Protocol of the Session on November 5, 2003

(Beifall bei der CDU)

Gleiches gilt für Ihre Frage zu einer kleineren Version der Chipfabrik. Sie hatten die Frage zu einem Zeitpunkt gestellt, als - nach Vorstellung des Gartner-Gutachtens - medial und in der öffentlichen Diskussion die Konsequenz gezogen werden sollte, die Dimension der Chipfabrik auf die Hälfte zu reduzieren. All diese Mutmaßungen und Auslegungsversionen entsprechen nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Bewertungen des Unternehmens. Insofern ist es sicherlich angebracht, sich direkt darüber zu verständigen. Aber wir treffen uns regelmäßig im Landtag in guter Atmosphäre. Es ist wichtig, dass das Unternehmen dem Gartner-Gutachten Hinweise hinsichtlich Marktsituation, Marktanteil und Zeitraum, um in den Markt zu kommen, entnehmen konnte. Es gibt kein alternatives Konzept von Gartner; ein solches Konzept sollte es zum Zeitpunkt Ihrer Fragestellung auch nicht geben.

Heute gilt es festzustellen, inwieweit diese Bewertungen und Konsequenzen in den Businessplan eingearbeitet worden sind. Jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, weiß, dass man von einer gewissen kritischen Masse ausgehen muss, wenn man solche Marktsegmente anstrebt. Man darf nicht variabel jonglieren nach dem Motto: Realisieren wir sie groß, klein oder halb? Machen wir es rechtsherum oder linksherum? Das ist ein Stück der unseriösen öffentlichen Begleitung. Ich verstehe das öffentliche Interesse, kann aber nicht jeden seiner Auswüchse informativ befriedigen. Das kann niemand leisten. Ich muss damit leben.

Die sachliche Bewertung ist eine andere. Das Unternehmen hat sich in seinem Marktsegment schlüssig und wirtschaftlich solvent aufzustellen, damit nicht die Gefahr besteht, dass die Bürgschaft gezogen wird. Es muss alles getan werden, dies im Konfliktfall zu verhindern. Diese Arbeit wird jetzt geleistet.

Herr Hammer, bitte.

Herr Minister Junghanns, durch die Medien geisterte die Meldung, es gebe eine Abnahmegarantie von Intel. Das war offensichtlich eine Ente. Können Sie mir sagen, wer für diese Ente verantwortlich zeichnet?

Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß nicht, wer für die Ente verantwortlich ist.

Meine Herrschaften, ich darf Sie daran erinnern, dass die Fragestunde laut Geschäftsordnung der Klärung von aktuellen landespolitischen Fragen, die auch die Verwaltung betreffen, dient. Sie haben mit Ihrer Frage soeben offensichtlich ein ganz anderes Feld betreten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie unterstellen, irgendjemand habe es zu seiner aktuellen politischen Aufgabe gemacht, Enten zu verbreiten. - Ich bedanke mich.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Ich bedanke mich auch für das Verständnis, dass wir auf diese Weise das Thema insgesamt erledigt haben.

Wir sind bei Frage 1798 (Konkordat für Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Claus, der jetzt Gelegenheit hat, seine Frage zu formulieren.

Presseberichten zufolge will die Landesregierung am 12. November 2003 einen Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl abschließen. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass die katholische Kirche ab dem Jahr 2004 gegenüber dem Land Brandenburg einen Rechtsanspruch auf einen pauschalen Gesamtzuschuss in Höhe von 1 000 000 Euro jährlich unter anderem für Zwecke des Kirchenregiments sowie der Pfarrbesoldung und der Versorgung hat. Nach fünf Jahren soll eine Erhöhung dieses Betrages geprüft werden.

Ich frage die Landesregierung: Warum verzichtet sie von vornherein auf die Möglichkeit, bei sinkenden Mitgliederzahlen der katholischen Kirche auch den Gesamtbetrag von 1 000 000 Euro zu senken, statt nur eine Erhöhung ins Auge zu fassen?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rolle der Kirchen in der Wendezeit, die weltweite und die bundesweite Bedeutung der Kirchen und ihre Mitgliederstärke stellen wichtige Gründe dafür dar und rechtfertigen es somit, dass die einzelnen Bundesländer ihre Beziehungen zur Kirche nicht einfach durch Normsetzung, sondern durch Verträge regeln. Bisher haben fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein und der drei Stadtstaaten - Bremen steht kurz vor dem Abschluss - Kirchenstaatsverträge geschlossen. In Brandenburg ist seit 1996 der Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche in Kraft. Die Landesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr ein Konkordat mit der katholischen Kirche zu schließen.

