.

Die Lockerung und teilweise Abschaffung des Meisterzwangs in mehr als der Hälfte aller Gewerke tut ein Übriges. Die unsägliche EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bereits heute Tausende von Polen und andere Osteuropäer zu Selbstständigen und Tausende von Deutschen zu zusätzlichen Arbeitslosen macht - Beispiel Fleischindustrie -, setzt dem Ganzen sozusagen die Krone auf.

Die Kommunen in Brandenburg befinden sich seit Jahr und Tag in einer mehr als schlechten Finanzsituation, in der an Investitionen schon lange nicht mehr zu denken ist. Laut beschlossenem Landeshaushalt werden ihnen ab 2006 im Investitionsbereich jährlich weitere 50 Millionen Euro weggekürzt.

Laut Demografiebericht wird es im Jahre 2020 etwa 224 000 Einwohner weniger geben als heute, wobei die Zahl der Einwohner im so genannten Speckgürtel rund um Berlin ansteigen und alle berlinfernen Regionen zunehmend - im wahrsten Sinne des Wortes - veröden werden.

Dies ist so gewollt; denn die vom Ministerpräsidenten vorgelegten und von den Koalitionsfraktionen getragenen so genannten neuen Leitlinien ebenso wie die neue Wirtschaftsförderungspolitik mit Förderung nur noch so genannter Wachstumsbranchen in so genannten Wachstumskernen oder der neue Landesentwicklungsplan sind diesbezüglich wohl klar und eindeutig. Oder habe ich mich etwa verhört, Herr Minister Junghanns, als Sie in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung wörtlich erklärten: Wenn ein Investor - selbst einer so genannten Wachstumsbranche - nicht an einem als Wachstumskern deklarierten Ort, insbesondere im Speckgürtel, investieren will, sondern anderswo, beispielsweise in der Prignitz, der Uckermark oder der Lausitz, so ist das seine unternehmerische Entscheidung und er kann mit keiner höheren Förderung rechnen.

Schließlich war es der Ministerpräsident, der gegenüber der EU-Kommission das Land in einen angeblich armen Norden und einen angeblich reichen Süden einteilte mit dem Ergebnis, dass es sehr fraglich ist, ob Südbrandenburg ab 2007 überhaupt noch in den Genuss der Ziel-1-Förderung kommt.

Angesichts dieser Tatsachen mutet es zumindest eigenartig an, meine Damen und Herren der Koalition, wenn Sie sich mit dem vorliegenden Antrag - angesichts der fast noch größeren Pleite Ihrer Parteifreunde auf Bundesebene und der Tatsache, dass weder der Solidarpakt noch die GA-Mittel bundesseitig gesichert sind - hinstellen und vollmundig die Einhaltung des Solidarpaktes II, die Weiterführung der GA auf hohem Niveau und schließlich sogar die Ziel-1-Förderung für ganz Brandenburg einfordern.

Trotz dieser geradezu bodenlosen Heuchelei, meine Damen und Herren von SPD und CDU, stimmen wir dem vorliegenden Antrag in der Sache zu, weil er all unsere Forderungen enthält. Dem PDS-Änderungsantrag werden wir unsere Zustimmung auch nicht versagen. Jedoch wird er wohl im Plenum durchfallen. Deshalb bleibt es bei der Zustimmung zu dem Antrag der Fraktionen von SPD und CDU. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Landesregierung erhält Minister Junghanns das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Regierungsfraktionen zur Finanzierung und Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung ist ein außerordentlich wichtiger und kraftvoller Beweis für den Willen, das Land Brandenburg voranzubringen. Das sage ich nicht von ungefähr; denn das, was in diesen Tagen an bundespolitischen Entscheidungen auf den Weg gebracht und was in diesen Tagen und Monaten gemeinsam mit der Bundesregierung an europäischen Entscheidungen vorbereitet wird, benötigt eine klare Positio

nierung der Länder zu den Notwendigkeiten der Entwicklung unserer Länder.

