Protocol of the Session on November 6, 2003

Wir sind im Ministerium dabei, für die beiden Einrichtungen, also Staatstheater und Kunstsammlungen, neue Organisationsformen zu prüfen, die beides vereinen, mehr Wirtschaftlichkeit und Erhalt der hohen künstlerischen und kulturellen Qualität. Für diese Überprüfung ist in meinem Haus eine Arbeitsgruppe

mit Vertretern der Kulturabteilung und der Zentralabteilung gebildet worden. Der Hauptpersonalrat ist einbezogen und zu den Arbeitsgruppensitzungen werden ständig der Kulturamtsleiter aus Cottbus und, wenn Bedarf besteht, auch die Vertreter der beiden Einrichtungen sowie zusätzlich - nach Ausschreibung eine Unternehmesberaterfirma hinzugezogen. Dieser Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Favorisiert wird zum jetzigen Zeitpunkt eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit dem Arbeitstitel „Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus“. Das ist aber ein Zwischenergebnis, weil wir noch nicht am Ende des Diskussionsprozesses sind.

(Zuruf der Abgeordneten Konzack [SPD] - Weiterer Zu- ruf: Da ist nicht gedrückt worden!)

Ich habe hier niemanden zu drücken. Insofern müssen Sie das selbst tun. Aber der erste Druck kam von links.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

Herr Dr. Trunschke, bitte sehr.

Herr Präsident, für diese Einführung bedanke ich mich ausdrücklich. - Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Erstens: In welcher Größenordnung können Sie sich durch solche Veränderungen überhaupt Einspareffekte vorstellen?

Die zweite Frage: Wie soll gesichert werden, dass die möglichen Einspareffekte tatsächlich den Kultureinrichtungen zugute kommen und nicht der Sanierung des Landeshaushalts dienen, damit die Einrichtungen hinterher nicht in denselben Schwierigkeiten stecken, die Frau Konzack beschrieben hat, sondern ihr Angebot tatsächlich auf gleichem Niveau und finanziell gesichert unterbreiten können?

Herr Trunschke, über die Größenordnung kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht sprechen. Das ist auch nicht das originäre Ziel, irgendwelche Zahlen in die Luft zu blasen und zu sagen: Wir sparen das oder das ein.

Ansonsten gilt, was das Haushaltssicherungsgesetz vorschreibt: dass alle zusätzlichen Einnahmen, die das Land eventuell hat, zur Konsolidierung des Landeshaushalts verwendet werden.

Danke sehr. - Frau Konzack, bitte.

Frau Ministerin, sind zwei Einrichtungen solch unterschiedlicher Art wie die Kunstsammlungen und das Staatstheater geeignet, unter einem Stiftungsdach zu existieren? Denn bei dem Modell in Berlin handelt es sich um drei Opern, die in der Form einer Stiftung zusammengeschlossen worden sind.

Frau Konzack, es kommt auf das spezielle Konstrukt an, darauf, wie man solch eine Stiftung strickt. Dann kann es sehr wohl geeignet erscheinen - es gibt auch andere Beispiele in der Bundesrepublik -, in einer solchen Kulturstiftung unterschiedliche Kultureinrichtungen zu vereinen. Aber gerade für die Kunstsammlungen ist eine geeignete Konstruktion notwendig.

Ich bedanke mich und schließe den Tagesordnungspunkt 1. Bevor ich den zweiten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass uns die Stadtschule Altlandsberg eine Delegation junger Leute geschickt hat, die heute an der Plenarsitzung teilnehmen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde

Thema: E-Government - elektronische Bürgerdienste heute und morgen

Antrag der Fraktion der CDU

Das Wort geht an die beantragende Fraktion. Bitte, Herr Petke.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem Zeitalter der Veränderung. Wir erleben, dass zurzeit Veränderungen unserer Sozialversicherungssysteme diskutiert werden, wir erleben Veränderungen im politischen Raum. Wir erleben natürlich auch Veränderungen vor Ort, dort, wo die Menschen in Brandenburg zu Hause sind. Stichwort ist zum Beispiel die Gemeindereform, die die Gemüter in Brandenburg bewegt hat, Stichwort ist aber auch die Schulreform - alles Themen, die die Menschen bewegen. Reformen - verehrter Herr Kollege Vietze, Sie haben mir vor kurzem eine Frage dazu gestellt - sind im Land natürlich nicht per se - da unterscheidet sich Brandenburg mitnichten von anderen Ländern - gleich beliebt.

