Protocol of the Session on April 1, 2004

Marktbedingungen einstellen - und mit den objektiven Faktoren, die Brandenburg im Investorenvergleich aufweist. In diesem Wettbewerb stehen wir, ob man ihn sich wünscht oder nicht. Mit diesem aktiven, auf die Fakten ausgerichteten Standortmarketing erhöhen wir im Wettbewerb mit anderen Regionen unsere Chancen auf Investitionen der Unternehmen, die wir im Land haben, und vielleicht derjenigen, die in unser Land kommen werden. Wir wollen über Wachstum Wohlstand und Arbeitsplätze produzieren. Das ist der Inhalt unserer Wirtschaftspolitik. - Danke.

Frau Dr. Schröder, bitte.

Ich habe noch drei Nachfragen.

Erstens: Haben Sie sich persönlich mit Ihrer Parole „Billiglohnland“ oder „niedrige Löhne in Brandenburg besonders hervorheben“ vom Ziel der Angleichung des Lohnniveaus Ost an das Lohnniveau West verabschiedet?

Zweitens: Sie wissen, dass das Land Brandenburg das so genannte Mainzer Modell durchgeführt hat. Warum ist es nach Ihrer Meinung im Land Brandenburg gescheitert?

Drittens: Sie werden mit folgenden Worten zitiert - diesmal ist es wirklich ein Zitat - und ich bitte hierzu um Erklärung:

„Lasst uns flexible Lösungen ausprobieren, etwa im Arbeitsrecht. Schließlich steckt in der Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmers mehr soziale Kraft als in jedem Umverteilungsansatz des Staates.“

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das Letzte kann ich nur bestätigen. Die Gewinnerzielungsabsicht, die ein Unternehmer verfolgt, ist der Ansatz für wirtschaftlichen Erfolg. Das macht er gemeinsam mit den Arbeitnehmern. Das ist die beste Grundlage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es unterliegt natürlich einer unternehmerischen Entscheidung. Deshalb unterstreiche ich diese Darstellung.

Erstens: Der Ansatz, mit einer Ausbildungsplatzabgabe einen Unverteilungsmechanismus zugunsten von mehr Ausbildungsplätzen zu erzeugen, ist aus meiner Sicht ein Hinweis darauf, dass genau dies eben nicht funktioniert. Wenn ein Unternehmer sieht, dass er seine Gewinnabsicht in Brandenburg verwirklichen kann, so schafft er damit Arbeitsplätze. Das ist eine riesengroße soziale Leistung.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Zweitens zu der Auslegung in Ihrer ersten Frage: Frau Schröder - wir haben ja bereits ein besonderes Verhältnis zueinander entwickelt -,

(Heiterkeit bei der SPD)

Ihre Fähigkeit, aus Pressezitaten diffamierende Fragestellun

gen zum Regierungshandeln zu entwickeln, ist vielleicht eindrucksvoll,

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Antwort!)

aber auf alle Fälle lässt sich damit keine wirtschaftspolitische Kompetenz aufbauen.

(Unruhe)

Wir sind eine Regierung, die mit den Standortfaktoren in unserem Land umgeht, um daraus Wachstum und Arbeitsplätze zu erzeugen, Frau Schröder. Das Mainzer Modell ist im Land Brandenburg gescheitert. Dies zu erläutern würde den Rahmen dieser Fragestunde überschreiten. Nehmen wir uns das für die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses vor, sofern der Vorsitzende es mit auf die Tagesordnung setzt; dort ist der geeignete Platz dafür. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2051 (Vertrag des Landes Brandenburg mit der Bahn AG). Der Abgeordnete Neumann hat Gelegenheit, sie zu formulieren.

Nach Presseberichten will die EU-Kommission den ohne Ausschreibung abgeschlossenen Vertrag des Landes Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG vom Dezember 2002 auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen. Den Meldungen zufolge hat der Vertrag ein Volumen von knapp 2 Milliarden Euro und sichert der Bahn AG das Recht, ca. 75 % des Bahnnetzes im Land Brandenburg zehn Jahre lang zu betreiben.

Ich frage die Landesregierung: Entsprechen der Vertragsabschluss und der Vertragsgegenstand den geltenden Rechtsvorschriften und den Wirtschaftlichkeitsbestimmungen des Landes?

Herr Minister Szymanski, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Neumann, es liegen Anfragen von zwei Generaldirektionen der EU-Kommission vor. Während sich die Generaldirektion Energie und Verkehr mit der Frage beschäftigt, ob es sich bei der Gewährung von Zuschüssen um Beihilfen handelt, die zu einer Überkompensation führen könnten, stellt sich für die Generaldirektion Binnenmarkt die Frage, ob die Anforderungen aus dem EU-Recht in Bezug auf die Gleichbehandlung der Unternehmen sowie die Transparenz der Vergabe eingehalten wurden.

Das Land Brandenburg hat mit Schreiben vom 24. Februar zu den konkreten Fragen der Generaldirektion Energie und Verkehr gegenüber dem BMF Stellung genommen. Der Entwurf der Antwort wurde aufgrund der bundesweiten Relevanz mit den Verkehrsressorts verschiedener Bundesländer, die ebenso

langfristige Verkehrsverträge abgeschlossen haben, abgestimmt.

