Protocol of the Session on April 1, 2004

- So haben wir das in der letzten Landtagstagung gehört!

(Beifall bei der DVU)

„Gute Nacht, Brandenburg!“, kann ich da nur sagen. Beschwichtigen, Sand in die Augen streuen, das funktioniert mit der DVU-Fraktion nicht. Erstens sind wir erwachsene Menschen und zweitens ist es noch nicht 19 Uhr, sondern wir befinden uns mitten in der Aktuellen Stunde. Gute-Nacht-Geschichten kommen später.

Wenn Sie etwas unternehmen, machen Sie daraus einen riesigen Elefanten. Jedoch kommt dabei günstigenfalls eine Maus, meistens jedoch eine Riesenpleite heraus -

(Beifall bei der DVU)

Lausitzring, LEG, CargoLifter, Chipfabrik und das Flughafendesaster. Da wird das Geld der Bürgerinnen und Bürger im wahrsten Sinne des Wortes versenkt. Für das jedoch, was wirklich notwendig ist - Familie, Bildung, Mittelstandsförderung -, ist dann nichts mehr da. Oder nehmen wir die Schulpolitik. Für allen möglichen ideologischen Unsinn ist Geld da, nur nicht dafür, die Kinder pünktlich zur Schule zu bringen.

Das, meine Damen und Herren, sind die Hauptprobleme des Standortes Brandenburg. Ich kann Ihnen ganz genau sagen, was hier hilft: Prioritäten setzen, eine Politik für die Bürger, die mittelständische Unternehmen in unserem Land betreiben, eine vernünftige Familien- und Bildungspolitik konzipieren und die

staatlichen Aufgaben auf das Wesentliche beschränken, die Steuerzahler entlasten und den Dschungel aus Abgaben und Bürokratie kräftig durchlüften. Das ist der einzige Schlüssel zum Erfolg. Was halten Sie davon, meine Damen und Herren?

Dabei ist natürlich völlig klar: Es geht ans Eingemachte, es geht an Pfründe und ein bisschen geistige Flexibilität ist dabei auch vonnöten. Wichtig ist nicht, dass der Ministerpräsident im Aufsichtsrat sitzt, sondern dass der Flughafen tatsächlich gebaut wird. Vordergründig wichtig ist auch nicht, dass der ehemalige Verkehrsminister einen hoch bezahlten Beratervertrag mit der Bahn bekommt, sondern dass die Bahn die Bürger pünktlich und günstig von A nach B bringt.

Klar ist eines: Wir müssen von dem hohen Kostenniveau für die Wirtschaft und die Bürger herunter. Richtig ist: Das erfordert einen Spagat. Richtig ist auch, dass das nur geht, wenn alle Aktivitäten des Staates entbürokratisiert und von Ballast befreit werden. Der Bürger ist Kunde staatlicher Leistung und nicht Empfänger von Almosen.

(Beifall bei der DVU)

Das gilt für alle Ebenen, für die sozialen Sicherungssysteme ebenso wie für Familie, Schule und Berufsausbildung. Die sich hieraus ergebenden Einsparungen sind an Bürger und Wirtschaft zurückzugeben, bei den Steuern ebenso wie bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Letztere sind zudem von allen Aufgaben zu befreien, die in Wahrheit Gemeinschaftsaufgaben sind. Dazu gehören angesichts der demographischen Probleme unseres Landes insbesondere die Kosten der Kindererziehung sowie der Schul- und Berufsausbildung.

Im Ergebnis führt all dies zur Entlastung der Wirtschaft durch die Senkung von allgemeinen Betriebs- und Bruttolohnkosten und zu mehr Arbeitsplätzen, ohne dass für den Bürger die Lebenshaltung unerschwinglich wird und ohne dass wir hierzulande aufgrund der demographischen Entwicklung Altersarmut erleben.