Eine Veränderung, die vor uns steht, ist die des öffentlichen Dienstes. Der öffentliche Dienst in Brandenburg hat in den vergangenen Jahren auf der kommunalen und auf der Landesebene Hervorragendes geleistet. Es war zunächst einmal die Transformation von der DDR hin zu einem eigenständigen Land, die Transformation zu einem demokratischen Rechtsstand mit all den Notwendigkeiten, die es dort gegeben hat, und es war eine Transformation, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg gefordert hat.

Wir stehen nun vor der Notwendigkeit - nicht allein wegen der haushaltsmäßigen Situation, nicht allein wegen der Tatsache, dass sich das Land Brandenburg, aber auch viele Kommunen Leistungen erlauben, die dauerhaft über unsere finanziellen Verhältnisse gehen -, über eine Reform des öffentlichen Dienstes nachzudenken. Die Landesregierung hat hierzu Beschlüsse gefasst, die in die Richtung gehen, den notwendigen Personal

abbau durchzuführen. Das soll sozialverträglich passieren. Leider gibt es noch keine endgültigen Vereinbarungen mit den Gewerkschaften. Unsere Fraktion hofft, dass diese Vereinbarungen in Kürze abgeschlossen werden können.

Der Abbau von Personal auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es damit allein nicht getan ist. Es ist eben nicht allein damit getan, weniger Personal zu haben. Wir müssen über Aufgabenkritik nachdenken. Wir haben mit dem ersten Entlastungsgesetz - das zweite ist in der parlamentarischen Debatte - wichtige Schritte unternommen. Wir werden in Zukunft weiter nachdenken müssen, inwieweit sich der Staat Aufgaben, die er zurzeit noch ausführt, künftig noch leisten kann. Wir werden aber auch darüber nachdenken müssen, inwieweit staatliches Handeln so erfolgen muss, wie es zurzeit erfolgt.

Deswegen hat sich meine Fraktion entschlossen, ein zurzeit nicht nur in Brandenburg, sondern insgesamt in den Verwaltungen der Bundesrepublik - aber nicht nur in den Verwaltungen, sondern auch in den Wirtschaftsunternehmen, in großen, aber auch in kleinen Wirtschaftsunternehmen - aktuelles Thema, das Thema E-Government, auf die Tagesordnung zu setzen. E-Government ist natürlich mehr, als dass das Land unter „www.brandenburg.de“ eine Homepage unterhält, auf der man sich weltweit informieren kann, wie viel Einwohner wie viel Quadratkilometer das Land hat, welche Ministerin, welcher Minister in der Landesregierung sitzt.

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Wahlergebnisse zum Beispiel, die nicht darin stehen!)

- Welche Wahlergebnisse, darauf komme ich noch. Es stehen manche darin und manche eben nicht. Auch das, Frau Kollegin Kaiser-Nicht, gehört zu der Realität, mit der wir uns auseinander setzen müssen.

E-Government ist mehr, als der RBB heute Morgen auf seiner Videotextseite angekündigt hat. Da ging es um die Frage, wie Bürger mit der Verwaltung Briefe tauschen können. Briefe kann man auch heute schon schicken. Fast die Hälfte der Bewohner des Landes Brandenburg verfügt über einen Internetzugang - wir sind also ein modernes Land - und sie werden auch e-mail-fähig sein. Hier geht es aber um mehr. Hier geht es zunächst einmal um die Veränderung der inneren Verwaltungsstruktur. Der eine oder andere Kollege im Parlament hat sicherlich die Erfahrung gemacht, dass Verwaltungen zunächst einmal etwas Konservatives sind; sie bewegen sich wenig.

(Zuruf des Abgeordneten Homeyer [CDU])

Aber es gibt natürlich löbliche Ausnahmen. Ich hoffe, die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland, Herr Kollege Homeyer, ist eine solche löbliche Ausnahme.

