Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/7279 abstimmen. Er bezieht sich auf Kapitel 20 030 Titel 613 11. Es geht um eine Erhöhung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich, die Hand aufzu
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/7280 abstimmen. Er bezieht sich auf Kapitel 20 030 Titel 613 12. Dieser Titel soll erhöht werden. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Frist- und formgerecht wurde eine namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag in der Drucksache 3/7277 beantragt. Er stammt von der PDS-Fraktion und bezieht sich auf Kapitel 20 030 Titel 613 15. Es geht um eine Erhöhung sowie um die Ausbringung eines Haushaltsvermerks.
Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und Sie bitte ich um ein klares Votum.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 18 Abgeordnete, dagegen 50; fünf enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/7278. Er bezieht sich auf die Kapitel 20 020, 20 610, 20 630, 20 650 sowie 20 710. Dabei geht es jeweils um eine Reduzierung. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 3/7228. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und das Gesetz in 2. Lesung angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/7229, Neudruck. Wer dieser folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz bei einer Reihe von Stimmenthaltungen in 2. Lesung einstimmig angenommen.
Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, komme ich direkt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/7228 folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Nachtragshaushalt bei einer Reihe von Stimmenthaltungen in 3. Lesung einstimmig verabschiedet.
Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/7229, Neudruck. Wer ihr folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes bei einer Reihe von Stimmenthaltungen in 3. Lesung einstimmig verabschiedet.
2. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Domres, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Haushaltsstrukturgesetz 2002 legt im Artikel 7 fest, dass das Sondervermögen nach dem 30.06.2002 aufgelöst werden soll.
Nachdem nun die Finanzministerin am 19.12.2002 den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen, kurz das WGT-Gesetz, eingebracht hat, in mehreren Ausschusssitzungen darüber beraten wurde und in einer Anhörung Betroffene und Akteure der Konversion angehört worden sind, soll das Gesetz heute in 2. Lesung verabschiedet werden.
Ich bedauere nach wie vor, dass die Diskussion über das WGTGesetz und gerade die Ergebnisse der Anhörung nicht als Chance genutzt wurden, in einem breiten Diskurs mit Kommunen, mit der Konversionswirtschaft und mit der Politik die Leitlinien für Konversion zu überarbeiten und infolgedessen auch die Verwertungsrichtlinien anzupassen.
Es gibt nach wie vor die Bedenken, dass der Umfang der Konversion eingeschränkt und dem vergleichsweise komplizierten und durch Mittelknappheit geprägten Finanzregime des MdF unterstellt wird, dass dadurch Flexibilität verloren geht, da künftig alle Konversionsmaßnahmen „objekt- und projektscharf“ in den Haushalt eingestellt werden sollen. Außerdem stellt sich nach wie vor die Frage, warum zusätzliche Aufgaben in das MdF verlagert werden, wenn im Rahmen der Verwaltungsoptimierung Personalstellen eigentlich abgebaut, Aufgaben ausgelagert und kommunalisiert werden sollen, und warum eine bereits ausgelagerte Aufgabe wieder zurückgeholt werden soll. Die Frage der Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung, wer künftig für Konversion zuständig sein soll, das Wirtschafts- oder das Finanzministerium, ist meiner Meinung nach immer noch nicht ausreichend geklärt.
Ich begrüße ausdrücklich die schon jetzt begonnene Strategiediskussion innerhalb der Landesverwaltung und halte es deshalb für wenig sinnvoll, vor einem Abschluss jetzt diese Gesetzesänderung zu Ende zu bringen. Mit dieser Auffassung stehe ich nicht allein.
Der Beirat der Finanzministerin zur Beratung in Fragen des Sondervermögens hat auch deshalb in seiner 33. Sitzung folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Der Beirat empfiehlt der Ministerin der Finanzen, sich im Landtag Brandenburg dafür einzusetzen, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen in dieser Wahlperiode nicht mehr weiterverfolgt wird.“
Nun ist das eine Empfehlung - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Deshalb, so meine ich, sollte man sich noch einmal Zeit nehmen und prüfen, ob diese Gesetzesänderung jetzt tatsächlich noch nötig ist, ob jetzt, nachdem der Geschäftsbesorgungsvertrag überarbeitet wurde, nachdem das Jahr 2003 sehr erfolgreich abgeschlossen wurde und die Rücklagen auf 14,2 Mio Euro angestiegen sind und damit ein Deckungsgrad der Risiken von mehr als 61 % erreicht wurde, dieses Gesetzesvorhaben tatsächlich noch verfolgt werden sollte oder ob es nicht sinnvoll wäre, Ergebnisse der Strategiediskussion abzuwarten und weitere Konzepte zur Haushalts- und Verwaltungsoptimierung zu erarbeiten und dann über das Ende einer Landesgesellschaft zu entscheiden.
Ähnlich sehen es auch die im FOKUS zusammenarbeitenden Kommunen, die sich erst am Montag noch einmal an die Frak
Der Stufenplan für die BBG ist das eine, die Konzepte für die Zeit danach sind das andere. Vor allem besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass dem Land Kompetenzen verloren gehen, weil Unternehmen und Fachleute das Land verlassen werden. In der Sitzung des Beirates und in der des Finanzausschusses habe ich die Bedenken angemeldet und keine für mich ausreichenden Antworten bekommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an den Brief des Städte- und Gemeindebundes erinnern, der ebenfalls an die Fraktionen appelliert, das Gesetzgebungsverfahren in dieser Wahlperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Der kommunale Spitzenverband fordert eine erneute Bestandsaufnahme nach der Wahl und er fordert dazu auf, den Kommunen aufzuzeigen, wie Konversion in Zukunft weitergeführt wird. Das spricht für große Unsicherheiten und diese können Unternehmen und somit Arbeitsplätze gefährden.
Die PDS-Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag von einer Landesgesellschaft verabschieden wollen. Nichts anderes ist es, wenn man den entsprechenden Absatz aus dem Gesetz streicht.
Vielleicht noch ein paar Worte zu unseren Änderunganträgen. Erstens: Wenn man mehr Transparenz möchte - das war ein Motiv für diese Gesetzesänderung -, dann muss die Berichtspflicht zeitnah umgesetzt werden und dann darf der Haushaltsund Finanzausschuss nicht über die Anhebung der Bemessungsgrenzen umgangen werden.