Es bedarf eines grundlegenden Politikwechsels auf allen Ebenen und dafür steht die DVU-Fraktion. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

1. Lesung des Gesetzes zu dem Mess- und EichwesenStaatsvertrag vom 11.03.2004 und zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7205

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Daher komme ich sofort zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 3/7205, an den Hauptausschuss - federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft - mitberatend. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7206

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich zur Abstimmung über die Empfehlung des Präsidiums kommen kann, den Gesetzentwurf in Drucksache 3/7206 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur - mitberatend - zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

1. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung der Datenverarbeitung im Verfassungsschutz

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7212

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme sofort zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt, den Gesetzentwurf in Drucksache 3/7212 an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

1. Lesung des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichs- gesetz - BbgFAG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7215

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung und gebe Herrn Minister Schönbohm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Finanzausgleichsgesetz heute in 1. Lesung auf der Tagesordnung des Landtages steht. Es ist der Schlussstein unserer Reformvorhaben im kommunalen Bereich, nachdem wir dort wesentliche Veränderungen vorgenommen haben. Mit diesem Finanzausgleichsgesetz wird die Berechenbarkeit und die Verlässlichkeit der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen verbessert.

Es stand für mich außer Frage - ich habe das hier auch zu Protokoll gegeben -, dass der Gemeindegebietsreform in Brandenburg eine Reform der Gemeindefinanzen folgen muss. Dabei hat sich, wie wir alle wissen, die Situation der Kommunalfinanzen infolge der Wirtschafts- und Steuerpolitik der Bundesregierung durch wegfallende Steuereinnahmen und der sicher auch nicht zu unterschätzenden Probleme der Weltwirtschaft in den letzten Jahren dramatisch verschärft.

Besonders Besorgnis erregende Entwicklungen zeichnen sich auf kommunaler Ebene nach den Ergebnissen des Jahres 2003 insbesondere bei den defizitären Haushalten und der Entwicklung der Sachinvestitionen ab. Erkenntnisse über die etwaigen finanziellen Auswirkungen der Gemeindefinanzreform der Bundesregierung liegen seit Beginn des Jahres vor. Die Einigung über Reformvorhaben zwischen Bund und Ländern wurde bekanntlich erst kurz vor Ende des vergangenen Jahres erzielt. Ich muss sehr deutlich sagen, dass die Ergebnisse, die dort erreicht wurden, nicht den vollmundigen Ankündigungen entsprechen.

Spätestens mit Bekanntwerden der Ergebnisse der Gemeindefinanzreform der Bundesregierung war klar, dass dem kommunalen Finanzausgleich, dem eigentlich nie eine subsidiäre Funktion zugedacht war, eine noch größere Bedeutung zukommen wird. Umso erfreulicher ist es, dass es der Landesregierung mit Unterstützung der verschiedensten Gremien gelungen ist, in der Zeit nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Gemeindefinanzreform ein Finanzausgleichsgesetz vorzulegen.

Ich möchte mich sowohl bei den Mitarbeitern des Innenministeriums als auch bei all jenen, die uns sachkundig begleiteten, dafür bedanken, dass es gelungen ist, dies - zwar unter großem Zeitdruck, aber nach intensiver Vorbereitung - dann auch umzusetzen.

Sicherlich sind nicht alle Erwartungen erfüllt worden, gleichwohl ist dieses Gesetz eine tragfähige Grundlage für die Gemeindefinanzierung. Die Kommunalhaushalte können langfristig konsolidiert werden. Ferner werden die Voraussetzungen verbessert, den bisweilen zu verzeichnenden negativen Trend der Entwicklung bei den Sachinvestitionen umzukehren.

Neben einer längerfristigen Finanzgarantie wird mit diesem Gesetz ferner das Ziel verfolgt, sich für den mittel- bis langfristigen Zeitraum weiter notwendigen Konsolidierungserfordernissen zuzuwenden, die kommunale Selbstverwaltung und die finanzielle Eigenverantwortung zu stärken, die Anreize zur Ausschöpfung des eigenen Einnahmepotenzials weiter auszubauen und zugleich Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine solidarpaktkonforme Verwendung der Sonderbundesergänzungszuweisungen - SoBEZ genannt - erfolgen wird.

