Protocol of the Session on March 2, 2005

dann kann in ihm auch nur bis 2006 festgeschrieben werden, dass es keine Studiengebühren gibt.

(Beifall bei der PDS)

Ich denke, die PDS-Fraktion hat mit diesem Antrag zur heutigen Aktuellen Stunde genau das Richtige getan. Wir haben eine Debatte angestoßen und ich glaube, dass wir sie auch ordentlich umsetzen können. Die PDS bleibt bei ihrem Nein zu jeglicher Form von Studiengebühren und ich erwarte spannende Tage und Wochen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Herzlichen Dank. Wir sind damit am Ende der Debatte angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/673

Wir beginnen mit der Frage 195 (Graffitibekämpfung), die der Abgeordnete Holzschuher stellen wird.

In vielen Orten Brandenburgs sind Schmierereien an Häusern festzustellen, die das Ortsbild verschandeln. Diese Sachbeschädigungen sind zu Recht für viele Bürgerinnen und Bürger ein großes Ärgernis und werden auch von der SPD-Fraktion klar verurteilt. Die Beseitigung der Schmierereien ist häufig kostenintensiv. Gegen die Täter ist - obwohl es sicherlich auch noch andere, dringlichere Probleme im Land Brandenburg geben mag - auf jeden Fall klar vorzugehen. Allerdings scheint die Aufklärung der Taten im Einzelfall problematisch zu sein.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anzeigen zu unerwünschten Graffiti gab es in den Jahren 2003 und 2004?

Der Herr Innenminister hat das Wort zur Beantwortung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Holzschuher, aus Ihrer Anfrage geht hervor, dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass Graffiti im höchsten Maße ärgerlich und auch ein Symptom für die Verwahrlosung bestimmter Bereiche in unseren Städten und das Ergebnis eines Mangels an Rechtstreue der überwiegend jugendlichen Täter sind.

Es geht um die Frage, wie wir damit umgehen. Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wir hatten darauf gehofft, dass es ein Bundesgesetz geben wird, das dies als Sachbeschädigung einordnet. Das war das Anliegen der Mehrheit im Bundesrat. Aber im Bundestag gab es dafür keine Mehrheit. Darum besteht nunmehr auf landesrechtlicher Ebene Handlungsbedarf und ich freue mich, dass gerade in der letzten Besprechung zwischen den Koalitionsfraktionen darüber Einvernehmen erzielt wurde, dass wir dagegen gemeinsam etwas tun

wollen. Der Weg wird jetzt im Einzelnen erörtert; das sei vorausgeschickt.

Jetzt zur Kriminalpolizeistatistik eines vorweg: Es gibt einfach zu viele Fälle. In Zahlen: Im Jahr 2004 sind 6 127 Straftaten mit Bezug zu Graffiti erfasst worden, von denen 45,7 % aufgeklärt werden konnten. Die Aufklärungsquote sank gegenüber 2003, wobei aber die Zahl der Fälle von 2004 gegenüber 2003 erheblich zugenommen hat. 2003 gab es 4 469 Fälle und 2004 wie gesagt - 6 127.

Darum werden wir das Thema Graffiti auf der Tagesordnung behalten und ich hoffe, wir werden zu einer gemeinsamen Lösung kommen, wie wir mehr dagegen tun können.

(Beifall bei der CDU)

Herr Innenminister, es gibt weiteren Klärungsbedarf. Der Fragesteller hat als Erster das Wort. Bitte, Herr Holzschuher.

Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage lautet: Ist aufseiten der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen, in denen Täter festgestellt werden konnten, eine Verurteilung nicht möglich war, weil die Tat nach der Rechtsprechung wegen fehlender Substanzverletzung nicht als Sachbeschädigung bestraft werden konnte?

Es gibt darüber keine Statistik bei den Strafverfolgungsbehörden. Wir wissen nur von der Polzei, dass es im Regelfall nicht zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung kommt, wenn der Sachverhalt der Sachbeschädigung so nicht gegeben ist, dass es eine Straftat ist. Es geht im Regelfall um die Frage einer Ordnungswidrigkeit oder einer Beschädigung von fremdem Eigentum.

Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Bochow.

