Protocol of the Session on April 14, 2005

Vielen Dank für die Beantwortung dieser umfänglichen Frage. Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes hat der Abgeordnete Christoph Schulze den Wunsch angemeldet, eine persönliche Erklärung abzugeben.

Ich fühle mich von der Debatte, die hier von der PDS-Fraktion im Rahmen der Frage 276 - Ernst-Thälmann-Gedenkstätte - angestoßen worden ist, aufs Unangenehmste und Missbräuchlichste berührt. Damit wird in diesem hohen Hause eine Diskussion angestoßen, um Mythen um Wallfahrtsorte und Verschwörungstheorien aufzubauen. Ich meine, das ist völlig unangemessen. Deswegen bin ich auch im höchsten Maße ärgerlich, da dies gerade aus einer Fraktion kommt, die in einer persönlichen und politischen Konsistenz und Kontinuität für die massenhafte Zerstörung von Denkmalen in der ehemaligen DDR Verantwortung trägt.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich finde es völlig unangemessen, dass eine Fraktion, die Verantwortungsträger in ihren Reihen hat, die die Garnisonskirche und das Potsdamer Stadtschloss usw. gesprengt haben, hier so ein Brimborium vom Zaune bricht.

(Beifall bei SPD und CDU - Widerspruch bei der PDS)

So weit die persönliche Erklärung des Abgeordneten Schulze.

Ich entlasse Sie in die Mittagspause und hoffe, Sie um 13 Uhr hier wiederzusehen.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.08 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.03 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort und kommen zum Tagesordnungspunkt 3:

Aktive Umsetzung der Arbeitsmarktreform des Bundes in Brandenburg - Weiterentwicklung des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/907

Die Aussprache wird eröffnet mit dem Beitrag der Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 24. November letzten Jahres aufgefordert zu berichten, wie das Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen und entsprechend den Inhalten der Koalitionsvereinbarung weiterentwickelt bzw. neu gefasst wird. Der Bericht liegt Ihnen in Drucksache 4/907 vor.

Mit Hartz IV, der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende, kam es zu weitreichenden ordnungspolitischen Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik. Neben dem Bund sind jetzt auch die Kommunen ein zentraler arbeitsmarktpolitischer Akteur. Den Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und BA bzw. den Optionskommunen steht mit dem Integrationsbudget zugleich eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Diese Mittel sollen im Rahmen kommunaler Arbeitsmarktprogramme mit dem Ziel der Aktivierung und möglichst der Integration in die reguläre Arbeit eingesetzt werden. Das Land will mit den Möglichkeiten, die der ESF und die Landesmittel zur Kofinanzierung eröffnen, ergänzend und flankierend dazu beitragen, dass die Arbeitsmarktreform des Bundes auch in Brandenburg bald erfolgreich wird. Insoweit war und ist das LAPRO auch im Kontext zu Hartz IV weiterzuentwickeln.

Innerhalb der zentralen Handlungsfelder des LAPRO, nämlich der Programme zur Ausbildung, zur Integration, zur Prävention und für Innovation, bleiben die Instrumente erhalten, die sich bewährt haben und auf die die Einführung einer Grundsicherung für Arbeitsuchende nur geringen oder gar keinen Einfluss hat. Dies betrifft zum Beispiel die Programme zur beruflichen Erstausbildung, die Existenzgründungsförderung, die Kompetenzentwicklung in Unternehmen, die INNOPUNKT-Kampagnen und die ergänzende Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die nun auch für die ALG-II-Bezieher zur Verfügung steht. Ausgelaufen sind die Förderung von Arbeitslosenserviceeinrichtungen, das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“ und das Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit.

Schauen wir uns das Programm näher an. In der Gesamtsicht entfällt der größte Anteil der Mittel, nämlich 55 %, wieder auf die Programme zur beruflichen Erstausbildung. Ich glaube, auch in den nächsten Jahren wird das noch unbedingt vonnöten sein. Wir werden es zwar in Zukunft mit weniger Auszubildenden zu tun haben, leider Gottes müssen wir aber auch verzeichnen, dass viele Schulabgänger in der 10. Klasse noch eine Schleife drehen, um ihre Zeugnisse zu verbessern, und daher erst später auf den Ausbildungsmarkt drängen. Für diese müssen wir dann auch noch Mittel zur Verfügung haben. Auf die Programme zur Integration entfällt ca. ein Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel; die Programme für Innovation haben einen Anteil von knapp 14 %, die Programme zur Prävention von 7 %.

