Lassen Sie mich feststellen, dass es sich hier um die Zusammenarbeit aller Ressorts handelt. Davon zeugt auch die ressortübergreifende Arbeitsgruppe. Dem Innenministerium muss man deshalb die Federführung bzw. die Schlüsselrolle nicht gesondert zugestehen. Organisation und Koordination der Verwaltung sind nun einmal Angelegenheit des Innenministeriums. An dieser Stelle sollte man auf dem Boden der Tatsachen bleiben und die Themen der nächsten Aktuellen Stunden nicht
Herr Vietze, Sie sollten der Versuchung widerstehen, E-Government zu einer neuen Reform hochzustilisieren.
Lassen Sie mich trotz aller unbestrittenen Vorteile, viel versprechenden Projekte und Strategien, auf die mein Kollege Heiko Müller sicherlich noch eingeht, darauf hinweisen, dass der Bürger im Zeitalter des E-Government nicht zu einer „gläsernen Spielfigur“ werden darf. In diesem Zusammenhang gilt es sicherlich auch, die Regelungen des Datenschutzgesetzes und des sich zurzeit in der Debatte befindlichen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes entsprechend anzupassen, damit dem Missbrauch elektronisch gespeicherter Personendaten vorgebeugt werden kann und das Recht des Bürgers auf Akteneinsicht und Informationszugang auch im Zuge von elektronischen Kommunikationsdiensten nicht eingeschränkt wird.
Es spielen aber auch weitere Herausforderungen eine Rolle. Zum Ersten ist diese Technik schnelllebig. Somit werden hohe Ansprüche an eine schnelle Anpassung sowohl der Bediensteten als auch des Materials und damit der Finanzen gestellt. Zum Zweiten nutzt den Kommunen die neueste Technik nichts, wenn sie nicht angeschafft und benutzt werden kann. Die diesbezüglichen Prioritäten sollten richtig, nämlich realitätsnah, gesetzt werden.
Wir sollten solche Prozesse nicht in Gang setzen, ohne die Wirtschaftlichkeit eingehend geprüft zu haben. Herr Innenminister, ich appelliere in diesem Zusammenhang noch einmal wegen der anstehenden Gemeindefinanzreform auf Bundesebene an Sie. Es sollte Ihnen, Kollegen der CDU, beim Schlagwort E-Government und den damit verbundenen Einsparmaßnahmen durch geringeren Verwaltungsaufwand gleichzeitig einfallen, dass die für diese Projekte notwendigen finanziellen Mittel - bereitgestellt durch die Gemeindefinanzreform des Bundes - nicht blockiert werden dürfen.
Herr Innenminister, am kommenden Freitag sollten Sie daran denken, dass in der Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 - wir haben davon gesprochen - auch Vertreter Ihrer Partei forderten, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bzw. dem des Landes Schleswig-Holstein zuzustimmen. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie die Kommunen nicht im Stich,
damit sie zum Beispiel E-Government-Maßnahmen bezahlen können! Opfern Sie nicht die langfristige Entlastung der Kommunen zugunsten kurzfristigen parteipolitischen Taktierens.
Herr Schönbohm, Sie sind als „Kommunalminister“ dem Wohl der Kommunen und dem des Landes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sollten für Sie zumindest auf gleicher Ebene stehen. Vielleicht nehmen Sie sich diesen Appell zu Herzen.
Ich danke dem Abgeordneten Schippel und gebe das Wort der Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Elektronische Kommunikation ist in einer modernen Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur nicht nur zwischenzeitlich Usus, wie die Kolleginnen und Kollegen der CDU in ihrem vorliegenden Antrag kommentieren; nein, sie ist in einer Leistungsgesellschaft sogar lebensnotwendig! Dass Brandenburgs Behörden schwerfällig sind und insbesondere der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern defizitär ist, ist täglich erlebbare Brandenburger Realität. Deswegen müssen die Verwaltungen zwingend neue Wege zum Bürger hin suchen. Dazu gehört, dass die Behörden ihre Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern quasi ins Wohnzimmer liefern.
Fragwürdig ist allerdings, meine Damen und Herren, dass diese Defizite hier in Brandenburg erst nach so langer Zeit vom Innenminister erkannt wurden. Immerhin sind wir ein junges Land und hätten bereits mit In-Kraft-Treten unserer Landesverfassung anfangen sollen, nicht alte Strukturen des tradierten Amtsschimmels zu übernehmen, sondern gleich Nägel mit Köpfen zu machen. Schließlich gibt es das Internet und den elektronischen Briefverkehr nicht erst seit 2003, Herr Innenminister.