Herr Minister, wie viele Kommunen haben Regelungen - Satzungen - zur Ahndung von Graffiti erlassen? Können Sie auch Auskunft darüber geben, wie viele Bußgelder in welcher Höhe aufgrund einer solchen Regelung verhängt worden sind?

Nein, die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß, dass die Kommune Brandenburg an der Havel damit Versuche gemacht hat. Die Ergebnisse kenne ich nicht. Weil dies im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geschieht, habe ich mir darüber auch nicht berichten lassen. Ich möchte das auch nicht, denn wir wollen ja allgemein Entbürokratisierung und Deregulierung erreichen. Ich möchte aber dafür sorgen, dass wir eine landesgesetzliche Regelung bekommen, die uns in die Lage versetzt, gemeinsam mit den Mitteln des Landes und der Polizei etwas mehr dagegen zu tun.

Eine weitere Nachfrage stellt der Abgeordnete Hammer.

Herr Minister, können Sie bestätigen, dass in Kommunen, die ausreichend Möglichkeiten für legales Sprayen eröffnen, die Belastungen für die anderenfalls geschädigte Seite zurückgehen?

Ich habe in Brandenburg an der Havel gemeinsam mit Jugendlichen an einer bereitgestellten Fläche legal gesprayt.

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Wir haben das dann gemeinsam wieder entfernt, um einmal zu zeigen, was es bedeutet, Graffiti wieder zu beseitigen. Es hat ja in Brandenburg an der Havel - das wissen Sie viel besser als ich, Herr Kollege Holzschuher - viele Ansätze gegeben, dagegen vorzugehen. Ich kenne auch aus meiner Zeit als Berliner Innensenator - damals habe ich mich damit auch drei Jahre lang befasst - kein Beispiel, dass es zu einem Rückgang von Graffiti dadurch gekommen wäre, dass man irgendwo Flächen für legales Sprayen zur Verfügung stellte. Der Reiz des Graffitisprayens liegt ja gerade in dem Verbotenen, sein „Tag“ dazulassen

(Bochow [SPD]: Nicht erwischt zu werden!)

und damit den anderen zu sagen, dass man dort eine Spur hinterlassen hat. Das ist ja ein Teil des Motivs: wichtig zu werden.

Danke sehr. - Weil wir erst so kurze Zeit in der neuen Wahlperiode sind, erlaube ich mir einen Hinweis auf die Geschäftsordnung. Der jeweilige Fragesteller hat zwar das Recht, drei Nachfragen zu stellen; die übrigen Nachfragenden zwei Nachfragen. Damit aber aus den Antworten nicht dauernd neue Nachfragen entstehen, bitte ich Sie alle, diese drei bzw. zwei Nachfragen zusammen zu stellen. Heute mache ich eine Ausnahme, weil ich wohlgestimmt bin.

(Allgemeine Heiterkeit)

Herr Holzschuher, stellen Sie bitte den Rest Ihrer Nachfragen.

Ich bedanke mich für Ihre Stimmung. Ich hatte jedoch eingangs gesagt, ich hätte zwei Nachfragen. Ich hätte die beiden Nachfragen vielleicht gleich zusammen stellen sollen, hatte aber dem Herrn Minister Gelegenheit gegeben, zunächst die erste Nachfrage zu beantworten.

Meine zweite Nachfrage: Ich habe erfahren, dass Sie mit mir und - so denke ich - auch mit der SPD-Fraktion der Meinung sind, wir haben hier eine Lücke, die wir mit einer gesetzlichen Regelung im Land schließen müssen. Nun gibt es einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der neben der Bekämpfung im

Bereich Graffiti eine Reihe anderer Sachverhalte - Falschparken auf Privatgrundstücken und Ähnliches - regelt. Halten Sie es für erforderlich, in diesem Zusammenhang ein Gesetz zu machen, das eine Reihe anderer Tatbestände erfasst, oder ist es nach Ihrer Auffassung hinreichend, nur das Problem Graffiti in einem Landesgesetz zu regeln?

