Protocol of the Session on March 4, 2004

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte in diesem Landtag lebt immer davon, dass versucht wird, hier etwas Neues zu verkünden. Das sollte man in den Sätzen, die man gebraucht, dann auch tun. Ich habe immer versucht, mich diesem Anspruch zu stellen. Auch beim gestrigen Antrag der DVU bin ich von dem, jedenfalls von Sätzen, die ich bisher gebraucht habe, abgewichen. Angesichts des heutigen Antrags, den Sie wieder stellen, fällt es mir allerdings schwer, hier etwas Neues zu erfinden und damit die Debatte zu beleben, wie es ursprünglich meine Absicht war.

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Antrag wird, auch wenn Sie ihn drei-, viermal oder öfter wiederholen, nicht besser. Verschonen Sie uns bitte mit solchen Anträgen! Es ist eben wirklich schwierig - da ist dann auch ein bisschen meine Eitelkeit gefordert -, wenn man hier etwas Neues verkünden möchte, aber immer zu ollen Kamellen reden muss. Das macht keinen Spaß. Damit beende ich meine kurzen Ausführungen und sage: Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion, für die Frau Osten sprechen wird.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich bin ich für Beharrlichkeit, und dafür steht die PDS-Fraktion auch in diesem Parlament.

(Klein [SPD]: Das ist aber Penetranz!)

Trotzdem muss ich sagen: Werte Mitglieder der DVU-Fraktion, verschonen Sie uns mit diesem Quatsch! Sie müssen es uns nicht noch einmal erklären. Sie haben es schon drei- oder viermal gemacht. Es geht hier nicht um ein Steuerkonzept, sondern es geht um die Änderung eines einzigen Gesetzes, und das ist noch kein Konzept.

Außerdem widersprechen Sie sich permanent. Sie reden hier von Transparenz und Vereinfachung, stellen Herrn Merz womöglich noch als Experten dar, widersprechen ihm aber im Prinzip

(von Arnim [CDU]: Na, na!)

und dann reden Sie von größerer Steuergerechtigkeit. Dieser Antrag hat damit überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie meinen, wir verstünden das nicht, dann sollten erst einmal Sie sich mit der Materie beschäftigen. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Damit erhält Frau Hesselbarth ein zweites Mal das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bürger und Unternehmen müssen steuerlich entlastet werden. Das ist inzwischen politisches Allgemeingut, wenn es auch in diesem Hause nicht so zu sein scheint. Aber es ist so. Doch der Genosse der Bosse in Gestalt von Gerhard Schröder hat im Rahmen der Steuergesetzgebung seiner Regierung den Schwerpunkt ganz im Zeichen der Globalisierung zu sehr auf international operierende Konzerne und Kapitalgesellschaften gesetzt. Er hat dabei offensichtlich vergessen, dass das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft nach wie vor der Mittelstand ist, der in Brandenburg laut Statistik nicht weniger als 97 % aller Betriebe stellt.

Dabei ist eine Erhöhung der Liquidität der kleinen und mittelständischen Betriebe unseres Landes ebenso wie der Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger das Gebot der Stunde, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Dazu bietet sich das von unserer Fraktion vorgeschlagene Staffelmodell beim Steuertarif geradezu an. Nach unserer Meinung ist ein Staffeltarif wie in § 11 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz wesentlich einfacher und darüber hinaus gerechter.

Eine Zusammenveranlagung von Ehegatten soll zur Umsetzung des Schutzgebotes für Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes gemäß dem Halbtarifverfahren erfolgen. Jeder Ehegatte erhält dabei einen Freibetrag von 10 000 Euro. Daneben sollen pro Kind ein zusätzlicher Freibetrag von 4 800 Euro gewährt werden - im Gegensatz zu 1 824 Euro nach geltendem Recht - sowie ein Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag von 1 500 Euro gegenüber derzeit 1 080 Euro, falls kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Schließlich soll eine deutliche Spreizung der Einkommensdifferenz zwischen Geltung des Eingangssteuersatzes und den zu versteuernden Einkommen erfolgen, ab dem der maximale bzw. Grenzsteuersatz von 36 % anzuwenden ist.

