Protocol of the Session on January 28, 2004

steht ein Betrag von mehreren Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr. Davon werden selbst Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 voraussichtlich nicht unberührt bleiben.

Der Wunsch, Frau Tack, die Ostbahn als prioritäre Maßnahme zu behandeln, ist in dieser Situation nicht realistisch.

Der Bund und die DB Netz AG sollten bei den Projekten bleiben, die unsere Unterstützung haben, die wir gefordert haben, die aus unserer Sicht prioritär sind und für die ein besonderer, nämlich ein vordringlicher, Bedarf besteht. Wir werden natürlich, was Langfristigkeit anbelangt, diese Entwicklung abwarten, sehen, inwieweit sich der Bedarf entwickelt, und dann in die Diskussion sowie in die Forderungen einsteigen. Deswegen plädiere ich dafür, der Ausschussempfehlung zuzustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke auch. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/6696 folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12. Bevor ich Tagesordnungspunkt 13 aufrufe, möchte ich Gäste aus der Stadt Brandenburg herzlich willkommen heißen. Schön, dass Sie da sind.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Bundesratsinitiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (§§ 10, 10b EStG)

Antrag der Fraktion der DVU

Ich eröffne die Aussprache mit der antragstellenden Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Steuerrecht muss umgestaltet werden, und zwar weg von der bisherigen Subventionierung einkommensfremder Tatbestände hin zu einer echten Entlastung für die kleinen und mittelständischen Betriebe unseres Landes. Sonderausgaben, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, stellen aufgrund ihrer Abzugsfähigkeit vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 4 Einkommensteuergesetz systematisch betrachtet eine veraltete Einrichtung dar. Derartige Aufwendungen werden aus verschiedenen Erwägungen heraus bisher einkommensteuermindernd zum Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte zugelassen. Dies geschieht zur Berücksichtigung von

Sachverhalten, die zwar die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen mindern, aber nicht im Zusammenhang mit steuerlichen Einkünften stehen. Dieses Ansinnen steht schon vom Grundsatz her im Widerspruch zur Orientierung an Einkommensquellen zur Ermittlung der steuerlichen Leistungsfähigkeit und stellt einen weiteren Grund für die Komplexität des Einkommensteuergesetzes dar. Daher fordern wir mit dem vorliegenden Antrag die weitgehende Streichung der meisten Sonderausgaben.

Im Einzelnen: Die Streichung des bisherigen Realsplittings, also die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, ebenso wie die Streichung der bisherigen steuerlichen Abzugsfähigkeit von Renten und dauernden Lasten würde zwar für einige Personenkreise zu einer einkommensteuerlichen Mehrbelastung führen. Die dadurch dem Staat zusätzlich zufließenden Steuereinnahmen könnten jedoch im Gegenzug für eine deutliche Entlastung der kleinen und mittelständischen Betriebe sowie auch der Kommunen unseres Landes verwendet werden. Zusätzlich würde eine Steuervereinfachung einsetzen, da Konstruktionen wie beispielsweise die vorweggenommene unentgeltliche Übertragung von Vermögen gegen lebenslängliche Versorgungsleistungen weniger erstrebenswert, in anderen Fällen sogar überhaupt nicht mehr möglich wären.

Die Steuerberatungskosten könnten weiterhin als Betriebsausgabe bei Selbstständigen oder Werbungskosten bei Arbeitnehmern abgezogen werden, jedoch nicht mehr als Sonderausgaben, beispielsweise im Falle der reinen Erzielung von Kapitalerträgen.

Bereits vor einigen Monaten forderten wir mit einem Antrag, § 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz mit seiner den heutigen Anforderungen der modernen Arbeitswelt nicht mehr entsprechenden Unterscheidung von Fortbildungs- und Ausbildungskosten zu streichen.

Die für die Privat- und Ergänzungsschulen wichtige Abzugsfähigkeit des Schulgeldes in Höhe von 30 % nach dem bisherigen § 10 Abs. 1 Nr. 9 muss vom Gesetzgeber auf eine andere Subventionsbasis als die bisherige steuerlich gestellt werden.

Die bisherige beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen soll dagegen ebenso wenig unangetastet bleiben wie die Abzugsfähigkeit von gezahlter Kirchensteuer und von Spenden mit sozial-, gesellschafts- und kulturpolitischen Zielsetzungen.

Dagegen aber erscheint eine steuerlich subventionierte Parteienfinanzierung angesichts der Anmaßung der Parteien insgesamt, selbst im Wesentlichen Staat zu sein, was in einer regelrechten Mehrparteiendiktatur gipfelt, nicht mehr als vertretbar.

