frage ich Sie: Wie werden Sie in Zukunft verhindern, dass solche Lügen über Parlamentarier verbreitet werden, Lügen, die in Ihrem Hause fabriziert werden? Anders gefragt: Welche Konsequenzen haben die betreffenden Mitarbeiter zu erwarten, wenn sie weiterhin solche Lügen in die Welt setzen?
Frau Kollegin, Ihnen ist eines wohl nicht klar. Was dort geschrieben wurde, ist das Ergebnis der Recherche eines Magazins. Es gibt das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Wenn Sie dieses Recht einschränken wollen, dann sagen Sie das bitte hier. Solange es das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt, wird so etwas geschrieben werden. Auch über mich stehen in der Presse Dinge, die ich nicht gut finde, aber man lebt ja noch.
Ich verwahre mich allerdings in aller Schärfe dagegen, dass ein Mitglied des Landtages Brandenburg aufgrund eines solchen Artikels sagt: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg lügt. - Das weise ich in aller Schärfe zurück.
Was in der Zeitung steht, steht halt dort. Ich kann das nicht kommentieren, weil ich nicht der Zensor des „Focus“ oder anderer Zeitschriften bin.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Der Abgeordnete Müller stellt die Frage 199 (Einflüsse der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung auf die Schattenwirtschaft). Bitte.
Mir geht es dabei im Wesentlichen um das Thema Schwarzarbeit. - Ein Linzer Ökonomieprofessor prognostizierte in einer kürzlich erschienenen Studie einen massiven Rückgang der Schattenwirtschaft bis zum Jahr 2010. Er erwartet, dass das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland 2005 zum zweiten Mal in Folge sinkt und gegenüber 2003 um 6,5 % auf dann immer noch 346 Milliarden Euro zurückgeht. Der Ökonom
macht für den Rückgang vor allem die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung verantwortlich. Zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Minijobs kämen aus der Schattenwirtschaft, seien sozusagen jetzt in eine andere, bessere Variante übergegangen. Darüber hinaus wirkten sich die Lockerung des Kündigungsschutzes für Kleinbetriebe und die Neuordnung der Handwerksordnung positiv aus.
Ich frage daher die Landesregierung: Teilt sie die Auffassung, dass die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung zum Rückgang der Schattenwirtschaft beiträgt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Müller, ja, wir sind der Meinung, dass die breit angelegte Strategie der Bundesregierung ihre Wirkung entfaltet. Die Bundesregierung hat mit der Agenda 2010 seit langem überfällige Reformen auf dem Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen auf den Weg gebracht. Dadurch wurden bereits jetzt die Lohnnebenkosten und die Steuerlasten gesenkt und wurde ein Teil Bürokratie abgebaut. Die Folge ist unter anderem ein beschäftigungsfreundlicherer Arbeitsmarkt.
Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass dies sehr langfristig angelegte Reformen sind und es lange dauern wird, bis sie voll wirken können. Aber bereits heute haben wir erstmals seit 2001 einen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen zu verzeichnen. Das zeigt schon, dass diese Reformen in die richtige Richtung gehen. Im Einzelnen stehen für diese Entwicklung unter anderem die Regelungen zur Ich-AG und zu den Minijobs. Die Bundesregierung hat etliche unbürokratische Möglichkeiten für mehr legale Beschäftigung geschaffen und es wurde - jedenfalls sagen dies die Zahlen aus - die Brücke zum ersten Arbeitsmarkt damit weiter ausgebaut. Der bisherige Erfolg der Minijobs zeigt, dass viele Menschen diesen "Weg in die Legalität" auch tatsächlich nutzen. Es scheint also zu gelingen, sie damit aus der Welt der illegalen Beschäftigung herauszuholen.
Wir alle wissen: Schwarzarbeit verursacht Milliardenschäden und ist in höchstem Maße kriminell. Trotzdem gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens, vieles zu vertuschen, vieles mit anzusehen und nicht anzuzeigen. Man muss sich wirklich darüber Gedanken machen, dass es kein Kavaliersdelikt ist, wenn auf dem Nachbargrundstück schwarz gebaut wird, sondern das muss zur Anzeige gebracht werden. Unsere Versicherungssysteme sind darauf angewiesen, dass die Kassen gefüllt werden, und die öffentlichen Haushalte sind darauf angewiesen, Steuern einzunehmen, damit wir unserem Auftrag, unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Das eine hängt mit dem anderen eng zusammen. Das heißt, es muss der gesellschaftliche Konsens geschaffen werden, dass dies keine Bagatelldelikte sind.
