Vor dem historischen Hintergrund des Ortes - dort hat Thälmann, egal, wie man zu ihm steht, im Februar 1933 vor dem Hitlerfaschismus gewarnt - frage ich nach:
Wird sich die Landesregierung für den Erhalt des Denkmals einsetzen und damit das Versprechen des langjährigen Ministerpräsidenten Dr. Stolpe einlösen, der dies dem Freundeskreis versprochen hatte?
Hat sich die oberste Denkmalschutzbehörde eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Sie haben soeben von einer Stellungnahme gesprochen. Eine Stellungnahme dient immer als Grundlage für eine Entscheidung. Ich denke, die Argumente sind noch nicht ausgetauscht worden.
Wie steht die Landesregierung dazu, dass es sich beim Erwerb des Grundstücks um einen spekulativen Erwerb in Kenntnis der zu erwartenden Änderung des Denkmalschutzgesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit der Entlassung des Objektes aus der Denkmalschutzliste handeln könnte?
- Sie können darauf bestehen, dass einzeln geantwortet wird. Ich bitte die Abgeordneten um Verständnis, dass die Mittagspause später beginnt.
Frau Osten, Ihre letzte Bemerkung ist grundsätzlich falsch. Es ist absoluter Unfug, wenn behauptet wird, der Käufer, ein Beamter, habe gewusst, dass wir das Gesetz novellieren wollen. Das, was jetzt passiert, hat nichts mit der Novellierung zu tun. Durch die Novelle hat sich lediglich die Entscheidungskompetenz verlagert. Der Abwägungsprozess bleibt derselbe. Ihre Behauptung ist also falsch.
Im Rahmen der Abwägung sind die Argumente desjenigen, der abreißen lassen will, zu prüfen. Wir haben solche Fälle immer öfter auf dem Tisch. Einige Antragsteller wollen ein Altenheim oder sonstwas daraus machen. Im Fall Ziegenhals wurde die Möglichkeit untersucht, die Einrichtung als Gaststätte zu betreiben, das Traditionskabinett als solches zu belassen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ferner ging es um die Frage: Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer, das Grundstück zu verwerten, wenn er es als Denkmal erhält? Das steht im Erlaubnisantrag des Landkreises.
Der Landrat hält meines Wissens zeitgleich eine Pressekonferenz ab, um der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, wie der Abwägungsprozess gelaufen ist. Es ist aber nicht meine Aufgabe, diese Details nachzuvollziehen.
Was das Benehmen angeht, so ist es genauso, wie ich es beschrieben habe: Die untere Denkmalschutzbehörde trifft eine Entscheidung und teilt sie dem Landeskonservator, der Fachbehörde, mit. Die Fachbehörde gibt im Erlaubnisverfahren eine denkmalfachliche Stellungnahme ab. Es kann Fälle geben, in denen diese Stellungnahme so ist, dass man meint, die Ministerin anrufen zu müssen, oder es kann Fälle geben, in denen man sich einigt oder man das akzeptiert. Man hat zwar eine andere Meinung - das passiert ja an verschiedenen Stellen -, aber akzeptiert die Entscheidung des Landkreises.
Das ist der Verfahrensverlauf. Der Freundeskreis hätte sich natürlich auch um das Gebäude und das Gelände bemühen können.
Der Eigentümer klagt übrigens derzeit gegen die Auflagen, die die Kreisverwaltung erteilt hat. Das nur zur Information.
Meines Wissens hat sich bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes nicht nur die Entscheidungskompetenz verändert, sondern es haben sich auch bestimmte Richtlinien verändert, die die Möglichkeit des Abrisses von Denkmalen erweitern.
Deswegen frage ich Sie, Frau Ministerin: Was führt Sie zu der absoluten Aussage, dass es nicht das Insiderwissen des mit der Novellierung des Baugesetzes beauftragten Ministerialrates war, das dazu geführt hat, ein Grundstück im Verkehrswert von 260 000 Euro für 86 000 Euro zu erwerben und dann nach Novellierung in seiner Verantwortung die entsprechenden Konsequenzen einzufordern? Wenn es doch möglich war, dass dieses Insiderwissen, diese Vorteilsnahme zum privaten Vorteil und zum gesellschaftlichen Nachteil genutzt wurde, muss ich die Frage stellen: Ist dann so ein Mitarbeiter in der Verwaltung noch tragbar?
Es tut mir Leid, Frau Weber, zu dem Punkt des Erwerbers bin ich nicht bereit, irgendwelche Dinge zu äußern. Es ist kein Mitarbeiter von mir, er arbeitet in der Landesregierung. Ich muss aber deutlich sagen: Als er das Grundstück erworben hat, ist er ein Risiko eingegangen. Wenn er damals schon vorhatte, das Gebäude abreißen zu lassen, war es ein Risiko.
