Heidrun Schellschmidt

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zehn Jahre nach dem Abzug der russischen Streitkräfte beschäftigen wir uns immer noch mit deren Hinterlassenschaften. Wir haben die Liegenschaften der WGT damals übernommen und einem Sondervermögen zugeführt und haben zur Verwertung und Verwaltung die Brandenburgische Bodengesellschaft als Geschäftsbesorgerin gegründet. Wir wussten schon damals, dass viele Risiken ungeklärt waren. Wir wussten auch, dass nicht alle Flächen verwertbar sind.
Es ist richtig und beweist Verantwortungsbewusstsein, wenn die Finanzministerin nach allen Erfahrungen der letzten Jahre nun den Schlussakkord einläutet und die Übernahme der Reste dieses Sondervermögens in den Landeshaushalt anstrebt. Es ist folgerichtig, die BBG kurze Zeit später aufzulösen. Sie hat ihren Zweck erfüllt und den größten Teil des Sondervermögens verwertet.
Was jetzt kommt, ist viel Spekulation und am Ende ein Bodensatz nicht verwertbarer Grundstücke.
Die SPD-Fraktion hat sich mit der Arbeit der BBG immer kritisch auseinander gesetzt. Nach unserer Auffassung war nicht alles glasklar und in Ordnung. Vielleicht waren einige Probleme an bestimmte Personen gebunden. In letzter Zeit kann man einen frischen und professionellen Arbeitsstil der BBG nicht leugnen.
Das ist schön, ändert aber nichts an den Fakten. Diese Fakten begründen auch die Ablehnung der Änderunganträge der PDSFraktion, was wir bereits im Haushaltsausschuss getan haben. Diese Fakten lauten: Der Grundstückfonds ist als revolvierender Fonds angelegt, wird sich aber in Kürze nicht mehr selbst tragen können. Die Kosten werden die Einnahmen übersteigen.
Nun streiten sich die Fachleute darüber, ob dies bereits 2004 geschieht oder erst 2005 geschehen wird. Das ist für mich aber unerheblich. Die Übernahme in das Landesvermögen ist aus Gründen der Daseinsvorsorge jetzt dringend geboten. Die BBG ist natürlich an dieses Sondervermögen gebunden. Wir werden die BBG noch einige Jahre als ganz normalen Geschäftsbesorger weiterbeschäftigen. Die BBG hat kürzlich einen Vertrag mit dem MdF ausgehandelt und damit auch ihren Fortbestand gesichert. Ob die Beauftragung der BBG wirklich die wirtschaftlichste Variante darstellt, möchte ich nicht weiter kommentieren. Die Landesregierung hat uns versichert, dass dies so sei.
Die SPD-Fraktion hätte gern eine Vergleichsrechnung bzw. eine Wirtschaftlichkeitsanalyse gesehen. Dazu ist es leider nicht gekommen. Schließlich hätten wir den Fortbestand der BBG gern unmittelbar an den Bestand des Sondervermögens gekoppelt, das heißt, wir wollten die BBG schneller in die Liquidation geben und mit der Verwertung der Restflächen bereits ab dem kommenden Jahr Dritte beauftragen. Das war mit unserem Koalitionspartner aber leider nicht machbar.
Staatliche Gesellschaften sollten nach unserer Auffassung nur in Ausnahmefällen die Entwicklung und Verwertung von Flächen betreiben. Der revolvierende Fonds war ein Ausnahmefall. Danach entfällt die Geschäftsgrundlage. Die Beauftragung privater Entwickler für bestimmte Flächen wäre ab 2005 eine attraktive Lösung gewesen. Die CDU sieht dies erstaunlicherweise anders und glaubt an die größere Marktfähigkeit einer staatlichen Lösung. Wir nehmen das zur Kenntnis.
Immerhin war es uns wichtig, die BBG im Gesetzestext nicht auch noch namentlich zu erwähnen. Mit der Streichung des Namens BBG können andere Wege, wenn zunächst auch nur theoretisch, ermöglicht werden.
Insgesamt können wir dem vorliegenden Gesetzestext zustimmen. Er ist allerdings nur der kleinste gemeinsame Nenner mit unserem Koalitionspartner. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute die besondere Ehre, gleich zu drei Einzelplänen zu sprechen. Vom Haushaltsvolumen her betrachtet steckt in diesen drei Plänen die größte Summe des Haushalts 2004. Einzelplan 20 beinhaltet mit den Steuereinnahmen, dem kommunalen Finanzausgleich und der Schuldenverwaltung die wichtigsten Kapitel.