Gespannt sind wir indes alle, was die interne Neustrukturierung Ihres Ressorts mit dem Namen „Strategische Planung und Innovation“ angeht, insbesondere im Hinblick auf die Umstrukturierung der Abteilung IV - Polizei sowie Brand- und Katastrophenschutz - und der Abteilung V - Verfassungsschutz. Ich hoffe, dass mit der Umstrukturierung eine Neuorientierung auf die wirklich verfassungsfeindlichen Kräfte in Brandenburg einhergeht und nicht nur eine organisatorische Umgestaltung erfolgt. Vielleicht ziehen Sie, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, sogar die Auflösung in Betracht, wenn ich mir diese Bemerkung am Rande erlauben darf.
Was die allgemeine Verwaltung in Brandenburg angeht, muss es auch aus der Sicht unserer Fraktion vornehmliches Ziel sein, dem Bürger den Gang zu Behörden wesentlich zu erleichtern. Dazu reicht es nicht, den Verfassungsschutz zu optimieren; denn der Bürger interessiert sich eher dafür, dass er in vereinfachter Form seine Steuererklärung abgeben, sein Auto ummelden oder seinen Wohnsitz anmelden kann. Des Weiteren muss es vornehmliches Ziel sein, dass sich die Landesregierung in all ihren Ressorts als Dienstleister - und zwar rund um die Uhr - versteht und dabei mit den Kommunen und den Landkreisen eng kooperiert. Dabei ist das besondere Augenmerk darauf zu richten, dass bereits existierende Onlineangebote, die bisher nur als Insellösungen existieren und nicht übertragbar oder kompatibel sind, eben diese Kompatibilität und damit eine für jeden Bürger erreichbare Effizienz erhalten, wie dies in den meisten anderen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, längst der Fall ist.
Tragendes Ziel muss es vor allem sein, den Kontakt des Bürgers und der Wirtschaft in deren Interesse zu verbessern. Ich frage mich nur, wie die Landesregierung das angesichts der katastrophalen Haushaltslage bewerkstelligen kann; denn unabhängig davon verbleibt die Verantwortung für die finanzielle Absicherung der Projekte im Rahmen des E-Government bei dem Ressort, das für die Durchführung zuständig ist. Ein zukünftiges Kommunikationssystem, das transparent, einfach bedienbar und kompatibel eingerichtet wird, gibt es schließlich nicht zum Nulltarif. Die Schaffung eines gemeinsamen Portals für alle Verwaltungsabläufe in Brandenburg ist angesichts der Tatsache, dass Brandenburg beim E-Government nahezu Schlusslicht in Deutschland ist, auch technisch keine einfache Frage, denkt man zum Beispiel an fehlende Personalstellen oder an die Umgestaltung des Funknetzes auf Digitalbetrieb für Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Wir werden diesen Prozess mit Aufmerksamkeit verfolgen und Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, immer wieder daran erinnern, wenn wieder einmal nicht gehalten wird, was Sie vollmundig versprochen haben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich allen Kollegen dankbar dafür, dass sie noch einmal die Notwendigkeit unterstrichen haben, dass wir in den Bereichen E-Government und Verwaltungsreform vorangehen. Ich hoffe, Herr Vietze, wir werden am Einzelfall feststellen, wo tatsächlich Zukunftsfragen entschieden werden und es darum geht, für das Land die notwendigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Darauf bin ich gespannt und ich freue mich auf diese Auseinandersetzung und Erörterung, weil wir dann einen Masterplan vorlegen wollen.
Für rund 50 % unserer Bürgerinnen und Bürger bedeutet Surfen nicht mehr Wind, Sonne, Land und Meer, sondern sich im Internet zu informieren. Für unsere Bürger ist es klar, dass sie elektronisch ihre Reiserouten planen, am Homebanking teilnehmen, 24 Stunden Internetshopping nutzen und beispielsweise den altbewährten Autoatlas durch Möglichkeiten des Internet ersetzen können.
Nur wir als Land lassen unsere Bürger noch häufig buchstäblich im Regen stehen bzw. in den öffentlichen Verwaltungen lange warten, bis sie aufgerufen werden. Wir müssen uns also mit der Frage befassen, wie wir die Möglichkeiten der modernen Technik mit der Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Verwaltung verbinden können. Eine Verwaltung, der die Bürger fortlaufen, ist wie ein Kaufhaus ohne Kunden und damit nicht überlebensfähig.