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage und im Sinne einer Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes ist es nach unserer Meinung dringend notwendig, derartige Steuervergünstigungen mit Ausnahme der Vorsorgeleistungen und gezahlter Kirchensteuer ersatzlos zu streichen. Im Gegenzug könnte die Gewerbesteuer komplett entfallen, was gerade für kleine und mittelständische Unternehmen zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen würde. - Mehr dazu im zweiten Teil meiner Rede.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen. Für sie spricht der Abgeordnete Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damen und Herren der DVU-Fraktion, Sie strapazieren die Langmut von 83 Abgeordneten dieses Landtages auf das Äußerste.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Wie anders sollen wir erklären, dass Sie innerhalb weniger Monate fast gleich lautende Anträge hier einbringen. Ich rate Ihnen wirklich: Akzeptieren Sie das parlamentarische Verfahren, dass man einmal abgelehnte Anträge nicht wieder einbringt, sondern das zum Schluss auch einmal hinnimmt! Ich bin in dieser Beziehung wirklich verhältnismäßig sauer, weil ich mich quasi bei 83 Abgeordneten des Landtages dafür entschuldigen muss, wie Sie hier verfahren.

Ich hätte mich in meiner Kritik durchaus zurückgehalten, wenn Sie denn etwas Neues angeboten hätten, aber Sie bieten nichts Neues an. Mit einigen Arabesken schmücken Sie Ihren Antrag aus und stellen ihn als neu dar. Aber das ist er wahrlich nicht. Ihr Antrag ist nach wie vor unausgegoren. Wir haben ihn im Oktober abgelehnt und wir werden ihn auch diesmal wieder ablehnen.

Sie wollen, Damen und Herren der DVU, das Einkommensteuergesetz ändern. Es soll einfacher werden, Ausnahmeregelungen sollen wegfallen. Sie wollen diese nicht mehr zulassen. Ich sage: schöne Idee. Aber dann fällt Ihnen ein, dass bestimmte Ausnahmeregelungen doch bleiben sollen, also die Ausnahme von der Ausnahme. Wer soll das verstehen? Das ist insgesamt nicht schlüssig.

Auch bei den Unterhaltsleistungen, Steuerberatungskosten und anderen Sachverhalten hätten Sie sich diese Frage besser stellen können, bevor Sie diesen Antrag einbringen. Sie nehmen Nachteile, insbesondere auch für Familien, in Kauf, um angeblich mehr Gerechtigkeit und Klarheit zu schaffen. Das ist dann doch zu einfach.

Natürlich werden wir eine Vereinfachung des Einkommensteuerrechts bekommen, aber nicht mithilfe Ihres Antrages, sondern durch Aktivitäten anderer großer Parteien, die hier in diesem Lande - da meine ich die Bundesrepublik Deutschland tätig sind und sorgfältig daran arbeiten. Ein dilettantisches Herumwursteln an Symptomen hilft uns da nicht. Ich habe es vorhin bereits gesagt: Wir lehnen Ihren Antrag ab und dabei bleiben wir auch. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, auf eine Frage zu antworten?

Nein, Herr Präsident.

Die Anmeldung erfolgte schon früher. - Sie wollen also nicht?

Ich will nicht.

Er will nicht mehr. - Wir sind bei der PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Osten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will den Zeitaufwand, der an dieser Stelle wirklich sehr sinnlos ist, wie Herr Klein es formulierte, nicht noch erhöhen und uns sozusagen die Zeit rauben, denn dieser Antrag ist zum x-ten Mal gestellt worden. Sie haben es vielleicht gezählt, ich nicht. Ich meine, er ist inhaltlich falsch. Schon allein der Satz, dass Sie das, was Sie den Kommunen entziehen wollen, irgendwann auf Bundesebene ausgleichen wollen, ist, wenn man sich die Diskussion der letzten Wochen zur kommunalen Finanzsituation ansieht, unverständlich. Mir tut es Leid, dass dafür so viel Papier bedruckt werden musste. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Wir sind damit bei der Landesregierung. - Die Landesregierung verzichtet. - Dann ist die DVU ein zweites Mal an der Reihe. Frau Hesselbarth, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, wir sind ebenso gewählte Volksvertreter wie Sie auch und wir sind dazu da, hier Anträge einzubringen.

Zum Zweiten - das geht an beide Adressen -: Entweder wandern DVU-Anträge generell gleich in den Papierkorb oder Sie lesen sie gar nicht. Es ist ein neuer Antrag! Da sieht man auch wieder einmal die fachliche Inkompetenz, mit der Sie hier im Landtag sitzen und sich mit irgendwelchen Dingen befassen.

(Beifall bei der DVU - Klein [SPD]: „Irgendwelche“ war richtig!)