Insgesamt stehen für das Jahr 2005 laut Haushaltsplanentwurf 105 Millionen Euro ESF-Mittel und 13 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Zusätzlich kann das Land über einen Betrag in Höhe von knapp 9 Millionen Euro aus ESF-Mitteln des Bundes verfügen. Für die Flankierung der arbeitsmarktpolitischen Reform wird das Land im Wesentlichen drei neue

Programme mit einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro bereitstellen; wir haben heute Morgen schon kurz darüber gesprochen.

Zunächst haben wir vor, die Kommunen bei der Qualifizierung von Fallmanagern zu begleiten. Wir wissen, dass die Vermittlung und die persönlichen Ansprechpartner bzw. die Fallmanager eine zentrale Rolle spielen. Wenn sie gut qualifiziert sind, können wir auch davon ausgehen, dass eine bessere Vermittlung stattfinden kann. Landesweit werden ungefähr 1 300 Fallmanager benötigt. Wir wissen, dass die BA diese Qualifizierungsmaßnahmen fördert. Allerdings sehe ich den Erfolg noch nicht garantiert und vor allem ist die Menge an Qualifizierungen mit Sicherheit noch nicht ausreichend. Landesweit können wir mit diesen Mitteln bis zu 300 Beschäftigten in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine derartige Qualifizierung anbieten. Wie gesagt, der Umfang der Nachfrage ist noch nicht so, wie wir uns das wünschen. Wir haben deshalb jetzt die Qualifizierung in ausgewählten Einzelmodulen und für einzelne Themen in diese Richtung verändert, um dem Qualifizierungsbedarf nahe zu kommen. Für das Jahr 2005 haben wir dafür 0,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Der zweite Aspekt, auch schon angesprochen, ist die Etablierung von Regionalbudgets, zunächst für ausgewählte Kommunen des Landes. Mit diesen weitgehend flexiblen Mitteln soll es Kommunen ermöglicht werden, mit Langzeitarbeitslosen regionale Entwicklungsziele zu verwirklichen und insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

Im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens werden auf der Grundlage einzureichender Konzepte zunächst die am Modellprojekt teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte ausgewählt, mit denen wir als MASGF Zielvereinbarungen abschließen werden, die wiederum Ausgangspunkt der eigentlichen Projektumsetzung sind. Es ist vorgesehen, dass eine kreisfreie Stadt, zwei Landkreise mit einer Arbeitsgemeinschaft, davon einer im regionalen Außenraum des Landes und einer im engeren Verflechtungsraum, und ein optierender Landkreis diesen neuen Förderansatz modellhaft implementieren. Mein Staatssekretär war an den letzten beiden Tagen in Brüssel und hat dieses Modell mit Vertretern der EU besprochen. Dieses wird dort sehr positiv verfolgt. Wenn es erfolgreich ist, wird es auch ein Multiplikator für die anderen Bundesländer sein.

Der Aufruf zur Einreichung der Wettbewerbsunterlagen wird in Kürze, nämlich morgen, veröffentlicht. Die Konzepte können bis Ende Mai dieses Jahres eingereicht werden. Wir wissen, dass an einigen Stellen heftig an diesen Projekten gearbeitet wird. Es ist vorgesehen, diese Projekte zu Beginn des zweiten Halbjahres zu starten. Die Laufzeit dieser Projekte wird zwei Jahre betragen. Dafür stehen 12 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung.

Wir wollen damit ganz bewusst von der Flankierung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung der BA abgehen. Wir wollen die strategische Kompetenz der Kommunen ausbauen und zielen auf eine regionale Beschäftigungspolitik ab. Wir wollen das über diese Steuerung, über die Zielvereinbarungen erreichen. Es kann aber auch floppen. Wir können feststellen, dass es nicht funktioniert. Aber einen Versuch ist es allemal wert, weil die Akteure vor Ort am besten wissen, was vonnöten ist, wie die Struktur ihrer Arbeitslosen aussieht und welche regionalen Effekte mit den Mitteln erzielt werden können.