Wir benötigen folgende ehrliche und aufrechte Aussage: Wir kommen auf dem Weg von der Planwirtschaft zur wettbewerblichen Aufstellung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern voran, jedoch ist der Weg schwerer als erwartet. Auf diesem Weg - auch in der Dimension eines größer gewordenen Europas - ist eine Neujustierung der wirtschaftlichen Hilfen notwendig. Jedoch benötigen wir weiterhin die Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union. Das ist die Aussage des Antrags. Er wird seine Wirkung nicht verlieren, sondern hilft uns bei den genannten Verhandlungen außerordentlich.

Ich sage das auch deshalb, weil wir diese Unterstützung benötigen, um auf dem eingeschlagenen Weg der wirtschaftlichen Profilierung des Landes Brandenburg in der deutschen Hauptstadtregion voranzukommen, das Land für junge Menschen attraktiver zu machen, berufliche Perspektiven zu eröffnen und in dem härter werdenden Wettbewerb der Regionen mitspielen zu können.

Dabei ist die Auseinandersetzung mit den Realitäten zu beachten, wozu ich einige Gesichtspunkte nenne, die sowohl mit dem Antrag der PDS-Fraktion als auch von anderen Vorrednern zum Teil auf die Tagesordnung gesetzt wurden. Heute können wir sagen, dass die Bundesregierung die Zukunft der GA bis zum Jahr 2008 abgesteckt hat, was bei der finanzwirtschaftlichen Situation keine einfache Positionierung ist. Jedoch hat die von uns kritisierte - da sie ergebnislos abgeschlossen wurde - Föderalismusdiskussion eine Zukunft der GA auf andere Art und Weise vorgesehen. Sie wissen, dass außerhalb des Küstenschutzes - bei der Positionierung der Bundesländer - die GA in der bisherigen Form nicht weiter existieren sollte, sondern es wurde ein neuer Mechanismus des finanzwirtschaftlichen Ausgleichs angestrebt. Das müssen wir bei der Diskussion dieses Antrags beachten.

Es stellt sich die Frage: Wollen wir mit der GA in der Rubrik diskutieren, längere Perspektiven oder einen zwei- oder dreijährigen Durchlauf der einzelnen Programme zu sichern, oder ist das Diskussionsstoff im Rahmen der neu anzustoßenden Föderalismusdiskussion?

Für eine Neustrukturierung der Föderalismusdiskussion bin ich aufgeschlossen und wir haben - gestützt auf die Zusagen des Bundes sowie der Koalition und Opposition -, um das Thema „Unterstützung der neuen Bundesländer“ finanziell weiterhin zu dokumentieren, eine gute Kulisse für sachkundige und sachdienliche Entwicklungen.

Hinsichtlich der Einschätzung der Diskussion in Brüssel habe ich bereits heute Morgen zur Frage des Abgeordneten Christoffers Stellung genommen. Wir können doch nicht - möchte ich an dieser Stelle betonen - in einem größer gewordenen Europa mit 25 Mitgliedsstaaten so tun, als könnten wir Partikularinteressen einer Region Ostdeutschland oder des Landes Brandenburg mit der deutschen Hauptstadtregion verankern. Die Verhandlungsstrategie muss so sein, dass wir uns für das, was unsere Wirtschaft voranbringt, den weitestmöglichen Gestaltungsraum - im Sinne der Ziele, Interventionssätze und -möglichkeiten - für die Entwicklungsbedürfnisse unserer Wirtschaft im Land erarbeiten. Dies definierten wir mit der Konzeption zur Ausrichtung der Wirtschaftsförderung nach Branchen und zur Unterstützung des Mittelstandes.

Wir benötigen im Land weiterhin eine investive Unterstützung für jene Unternehmungen, die auf dem Weg zur Internationalisierung der Wirtschaft, auf dem Weg der Reproduktion von Know-how und auf dem Weg der Erweiterung der Produktion nach finanzieller Unterstützung fragen. Zugleich wurde unsere Sicht der Dinge qualifizierter.

In den folgenden Monaten werden wir - das kündigte ich bereits im Wirtschaftsausschuss an - die so genannten Branchenstrategien, die Bedürftigkeiten dieser Branchen identifizieren. Diesbezüglich möchte ich uns einen großen Gestaltungsspielraum bewahren.

In jeder Branche geht es um ein anderes Thema. In der einen Branche geht es um die Internationalisierung der Wirtschaft und um die Erschließung internationaler Märkte. In der anderen Branche geht es darum, die Zulieferketten mit dem notwendigen Know-how-Transfer aus den Universitäten für die Wirtschaft zu sichern.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Einen Augenblick bitte. Herr Hammer kommt natürlich zu Wort; denn er hat vorhin applaudiert.