In der konservativen Ausrichtung der Verwaltung liegt natürlich auch ein Vorteil, der Vorteil der Beständigkeit, das heißt, dass Verwaltungen für das Bestehen eines Systems auch ein Ruhepol sind. Aber wenn notwendige Veränderungen anstehen, zum Beispiel E-Government, die Einführung elektronischer Dienste auf den verschiedenen Ebenen, dann können wir ehrlicherweise nicht davon ausgehen, dass jeder in der Verwaltung - vom 30-Jährigen bis vielleicht bis zum 60-Jährigen - am gleichen Ende des Seiles zieht. Da gibt es Widerstände.

Auch in der Verwaltung ist E-Government, muss E-Government mehr sein als die Tatsache, dass auf dem Arbeitsplatz eines jeden Sachbearbeiters ein Computer steht und man sich mit den Kollegen auf elektronischem Weg unterhalten kann. Nein, hier geht es um die Umstellung der gesamten Verwaltungsverfahren. Hier muss es darum gehen, zu flacheren Hierarchien zu kommen. Hier muss es darum gehen, dass wir nicht nur Akten in elektronische Dateien einfügen und so miteinander kommunizieren. Wir müssen über das Thema E-Government zu Veränderungen im Verwaltungsablauf kommen - Veränderungen, die zum Beispiel mehr Eigenverantwortlichkeit für die zuständigen Bearbeiter beinhalten, Veränderungen, die aber auch beinhalten, dass wir schon beim Erlass von Verwaltungsvorschriften, beim Erlass von Gesetzen darauf Rücksicht nehmen und unsere Vorschriften so anpassen, das sie e-government-kompatibel sind, sodass eben die Ursache für Verwaltungsaufwand nicht schon in den Gesetzen, in den einschlägigen Vorschriften zu suchen ist, weil sie kompliziert gefasst sind, weil sie zahlreiche Beteiligungsvorschriften beinhalten und an der einen oder anderen Stelle internen Verwaltungsaufwand erzeugen.

Insofern betrachte ich E-Government auch als Chance für Brandenburg, zu schlankeren Vorschriften und schnelleren Verwaltungsverfahren zu kommen, um damit Geld zu sparen, aber auch - das ist die ganz wichtige zweite Seite von E-Government - den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Anliegen entgegenzukommen.

Ein Anliegen ist es natürlich, in Brandenburg einen preiswerten öffentlichen Dienst zu haben, der noch dazu qualitativ gut und zügig arbeitet. Dazu kann E-Government einen Beitrag leisten. E-Government leistet heute schon einen Beitrag dazu.

Frau Kollegin Kaiser-Nicht, damit komme ich auf die Wahlergebnisse zu sprechen. In Cottbus waren die Ergebnisse relativ zügig vorhanden, weil man sich dort entschlossen hatte, bei der Wahl eine Software einzusetzen, weshalb die Wahlergebnisse schon kurz nach dem Schließen der Wahllokale für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Kandidaten verfügbar waren. Wenn man heute unter „www.wahlen.brandenburg.de“ nachschaut, dann stellt man fest, dass eine Vielzahl von Wahlkreisleitern die Wahlergebnisse für die Kreistage, die Gemeindevertretungen und sogar die Bürgermeister nicht ins Internet gestellt haben. Da hilft es dem interessierten Bürger auch nicht weiter, wenn er heute in der Zeitung liest, es sei noch bis zum 7. November dafür Zeit. Der Bürger sieht heute ins Internet, er will heute ein Ergebnis haben. Demjenigen, der vielleicht noch bis zum 16. November Wahlkampf machen will - zu dem Zeitpunkt ist die Stichwahl für die Bürgermeisterwahlen -, hilft es auch nicht weiter. Ihm bleibt dann nur der Gang zur Behörde. Mit Papier bewaffnet kommt er dann nach Hause.

Hieran zeigen sich die Vorteile. Dort, wo es elektronisch möglich war, hatten wir am Abend des 26. Oktober die Ergebnisse zur Verfügung. Woanders gab es dabei einen deutlichen Aufholbedarf.

Zum Verfahren selbst hat die Landesregierung einen für mich sehr richtigen Weg gewählt. Im Innenministerium wurde eine Abteilung eingerichtet, die sich federführend in der Landesregierung mit dem Thema E-Government befassen wird. Das wird und darf die anderen Ressorts nicht davon abhalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich das Notwendige zu unternehmen.