Zum Einzelplan 12: Der Haushalt des MdF ist ein klassischer Verwaltungshaushalt - keine Förderpolitik, keine Strukturpolitik. Die Personalausgaben innerhalb des Einzelplans belaufen sich auf 87,4 %. Dieser Haushalt ist ein typisches Anschauungsobjekt dafür, welche Potenziale zur Effizienzsteigerung und zur Nutzung von Synergieeffekten vorhanden sind. Diese Verwaltung handelt danach. Mit der Zusammenführung der Finanzämter und der Zusammenlegung der Liegenschafts- und Bauverwaltung werden wegweisende Vorhaben umgesetzt. Das ist beispielgebend für andere Ministerien.
Bis 2007 hat allein die Liegenschafts- und Bauverwaltung die Reduzierung von ca. 120 Planstellen geplant. Das sind ungefähr 15 % der zurzeit in dieser Verwaltung Beschäftigten. Gleichzeitig stemmt dieses Haus das Projekt zur Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung mit geringstem Personalaufwand.
Ich gehe gern noch einmal auf die Polemik von Herrn Vietze ein, der gestern die Zahlung von Leistungszulagen in diesem Ressort besonders ironisch dargestellt hat. In der Tat wird in diesem Ministerium ganz besondere Arbeit geleistet. Die SPDLandtagsfraktion weiß die Arbeit dieses Ressorts zu würdigen, die nur mit hoch motivierten Mitarbeitern zu diesem Ergebnis führen kann.
Die Angaben im Einzelplan 15 stehen wie immer unter besonderer Beobachtung. Dieser Einzelplan wird gern als „Steinbruch“ verwendet, wenn es um die Suche nach Deckungsquellen für Wohltaten aller Art geht. Der Hochbau ist aber keine Luxusmaßnahme für vergoldete Amtsstuben, sondern umfasst notwendige Investitionen, damit Behörden zusammengelegt, marode Bausubstanz saniert und damit am Ende Betriebskosten gespart werden können. Dennoch wurde dieser Einzelplan mit einer globalen Minderausgabe von 6,6 Millionen Euro be
legt. Die Mitarbeiter der Bauverwaltung werden auch dafür eine kreative Lösung finden. Dessen bin ich sicher.
Nicht zufrieden waren wir allerdings mit der Lösung für eine Vollküche in Wünsdorf. Im Zeichen allgemeiner Sparmaßnahmen glaubt meine Fraktion, auf diese Küche verzichten und weiterhin die Anlieferung des Mittagessens durch ein Cateringunternehmen in Kauf nehmen zu können. Dadurch würden wir 900 000 Euro sparen.
Bei der aktuellen Haushaltslage sind optimale Lösungen leider selten geworden. Wäre es anders, würden wir kaum in diesem Landtagsgebäude sitzen.
Der Einzelplan 20 ist, wie schon erwähnt, ein Sonderfall. In diesem Einzelplan wird die allgemeine Finanzverwaltung vorgenommen. Das sind jene Kapitel, die nicht sinnvoll auf andere Ressorts aufgeteilt werden können. Dazu gehört auch die Schuldenverwaltung.
Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut eine Grundsatzdebatte über unsere Verschuldungssituation führen - dies wurde bisher in allen Debattenbeiträgen hinreichend getan -, sondern nur nüchtern bemerken, dass unsere Kreditaufnahme nach dem vorliegenden Plan um 9 % gegenüber dem Vorjahr sinkt. Das ist in Anbetracht der Steuereinnahmen eine echte Leistung.
Ich möchte noch ein Wort zu den Versorgungsbezügen sagen. Noch ist Brandenburg in einer eher glücklichen Lage. Wir geben für die Versorgung von Beamten inklusive Versorgungsrücklagen nur „35“ Millionen Euro aus, wissen aber, dass sich das schon bald ändern wird. Steigende Versorgungslasten stellen eine weitere Belastung künftiger Haushalte dar. Damit wollen wir Schluss machen. Der finanzpolitische Sprecher unserer Fraktion, Herr Bischoff, hat dazu gestern die passenden Worte gesagt und im Namen der gesamten Fraktion das Ende der Verbeamtungen gefordert.
Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass dieser Haushalt auch die Senkung der Personalausgaben im Rahmen des Solidarpakts enthält. Ich appelliere noch einmal an Gewerkschaften und Arbeitnehmer der Landesverwaltung, das ausgehandelte Ergebnis anzunehmen. Wir wollen nicht in die Lage gebracht werden, dass die Regierung betriebsbedingte Kündigungen in diesem Land aussprechen muss.
Meine Damen und Herren! Die Einzelpläne 12, 15 und 20 sind keine Prosa. Sie sind nicht schön. Ich lese sie auch nicht abends vor dem Schlafengehen. Sie enthalten ein Zahlenwerk, das den augenblicklichen, ernsten Zustand widerspiegelt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht übermittelt den Stand der Verwertung und Verwaltung des Sondervermögens Grundstücksfonds Branden
burg bis zum Jahresende 2002. Von den ca. 100 000 ha WGTLiegenschaften wurde etwa die Hälfte verwertet. Davon wurden 17 500 ha unentgeltlich an das MLUR übertragen; 5 000 ha wurden an Eigentümer, Kommunen und Alteigentümer rückübertragen. Ein Viertel - das sind ca. 26 600 ha - wurden durch die BBG verkauft. 44 500 ha sind noch zu verwalten und zu verwerten und 5 600 ha werden noch vom Bund übertragen. Die BBG prognostiziert, davon bis 2006 noch einmal die Hälfte zu verwerten, was beim jetzigen Grundstücksmarkt allerdings schwierig ist. Ein Restanteil von ca. 25 000 ha - das entspricht etwa einem Viertel der Gesamtfläche; vorwiegend Forst und forstfreie Flächen - wird in absehbarer Zeit nicht verwertbar sein. Hier ist es dringend erforderlich, ein Konzept für die weitere Verwertung und Verwaltung zu erarbeiten.
Die BBG verfügt mit Jahresabschluss 2002 über eine Risikorücklage über eingegangene Verpflichtungen für Altlastensanierung und Abfallberäumung in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das Risiko, das sich aus den bereits abgeschlossenen Verträgen ergibt, beträgt im günstigen Fall 25,1 Millionen Euro, im ungünstigen Fall ca. 50 Millionen Euro. Das bedeutet, dass der revolvierende Fonds aufgebraucht ist und die Deckung der möglichen Risiken nicht mehr gegeben ist. Die Entwicklung und Sanierung der Flächen ist faktisch nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde halte ich die Prognose, bis 2006 noch ein Viertel der Liegenschaften zu verwerten, für sehr optimistisch, da eine Kosteneinschätzung ohnehin nur sehr schwer möglich ist.
Der Abschluss der Übernahme des Bodenreformvermögens in die Verwaltung und Verwertung durch die BBG ist bis Ende 2004 geplant. Die manuelle Eingabe der Grundstücksdaten bei der BBG und deren geringe Personalausstattung verursachten einen enormen Übernahmestau, der bei gleich zu Beginn erfolgter Abgleichung der Software mit der der Liegenschaftsämter hätte vermindert werden können. Mittlerweile, nämlich in diesem Jahr, ist die Abgleichung erfolgt.
Kauf- und Pachtverträge konnten nur zögerlich bearbeitet werden. Für den Abschluss der Pachtverträge hat die BBG ohnehin Dienstleister in Anspruch genommen. Bei konsequenter Bearbeitung könnten die Erlöse aus dem Bodenreformvermögen wesentlich erhöht werden.
Die Arbeitsweise der BBG als Geschäftsbesorgerin muss ebenfalls kritisch betrachtet werden. Leider trifft der Bericht keine Aussage über die Effektivität der Arbeitsweise. Es ist zu begrüßen, dass mit der Novellierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ab 2004 auch eine Senkung der Kosten und eine Risikoabsicherung erreicht werden soll. Da die Verwertung der WGTLiegenschaften das Kerngeschäft der BBG bleibt, aber immer mehr Liegenschaften veräußert werden, ist das Weiterbestehen der landeseigenen Gesellschaft BBG zunehmend infrage gestellt.
Auch im Hinblick auf die Risikobeschreibung für das Jahr 2006 in Höhe von ca. 15 Millionen Euro empfehlen wir, die BBG schnellstmöglich zu liquidieren, auch um eine Steuerung der Risiken zu gewährleisten und Schaden vom Land abzuwenden. Hierfür wäre der Zeitpunkt der Übernahme der WGT-Liegenschaften in den Haushalt des Landes im Jahr 2005 günstig. - Vielen Dank.