Wir haben gemeinsam mit der Bundesagentur die Kräfte bei der Zollverwaltung gebündelt und das Personal verstärkt. Im Jahr 2004 wurden 91 000 Strafverfahren eingeleitet. In weiteren 52 000 Fällen ist es zu Bußgeldverfahren gekommen. Wir sind also auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank, Frau Ministerin Ziegler. - Die Frage 200 (Zuver- dienstgrenzen für ALG-II-Empfänger) stellt der Abgeordnete Otto.
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat in einem Interview gegenüber der „Märkischen Oderzeitung“ am 7. Februar angekündigt, in der so genannten MonitoringGruppe für Hartz IV eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen für ALG-II-Empfänger zur Sprache zu bringen. Das betrifft auch das von Herrn Müller vorgetragene Thema.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Vorschläge sind von ihr in Bezug auf die Zuverdienstgrenzen in die Monitoring-Gruppe eingebracht worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto, zum Thema Zuverdienstgrenze geistert viel Unsicheres durch den Raum. Ich möchte den Sachverhalt noch einmal kurz darstellen.
Bis zum In-Kraft-Treten des SGB II gab es einheitliche Zuverdienstregelungen für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfebezieher. Der anrechnungsfreie Betrag betrug einheitlich 165 Euro. Dieser Freibetrag gilt auch weiterhin für die ALG-I-Bezieher. Anders ist es bei den ALG-II-Beziehern. Für sie gelten seit dem 01.01. dieses Jahres keine Festbeträge mehr, sondern prozentuale Sätze für bestimmte Verdienstspannen. Diese umfassen 15 % bei einem Verdienst bis zu 400 Euro, 30 % zwischen 400 und 900 Euro und wieder 15 % zwischen 900 und 1 500 Euro. Die Bundesregierung wollte ursprünglich großzügigere Regelungen. Sie ist damit allerdings im Vermittlungsausschuss gescheitert, weil die CDU restriktivere Regelungen durchsetzen wollte und forderte, dass die 400-Euro-Jobs voll auf das ALG II anzurechnen sind.
In der Praxis sind diese Prozentsätze aus meiner Sicht problematisch. Viele Arbeitgeber beschäftigen Arbeitslose geringfügig für 165 Euro, zum Beispiel im Gebäudereinigungshandwerk. Nun verbleiben den ALG-II-Beziehern nur noch 15 % davon anrechnungsfrei, also rund 30 Euro. Das wird als ungerecht und als nicht vorhandener Anreiz empfunden. Hinzu kommt, dass es sich beim Zuverdienst um eine Entlohnung handelt, während bei den Zusatzjobs eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird, die in voller Höhe anrechnungsfrei bleibt.
Natürlich gibt es hier ein großes Spannungsfeld. Wenn jemand mit einer MAE von 20 Wochenstunden zu je 1,50 Euro beschäftigt wird, erhält er monatlich 130 Euro anrechnungsfrei. Hier erkennt man eine deutliche Schieflage. Zusatzjobs werden damit attraktiver gemacht als Zuverdienstmöglichkeiten in der freien Wirtschaft. Das kann nicht Wille der Politik sein. Wir haben das in der Monitoring-Gruppe schon thematisiert. Es wer
den verschiedene Modelle diskutiert, wie man etwas verändern kann. Eines muss man aber auch deutlich sagen: Man darf nicht den Niedriglohnsektor weiter ausbauen, sondern man muss die Anreize erhöhen, sich gerade in der freien Wirtschaft Jobs zu suchen. Die Mehraufwandsentschädigung kann nur ein Heranführen an den ersten Arbeitsmarkt darstellen. Insofern sind wir dabei, dort eine Verbesserung herbeizuführen.
Hier wird es noch während des ganzen Jahres Diskussionen und Berechnungsmodi geben, die dann weiter verfolgt werden, und ich hoffe, dass wir am Ende des Jahres all das, was wir Plenarsitzung für Plenarsitzung aufzählen, in einem Gesamtpaket gemeinsam mit der Bundesregierung entscheiden können, in dem gesetzliche Änderungen notwendig sind, in dem aber auch andere Regelungen getroffen werden können, um auf der einen Seite den Betroffenen zu helfen und auf der anderen Seite tatsächlich etwas für den Arbeitsmarkt zu tun.