Ihre Frage bezog sich auch auf die Staatsleistungen. Diese sind im Vertrag festgeschrieben und haben ihre rechtliche Grundlage in den Säkularisationen in der Reformationszeit und zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als der Kirche vom Staat durch Enteignungen in großem Umfang die wirtschaftliche Grundlage entzogen wurde. Im Gegenzug wurde eine Ausgleichsverpflichtung des Staates rechtlich verbindlich festgelegt. Der Verpflichtung hätte durch eine einmalige Ablöse entsprochen werden können. Das ist von der Summe her nicht leistbar. In der Praxis kommt es daher zur regelmäßigen Zuwendung definierter Beträge. Diese sind im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Nutzen der eingezogenen Güter minimal. Hinzu kommen Bauleistungen, die wir der Kirche zugestehen. Dies geschieht zum Teil als Wiedergutmachung für den Umgang mit kirchlichen Bauten in der DDR. Wir alle erinnern uns an die Praxis: keine Baugenehmigungen, keine Zuteilung von Baumaterial und Ähnliches. Das Land verfolgt die weitere Intention, dass die Kirche, die vom Land verpflichtet wurde, ihre denkmalgeschützte Bausubstanz zu pflegen, dafür eine geringfügige Unterstützung erfährt.

Die Höhe der Staatsleistungen, die das Land Brandenburg an die katholische Kirche zahlen wird, ist vertraglich vereinbart

worden und liegt weit unter dem - das ist der finanziellen Situation des Landes geschuldet -, was vergleichbare Länder aufwenden, zum Beispiel Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo die Zahl von Mitgliedern der katholischen Kirche ähnlich hoch ist.

Die Tatsache, dass die katholische Kirche angesichts der geringen Summen, die sich zudem sehr von denen unterscheiden, die noch im Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche 1996 vereinbart wurden, überhaupt verhandlungsbereit war, bedurfte eines wenn schon nicht materiellen, dann wenigstens ideellen Entgegenkommens. Wir haben im Vertrag festgelegt, dass die Höhe der Staatsleistungen nach fünf Jahren überprüft wird und eine Absenkung nicht möglich ist.

Es kommt hinzu, dass die Mitgliederzahl der katholischen Kirche seit Jahren stetig wächst; gegenwärtig sind es im Land Brandenburg über 100 000 Menschen.

Es gibt Klärungsbedarf. Der Fragesteller Herr Claus hatte sich als Erster gemeldet. Bitte sehr.

Frau Ministerin, Ihnen ist auch bekannt, dass sich verschiedene katholische Kirchenverbände zusammengeschlossen haben, weil die Zahl der Mitglieder in den einzelnen Verbänden nicht so hoch ist, wie Sie es angeben. Das ist zumindest Presseberichten zu entnehmen. Sie haben die Frage, warum Sie eine Erhöhung und nicht eine Absenkung ins Auge fassen, noch nicht richtig beantwortet.

Ich sprach nicht von Erhöhung, sondern von Überprüfung. Damit ist nicht automatisch eine Erhöhung, aber auch keine Absenkung vorgesehen. Das habe ich soeben erläutert.

Was die Probleme in der Verwaltung sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche betrifft, so sind diese groß. Es werden große Anstrengungen unternommen, die Verwaltung zu optimieren. Das geschieht seit Jahren und hat nichts mit den soeben getroffenen Aussagen zur Mitgliederzahl zu tun.

Herr Dr. Trunschke, bitte.

Frau Ministerin, ich stelle nicht in Abrede, dass für beide Kirchen und für christliche Einrichtungen generell Zahlungen zu tätigen sind, frage Sie aber: Halten Sie es für angemessen, dass für die weltanschaulichen Vereinigungen, die in Brandenburg schließlich die Mehrheit vertreten, im Haushalt für das kommende Jahr nur noch 3 000 Euro vorgesehen sind?

Herr Trunschke, alle weltanschaulichen Vereinigungen in Brandenburg - Freidenker, Bund der Konfessionslosen, Humanisten - haben nicht ein Hundertstel der Mitgliederzahl der katholischen Kirche. Es ergeben sich dort keine rechtlichen Ver

pflichtungen der Art, wie ich Sie gerade erläutert habe. - Das tut mir Leid; das ist ein wesentlicher Unterschied.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Damit sind wir bei der Frage 1799 (Cottbusser Innovations- zentrum [CIC]), die von der Abgeordneten Konzack gestellt wird. Bitte schön.

Es ist dringend geboten, in der Nähe der BrandenburgischTechnischen Universität Cottbus ein Innovationszentrum zu etablieren. In der Plenarsitzung vom 27. Juni 2002 antwortete der damalige Wirtschaftsminister Dr. Fürniß auf meine Anfrage zur Unterstützung des Cottbusser Innovationszentrums (CIC) , dass eine solche nicht gewährt werden könne, da sich das CIC in Konkurrenz zur insolventen COTEC GmbH befinde, dass es das Ziel der Landesregierung sei, dieses Unternehmen langfristig zu stabilisieren, und dass man sich erst dann wieder mit dem CIC befassen wolle, wenn für die COTEC GmbH keine Zukunftschancen mehr bestünden. Mittlerweile ist das CIC durch Kabinettsbeschluss allerdings in die Liste der so genannten B-Projekte aufgenommen worden. Das heißt: Eine Realisierbarkeit wird grundsätzlich unterstützt; es besteht allerdings noch Klärungsbedarf.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wann kann das CIC in die Liste der A-Projekte aufgenommen werden und damit mit einer Unterstützung seitens der Landesregierung rechnen?