Die CDU-Fraktion muss entscheiden, welche Gesetzesvorschläge sie einbringt. Nach meiner Kenntnis hat sie bislang keinen Gesetzesvorschlag eingebracht, sondern im Kollegenkreis der Innenpolitiker Überlegungen angestellt. Um schneller zum Ziel zu kommen, meine ich, wäre es der Sache angemessener, das Thema Graffiti herauszulösen und als Einzelfall zu behandeln. Wenn wir uns darauf verständigen könnten, kämen wir zu einem gemeinsamen Ergebnis. - Herzlichen Dank.

(Bochow [SPD]: Damit kann man leben!)

Herzlichen Dank, Herr Innenminister. - Wir kommen zur Frage 196 (Höherer Finanzbedarf für Umsetzung von Hartz IV), die von der Abgeordneten Dr. Enkelmann gestellt wird.

Die Landesregierung schätzte Anfang Februar, dass es im Land Brandenburg ca. 14 000 Bedarfsgemeinschaften mehr als ursprünglich geplant gibt. Zur Gewährleistung der Betreuung und der erforderlichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen forderte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, dass mehr Geld in das System der Betreuung fließen müsse.

Ich frage die Landesregierung: Was wird gegenüber dem Bund unternommen, um diesen Mehrbedarf zu decken?

Frau Ministerin Ziegler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann, Sie wissen: Der Bund streitet die bezüglich der Bedarfsgemeinschaften ermittelten Zahlen derzeit noch ab. Er geht davon aus, dass sie nicht richtig bemessen wurden und es in naher Zukunft einen enormen Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften geben wird.

Wir haben vereinbart, den Stand anhand der Zahlen, die Mitte des Jahres vorliegen werden, zu beurteilen. Ich lasse nicht von der Forderung ab, dass mehr Geld ins System eingebracht werden muss, wenn die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften steigt. Der Betreuungsschlüssel - 1 : 75 für die Jugendlichen und 1 : 150 für die erwachsenen Arbeitslosen - ist sonst nicht zu halten. Er ist aber Grundpfeiler der Reform, da man davon ausgeht, dass eine bessere Betreuung der Arbeitslosen bessere Vermittlungschancen eröffnet.

Natürlich sind beide Posten - die Personalkosten und das Vermittlungs-, das heißt das Integrationsbudget - gegenseitig de

ckungsfähig, aber es macht wenig Sinn, den Personalschlüssel korrekt anzuwenden, wenn daraufhin zu wenig im Budget verbleibt, um arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchzuführen. Deshalb kann man diese Verschiebung nicht zulassen, sondern muss mehr Geld ins Gesamtsystem stecken. Diese Forderung wird aufrechterhalten und in der Monitoring-Gruppe Mitte dieses Jahres erneut diskutiert werden. Zu diesem Zeitpunkt haben wir hoffentlich eine reale Zahlenbasis.

Frau Dr. Enkelmann hat weiteren Klärungsbedarf.

Ich habe drei Nachfragen. Erstens: Die Bundesregierung wirft den Kommunen vor, einen Verschiebebahnhof zulasten des Bundes zu konstruieren, indem sie Sozialhilfeempfänger für arbeitsfähig erklären. Sie und ich wissen sehr gut, dass viele Sozialhilfeempfänger arbeitsfähig sind - sei es auch nur für drei Stunden am Tag - und damit unter die Regelung von Hartz IV fallen. Meine erste Frage lautet daher: Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf der Bundesregierung?

Meine zweite Frage: Presseinformationen zufolge hat die Bundesregierung sogar vor, von den Kommunen Geld zurückzufordern. Was unternimmt die Landesregierung, um solche Rückforderungen zu verhindern?

Meine dritte Frage: Wir haben gestern die aktuellen Arbeitslosenzahlen - auch für Brandenburg - erhalten. Es ist festzustellen, dass der Anteil der älteren Arbeitslosen stetig steigt. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Landesregierung?

Den Vorwurf der Bundesregierung, dass es absichtlich einen Verschiebebahnhof in Richtung ALG-II-Empfänger gegeben hat, weise ich - wie die Kommunen - zurück. Auch diesbezüglich muss man sich die Zahlen genau ansehen. Wir wissen, dass es falsche Zuordnungen gegeben hat, weil die Aktenlage zum Teil noch ungenau war und die Kenntnisse der Bearbeiter noch nicht ausreichend waren. Das wird sich in den nächsten Wochen stark relativieren; die Zahlen werden auf eine solide Basis gestellt.