Vielleicht noch ein paar Worte zu unseren Änderunganträgen. Erstens: Wenn man mehr Transparenz möchte - das war ein Motiv für diese Gesetzesänderung -, dann muss die Berichtspflicht zeitnah umgesetzt werden und dann darf der Haushaltsund Finanzausschuss nicht über die Anhebung der Bemessungsgrenzen umgangen werden.
Zweitens: Wir kommen auch dem Haushaltsstrukturgesetz nach, wenn das Sondervermögen erst zum 31.12.2006 ins allgemeine Grundvermögen überführt wird. Sowohl Städte- und Gemeindebund als auch FOKUS lehnen eine Überführung zum 31.12.2004 ab.
Drittens: Die PDS lehnt auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ab, weil dort die Streichung des § 5 Abs. 1 vorgenommen wurde, mit der man sich ohne jede Not von einer Landesgesellschaft verabschiedet. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zehn Jahre nach dem Abzug der russischen Streitkräfte beschäftigen wir uns immer noch mit deren Hinterlassenschaften. Wir haben die Liegenschaften der WGT damals übernommen und einem Sondervermögen zugeführt und haben zur Verwertung und Verwaltung die Brandenburgische Bodengesellschaft als Geschäftsbesorgerin gegründet. Wir wussten schon damals, dass viele Risiken ungeklärt waren. Wir wussten auch, dass nicht alle Flächen verwertbar sind.
Es ist richtig und beweist Verantwortungsbewusstsein, wenn die Finanzministerin nach allen Erfahrungen der letzten Jahre nun den Schlussakkord einläutet und die Übernahme der Reste dieses Sondervermögens in den Landeshaushalt anstrebt. Es ist folgerichtig, die BBG kurze Zeit später aufzulösen. Sie hat ihren Zweck erfüllt und den größten Teil des Sondervermögens verwertet.
Die SPD-Fraktion hat sich mit der Arbeit der BBG immer kritisch auseinander gesetzt. Nach unserer Auffassung war nicht alles glasklar und in Ordnung. Vielleicht waren einige Probleme an bestimmte Personen gebunden. In letzter Zeit kann man einen frischen und professionellen Arbeitsstil der BBG nicht leugnen.
Das ist schön, ändert aber nichts an den Fakten. Diese Fakten begründen auch die Ablehnung der Änderunganträge der PDSFraktion, was wir bereits im Haushaltsausschuss getan haben. Diese Fakten lauten: Der Grundstückfonds ist als revolvierender Fonds angelegt, wird sich aber in Kürze nicht mehr selbst tragen können. Die Kosten werden die Einnahmen übersteigen.
Nun streiten sich die Fachleute darüber, ob dies bereits 2004 geschieht oder erst 2005 geschehen wird. Das ist für mich aber unerheblich. Die Übernahme in das Landesvermögen ist aus Gründen der Daseinsvorsorge jetzt dringend geboten. Die BBG ist natürlich an dieses Sondervermögen gebunden. Wir werden die BBG noch einige Jahre als ganz normalen Geschäftsbesorger weiterbeschäftigen. Die BBG hat kürzlich einen Vertrag mit dem MdF ausgehandelt und damit auch ihren Fortbestand gesichert. Ob die Beauftragung der BBG wirklich die wirtschaftlichste Variante darstellt, möchte ich nicht weiter kommentieren. Die Landesregierung hat uns versichert, dass dies so sei.
Die SPD-Fraktion hätte gern eine Vergleichsrechnung bzw. eine Wirtschaftlichkeitsanalyse gesehen. Dazu ist es leider nicht gekommen. Schließlich hätten wir den Fortbestand der BBG gern unmittelbar an den Bestand des Sondervermögens gekoppelt, das heißt, wir wollten die BBG schneller in die Liquidation geben und mit der Verwertung der Restflächen bereits ab dem kommenden Jahr Dritte beauftragen. Das war mit unserem Koalitionspartner aber leider nicht machbar.
Staatliche Gesellschaften sollten nach unserer Auffassung nur in Ausnahmefällen die Entwicklung und Verwertung von Flächen betreiben. Der revolvierende Fonds war ein Ausnahmefall. Danach entfällt die Geschäftsgrundlage. Die Beauftragung privater Entwickler für bestimmte Flächen wäre ab 2005 eine attraktive Lösung gewesen. Die CDU sieht dies erstaunlicherweise anders und glaubt an die größere Marktfähigkeit einer staatlichen Lösung. Wir nehmen das zur Kenntnis.
Immerhin war es uns wichtig, die BBG im Gesetzestext nicht auch noch namentlich zu erwähnen. Mit der Streichung des Namens BBG können andere Wege, wenn zunächst auch nur theoretisch, ermöglicht werden.