Mit Schreiben vom 17.03. hat sich das MSWV zu dem bei der Generaldirektion Binnenmarkt ausgelösten Verfahren gegenüber dem für die Erarbeitung der Stellungnahme federführenden Bundeswirtschaftsministerium positioniert und in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium und den Ländern erbeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Stellungnahme die entsprechenden vergaberechtlichen Ausführungen, die ich im Folgenden nennen werde, berücksichtigt werden.

Das sind zum einen die Schriftsätze der Länder Brandenburg und Berlin im vorgenannten Vergabenachprüfungsverfahren, zum Zweiten die Stellungnahme, die wir gegenüber der Generaldirektion Energie und Verkehr abgegeben haben, und darüber hinaus der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg sowie das Urteil des OLG vom 22. Juli 2003.

Der Vertrag entspricht aus Landessicht den geltenden Vorschriften sowohl des nationalen als auch des EU-Rechts. Dieser Sachverhalt wurde durch die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 02.09.2003 bestätigt. Fundament des Vertrages ist die im Jahre 2002 durchgeführte Revision des Regionalisierungsgesetzes, in deren Ergebnis die Höhe des Zuschussbedarfs festgestellt wurde. Die Ermittlung und Bestätigung des Zuschussbedarfs erfolgt im Auftrag der Länder durch die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA. Ein Verstoß gegen die sich aus der Landeshaushaltsordnung ergebenden Bestimmungen zum sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln liegt nach meiner Kenntnis nicht vor.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Tack, bitte sehr.

Ich habe eine kleine Nachfrage. Wie bewerten Sie die Äußerung des Bundesministers Clement vom Herbst vergangenen Jahres, als er sagte, dass auch Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs der öffentlichen Vergabe und damit dem Ausschreibungsverfahren unterliegen?

Diese Äußerung bewerte ich nicht, Frau Tack, weil es ein klares Verfahren gegeben hat. Dieser Vertrag ist nationales Recht und die Kommission hat natürlich auch das Recht, dies zu überprüfen. Das tut sie jetzt und das Ergebnis ist abzuwarten. Ich sage noch einmal: Wir haben gerade auch vor dem Hintergrund des EU-Rechts im OLG-Verfahren die Rechtmäßigkeit bestätigt bekommen.

(Beifall des Abgeordneten Ziel [SPD])

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2052 (Beirat für Härtefäl- le), die Frau Abgeordnete Wolff-Molorciuc formulieren wird.

Nachdem die Koalition mehrere parlamentarische Initiativen

der PDS-Fraktion zur Einrichtung einer Härtefallkommission für Asylbewerber abgelehnt hat und auch außerparlamentarische Bemühungen erfolglos geblieben sind, hat sich die Ausländerbeauftragte des Landes entschlossen, einen Beirat für ausländerrechtliche Härtefälle einzurichten. Diese Initiative ist auf heftigen Widerstand der CDU gestoßen.

Ich frage die Landesregierung: Wie will sie den Beirat für ausländerrechtliche Härtefälle unterstützen?

Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen!)

Ich habe die Geschäftsordnung des Beirats für Härtefälle mitgebracht und möchte ganz kurz daraus zitieren, weil ich glaube, dass im Großen und Ganzen auf der einen Seite zu viel Hoffnung in diesen Beirat gelegt wurde, auf der anderen Seite aber zu viel Befürchtungen im Raume sind.

In der Geschäftsordnung heißt es:

„Der Beirat prüft auf Antrag von Personen, denen die Abschiebung droht, ob humanitäre oder soziale Aspekte auf der Grundlage des geltenden Rechts andere Maßnahmen ermöglichen, und gibt entsprechende Empfehlungen.“

Weiter unten heißt es:

„Der Beirat für Härtefälle ist ein Zusamenschluss von Vertretern interessierter gesellschaftlicher politischer Kräfte. Er basiert nicht auf einer ausländergesetzlichen Grundlage. Er stellt seine Sach- und Fachkompetenz ehrenamtlich zur Verfügung, um in Fällen besonderer menschlicher Härte nach Ermessensspielräumen oder alternativen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Berger wurde in der Vergangenheit des Öfteren von Landkreisen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen usw. zu dieser Thematik befragt. Es ist also nicht etwas Neues geschaffen worden, mit dem man sich beschäftigt, sondern es ist so, dass für die Thematik, mit der sich Frau Berger bisher allein, vielleicht von ihrem Büro begleitet, befasst hat, ein Gremium geschaffen wurde, das sie jetzt berät, wie der Name Beirat sagt.

Ich denke, dass wir nicht zu viel Hoffnung in den Beirat legen und meinen sollten, dass jetzt so viel passiere. Es ist nicht die Härtefallkommission, die ich möchte und die sich auch andere wünschten. Es ist aber auch nicht dieses ungesetzliche und gesetzlose Gremium, das manch anderer befürchtet.

Wir sollten abwarten, wie dieser Beirat arbeitet, welche Schlüsse er zieht und ob er tatsächlich in der Lage sein wird, in der einen oder anderen Sache Klarheit zu schaffen, vielleicht auch deeskalierend zu wirken. Ich denke, dass dieser Beirat auch durchaus einmal in einer Situation sein wird, dem einen

oder anderen, dessen Abschiebung bzw. Ausreiseverpflichtung schon rechtmäßig beschlossen wurde, zu erklären, dass sie gesetzmäßig ist und kein Weg daran vorbeiführt.

Schönen Dank, Herr Minister. Es sind noch Fragen angemeldet. Herr Abgeordneter Sarrach, bitte.