Herr Minister Junghanns, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Konzack, es trifft zu, dass das Thema CIC auf der jüngsten Sitzung der Landesregierung mit dem Vorstand der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald in die Liste der so genannten B-Projekte aufgenommen wurde, das heißt, dass zu diesem Projekt Klärungsbedarf besteht.

Mit Überlegungen für ein Cottbusser Innovationszentrum in der Nähe des Campus der BTU haben sich die Regionale Planungsgemeinschaft und die Landesregierung mehrere Male befasst. Es muss gesehen werden - Frau Konzack; das ist im Übrigen das gemeinsame Verständnis auch mit der Stadt Cottbus -, dass das CIC, Cottbusser Innovationszentrum, der „Arbeitstitel“ für eine Gesamtentwicklungsmaßnahme für die betroffene Konversionsfläche ist. Zunächst einmal geht es der Stadt Cottbus also darum, unter diesem Arbeitstitel CIC Fördermittel für die Flächenerschließung einer früher militärisch genutzten Liegenschaft zu beantragen und auf den Weg zu bringen. Grundsätzlich ist gegen diese Förderung der Flächenaufbereitung aus Mitteln des Konversionsprogramms nichts zu sagen.

Der Antrag befindet sich in der Bearbeitung bei der ILB. Dieser Antrag ist also gestellt und es wird am Ende über das Ob und das Wie zu entscheiden sein, und zwar insbesondere in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Damit komme ich zu der gleichzeitig diskutierten Zielsetzung der Stadt, dort ein campusnahes Innovationszentrum anzulegen, um dort forschungs- und technologieorientierte Unternehmen anzusiedeln. Dazu gibt es nach wie vor eine kritische Sicht. Ein konkreter Projektantrag zur Errichtung eines derartigen Innovationszentrums liegt weder seitens der Stadt noch seitens der BTU Cottbus vor und ist dementsprechend auch nicht Grundlage für die Einordnung in die Liste der so genannten BProjekte gewesen.

Sollte ein Projektantrag auf Förderung dieses Zentrums als Technologiezentrum gestellt werden, müsste der Antrag aus unserer Sicht abgelehnt werden, und zwar aus verschiedenen Gründen. Zum einen ist der Aufbau von Technologiezentren im Lande Brandenburg grundsätzlich abgeschlossen. Die Landesregierung hat mittlerweile in Brandenburg die Errichtung von 21 Technologiezentren gefördert.

Herr Minister, lassen Sie sich bitte für einen Moment unterbrechen. - Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich halte es für eine Unverschämtheit, dass während der laufenden Plenardebatte, in der es um Themen geht, die die Bürger außerordentlich stark interessieren, Handys klingeln. Das hier ist keine Spaßveranstaltung.

Bitte, Herr Minister.

Zum anderen müsste ein Förderantrag zugunsten eines Technologiezentrums deswegen abgelehnt werden, weil sich anderenfalls nach wie vor, damit nehme ich Bezug auf die Ausführungen meines Vorgängers im Amt, eine Konkurrenzsituation gegenüber einem ganz in der Nähe befindlichen Technologiezentrum - darüber besteht auch Einvernehmen mit der Stadt und der BTU -, sprich: dem in Kolkwitz, dem der COTEC, bestehen würde. Angesichts dieser Tatsache wollen wir klarstellen, dass es deswegen ein Einvernehmen zu der Neuentwicklung eines Technologiezentrums nicht gibt und dass dies der Grund für den noch gegebenen Klärungsbedarf ist, dessentwegen das Projekt auf der Liste der so genannten B-Projekte steht. Also handelt es sich zunächst einmal unter dem genannten Arbeitstitel um einen ersten Schritt für eine Konversionsfläche handelt, deren zukünftige Nutzung noch völlig offen ist.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte, Frau Konzack.

Herr Minister, sehen Sie Zukunftschancen für die COTEC und, wenn ja, wie sehen diese aus?

Es fällt mir schwer, das von dieser Stelle aus zu bewerten. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich das auf schriftlichem Wege tun möchte.

Diese Einrichtung in Kolkwitz in der COTEC wird durchaus genutzt. Sie werden verstehen, dass es nach wie vor unser vor

rangiges Anliegen ist, das Vorhandene auf den Beinen zu halten und natürlich auch in die Zukunft zu bringen.

Zur konkreten Situation des Unternehmens möchte ich Ihnen schriftlich antworten.

Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 1800 (Altschulden- hilfe), die vom Abgeordneten Schrey gestellt wird. Bitte schön.

Die neuen Länder haben gegenüber dem Bund verdeutlicht, dass insgesamt 375 Millionen Euro zusätzlich im Bereich der Altschuldenhilfe benötigt werden. In den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2004 ist in dem zuständigen Bundestagsausschuss zur Finanzierung der notwendigen Altschuldenhilfe bisher folgende Einigung erzielt worden:

Erstens: 315 Millionen Euro sollen durch Kürzungen bzw. durch den Wegfall der Eigenheimzulage erwirtschaftet werden.

Zweitens: Den neuen Ländern soll freigestellt werden, die Mittel, die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Wohnungswesen für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, für die Altschuldenhilfe einzusetzen.