Wir haben das Programm zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit „Aktiv für Arbeit“ vorbereitet. Dieses bezieht sich auf die ALG-II-Bezieher und ganz besonders auf die Nichtleistungsbezieher. Sie wissen, dass wir darauf besonderes Augenmerk legen wollen. Dort gibt es Trainingsberatungsangebote.

Unser Ziel ist es auch, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, manchmal auch nur zu erhalten, denn wir haben in einigen Jahren einen Fachkräftemangel und sind darauf angewiesen, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.

Wir werden, um diese Ziele zu erreichen, Maßnahmen etablieren, welche die physische und psychische Verfassung und das Qualifikationsniveau der Teilnehmer verbessern. Wir werden auch Bewerbungsaktivitäten durch unterstützende Aktivitäten auf den Weg bringen. Die Auswahl der Projektträger erfolgt durch einen Wettbewerb. Der Aufruf hierzu soll noch veröffentlicht werden. Mit der Projektdurchführung wird Mitte des Jahres, wenn der Haushalt verabschiedet worden ist, begonnen. Für die zweijährige Laufzeit stehen insgesamt 12,25 Millionen Euro LAPRO-Mittel zur Verfügung.

Diese drei Programme sind natürlich offen. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, wie sich die einzelnen Instrumente anlassen. Wesentliche Voraussetzung ist zunächst einmal die Umsetzung der Arbeitsmarktprogramme, die vor Ort gestrickt worden sind und die sich jetzt in Umsetzung befinden, zumindest in ersten Ansätzen. So wie die regionalen Arbeitsmarktprogramme funktionieren, werden wir dann sehen, wo wir noch flankierend tätig werden können. Das heißt, dieses LAPRO ist ein Anfang. Wir sind flexibel genug, um sowohl die Mittel als auch die Programme entsprechend den Bedürfnissen umzustricken. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die Fraktion der PDS spricht der Abgeordnete Otto.

Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Die Aktuelle Stunde hat gezeigt: Anspruch und Realität von Hartz IV liegen weit auseinander. Das Kernproblem ist nicht die Vermittlung - das wurde noch einmal in den Darlegungen der Ministerin deutlich -, sondern sind die fehlenden Arbeitsplätze. Das Landesprogramm für Qualifizierung und Arbeit sollte entsprechend den neuen Bedingungen des SGB II überarbeitet werden.

Dem vorliegenden Bericht fehlt eine Bewertung, wie sich bisherige Arbeitsinstrumente bewährt haben, wie sie schwerpunktseitig neu zu bewerten sind und damit, welche Schlussfolgerungen für die Arbeit des Ministeriums in der Begleitung aktiver Arbeitsmarktpolitik notwendig sind. Das, glaube ich, ist auch schwer, wenn man bedenkt, aus welcher Sicht das arbeitspolitische Programm der Landesregierung überarbeitet werden sollte.

Erstens: Was war neu zu bewerten? Es gibt im Land ein anhaltend hohes Defizit an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Im Dezember des Jahres 2004 gab es 15 900 Arbeitsplätze im Land Brandenburg weniger als zum gleichen Zeitpunkt des

Vorjahres und damit weniger Chancen, weniger Vermittlung, mehr Langzeitarbeitslosigkeit.

Zweitens: Mit dem Sozialgesetzbuch II erfährt die Arbeitsmarktpolitik eine starke Regionalisierung und stellt neue Herausforderungen im Hinblick auf die Verzahnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und deren Akteure sowie mit der Wirtschaftspolitik im Land dar.

Drittens: Die stärkere Verantwortung der Kreise und das Umlenken arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf die Kreise darf nicht zu einem arbeitsmarktpolitischen Vakuum führen.

Viertens: Die neuen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen erfordern Maßnahmen zum Schutz des ersten Arbeitsmarktes.

Fünftens ist eine stärkere Orientierung der Programme auf langzeitarbeitslose Frauen, Jugendliche, Ältere und so genannte Nichtleistungsbezieher erforderlich.