Wir stehen im Ländervergleich durchaus gut da. Möglicherweise sind wir nicht an allen Stellen vorn, aber das ist bei diesem Thema vielleicht auch nicht unbedingt erforderlich; denn zu E-Government gehört auch, dass man ein Risiko eingeht. Wer sich mit Software auskennt, weiß, dass man sich für zu Hause mal ein Textverarbeitungsprogramm kauft und zwei Jahre später vielleicht einen neuen Computer braucht usw. Da gibt es natürlich Schwierigkeiten. Wir sollten beobachten, was andere Länder tun, welche Erfahrungen dort gesammelt werden, um bei uns an der einen oder anderen Stelle eine richtige Entscheidung treffen zu können.

Liebe Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: E-Government ist für ein Land, dessen Teile sich hinsichtlich der Einwohnerdichte unterschiedlich entwickeln - es gibt die berlinnahen Regionen mit einer sehr hohen Einwohnerdichte und einen zweiten Landesteil, in dem die Einwohnerzahl aufgrund der demographischen Entwicklung, aber auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation leider immer weiter zurückgeht -, natürlich auch eine Chance, und zwar nicht nur für das Verwaltungshandeln. Wenn der Bildungsminister das für seinen Bereich überprüft, dann sicherlich auch deshalb, um Schülerinnen und Schüler unterrichten zu lassen, wenn vor Ort ein bestimmter Unterricht nicht möglich ist. In Finnland - das wird zurzeit von den Kollegen der SPD-Fraktion immer wieder in die Bildungsdiskussion eingeführt - wird ja viel per Internet unterrichtet. E-Government wäre also auch ein Weg, um an dieser Stelle voranzukommen.

E-Government ist auch ein Weg, um Bürgerinnen und Bürgern Wege zu ersparen. Es ist ein Weg, um die Wirtschaft schneller an Investitionsentscheidungen, an Investitionsprojekte in Brandenburg zu binden, weil sie sich nicht nur Anträge herunterladen können, sondern über den elektronischen Weg vor allen Dingen auch Einfluss auf Verwaltungsverfahren nehmen können. Darüber hinaus ist es ein Weg, in Brandenburg Kosten für den Staat, die Kommunen, aber auch für die beteiligten Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren.

E-Government darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir auch in Zukunft gerade in Brandenburg auch den Staat vor Ort brauchen. Wir brauchen nach wie vor die Beamten, die Angestellten, die Arbeiter vor Ort in den Kommunen, auch staatliche Behörden vor Ort, die Polizei vor Ort, den Staat als Ansprechpartner. Wir dürfen uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass E-Government zwar einen Beitrag leisten wird, die Verwaltung moderner zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger aber zu Recht verlangen, dass es, egal wo, in Brandenburg Ansprechpartner in der Verwaltung gibt, die persönlich Auskunft über die die Bürger bewegenden Fragen geben. E-Government wird aber auch bezüglich der Information einen wichtigen Beitrag leisten können.

Wir müssen die Menschen mitnehmen - das habe ich bereits am Anfang meines Beitrages deutlich zu machen versucht -, nicht nur die in den Verwaltungen, sondern insbesondere auch die vor Ort. Man darf sich auch nichts vormachen: Nicht jeder ist ein Computerfreak, nicht jeder will sich unbedingt mit diesen Dingen sozusagen Tag und Nacht beschäftigen. Aber ich glaube - das gilt für alle Reformen - wenn wir die Menschen von den Notwendigkeiten und den Vorteilen überzeugen, dann wird E-Government für Brandenburg eine Erfolgsgeschichte werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Petke und gebe das Wort der Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Vietze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht verhehlen, dass ich mir für die heutige Aktuelle Stunde gern ein anderes Thema gewünscht hätte. Angesichts der seit Montag anhaltenden Proteste von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern

(Klein [SPD]: Das ist aber nicht so, Herr Vietze!)

- ich sage es trotzdem, Herr Klein

(Zuruf des Abgeordneten Klein [SPD])

hätte ich mir gewünscht - Sie waren gestern in der Aktuellen Stunde auch nicht in der Lage, sich ans Thema zu halten -, dass die Haltung und die Position der Landesregierung zur Gemeindefinanzreform, zu den Auswirkungen auf Brandenburg und zu dem Handlungsbedarf, den die Regierung sieht, auf die Tagesordnung gesetzt worden wäre.

(Beifall bei der PDS)