Untersetzen Sie diese über 300 Millionen realistisch danach, wo sie konkret mit Adresse und Hausnummer weggenommen werden und wie gewährleistet wird, dass sie dann an der richtigen Stelle ankommen. Sonst werden Sie die Menschen wieder mit nicht gehaltenen Versprechen enttäuschen. Erst dann, wenn Sie dies untersetzen können, werden wir bereit sein, über mehr als 100 Millionen Euro zu reden, auf die sich ja wohl gestern, wenn ich es richtig verstanden habe, das Kabinett geeinigt hat. Ich gratuliere der Landesregierung dazu. Wir werden unseren
restlichen Teil leisten, was die Verteilung innerhalb des FAG betrifft. Wir sind auf einem guten Weg.
Ich danke dem Abgeordneten Schippel und erteile das Wort der Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.
„Ungenügend“, Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit diesem Prädikat muss man als völlig objektiver Beobachter den vorliegenden Nachtragshaushalt sowie die damit verbundene Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2004 versehen. „Pleitegeier über Schöneiche“, „Stadt Strausberg will wegen der Haushaltsmisere 25 Mitarbeiter entlassen“, „Kein Pfennig zusätzlich für Potsdam“ - so oder ähnlich lauten die Schlagzeilen in den letzten Wochen bezüglich der finanziellen Situation der Kommunen.
Die brandenburgischen Kommunen plagen auch nach Darstellung des Städte- und Gemeindebundes dramatische Finanzprobleme. Dass die Stadt Niemegk Probleme hat, ihre eigenen Angestellten zu bezahlen, ist hier sicherlich nur die Spitze des Eisberges. Etwa zwei Drittel der Gemeinden im Land arbeiten mit notdürftig finanzierten Etats. Ich zitiere den Geschäftsführer des brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes:
„Die galoppierende Finanzschwindsucht betrifft die meisten Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise. Schwedt zum Beispiel kann die meisten Verpflichtungen nur noch aus Kassenkrediten in Höhe von 18 Millionen Euro finanzieren.“
Es geht also nicht nur um Einzelfälle, meine Damen und Herren. Es geht hier um den Fall Brandenburg. Wir wissen auch, dass zur geplanten Gemeindefinanzreform auf Bundesebene die Versprechungen von Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung 2003 nicht im Geringsten eingetreten sind.
Die Brandenburger Kommunen werden durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach dem Hartz-IVKonzept nicht etwa finanziell entlastet. Nein, im Gegenteil, für Brandenburg wird eine millionenschwere Bürde erwartet. Inzwischen drängt endlich auch die CDU-Fraktion auf eine schnelle Verabschiedung des laut Koalitionsvertrag versprochenen Finanzausgleichsgesetzes. Selbst der Ministerpräsident erklärte, dass alle Kräfte mobilisiert werden müssten, damit das Gesetz vor den Landtagswahlen im September in Kraft treten könne. Ich meine, es wird auch höchste Zeit. Aber bei dem Radau, der in der Koalition veranstaltet wird, sehe ich keine Chance, dass es zu dieser Verabschiedung noch kommen wird.
Der von Ihnen, Herr Minister Schönbohm, vorgelegte Gesetzentwurf droht unter die Räder zu kommen. Die Verhinderer sind am Werke, mit ihnen die Bewahrer und Bedenkenträger. Fast viereinhalb Jahre regiert nun diese rot-schwarze Koalition. Am Anfang stand ein Gesetz zur Reform der Kommunalfinan
zierung ganz oben auf der Agenda. Doch das Innenministerium verschob die Vorlage immer wieder. Jetzt, da es den Entwurf gibt, wird in der SPD mit Blick auf die Landtagswahl gleichermaßen fachlich argumentiert wie politisch kalkuliert. Schließlich will die SPD ja nicht, dass das Finanzausgleichsgesetz etwa der CDU zum Wahlsieg verhilft.
Dabei sollte zunächst einmal untersucht werden, ob der Finanzierungsplan des Innenministeriums, nach dem 300 Millionen Euro aus den Fördertöpfen der Ministerien künftig zur direkten Verwendung in die Kommunalhaushalte fließen sollen, überhaupt praktisch umsetzbar ist. Heute entnehmen wir der Presse, dass der Ministerpräsident Versprechen abgibt, die da heißen: ab 2005 100 Millionen Euro mehr für Kommunen. Ist das ein Wahlversprechen, Herr Ministerpräsident? Können Sie das auch einhalten?
Die Kommunen des Landes brauchen eine deutliche finanzielle Entlastung, um überhaupt finanzpolitisch weiter zu überleben und zumindest einen Rest an Handlungsfähigkeit zu behalten, und zwar jetzt und sofort - und nicht erst im nächsten Jahr, Herr Innenminister. Dazu ist ein grundsätzliches Umsteuern bei der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden auf Bundes- und Landesebene vonnöten.