Ein Beispiel, damit auch Sie, Herr Klein, und Sie, Frau Osten, es verstehen: Weist ein Steuerpflichtiger ein zu versteuerndes Einkommen von 72 356 Euro auf, so zahlt er als Verheirateter derzeit laut Splittingtabelle 17 304 Euro Einkommensteuer. Der Durchschnittssteuersatz beträgt 23,92 %. Bei Einführung des von uns vorgeschlagenen Tarifmodells zahlt der gleiche Steuerpflichtige gerade noch 14 965 Euro bei einem Durchschnittssteuersatz von 20,68 %. Sie können das gern auf Ihrem Taschenrechner nachrechnen, Herr Klein.

Dass die von uns vorgeschlagene deutliche steuerliche Entlastung durch Kürzung von Subventionstatbeständen kompensiert werden muss, um eine entsprechende Deckung zu erreichen, versteht sich von selbst. Daher planen wir, insbesondere

den Katalog der steuerfreien Einnahmen nach § 3 des Einkommensteuergesetzes mit derzeit nicht weniger als 69 Ziffern steuerpolitisch zu entrümpeln, insbesondere hinsichtlich von Tatbeständen, die sich auf Gesetze beziehen, die sich längst erledigt haben oder bei denen anzunehmen ist, dass ohnehin keine Anträge mehr gestellt werden. Für Altfälle bzw. auch noch für eventuell bis zum 31.12.2004 gestellte Anträge soll selbstverständlich weiterhin die Steuerfreiheit der Leistung gelten.

§ 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz hat sich durch die von uns geplante Anhebung des Kinderfreibetrages erledigt, ebenso wie § 3 Nr. 49 aufzuheben ist, wenn gleichzeitig das so genannte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 entfallen soll.

Andere Leistungen wie Dotationen aus Mitteln des Bundespräsidenten, Ehrensold für Künstler oder die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach unserer Ansicht als Subventionen für einzelne Personen oder Gruppen in Zukunft ebenso wenig bezahlbar wie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geschenken oder Bewirtungskosten als Betriebsausgaben.

Schließlich soll nach unserer Ansicht auch ein Großteil der bisher als Sonderausgaben abziehbaren Tatbestände nach § 10 Abs. 1 Einkommensteuergesetz entfallen. Die Abzugsfähigkeit von Parteispenden nach § 10 b soll im Sinne der Steuergerechtigkeit ebenso gestrichen werden wie die Möglichkeit der steuerfreien Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die es bei der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften bekanntlich auch nicht gibt.

Schließlich sollten Gewinne aus Spekulationsgeschäften nach § 23 des Einkommensteuergesetzes, die den Freibetrag übersteigen, voll steuerpflichtig sein.

Die von uns vorgeschlagenen Änderungen werden durch eine echte Entlastung der Haushalte sowie der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland und insbesondere in Brandenburg die Kaufkraft erhöhen, die Liquidität der Betriebe verbessern und damit die Wirtschaft ankurbeln. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages Drucksache 3/7087 - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er auch in der Sache mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Bundesratsinitiative zur Einführung einer Öffnungsklausel für die Arbeitnehmer-Freizügigkeit

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/7093

Außerdem liegt dazu der Entschließungsantrag der Fraktion der DVU, Drucksache 3/7104, vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Bitte, Herr Abgeordneter Thiel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das so genannte flexible Modell der EU-Kommission aus dem Jahre 2001 hat zur Folge, dass Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Arbeitskräfte sieben Jahre lang nicht gewährt, während andere EU-Mitgliedstaaten diese nur für höchstens zwei Jahre ausschließen. Hinzu kommt, dass bereits mit der Agenda 2000 deutlich wurde, dass die EU völlig unzureichende Mittel bereitstellt, um einen umwelt- und sozialverträglichen Strukturwandel in den osteuropäischen Beitrittsländern zu befördern. Die einfache Übernahme des geltenden Gemeinschaftsrechts in die Agrar-, Wirtschafts-, Haushalts- und Wettbewerbspolitik hat deshalb in den Beitrittsländern einen Strukturwandel forciert, der mit massiven Arbeitsplatzverlusten in der Landwirtschaft, im Bereich Kohle, Stahl oder auch bei den Werften verbunden ist. Mit den negativen Folgen dieses Anpassungsprozesses sollen die Osteuropäer jedoch allein fertig werden.