Deshalb werden wir insbesondere das Netzwerkmanagement, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Firmen folgendermaßen unterstützen: die Marktposition der Firmen stärken, die Wertschöpfung in den Regionen befördern und das Know-how reproduzieren. - Herr Hammer, bitte schön.

Das Wort erteilt mir sonst der Präsident - nun tut es jedoch Herr Junghanns.

Er hat mich darum gebeten.

Warum bildet die Branche Mikroelektronik für die Stadt Frankfurt (Oder) keinen Schwerpunkt mehr? Hat das etwas mit dem Chipfabrikdesaster zu tun?

Herr Hammer, Sie deuten fehl. Die nicht leicht gefallene Auswahl der Branchen ist - das habe ich im Wirtschaftsausschuss bereits dargestellt - eine Einschätzung der identifizierten Branchen nach den Wertschöpfungspotenzialen im Land und ihren Entwicklungspotenzialen über das Land hinaus. Aus diesem Grund gibt es - im Vergleich zu den anderen Branchen - bei der reinen Betrachtung einer Mikroelektronikausrichtung die Bewertung, dass dieses Potenzial für die wirtschaftliche Profilierung des Landes Brandenburg im Kontext mit der Branchenprofilierung nicht ausreicht.

Diese Bewertung - das können Sie mir abnehmen - fiel nicht leicht, aber sie ist aufrichtig. Sie hat jedoch keinen Ausschlusstatbestand der Mikroelektronik zum Gegenstand, weil zweierlei Faktoren wirken. Die Branchenstrukturierung - das bekamen Sie bereits mit - macht sich nicht am Branchenverzeichnis der IHK fest, sondern nimmt durchaus die Vernetzung der Branchen auf. Deshalb sind jene, die unter anderem für die Automotivbranche mikroelektronische Bauelemente entwickeln oder sich als Zulieferer und innovative Kleinstunternehmen aus dem IHP heraus gründen, unter der Rubrik „Innovative Unternehmen und mittelständische Investoren“ vorrangig unserer Unterstützung sicher.

Die Diskussion setzen wir fort und ich werde diesbezüglich eine intensive Debatte mit den Verantwortlichen in Frankfurt (Oder) führen. Jedoch möchte ich in der Bewertung der Branchen keine Heimvorteile oder Heimatargumente gegenüber den harten Bewertungen anderer Branchen in den Vordergrund stellen.

Zu einem Punkt möchte ich noch eine Aussage machen. Hier wird immer ein Defizit bei der internationalen Vernetzung, bei der Vernetzung über die Grenzen hinweg, kritisiert. Mein Verständnis von wirtschaftspolitischer Kooperation, von Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, geht eigentlich dahin, dass zunächst einmal die Partner im eigenen Lande für eine solche Zusammenarbeit fit gemacht werden müssen. Deshalb muss mit der Hilfe bei den Firmen in unserem Land begonnen werden, um sie für diese Kooperation auszurüsten, stark zu machen.

Natürlich werden wir - es ist bekanntlich eine Intention des Landes Brandenburg, die so genannten Grenzregionen zum Förderraum zu machen - weiterhin in Brüssel dafür eintreten, dass die Kooperation, die wettbewerbliche Aufstellung in der Grenzregion, weiterhin gefördert wird. Partner auf dieser Ebene sind vor allem die ARGE 28. Wir befinden uns da also im Kontext mit vielen Industrie- und Handelskammern diesseits und jenseits der Oder, entlang der Grenze vom Oderhaff bis hinunter nach Bayern.

Ich glaube, in diesem Sinne können wir mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen sicherstellen, dass die Bedürfnisse des Landes hinsichtlich der Entwicklung der Wirtschaft berücksichtigt werden und genug Freiraum besteht, die individuellen Erfordernisse der einzelnen Branchen zukünftig noch wirkungsvoller zu gestalten. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der PDSFraktion in der Drucksache 4/1366 betreffend die Änderung des Antragstextes. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 4/1321 zur Wirtschafts

förderung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beseitigung der Inländerdiskriminierung und Deregulierung im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/1292

Die Aussprache wird durch den Beitrag der Abgeordneten Hesselbarth eröffnet. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Freier Dienstleistungsverkehr kann und darf nicht die Vernichtung deutscher Handwerks- und Gewerbebetriebe bedeuten.