Wir haben während der Haushaltsdebatte und zur Verabschiedung des GFG 2004 Ende letzten Jahres eine Anhebung der Verbundquote und damit ein Plus für die Kommunen von über 46 Millionen Euro gefordert. Unsere Fraktion schloss sich im Übrigen auch dem damals verabschiedeten Änderungsantrag aller Fraktionen an, den Kommunen für den Fall, dass die so genannte Reform auf Bundesebene zu keiner oder nur einer geringen Entlastung der Kommunen des Landes führen würde, aus Landesmitteln 80 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen. Laut vorliegendem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des GFG sind daraus leider nur 55 Millionen Euro geworden. Die Differenz von weiteren 25 Millionen Euro hofft man wieder einmal durch eine Schätzung von Mehreinnahmen durch die so genannten Reformgesetze der Bundesregierung doch noch ausgleichen zu können. Ich hoffe nur, dass Sie sich nicht auch dieses Mal wie schon so oft verschätzen, meine Damen und Herren im Finanzministerium.
Wohl wissend, Frau Finanzministerin, dass sich bereits der jetzige Haushalt 2004 hart am Rande der Verfassungswidrigkeit bewegt, und weil Sie diese Tendenz verständlicherweise nicht noch verstärken wollen, hat sich Ihr Ministerium für die geplante Zurverfügungstellung von weiteren 55 Millionen Euro für die Kommunen des Landes besondere Deckungsvorschläge ausgedacht. So sollen die globalen Mehrausgaben zur Verstärkung von Ausgaben in Höhe von 30 Millionen Euro gestrichen werden, und das, obwohl der endgültige Jahresabschluss für 2003 noch nicht einmal vorliegt.
Von einem „Plus/minus Null“-Ergebnis wird seitens des Finanzministeriums bis jetzt lediglich ausgegangen. Fest steht das aber noch lange nicht. Die erwarteten Mehreinnahmen aus dem Verkauf des Unternehmens Feuersozietät Öffentliche Leben sollen weitere 9,5 Millionen Euro in die Landeskasse bringen. Schließlich wollen Sie die Ausgaben für Zinsen für Kreditmarktmittel um 5 Millionen Euro kürzen. Damit bewegen Sie sich, Frau Finanzministerin, auf demselben Niveau völlig
abenteuerlicher und unseriöser Deckungsvorschläge, wie wir sie sonst nur vonseiten der PDS-Fraktion kennen.
Warum man fast 312 Millionen Euro für Erstattungen an den Bund für Zusatzversorgungssysteme eingestellt hat, aber diese Mittel unter anderem als Begründung für die Nettoneuverschuldung anführte, wenn man diese jetzt doch anscheinend nur zum Teil braucht, sodass man 10,5 Millionen Euro davon den Kommunen zur Verfügung stellen kann, müssten Sie uns, meine Damen und Herren vom Finanzministerium, doch einmal erklären, und eine solche Erklärung werden wir auch einfordern.
Wie ich eingangs bereits erwähnte, sind der vorliegende Nachtragshaushalt sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des GFG 2004 in jeder Hinsicht ungenügend und zwar weil einerseits die geplanten, den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht ausreichen und weil andererseits die vorgelegte Deckung, gelinde gesagt, unsolide ist und daher vermutlich eine weitere Neuverschuldung notwendig sein wird.
Nur aus dem einzigen Grunde, die Kommunen des Landes nicht noch mehr zu belasten und ihnen wenigstens die geringe Summe von 55 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth, und gebe das Wort der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Lunacek.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt der Entwurf des Nachtragshaushalts 2004 vor. In den letzten Monaten haben die brandenburgischen Kommunen ihre Haushalte für 2004 verabschiedet. Bei einer ganzen Reihe von Kommunen, die es aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen der Finanzknappheit, bisher nicht konnten, ist das jetzt noch in Arbeit. Sie alle als aktive Abgeordnete vor Ort wissen, wie schwierig, wie teilweise dramatisch die finanzielle Lage in den Städten, Gemeinden und Kreisen ist.