Deshalb wollen wir gemeinsam erreichen, dass Stempelkarusselle, Aktenordner in den Amtsstuben endgültig elektronischen Quittungen und Datenbanken im papierlosen Büro Platz machen.
Wir sind auf einem guten Wege - wenn auch erst am Anfang eines langen Weges -, um E-Government einzuführen und umzusetzen. Dafür brauchen wir gemeinsam einen langen Atem. Es wird keine schnellen Erfolge geben. Wir brauchen auch die Bereitschaft unserer Mitarbeiter, sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen; denn dies sind Herausforderungen, die auch neue Qualifikationen erfordern. E-Government bedeutet neben Technikeinsatz auch Bewusstseinswandel unserer Mitarbeiter. Das braucht Zeit, Ausdauer und Verständnis.
E-Government ist ein sich entwickelnder Prozess. Betrachtet man die möglichen Interaktionen, so sprechen die Experten von Informations-, Kommunikations-, Transaktions- und Partizipationsdiensten.
Was die Informations- und Kommunikationsdienste angeht, brauchen wir in Brandenburg keinen Vergleich mit anderen Ländern zu scheuen.
Bei den so genannten Partizipationsdiensten nehmen wir sogar eine Spitzenstellung ein. So hat zum Beispiel die Stadt Cottbus - es ist heute schon erwähnt worden - bei den Kommunalwahlen bundesweit erstmalig ein auf unser Wahlsystem ausgerichtetes automatisiertes Verfahren eingesetzt. Die Bürger konnten ihre Stimme am Computer abgeben - im Wahlkreisbüro natürlich - und die lokalen Ergebnisse standen unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale zur Verfügung. Die Zahl der ungültigen Stimmen konnte nachhaltig reduziert werden. Damit, meine ich, ist dies auch ein Beitrag dazu, dass die Wahlergebnisse den Willen der Bürger besser widerspiegeln.
Bei den Transaktionsdiensten müssen wir noch viel aufholen. Deshalb habe ich im eigenen Hause in einer Strategieabteilung die Ressourcen mit dem Ziel gebündelt, die elektronische Verwaltung - E-Government; E-Administration, wie es auch genannt wird - auf Landes- und Kommunalebene voranzutreiben. Ich will daran erinnern, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen auch eigene Möglichkeiten haben, diesen Prozess zu gestalten; wir müssen dies aber koordinieren.
Wir haben eine Leitstelle „E-Government“ eingerichtet, die ressortübergreifende Koordinierungsfunktionen hat und in Zusammenarbeit mit den Beauftragten der einzelnen Ministerien die Entwicklung der elektronischen Bürgerdienste vorantreibt.
Wir können der Entwicklung der anderen Bundesländer nicht hinterherlaufen. Es gibt sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene zahlreiche hoffnungsvolle Ansätze, die wir zusammenführen müssen. Diesen Ansätzen fehlt eine inhaltliche Abstimmung, um Doppelarbeiten und Unverträglichkeiten verschiedener Systeme zu vermeiden.
Wer schon einmal versucht hat, einen spezifisch formatierten Text aus einem Textverarbeitungssystem in das eines anderen Herstellers zu übertragen, der weiß, wovon ich rede. Das ist nur das geringste Problem. Handelt es sich um weitaus komplexere Datenbestände, wie graphische Geo-Daten, erleben Städte- und Landschaftsplaner, Architekten oder Straßenbauer oft ein Horrorszenario. Wir benötigen einheitliche Standards, damit man kompatibel, austauschbar ist - Standards nicht im Sinne einer überzogenen Regelungswut des Staates, sondern in Form von technischen Mindestanforderungen, um eine Verknüpfung ver
Diese Voraussetzungen sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in ihrem Verhältnis zu Bürgern und Wirtschaft zu schaffen ist unsere gemeinsame Aufgabe. In diesen Prozess werden alle eingebunden. Ich freue mich, dass ich von der Industrieund Handelskammer bereits Angebote bekommen habe, hier intensiv mitzuwirken.