Ich habe drei Nachfragen. Erste Frage: Frau Ministerin, Sie haben deutlich gemacht, dass angesichts des hohen Anrechnungsbetrags die Attraktivität der Zuverdienstmöglichkeiten für die betroffenen ALG-II-Empfänger relativ gering ist. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Zuverdienstmöglichkeiten aufgegeben wurden, was hinterher mit Sanktionen durch das entsprechende Amt belegt worden ist?
Zweite Frage: Wäre es nicht erforderlich, die neue Diskussion um die Höhe der Zuverdienstmöglichkeiten mit der Diskussion um das Thema Mindestlöhne zu verbinden, damit die Einhaltung entsprechender Abstandsgebote gesichert sind?
Dritte Frage: Gibt es bereits Erkenntnisse, dass durch die niedrigen Zuverdienstmöglichkeiten der zum Teil auch bei mir in der Beratung angekündigte Übergang zur Schwarzarbeit real wird, weil der anrechnungsfreie Betrag einen so geringen Teil des Zuverdienstes ausmacht?
Ich beginne mit der Antwort auf die dritte Frage. Dieses Risiko besteht tatsächlich. Deshalb müssen wir hier etwas tun.
Bei der Verbindung dieser Diskussion mit der Diskussion um Mindestlöhne - Ihre zweite Frage - handelt es sich um ein ziemlich dickes Brett, das zu bohren ist. Deshalb werden wir noch das gesamte Jahr brauchen und diskutieren, um zum Beispiel das Abstandsgebot einzuhalten. Das ist eine schwierige Gratwanderung für uns. Wir arbeiten daran. Wenn wir die Problematik der Mindestlöhne mit angingen, eröffneten wir eine gesellschaftliche Diskussion, die einen großen Zeitraum in Anspruch nähme, denn die gesellschaftliche Haltung dazu ist sehr zwiespältig.
Vielen Dank, Frau Ministerin Ziegler. - Der Abgeordnete Senftleben stellt die Frage 201 (Der Lausitzring).
Seit 01.01.04 hat die neu gegründete EuroSpeedway Lausitz GmbH auf der Basis eines Fünf-Jahres-Pachtvertrages die Geschäfte am Lausitzring übernommen. Das Land Brandenburg unterstützt dieses Projekt mit Investitions- und Betriebsmittelzuschüssen bis zum Jahr 2008. Somit konnten durch die neue Gesellschaft in der Saison 2004 viele erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt und Hunderttausende Besucher begrüßt werden. Höhepunkte waren unter anderem das „DTMWochenende“ im Juni, der „Burn Viertelmeilen Cup“, das „ADAC-Lausitzrennen“, das Herbert-Grönemeyer-Konzert und das „Werner-Festival“. Für das Jahr 2005 stehen abermals viele Höhepunkte im Veranstaltungsprogramm, zum Beispiel die „DTM Lausitz 200“ im Mai, die „Superbike Motorradweltmeisterschaft“ im September und das „Böhse Onkelz“-Konzert im Juni.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Entwicklung des Lausitzrings seit der Übernahme durch die EuroSpeedway Lausitz GmbH als Pachtgesellschaft?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Senftleben, es gibt gute Nachrichten vom Lausitzring, die es angesichts der kontroversen Debatte, die wir in den letzten Jahren hier geführt haben, wert sind, auch einmal ausgesprochen zu werden.
Der Fünf-Jahres-Vertrag ist eine wichtige Grundlage dafür, dass sich das Geschäftsleben auf der Basis von Verlässlichkeit und Planbarkeit der Veranstaltungen entwickeln kann. Das schlägt sich in den geschäftlichen Ergebnissen, insbesondere in denen des Veranstaltungsgeschäfts, der EuroSpeedway Lausitz GmbH nieder. Im Jahre 2004 haben 20 Zuschauerveranstaltungen stattgefunden. Die Besucherzahlen haben sich bei über 310 000 stabilisiert; die Tendenz ist steigend. Wir haben es geschafft, dass sich die Deutschen Tourenwagen-Masters, die zum sechsten Mal auf dem Lausitzring geplant sind, fest etabliert haben. Ich bin unserem Veranstaltungspartner ADAC außerordentlich dankbar. Keine ostdeutsche Rennstrecke hat es geschafft, dieses wichtige Event so fest an sich zu binden.
Gleiches gilt für andere Veranstaltungen. Sie erinnern sich vielleicht an das Herbert-Grönemeyer-Konzert; 55 000 Menschen hatten ein lang anhaltendes, nachhaltiges Erlebnis in der Lausitz.