Die den Maßgaben dieses Gesetzentwurfs folgenden Mehrein

nahmen der Kommunen belaufen sich für 2005 gegenüber dem gestern verabschiedeten und jetzt gültigen Haushaltsgesetz auf etwa eine Viertelmilliarde Euro. Auf diesem deutlich verbesserten Niveau werden sich die Zuweisungen nach derzeitigen Erkenntnissen zur Einnahmeentwicklung des Landes auch in den darauf folgenden Jahren fortsetzen. Dieser Einnahmezuwachs ist umso beachtlicher, wenn man bedenkt, dass sich auch das Land in einer äußerst angespannten Haushaltslage befindet. Die Landesregierung ist sich darüber im Klaren, dass die Kommunen das Rückgrat unserer Gesellschaft darstellen und ihre Aufgaben zum Wohl der Bürger nur dann erfüllen können, wenn ihnen die erforderlichen Finanzmittel in die Hand gegeben werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Nein. Bitte nicht, Herr Präsident! - Es hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass es dem Land nur so gut gehen kann wie seinen Kommunen. Wir wissen, dass das Land hinsichtlich der Verschuldung über keinerlei Spielräume verfügt, sodass die Gelder, die wir den Kommunen über das kommunale Finanzausgleichsgesetz über das bisherige Niveau hinaus notwendigerweise zusichern, an anderer Stelle im Landeshaushalt eingespart werden müssen. Das bedeutet für die bevorstehende Haushaltsdebatte noch ein hartes Stück Arbeit. Daraus will ich kein Hehl machen.

Nun zu der Frage, auf welchem Weg wir den Kommunen die Mehreinnahmen zusichern wollen. Die Kommunen sollen künftig mit einem Anteil von 40 % an den SoBEZ nach dem Solidarpakt II beteiligt werden. Unter Berücksichtigung einer damit einhergehenden Minderung der allgemeinen Verbundquote betragen die kommunalen Mehreinnahmen hieraus etwa 100 Millionen Euro. Mit der Erhöhung des kommunalen Anteils an den SoBEZ werden zugleich wichtige Voraussetzungen für eine solidarpaktkonforme Verwendung dieser Mittel geschaffen.

Ab dem Jahr 2005 sind nach dem Solidarpakt die Mittel zum Ausgleich der Sonderlasten aus dem starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft bestimmt. Wenn wir das nicht tun, geben wir die Gelder des Solidarpakts für Zwecke aus, für die sie nicht vorgesehen sind. Im Jahr 2019, wenn die Mittel endgültig bei null sind, hätten wir unsere Schularbeiten nicht gemacht.

Diesen Maßgaben trägt der Gesetzentwurf daher in besonderer Weise Rechnung. Die investiven Zuweisungen betragen in den ersten Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes etwa 330 Millionen Euro. Dieser Betrag übersteigt die investiven Zuweisungen des laufenden Jahres um etwa 100 Millionen Euro. Damit bestehen gute Voraussetzungen, um die insbesondere in den Bereichen Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach wissenschaftlichen Feststellungen noch zu verzeichnenden Rückstände in der infrastrukturellen Entwicklung während der Laufzeit des Solidarpaktes II aufzuholen. Die deutliche Erhöhung der investiven Zuweisungen lässt zugleich eine Verbesserung der Auftragslage für die örtliche Wirtschaft erwarten. Bekanntermaßen hängt die Auftragslage der örtlichen Wirtschaft in sehr hohem Maße von Aufträgen der öffentlichen Hand ab. Daher ist auch das Vergabegesetz von großer Bedeutung.

Die investiven Zuweisungen sollen nach dem Gesetzentwurf auch den kreisangehörigen Gemeinden ausschließlich unmittelbar zugewiesen werden. Daraus folgt eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und finanziellen Eigenverantwortung. Die damit zugleich verbundenen verkürzten Wege bieten gute Voraussetzungen für eine Beschleunigung der Auftragsvergabe. Mit der Neuregelung der Investitionszuweisungen werden Einspareffekte verbunden sein, wenn das bisher praktizierte aufwendige Verfahren von Prioritätenlisten entfällt.