Insgesamt können wir dem vorliegenden Gesetzestext zustimmen. Er ist allerdings nur der kleinste gemeinsame Nenner mit unserem Koalitionspartner. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Konversion muss weitergehen. Das ist und bleibt der Standpunkt der DVUFraktion. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf heute beschlossen werden, befürchten wir, und nicht nur wir, ein abruptes Ende der Konversion. Wir befürchten die Einzäunung von noch stark munitionsbelasteten Ländereien und deren Verrottung. So hatten Sie, Frau Ziegler, sich auch gegenüber der Presse geäußert. Heute behaupten Sie, so hätten Sie es damals nicht gesagt.
Nach unserer Meinung wäre es wesentlich besser gewesen, der Empfehlung des Beirats zum Sondervermögen „Grundstücksfonds Brandenburg“ auf seiner 33. Sitzung am 22. März 2004 zu folgen, den vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Wahlperiode nicht weiterzuverfolgen.
Als möglicher Termin der Auflösung des Sondervermögens sollte frühestens der 31.12.2006 angestrebt werden - denn bis dahin wird sich das Sondervermögen voraussichtlich wirtschaftlich selbst tragen - und nicht bereits der 31.12.2004.
Nichts einzuwenden hat die DVU-Fraktion gegen den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, dass die BBG im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr als alleiniger Geschäftsbesorger genannt wird. Wir hoffen jedoch, dass diese Änderung dann wirklich kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Lande zugute kommt und nicht irgendwelchen anderen Landesgesellschaften oder privaten Großunternehmen mit Firmensitz außerhalb Brandenburgs.
Das Wichtigste ist, dass die Konversion, verbunden mit einer umfassenden Dekontaminierung und danach Privatisierung der davon betroffenen Grundstücke auch im Interesse der Kommunen unseres Landes weitergeht. Dem wird der vorliegende Gesetzentwurf jedoch gerade nicht gerecht. Deshalb lehnen wir ihn ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen ist - wie so oft bei mir - leider schon alles gesagt.
Ich möchte nur noch kurz darauf hinweisen, dass WGT und BBG zwei Dinge sind, die man auseinander halten muss. Ich hatte bei einigen Vorrednern leider den Eindruck, dass dies ein wenig durcheinander gebracht wurde.
Grundsätzlich, Frau Schellschmidt, haben Sie die Dinge, die zu benennen waren, auf den Punkt gebracht. Es ist natürlich zu verstehen, dass die Interessenvertreter auf den Plan getreten sind und ihre Bedenken angemeldet haben. Es ist auch völlig zu verstehen, dass die 14-FOKUS-Gemeinden ihre Taten gelobt haben, aber ich halte es - auch im Interesse dessen, was Sie gesagt haben, Frau Schellschmidt - schon für angebracht, dass wir das Sondervermögen in den Haushalt einstellen, um die notwendige Transparenz zu haben. Darüber, ob nun die eine oder andere Gesellschaft besser zur Vermarktung in der Lage ist, lässt sich trefflich streiten. Ich meine, wir haben einen Kompromiss gefunden, auf dessen Grundlage wir die Dinge gemeinsam anpacken können. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember 2001 ist mit dem Haushaltsstrukturgesetz die Auflösung des Sondervermögens für die Zeit nach dem 30.06.2002 gesetzlich festgelegt worden. Diese gesetzliche Regelung gibt uns zum einen die Möglichkeit zur Fortsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Konversionsauftrages im Land Brandenburg. Hier sind Ängste völlig unbegründet. Ich bitte auch, das, was in der Verfassung steht, nicht immer zu benutzen, um auf dieses Pferd zu springen, Ängste im Land zu schüren, dass sich irgendjemand per Änderung dieses Gesetzes an das Geld heranmachen und diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen will. Das ist schlichtweg falsch und unseriös.
Zum anderen werden wir alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass der bisher praktizierte kombinierte Einsatz von Mitteln des Sondervermögens und von Fördermitteln der einschlägigen Förderprogramme der Landesregierung auch künftig sichergestellt ist.
Der Hauptgedanke der Gesetzesänderung liegt aber in der Absicherung gegen die mit den Liegenschaften verbundenen Risiken. Zwar kann die Übernahme nicht zur Entlastung des Landeshaushalts führen - da die Risiken nun einmal vorhanden sind -, entscheidend ist jedoch, dass in verfassungskonformer Weise die Kontrolle und die Entscheidungsmöglichkeit des Parlaments bezüglich der Verwaltung und Verwertung der WGT-Liegenschaften auf der Grundlage transparenter Planungen gewährleistet werden.
Die im Gesetz vorgeschriebenen jährlichen Berichtspflichten bieten dem Parlament die Möglichkeit, die Realisierung des mit dem jeweiligen Haushalt verabschiedeten Plans zu prüfen. Mit § 3 des Gesetzes wird nach wie vor das wesentliche Ziel festgeschrieben, WGT-Liegenschaften zur Förderung der Entwicklung des Landes einzusetzen. Dieses Ziel wurde bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich verfolgt. Wie Sie wissen, kann man an vielen Standorten im Land begutachten, wie strukturpolitische Aufgaben mit Leben erfüllt worden sind. Innerstädtische Schandflecke konnten beseitigt und an ihrer Stelle Wohnraum geschaffen werden. Darüber hinaus wurden Gewerbeflächen auf Flugplätzen an Ansiedlungswillige ver
kauft. Versiegelte Flächen wurden renaturiert und durch Wanderwege erlebbar gemacht. Damit ist heute auf rund 58 600 ha des ehemaligen WGT-Liegenschaftsbestandes eine zivile Nutzung gewährleistet.