Wir haben in der Vergangenheit in Kenntnis dieser Problematik auch über unsere EU-Abgeordneten rechtzeitig für den notwendigen Kurswechsel in der Erweiterungsstrategie plädiert. Danach sollte die EU ihren Haushalt mit dem Ziel erhöhen, solche Aufbaumaßnahmen auch in den östlichen Beitrittsstaaten zu ermöglichen, die insbesondere zum Neuaufbau von Arbeitsplätzen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung führen, um dort qualifizierte und vor allem junge Arbeitskräfte zu halten. Des Weiteren sollte die Umsetzung der sozialpolitischen Rahmenvereinbarungen in stärkerem Maße als bisher in den Mittelpunkt gerückt werden. Nur so lässt sich verhindern, dass die Osterweiterung zu einem umfassenden Sozialdumping führt, welches dann auch für die alten Mitgliedstaaten fatale Konsequenzen hätte und den noch vorhandenen Ängsten und Befürchtungen praktisch neue Nahrung gäbe.

Der derzeit geführte würdelose Streit um den künftigen EUHaushalt - dieser Streit war bereits gestern Gegenstand der Diskussion hier -, in dem Deutschland eine höchst unrühmliche Rolle spielt, kann nur Kopfschütteln erzeugen, wenn man dabei die eigentlich Zielstellung europäischer Integration vor Augen hat.

Die strukturschwachen ostdeutschen Bundesländer sind zweifelsohne wegen ausgebliebener wirtschaftlicher Erfolge bisheriger sowohl schwarz-gelber als auch rosa-grüner Vereinigungspolitik von der EU-Osterweiterung in besonderem Maße betroffen. Bestehende Ängste muss man deshalb sehr ernst nehmen, ohne sie politisch zu missbrauchen, wie es zum Beispiel mit dem vorliegenden Entschließungsantrag der DVU

Fraktion, dessen Zielrichtung offensichtlich ist, praktiziert wird. Bestehende Ängste muss man also ernst nehmen und man kann auch etwas dagegen tun.

Handlungsbedarf für Politik bestand schon seit langem. Der Druck auf die Grenzregionen wird sich speziell in den ostdeutschen Ländern in Form hoher Massenarbeitslosigkeit weiter verstärken, da sehr differenzierte Lebenshaltungskosten, ein starkes Lohngefälle sowie unterschiedliche soziale Standards und Abgaben in den beiderseitigen Grenzregionen bestehen. Längst nötig waren zum Beispiel integrative operationelle Programme der Struktur- und Regionalförderung in den betroffenen Gebieten. Für die kleinen und mittleren Unternehmen bedurfte es längst spezieller betrieblicher Anpassungshilfen unter anderem durch die Lockerung beihilferechtlicher Regelungen. Auf der Ebene der Mitgliedsstaaten hätte die Bundesregierung des Weiteren längst Sonderabschreibungen bei Investitionen einführen oder bundesweit die Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Dienstleistungen absenken müssen, damit kleine und mittlere Betriebe in den Grenzregionen mit billigeren Konkurrenten besser mithalten können.

Nach wie vor gibt es im Übrigen eine hohe Verantwortung der Bundes-, aber auch der Landesregierung, zum Beispiel den interkulturellen Austausch viel stärker zu fördern als bisher.

Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist eine der wichtigsten Grundfreiheiten, denen sich die EU seit Jahrzehnten verpflichtet hat. Auch auf dem Gipfeltreffen in Nizza im Jahre 2001 haben die EU-Staats- und -Regierungschefs mit der feierlichen Proklamation der Grundrechtecharta der Europäischen Union auch das in Artikel 15 Abs. 2 der Charta fixierte individuelle Freiheitsrecht jeder Unionsbürgerin und jedes Unionsbürgers anerkannt, „in jedem Mitgliedsstaat Arbeit zu suchen, zu arbeiten, sich niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen“. Bemerkenswert ist, dass der deutsche Erweiterungskommissar Verheugen damals für Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit plädierte, obwohl seiner Meinung nach „ernsthafte Störungen des Arbeitsmarkts durch Zuwanderung nach einer Erweiterung der EU eher unwahrscheinlich sind“.