Mir sind eine ganze Reihe von Kommunen bekannt, die ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können, die entweder von Kassenkrediten leben, sich damit über den Tag retten, oder von der Substanz zehren, in Rücklagen gehen müssen usw. Der Handlungsspielraum wird immer geringer. Mir sagte ein Kämmerer aus dem Kreis Dahme-Spreewald, sie hätten einen Verwaltungshaushalt in Höhe von 150 Millionen Euro. 1 Million Euro in diesem Verwaltungshaushalt sind für freiwillige Aufgaben, 149 Millionen Euro für pflichtige Aufgaben. Mit anderen Worten: Was die Kreistage oder die Gemeindevertretungen wirklich zu entscheiden haben, wird immer geringer. Die eigentliche kommunale Selbstverwaltung hat immer weniger Handlungsspielraum.
sind im Rahmen des Ringens um das Finanzausgleichsgesetz vor wenigen Tagen in die Öffentlichkeit gegangen. Hier heißt es: Selbst bei Streichung aller freiwilligen Aufgaben können die Defizite nicht ausgeglichen werden. Für 2004 hat noch keine kreisfreie Stadt einen Haushalt. Fazit: Es muss gehandelt werden.
Nun hat die Finanznot der Kommunen ihre Ursache. Diese Ursache liegt in den immer weiter zurückgehenden Einnahmen. Die Kommunen sind an den Steuereinnahmen des Landes mit 25,3 % beteiligt. Die Verbundquote ist seit mehreren Jahren konstant. Da die Steuereinnahmen von Jahr zu Jahr sinken wir haben allein in den letzten drei Jahren insgesamt 10 % verringerte Steuereinnahmen - sinken logischerweise auch die Steuereinnahmen der Kommunen, die daran entsprechend beteiligt sind.
Deshalb sage ich: Es muss etwas geschehen. Entweder entlasten wir die Kommunen noch mehr von pflichtigen Aufgaben, wie wir das bereits in zwei Gesetzen getan haben, oder wir geben ihnen mehr Geld.
- Ja, Frau Enkelmann, und Sie haben Widerstand geleistet, weil Sie immer mehr Geld fordern und gleichzeitig fordern, dass immer mehr Aufgaben erledigt werden. Für weitere Entlastungen ist derzeit die Kraft aber nicht da, obwohl ich glaube, dass die Diskussion zu gegebener Zeit wieder einsetzen wird.
Ich sage ausdrücklich, dass das, was wir hier mit dem Nachtragshaushalt tun, keine milde Gabe des Landes, sondern eine Verpflichtung ist. Wir sind verpflichtet, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie über die pflichtigen Aufgaben hinaus auch die Möglichkeit haben, selbst zu gestalten. Das hat Verfassungsrang.
Da die Not der Kommunen deutschlandweit von Jahr zu Jahr wuchs, gab es vonseiten der Bundesregierung die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Die Landesregierung ging im August letzten Jahres bei der Verabschiedung des Landeshaushalts 2004 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes davon aus, dass die brandenburgischen Kommunen über die Reform der Gemeindefinanzen durch die Bundesregierung um mindestens 80 Millionen Euro entlastet werden. Diese Hoffnung wurde nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Reform der Gemeindefinanzen sind enttäuschend. Lediglich 25 Millionen Euro Entlastung bekommen nach Schätzung des Finanzministeriums das hat die Ministerin vorgetragen - die brandenburgischen Kommunen. Deshalb sind wir gezwungen, trotz eigener knapper Kassen von Landesseite aus etwas zu tun. Deshalb liegt der Nachtragshaushalt im Entwurf auf dem Tisch.
Mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts wird der kommunale Finanzausgleich im Jahre 2004 um 55 Millionen Euro aufgestockt. Erhöht werden sollen die Schlüsselzuweisungen; denn insoweit besteht die größte Not der Kommunen.
Wir alle wissen, dass dieser Nachtragshaushalt nur ein erster Schritt zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen ist. Der wesentliche Schritt wird die Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes sein. Ich freue mich, dass es im Kabinett gestern eine Einigung darüber gab. Der Kampf darum hat sich gelohnt.
Wir werden im Haushaltsausschuss die Beratungen zügig durchführen, uns die Deckungen anschauen, sodass die Mittel baldmöglichst vor Ort, wo sie gebraucht werden, wirksam werden können. - Herzlichen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Lunacek und gebe das Wort noch einmal der Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Domres.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor die Begeisterung der Koalition über den vorliegenden Nachtragshaushalt explodiert, gestatte ich mir, etwas Wasser in den Wein zu schütten. Sie wissen, dass das GFG für 2004 so miserabel war, dass Sie es den Kommunen nicht ohne ein Trostpflaster offerieren konnten.