Ich muss es noch einmal deutlich machen: Es geht nicht um die Bauordnung, sondern um das Denkmalschutzgesetz. Über das Denkmalschutzgesetz - dafür gibt es hier viele Zeugen - haben wir sehr lange diskutiert. Es war nicht klar, in welcher Form wir es am Ende verabschieden. Das heißt, vor Jahren schon zu wissen, was am Ende herauskommt, hat nichts mit Insiderwissen zu tun, sondern dazu müsste man wirklich Hellseher sein, wenn man allein bedenkt, was der Städte- und Gemeindebund oder andere an Änderungen angeregt haben.
Aber diese Frage ist an den Eigentümer zu richten, das liegt nicht in meiner Kompetenz, ich bin dafür nicht verantwortlich und nicht zuständig. Wenn dabei irgendetwas nicht rechtmäßig ist, dann sollte es die Gerichte beschäftigen.
Bei dem Erwerber handelt es sich um den Ministerialrat und Leiter des Referats 24, also der obersten Bauaufsicht des Landes. Nicht nur wir sind an einem solchen Sachverhalt interessiert, sondern auch das Zweite Deutsche Fernsehen. Es hatte sich in diesem Zusammenhang auch an ihn, an Herrn Gröger, gewandt. Er hat gegenüber den Redakteuren dort in dem Interview zur Kenntnis gegeben:
Ist dies der Sprachstil eines Ministerialrates und Referatsleiters im Umgang mit demokratischen Nachfragen, die einen solchen Sachverhalt betreffen? Wobei man natürlich sagen kann: Ganz uneigennützig hat hier ein Beamter des Landes gearbeitet.
- Aber nicht zu spekulativen Äußerungen, wobei ich keine Ahnung habe, ob der Betreffende das gesagt hat. Wenn es mein Mitarbeiter wäre, würde ich reagieren, das sage ich ganz deutlich. Aber ich bin nicht in der Situation, dass ich alles, was in der Presse steht oder geäußert wird, für bare Münze nehme.
Herr Präsident, dann müsste der zuständige Minister antworten, wenn sich Frau Wanka dafür nicht zuständig fühlt.
Wenn sich die Ministerin nicht in der Lage fühlt zu antworten, muss der zuständige Minister antworten.
Wenn ich hier mit Äußerungen aus dem Fernsehen konfrontiert werde, bin ich nicht bereit, zu Personen und deren Äußerungen irgendwelche Positionen zu beziehen.
Noch einmal zurück zum Stichwort Insiderwissen: Dieser Beamte hat selbst erklärt, an jedem Gesetz mitzuwirken, das sich mit dem Thema Bauen befasst, also auch am Denkmalschutzgesetz. In welchem Verhältnis steht also der Zeitpunkt des Kaufs zum Zeitpunkt der Arbeit am Denkmalschutzgesetz in diesem Falle?
Wenn diese Frage eine Berechtigung hat, müsste bei der Erarbeitung des neuen Denkmalschutzgesetzes irgendein Sachverhalt geändert worden sein, der die Abbruchgenehmigung erleichtert. Dies ist aber nicht so. Das möchten Sie gern unterstellen, aber - es tut mir Leid - ich kann Sie da nicht bedienen.
Das Problem, über das wir hier reden, beschäftigt inzwischen nicht nur uns in Brandenburg und in der Bundesrepublik, sondern es findet auch im Ausland Interesse. So erhielt ich zum Beispiel die Information, dass sich auch tschechische Parlamentarier mit Fragen zu dieser Problematik an die Landesregierung und im Konkreten an den Ministerpräsidenten gewandt haben. Damit wird Protest von dieser Seite festgestellt.
An mich ist in Erweiterung dieses Briefes die Frage gerichtet worden, ob es hierzu eine politisch motivierte Entscheidung gab. Ich habe das aus meiner Sicht erst einmal verneint, möchte jedoch gern von Ihnen die Bestätigung haben, dass ich eine zutreffende Antwort gegeben habe. Oder hätte man hinter all diesen Dingen neben der Bauordnung, dem Denkmalschutz und anderen Dingen auch zu einer solchen Fragestellung Anlass?
Wie kommen Sie auf die Idee, dass es hier eine politische Entscheidung gibt? Man muss das Gedenken an Thälmann davon trennen. Darüber wird ja nicht diskutiert, sondern diskutiert wird über diesen konkreten Bau. Ich muss - auch in Bezug auf Briefe von tschechischen Parlamentariern oder anderen - ganz deutlich sagen: Ich bin zuständig für die Gedenkstätten. Das ist ein anderes Feld. Ich bekomme sehr oft Anfragen aus europäischen Ländern, wenn es um Gedenkstätten, um die Mittel, die
wir einsetzen, um die Sanierung oder anderes geht. All diese Anfragen werden beantwortet. Wenn es im Zusammenhang mit Ziegenhals, mit der Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde, eine Anfrage gibt, dann werden wir diese beantworten.
Vielen Dank für die Beantwortung dieser umfänglichen Frage. Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes hat der Abgeordnete Christoph Schulze den Wunsch angemeldet, eine persönliche Erklärung abzugeben.