Letzteres war auch das Fazit der meisten bisherigen Studien zur Zuwanderung im Rahmen der Osterweiterung. Auch die neueste Studie aus Brüssel, die in der vorigen Woche veröffentlicht worden ist, ist mit begründeten Ergebnissen Befürchtungen entgegengetreten, dass nach der EU-Erweiterung ein Massenansturm von Arbeitsuchenden aus den neuen Mitgliedsstaaten drohe. Demnach kann Deutschland mit einer Zuwanderung von jährlich rund 220 000 Personen aus den zehn osteuropäischen Beitrittsstaaten rechnen, die jedoch im Verlaufe von 15 Jahren schrittweise deutlich abnehmen wird, zum Beispiel im Jahre 2005 auf 162 000 oder im Jahre 2010 auf ganze 95 000. Nur 35 % der Zuwanderer, so die Experten, werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein. Alle ernst zu nehmenden Fachleute meinen zudem unisono völlig zu Recht, dass mit jahrelangen Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit kein einziges soziales oder ökonomisches Problem gelöst, sondern im Grunde genommen nur vertagt wird.

Eine ganz aktuelle Studie der UNO kommt gar zu der Schlussfolgerung, dass die EU aufgrund negativer demographischer Entwicklungen zwischen 2005 und 2010 eine jährliche Nettomigration von mindestens 550 000 Arbeitskräften benötigt.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Nettozuwanderung nach Deutschland von jährlich gar 800 000 Personen in dem Zeitraum vom 2020 bis 2040 errechnet, um die Einwohnerzahl in der Bundesrepublik in etwa konstant zu halten. Mit anderen Worten: Das Zuwanderungspotenzial der bevorstehenden Osterweiterung hält sich durchaus in diesem Rahmen. Für die EU insgesamt und für Deutschland speziell gibt es somit keine triftige Begründung dafür, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen Beitrittsstaaten mit generellen Übergangsfristen zu beschränken.

Veränderungen auf den Arbeitsmärkten in den Grenzregionen durch eine mögliche Zunahme der Zahl der Grenzpendler in einem Einzugsbereich von 150 km - diesen Bereich nehmen Experten an - bilden den einzigen realen Problembereich bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Hier sind also differenzierte regionale Lösungen gefragt. So können die Bundesländer mit ihren jeweiligen Kooperationspartnern auf der osteuropäischen Seite zum Beispiel im Rahmen einer längst fälligen gemeinsamen Arbeitsstrategie Sicherungsklauseln mit arbeitsmarktpolitischen Schwellenwerten für bestimmte davon betroffene Branchen vereinbaren. Bis zum Erreichen der entsprechenden Schwellenwerte würden Arbeitserlaubnisse automatisch erteilt. Wenn eine Überschreitung in Sicht wäre, müssten die jeweiligen Kooperationspartner in Verhandlungen über die Frage eintreten, wie sie durch gemeinsame Anstrengungen und gegebenenfalls Restriktionen arbeitsmarktpolitische Verwerfungen verhindern können.

Die Sicherungsklauseln sollten von den Ländern zusammen mit ihren Partnern in eigener Regie gehandhabt werden können. Für eine solche differenzierte regionale Lösung wäre eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren nach dem Beitritt möglich.

Übrigens kennt die osteuropäische Gemeinschaft seit 1968 dieses Instrumentarium von Sicherungsklauseln. In der Praxis brauchten diese Klauseln nie angewendet zu werden.

Leider wurden diese und andere Vorschläge unsererseits von den politisch Verantwortlichen bisher in den Wind geschlagen. Mit unserem heutigen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur sofortigen Einführung einer Öffnungsklausel für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit einzubringen. Wenn die Bürgermeister der Brandenburger Grenzstädte Schwedt, Frankfurt (Oder) und Guben kürzlich mit wichtigen Gründen forderten, über alle Parteigrenzen hinweg mit dem drängenden Thema offensiv umzugehen und zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Polens am 1. Mai dieses Jahres den Arbeitsmarkt für entsprechende polnische Arbeitskräfte branchenbezogen und natürlich unter Ausschluss von Lohndumping zu öffnen, so ist dies für landespolitisches Handeln Ermutigung wie Auftrag zugleich.

Es reicht nicht aus, Herr Minister Junghanns, sich in der Öffentlichkeit zu dieser Problematik positiv zu äußern, aber keinerlei Aktivität zum Beispiel im Kabinett zu entfalten. Der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf hat bereits am 29. Januar dieses Jahres im Auftrag des Berliner Senats in den zuständigen Bundesratsausschüssen eine Erklärung zu Protokoll gegeben, nach der das Land Berlin im Gesetz zu den Übergangsfristen eine Öffnungsklausel für die grenznahen Regionen für erwägenswert hält. Wir fordern deshalb unsere Landes