Das von der Landesregierung überarbeitete Landesprogramm für Qualifizierung und Arbeit wird diesen Ansprüchen nur in den wenigsten Fällen gerecht. Arbeitsmarkpolitik - da stimme ich allen zu - kann natürlich nicht das regeln, was in der Wirtschaftspolitik fehlt. Aber es ist eine wirksame ergänzende Seite. Wir erwarten natürlich, dass dazu alle vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden.

(Beifall bei der PDS)

Aus der Neugliederung des vorgelegten LAPRO ist eine veränderte Schwerpunktsetzung der Landesregierung kaum erkennbar. In drei Programmteilen wird versucht, auf die veränderten Bedingungen zu reagieren. Ich frage mich: Ist das Hilflosigkeit oder gar eine Kapitulationserklärung? Wenn von der anderen Seite - wir haben es heute früh bereits erörtert - mehr auf Mehraufwandsentschädigungen orientiert wird und darauf, dies möglicherweise mit Qualifizierungsprogrammen zu verbinden, fehlt natürlich die Konsequenz, um aus einem teuflischen Kreislauf - nämlich MAE, Qualifizierung und wieder zurückzufallen - herauszukommen, nämlich die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Auch dieser Schritt ist gegenwärtig nicht untersetzt. Ich glaube, wenn man die Struktur der MAEBeschäftigten sieht, wenn sie einfach nur in selektiven Arbeitsbereichen eingesetzt werden, wird das kaum von Erfolg gekrönt sein.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich würde gern weiter ausführen. - Es fehlt eine Bewertung der bisherigen Programme über die Halbzeitbewertung des Operationellen Programms des Landes Brandenburg hinaus. Die inhaltliche finanzielle Ausgestaltung der einzelnen Programme ist bis auf die ergänzenden Bemerkungen der Ministerin gegenwärtig nicht transparent und stimmt auch mit den uns übergebenen Haushaltsansätzen nicht überein. Aber, salopp gesagt, wir haben es gehört: Es ist alles noch im Fluss. - Jedoch scheint genau das das Problem zu sein.

Ich möchte wiederholen: In den ARGEn und Optionskommunen sind die Arbeitsmarktprogramme ebenfalls noch nicht so ausgestaltet, dass sie zur Vermittlung führen können. Dies ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand; denn sie befinden sich in einem arbeitsmarktpolitischen Vakuum. Den ArbeitslosengeldII-Empfängern werden Chancen zur Veränderung ihrer sozialen Lage - was dringend notwendig ist - vorenthalten.

Hinzu kommt, dass es ohnehin weniger Bundesmittel gibt. Es gibt Gerüchte, dass die Bundesregierung bzw. entsprechende Ministerien möglicherweise Teile des Eingliederungstitels II sperren könnten. Sollte das eintreten, verunsicherte es erstens und zweitens liefen geplante Maßnahmen nicht oder erst später an. Das Ergebnis, der vermutete Mittelabfluss, tritt wirklich ein. Herr Eichel lässt grüßen. Unklar ist, ob die Mittel in die Folgejahre übernommen werden können oder ob daraus gar die erhöhten Personalkosten gespeist werden sollen. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Das Fördern kommt nicht in Gang. Die Aktuelle Stunde hat es bewiesen.

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Die Qualifizierung der Fallmanager - das ist die Position der PDS - sollte umgelenkt werden auf die Beförderung der Arbeitslosen über 50 Jahre und auf Nichtleistungsbezieher. Die PDS verweist noch einmal auf ihr Angebot - das wir auch im entsprechenden Ausschuss untersetzt haben - bezüglich gemeinwohlorientierter Arbeitsförderprojekte, auch im Gegensatz zur Auffassung von Herrn Baaske. Denn, wie soll man, wenn auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze verschwinden, anders zu sozialversicherungspflichtigen, existenzsichernden Arbeitsplätzen kommen? Ich muss mich dem Thema des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors stellen.

Herr Abgeordneter, jetzt können Sie sich zu keiner Sache mehr stellen; denn Ihre Redezeit ist beendet.

Gut. - Wir wollen ein aktuelles Programm zur Qualifizierung der Arbeit. - Danke.

(Beifall bei der PDS)