Ja, mit irgendwelchen, aber nicht mit den wirklich wichtigen Dingen, die die Bürger im Land bewegen, dass es nämlich mehr Arbeitsplätze im Lande gibt, dass es den Unternehmen im Land ein bisschen besser geht. Dafür sind wir da, die DVUFraktion hier im Landtag Brandenburg. Wir bringen diesbezüglich Anträge ein, wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir das Einkommensteuergesetz ändern können. Von Ihnen haben wir bisher nicht viel gehört, Herr Klein. Es ist leider so.

Ich will trotzdem noch kurz etwas zur Situation der Kommunen sagen, zu dem, was Frau Osten hier angesprochen hat. Die Unternehmensbesteuerung ist nun einmal ein Investitionshemmnis und der Blick allein auf die Höhe des Einkommensteuersatzes und der Körperschaftsteuer reicht dabei nicht aus; denn in Deutschland ansässige Unternehmen müssen aus ihrem Gewinn zusätzlich auch noch die kommunale Gewerbesteuer zahlen. Das ist natürlich richtig.

Die derzeitige durchschnittliche Gesamtbelastung des steuerpflichtigen Gewinns einer Kapitalgesellschaft beträgt nach offiziellen Angaben des Bundesfinanzministeriums 38,6 %, die einer Personengesellschaft sogar 50,6 %. Deshalb verwundert es auch nicht, dass die Steuersituation beispielsweise nach Meinung einer amerikanischen Handelskammer - auf die schwören Sie ja sonst immer so, meine Damen und Herren von der SPD - den größten Standortnachteil ausmacht. Nach Aussage dieser Kammer rechnen amerikanische Investoren in Deutschland mit einem Steuersatz - einschließlich der Kapitalertragssteuer - von 41 bis 45 %. Die Nachbarländer Italien, Belgien, Frankreich, Niederlande und Großbritannien schneiden dagegen erheblich besser ab. Dann wird man natürlich auch dort investieren und nicht in Deutschland bzw. in Brandenburg.

Gerade die Gewerbesteuer wird als Ärgernis empfunden. Ihre Existenz ist Investoren einfach nicht vermittelbar. Viele Gewerbetreibende kritisieren, dass sich die Gewerbesteuerbelastung nicht etwa rein am Gewinn orientiert, sondern insbesondere durch die Hinzurechnung von ertragsunabhängigen Bestandteilen wie der Hälfte der Dauerschuldzinsen die Betriebe auch in Verlustphasen mit Gewerbesteuer belastet werden. In diesen Fällen muss dann die Steuerbelastung aus der betrieblichen Substanz finanziert werden.

Gewerbebetriebe in der Rechtsform einer Personengesellschaft können zwar den Freibetrag und die gestaffelten Gewerbesteuermesszahlen nutzen, allerdings erhöht sich durch Sonderbetriebseinnahmen wie Gesellschafter, Geschäftsführergehälter, Miet- und Zinszahlungen der Gesellschaft an die Gesellschafter der Gewinn des Unternehmens und somit auch die Gewerbesteuerbelastung.

Diese steuerliche Zusatzbelastung wird insbesondere auch nicht durch die Gewerbesteueranrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung der einzelnen Gesellschafter in vollem Maße ausgeglichen. Den Gesellschaftern wird zur pauschalen Gewerbesteueranrechnung nur der Gewerbesteuermessbetrag zugewiesen, der dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel entspricht, sodass sich durch Sonderbetriebseinnahmen Verschiebungen bei der Verteilung der Gewerbesteueranrechnung ergeben.

Zuletzt durch die Bekanntgabe einer neuen allgemeinen AfA-Tabelle hat sich die Bemessungsgrundlage der Einkommen- und Körperschaftsteuer und somit in der Konsequenz auch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer verbreitert. Soweit die Unternehmen trotz schwieriger Konjunkturlage Gewinne in gleicher Höhe wie vor der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erzielen, erhöht sich somit deren Gewerbesteuerbelastung.

Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler legte bereits im Januar 2002 einen Vorschlag vor, der die Abschaffung der Gewerbesteuer und zum Ausgleich die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie ein kommunales Hebesatzrecht bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer vorsieht. Dem folgt im Wesentlichen unser vorliegender Antrag.

Durch den Abbau der Gewerbesteuer entstünden nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler für die Kommunen relativ geringe Mindereinnahmen, da durch den Wegfall der Gewerbesteuer die Gewinne der Gewerbebetriebe steigen, was zu

höheren Einkommen- bzw. Körperschaftsteuereinnahmen des Staates führt. Die Gegenfinanzierung könnte - wie es unser Antrag fordert - durch den Wegfall des Großteils der heute geltenden Sonderausgaben in den §§ 10 und 10 b des Einkommensteuergesetzes problemlos erfolgen.