Andere Bundesländer haben diesen Prozess schon früh durch die Erarbeitung von so genannten E-Government-Strategien und Masterplänen begleitet. Wir hatten im Interesse einer Stärkung der Eigenverantwortung staatlicher und kommunaler Aufgabenträger bisher darauf verzichtet. Das Kabinett hat jedoch im Frühjahr eine solche E-Government-Strategie beschlossen. Nachdem die haushaltsmäßigen und personelllen Voraussetzungen zumindest teilweise geschaffen worden sind, habe ich diese Aufgabe übernommen.
Wir stützen uns dabei auf ein organisatorisches Netzwerk mit hoher Fach- und Entscheidungskompetenz. In den Ministerien trägt die vorgenannte Leitstelle Verantwortung für die Koordinierung und das Controlling des E-Government. Sie wird alle Entscheidungen vorbereiten. Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses aus dem Frühjahr wird jetzt der Landesausschuss „E-Government“ gebildet. Das ist das fachliche Gremium, in dem alle Aktivitäten zusammengeführt werden.
Der Landesausschuss selbst wird durch einen Koordinierungskreis beraten. In diesem Koordinierungskreis sind Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und Wissenschaft und auch des Landes Berlin vertreten, um die Zusammenarbeit mit Berlin für die Zukunft sicherzustellen, wenn wir das erreichen, was wir gemeinsam wollen: dass wir ein Bundesland werden.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt auch mit dem Ausschuss für Verwaltungsoptimierung. E-Government ist zwar ein selbstständiger Baustein der Verwaltungsmodernisierung - manche sagen, es sei das Rückgrat -, aber entscheidend ist: Es unterstützt alle anderen Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung.
Was wir nicht wollen, ist die einfache Übertragung der bisherigen Geschäftsprozesse sozusagen in die elektronische Form. Jedes Ressort steht vor der Aufgabe zu überprüfen, inwieweit die bisher vorgegebenen Aufgaben noch in der gleichen Tiefe und Weise erledigt werden müssen wie bisher. Wenn diese Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden, brauchen wir auch nicht zu versuchen, sie elektronisch abzubilden.
Verfahrensabläufe müssen auf ihre Zweckmäßigkeit, auf Verschlankungs- und Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft werden. Wir sollten die Chance nutzen, dies auch zu tun, nämlich unser System insgesamt zu entschlacken.
Wir fangen dabei nicht beim Nullpunkt an, sondern nutzen die Erfahrungen anderer Bundesländer, wobei wir deren Fehler nicht zu wiederholen brauchen; aber möglicherweise andere Fehler machen. Wir stehen also in einem engen Kontakt mit den anderen Bundesländern, um aus deren Erfahrungen zu lernen.
Innerhalb der Behörden haben wir insbesondere die Geschäftsprozesse im Auge, die durch E-Government optimiert werden können. Die Optimierungspotenziale sind im Grunde genommen bekannt. Wenn Sie sich einmal in der Industrie umsehen und feststellen, wie in einer Autofertigungsstraße durch moderne Datenverarbeitungs- und Informationssysteme Fertigungsprozesse ablaufen, bekommen Sie eine Vorstellung davon, was alles in diese Bereiche abgegeben werden kann. Auch der Autokauf ist 24 Stunden online möglich, aber auch das, was dahinter passiert, im so genannten Back-office, wie es so schön heißt. Wir denken, dass eine Baugenehmigung künftig zwar nicht vollautomatisiert erteilt werden, ihre Erteilung aber unter Nutzung moderner Datenverarbeitungssysteme wesentlich erleichtert werden kann.
Die Verwaltungsentscheidungen können auch in Zukunft nicht von Computern getroffen werden; das müssen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen tun, die dabei weiterhin ihren Ermessensspielraum ausschöpfen. Die Entscheidung kann jedoch dort, wo dies automatisch möglich ist, vom System vorbereitet werden.
Die Möglichkeit des persönlichen Kontakts zwischen der Verwaltung und dem Bürger muss weiterhin gegeben sein. Wer sich dem E-Government entziehen will, muss weiterhin die Möglichkeit haben - das gilt vor allem für ältere Mitbürger, die auch wissen sollen, dass sie es können -, beispielsweise im Gemeindeamt jemanden zu erreichen.
Die automatische Verknüpfung von Planungsdaten, Geobasisdaten, Schutzgebietsinformationen oder Denkmaldaten wird eine schnellere Entscheidung über einen Bauantrag ermöglichen und auch unser Land für größere Investoren interessanter machen. Damit wird E-Government auch ein Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Dies gilt sowohl für Niederlassungsentscheidungen als auch im Hinblick auf den späteren Ausbau von Unternehmen.