Trotz dieser guten Ergebnisse stellt sich aber die Frage, ob die Erlöse aus der Verwertung von WGT-Liegenschaften künftig ausreichen, um die Kosten zu decken. Ich denke dabei insbesondere an die notwendigen Rückstellungen und sonstige vermarktungsvorbereitende Tätigkeiten. Wie Sie wissen, sind die Filetstücke weg und die vorbereitenden Maßnahmen werden immer teurer.
Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass die Einnahmen unter Inanspruchnahme von Rücklagen bis zum Jahre 2005 sicherstellen, dass auch die Ausgaben gedeckt sind. Von diesem Zeitpunkt an jedoch wird die Konstruktion als revolvierender Fonds voraussichtlich nicht mehr tragfähig sein, da - wie ich bereits sagte - die so genannten Filetstücke weg sind und wir das Portfolio nur mühsam loswerden. Den größten Teil werden wir verkaufen bzw. verpachten können, aber am Ende auch einen Restbestand haben. Damit komme ich auf die BBG. Es ist völlig offen, welche Gesellschaft - oder ein privater Dritter nach der Auflösung des WGT-Sondervermögens und nach Abschluss des Stufenplans das dann im Jahre 2006 übernimmt. Dass diese Aufgabe erledigt werden muss, ist jedoch klar. Dies wird auch über das Jahr 2006 hinaus notwendig sein.
Ich will noch kurz etwas zu Herrn Domres Äußerungen sagen, dass ausgelagerte Aufgaben wieder ins MdF verlagert würden. Nennen Sie mir bitte eine Aufgabe, die wieder ins MdF verlagert würde! An der Aufgabenwahrnehmung der BBG wird nichts geändert. Den Beiratsbeschluss, der mir empfiehlt, dass ich das nicht mehr ins Parlament einbringen soll, obwohl das schon durch die 1. Lesung gegangen ist, finde ich schon merkwürdig bzw. lustig, zumal mehrere Abgeordnete - auch Herr Domres - diesem Beirat angehören.
Die BBG feiert im Frühjahr - das will ich zum Abschluss sagen - ihr zehnjähriges Bestehen. Auf der dazu stattfindenden Veranstaltung wird von den Bürgermeistern, wird von den Städten die erfolgreiche zehnjährige Konversion in unserem Lande dokumentiert. Ich bitte alle Landtagsabgeordneten, die Einladung dazu anzunehmen. Gehen Sie dorthin, schauen Sie, welche Erfolge wir mit der Konversion - da gibt es auch keine Konkurrenzkämpfe zwischen den Ministerien, sondern diese Aufgabe wird gemeinsam gelöst - erreicht haben. Reden Sie diese Erfolge nicht klein - das tut zum Glück auch niemand - und bringen Sie das nicht in Zusammenhang mit der Überführung des Sondervermögens in den Haushalt. Das dient dem Parlament.
Wenn von der DVU-Fraktion gesagt wird - auch das finde ich lustig -, dass man Angst davor habe, dass diese Mittel dann woandershin gingen, dann hat das Parlament offensichtlich Angst vor sich selbst. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, es gibt noch Klärungsbedarf. Stünden Sie für eine Frage zur Verfügung? - Bitte sehr, Herr Kliesch.
munen eingedenk ihrer Hoheit über Planung und Investitionen durchaus für die eine oder andere Liegenschaft des Sondervermögens interessieren, weil sie Entwicklungschancen sehen, sich jetzt aber nicht äußern, um in den Genuss der Fördermittel bzw. der Mittel des Sondervermögens zu gelangen? Kurzum: Ist in Ihrem Hause darüber nachgedacht worden, die restlichen Flächen den Gemeinden kostenfrei anzubieten, sodass kein Rest für lange Zeit beim Land unvermarktbar herumliegt?
Herr Kliesch, ab 2006 oder 2007 werden wir tatsächlich überlegen müssen, wie mit den Restliegenschaften umgegangen werden soll, nämlich dann, wenn über Bewirtschaftungskosten, Bewachungskosten, Umzäunung usw. nachgedacht werden muss. Wir sind froh, wenn wir diese Ausgaben dann nicht mehr tragen müssen. Mir persönlich wäre es auch lieb, wenn diese Flächen dann kostenlos an Gemeinden - sofern Entwicklungschancen bestehen - abgegeben würden. Aber das ist heute nicht entscheidungsreif; denn unser Auftrag und der Auftrag der BBG lautet: Vermarktung.
Danke sehr. - Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen zunächst über den Antrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/7311, ab. Auch hier ist frist- und formgerecht beantragt worden, namentlich abzustimmen. Deshalb bitte ich die Schriftführer, die Namenslisten vorzubereiten und mit dem Namensaufruf zu beginnen.