Mit Blick auf die Kommunalwahl im vergangenen Jahr mussten die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und CDU die vage Hoffnung auf einen erfolgreichen Abschluss der Gemeindefinanzreform auf Bundesebene mit Aktivitäten des Landes koppeln. Herr Schönbohm hat sich auch gebührend dafür feiern lassen. Die Landesregierung hat sich durch einen Kabinettsbeschluss verpflichtet, bis zu 80 Millionen Euro zusätzlich für das GFG 2004 zu geben. Bezugspunkt dabei waren die 159 Millionen Euro, die den Kommunen durch die Spitzabrechnung des Steuerverbundes aus dem Jahre 2002 sowie durch die Abrechnung des Familienlastenausgleichs für die Jahre 2001 und 2002 weggenommen wurden.
Diese enormen Kürzungen laufen dem Symmetriebericht zuwider, der eindeutig festgestellt hat, dass die Verbundquote keinesfalls gesenkt werden sollte. Die Einschätzung des Berichts, nach der die Finanzausstattung faktisch an der Grenze der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit liegt, berücksichtigt nicht die Spitzabrechnung, die mit dem GFG 2004 erfolgte. Wenn mit dem Gutachten empfohlen wurde, 20 Millionen Euro mehr in das GFG zu geben, dann kann die Bewertung nicht zutreffen, wenn im Nachhinein 159 Millionen Euro abgezogen werden. Damit steht die Frage der Verfassungswidrigkeit des GFG in aller Schärfe. Das ist der Landesregierung auch bekannt. Deshalb auch die in Aussicht gestellte Nachsteuerung von bis zu 80 Millionen Euro, die sich nicht aus sich selbst heraus erklärt, sondern sich auf die 159 Millionen Euro bezieht.
So hat es Minister Schönbohm bei der Einbringung des GFG 2004 am 24.09.2003 dargestellt. Ich gehe davon aus, dass der fachlich zuständige Minister weiß, wovon er spricht. Ich wiederhole die Aussage von Minister Schönbohm in besagter Landtagssitzung. Er sagte:
„Das Thema ist kompliziert. Es geht darum, dass den Kommunen 159 Millionen Euro weniger zugewiesen werden. Sie bekommen vom Land die Garantie: Wenn die Leistungen des Bundes nicht kommen, werden wir mit 80 Millionen Euro die dann fehlenden Einnahmen ausgleichen. 159 Millionen minus 80 Millionen sind 79 Millionen, Frau Enkelmann, damit Sie das schon einmal auf einen Zettel schreiben können.“
Es kann doch nicht sein, Herr Innenminister, dass Sie sich nicht mehr an Ihre klare Aussage erinnern können. Oder haben Sie damals etwas Falsches gesagt? Das glaube ich aber nicht. Nun müssten Sie doch eindeutig sagen, was los ist. Allerdings war Ihre Darlegung damals logisch und nachvollziehbar.
Ich habe in dem Zusammenhang auf das Symmetriegutachten verwiesen. Deshalb lautet unser Rechenexempel: 159 Millionen Euro minus 36 Millionen Euro aus der Minderung der Gewerbesteuerumlage minus 4 Millionen Euro aus erhofften Gewerbesteuermehreinnahmen plus 15 Millionen Euro Steuermindereinnahmen durch das teilweise Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform sind summa summarum 134 Millionen Euro, die den Kommunen fehlen. Mit den 134 Millionen Euro muss die Garantiesumme der Landesregierung verrechnet werden. Das heißt für die PDS-Fraktion, dass die zugesagten 80 Millionen Euro komplett ausgereicht werden müssen. Da beißt die Maus keinen Faden ab und da helfen auch keine nachträglichen Interpretationshilfen, wie Sie es jetzt versuchen.
Bezeichnend ist, dass die im Nachtragshaushalt formulierte Zielsetzung diese verfälschte Sichtweise wie selbstverständlich zugrunde legt. Da heißt es dann gleich: Die Landesregierung hat sich mit Beschluss vom 26. August 2003 verpflichtet, für den kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro in einem Nachtragsgesetz im Laufe des Jahres 2004 vorzunehmen, sofern die Reformvorhaben auf Bundesebene nicht zu einer Entlastung der Kommunen in mindestens dieser Höhe führen.
So steht es aber nicht in Ihrem Kabinettsbeschluss, der mit der Begründung zum GFG 2004 faktisch vom Landtag übernommen wurde. Da heißt es - ich verweise auf Seite 2 der Gesetzesbegründung - mit eindeutigem Bezug auf die 159 Millionen Euro Spitzabrechnung -:
„Dabei geht die Landesregierung davon aus, dass die Kommunen durch die bundesrechtlichen Reformen (Ge- meindefinanzreform, Hartz IV) im Jahr 2004 erheblich entlastet werden. Sollte sich herausstellen, dass diese Entlastung deutlich niedriger ausfällt als zum Zeitpunkt der Beschlussfassung angenommen, wird für den kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro in einem Nachtragsgesetz im Laufe des Jahres 2004 vorgenommen.“