§ 9 der Handwerksordnung regelt die Voraussetzungen, unter denen Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten im Zuge der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gewerbliche Freizügigkeit erhalten sollen. In Deutschland gilt dies, wenn der Antragsteller sechs Jahre ununterbrochen als Selbstständiger oder Betriebsleiter oder mindestens drei Jahre nach einer dreijährigen Ausbildung in dem betreffenden Beruf tätig war. Dies sowie weitere Voraussetzungen des § 9 stellen bereits eine Bevorzugung gegenüber inländischen Gesellen nach § 7 b dar; denn diese müssen den Nachweis von sechs Jahren Arbeit im zulassungspflichtigen Handwerk, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung, erbringen.

Mit der Streichung der uneingeschränkten Eintragungspflicht in die Handwerksrolle für Unternehmen, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist aber auch noch in anderer Hinsicht eine Inländerdiskriminierung verbunden. Zum Beispiel fallen für solche Betriebe Beiträge für die Handwerkskammer im Gegensatz zu deutschen Betrieben nicht an. Zusätzlich wird für ausländische Handwerker der Zugang zum deutschen Markt dadurch erleichtert, dass diese die Ausnahmebewilligung des § 9 bereits bei Nachweis so genannter Zertifizierung gleichwertiger Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten, deren Herkunft und Beweiskraft für Behörden allzu oft nur schwer nachvollziehbar ist.

Nehmen wir einen Polen, der entdeckt, dass er zusätzlich zum Fliesenleger geeignet ist, beispielsweise weil er früher einmal in einem polnischen Fliesenlegerbetrieb gearbeitet hat. Er besorgt sich einfach ein so genanntes Zertifikat, wie auch immer, und schon ist er als Konkurrent auf dem deutschen Markt und macht gestandenen deutschen Fliesenlegermeistern zusätzlich zur neuen inländischen Billigkonkurrenz ohne Meisterbrief das Leben schwer.

Wir sind der Ansicht, dass der Bundesgesetzgeber bei der Befolgung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Demgegenüber ist die Regelung des § 7 b der Handwerksordnung nur eine halbherzige Kompensation zugunsten deutscher Handwerker.

Noch gravierender als die Absenkung der Qualitätsstandards ist im Übrigen, dass die Norm keine Gleichbehandlung sicherstellt. Damit ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorprogrammiert. Allein die Zugehörigkeit zu einem anderen EU-Staat kann kein ausreichender Rechtfertigungsgrund für Besserstellung sein.

Insbesondere unsere Brandenburger Handwerker haben aufgrund der strukturellen Schwächen unserer Region am meisten darunter zu leiden. Die Problematik wird durch das bürokratische Monster des § 16 der Handwerksordnung noch verschärft. Im Gegensatz zur früher ausreichenden Anhörung durch die Handwerkskammer zur Untersagung einer Betriebsfortsetzung wird jetzt auch noch die IHK sowie erforderlichenfalls eine Schlichtungskommission zugeschaltet, deren Aufstellung für sich allein betrachtet schon wieder einen gewaltigen bürokratischen Aufwuchs bedeutet. Wenn nach einem langwierigen Verfahren die zuständige Behörde dann deren Entscheidung noch nicht folgen will, kommt noch ein Verfahren bei der obersten Landesbehörde in Gang. Das ist alles in allem ein Kompetenz-Wirrwarr ohne Sinn und Verstand. Da nutzt es auch nichts, wenn die Bundesregierung eine Experimentierklausel für landesseitig zu regelnde gewerbliche Ausnahmen für einen begrenzten Zeitraum schaffen will.

Wir wollen einen nachhaltigen Bürokratieabbau und eine echte Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für unseren Mittelstand. Wir als DVU-Fraktion wollen nichts anderes, als das wirtschaftliche Überleben gerade unserer Brandenburger Handwerker und Gewerbetreibenden zu schützen. Dem dient unser heutiger gesetzgeberischer Vorstoß, für den ich Sie um Zustimmung bitte.