Ich danke dem Abgeordneten Klein und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an den Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den hier vorliegenden Antrag der Landesregierung zur Besetzung des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft zur Kenntnis nehmen musste, habe ich mir die Haare gerauft. Alles wie gehabt. Diese Landesregierung lernt offensichtlich auch aus wiederholten Fehlern nichts.
Konkret: Da tagen wir nun drei Jahre lang, übrigens zum zweiten Mal ein Untersuchungsausschuss, zuletzt Untersuchungsausschuss 3/1, zu Missständen beim Projekt BBI in Schönefeld und zur Flughafengesellschaft. Es ergibt sich - und ich drücke es ganz vorsichtig aus, so kann man es nämlich auch machen, Herr Schönbohm -, dass zumindest auch in personeller Hinsicht, insbesondere bei der Personalauswahl, einiges unglücklich gelaufen ist. Frau Kollegin Tack erwähnte es bereits und ich möchte das richtig Gesagte nicht wiederholen. Aber Nachdenken, Einkehr und Umkehr bei der Landesregierung? - Fehlanzeige! Der Schlendrian nimmt weiter seinen Lauf.
Wir haben das in allen Einzelheiten in unserem schriftlichen Minderheitenvotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 3/1 auf 45 Seiten dargestellt und am Ende unseres Votums auf den Seiten 44 und 45 für die Zukunft Konsequenzen aus der Misere gezogen, meine Damen und Herren. Wegen der Einzelheiten möchte ich auf dieses Minderheitenvotum verweisen. Es ist jedermann zugänglich. Die Konsequenzen sind für uns als DVU-Fraktion Programm. Dabei versteht sich die Ablehnung des Antrages der Landesregierung schlichtweg von selbst.
Zur Verdeutlichung möchte ich die wesentlichen Programmpunkte aus dem Minderheitenvotum der DVU-Fraktion nochmals zusammenfassen. Wir haben gesagt:
Erstens: Aus Sicht unserer DVU-Fraktion kann aufgrund der im Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse prinzipiell auch für die Gestaltung von Beteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmungen in privatrechtlicher Form nicht alles bleiben, wie es ist.
Zweitens: Auch die Untersuchungsausschüsse zum Baufeld Ost, zur LEG und zur Berliner Bankgesellschaft ergaben bzw. ergeben Schwierigkeiten bei Aktivitäten des Staates in privaten Unternehmensstrukturen.
Drittens: Diese resultieren insbesondere daraus, dass die Kontrolle dieser Unternehmen durch Aufsichtsgremien erfolgt, die zumeist ganz oder überwiegend mit Personen aus dem öffentlichen Bereich besetzt waren oder sind.
wissermaßen selbst. Deshalb kommen wir insoweit zu vier ganz wesentlichen Ergebnissen für die Zukunft.
Erstens: Was die Aufgabenfelder angeht, muss sich der Staat künftig auf seine Kernaufgaben beschränken. Das sind hier Kernaufgaben der Daseinsvorsorge und der Infrastrukturentwicklung.
Zweitens: Soweit sich der Staat hierbei in Gestalt des Privatrechts durch Unternehmensgründungen betätigt, haben sich diese auf das Maß des zur Aufgabenerfüllung Unerlässlichen zu beschränken.
Viertens: Aufsichtsgremien in solchen Unternehmen, an denen der Staat entweder allein oder mit Anteilen beteiligt ist, dürfen nicht mehr mit Personen aus dem politischen Bereich besetzt werden. Insoweit reicht es völlig aus, wenn der Staat in diesem Unternehmen als Miteigentümer über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf die Unternehmensgegenstände und die Unternehmensstrategie nimmt.
Nur so haben wir eine Chance, meine Damen und Herren, Missmanagement, Parteienfilz und Korruption bei Unternehmen in Staatshand oder mit staatlicher Beteiligung wirksam zu begegnen. Dieses Ziel unter konsequenter Anwendung der soeben genannten vier Punkte ist, wie ich schon sagte, Programm unserer DVU-Fraktion. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, erfüllen Sie unsere Punkte drei und vier ganz offensichtlich diesmal nicht mehr. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schuldt. - Wir haben hier anscheinend ein Reizthema. Der Abgeordnete Schulze hat darum gebeten, als einzelner Abgeordneter das Wort erhalten zu können. Bitte schön, Herr Abgeordneter Schulze.
Herr Präsident, das ist nach der Landesverfassung mein gutes Recht. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das auch so sehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über gesellschaftsrechtliche Fragen. Leider wird hier immer wieder vergessen, was draußen im Land gesagt wird, dass die Menschen vergessen werden. Ich erinnere mich noch gut an die Aufregungen in den letzten Tagen in Bezug auf das Bombodrom, wo viele Tränen geflossen sind. Aber darüber, dass hier von dem offensichtlich von der Mehrheit dieses Hauses unterstützten Projekt zehnmal so viel Leute - nach regierungsamtlichen Angaben - betroffen sind, fällt kein Wort.
Ich möchte denjenigen, die heute gewählt und bestimmt werden sollen, das in diesem Zusammenhang noch einmal ins Gedächtnis rufen. Herr Junghanns, ich habe nichts gegen Sie persönlich. Ich schätze Ihre Arbeit. Sie sind der vierte Wirtschaftsminister, der sich mit diesem Thema auseinander setzen darf, Frau Ziegler ist die dritte Finanzministerin. Die letzte interessante Debatte zu diesem Thema hatten wir am 7. Juli 1999. Ich
möchte Sie auffordern: Denken Sie bei Ihrer Arbeit in diesen Gremien auch an die Menschen! Rücken Sie das mehr in den Mittelpunkt der Arbeit! Denn dort, wo die Menschen keine wichtige Rolle spielen, da ist kein Segen. Deshalb möchte ich Sie bitten daran zu denken, dass es bei dieser Frage nicht nur um die politische Absicherung eines in schwieriges Fahrwasser geratenen Großprojektes geht. Rufen Sie sich ins Gedächtnis, wofür wir alle da sind, was das Land ausmacht. Das sind die Menschen.
Deswegen möchte ich als ceterum censeo noch einmal sagen: Bitte denken Sie an die Menschen und an das, was ihnen da zugemutet werden soll! Wägen Sie sorgfältig ab! Denn wenn dieses Projekt Wirklichkeit ist, können Sie es nicht mehr ungeschehen machen. Menschliches Leid ist nicht mit Geld aufzuwiegen.
Ich würde mich auch freuen, wenn die Debatte in diesem Sinne etwas von den parteipolitischen Gesichtspunkten „entpolitisiert“ würde, die humanistischen und humanen Gesichtspunkte etwas mehr in den Fokus gerückt würden und nicht immer nur über Geld und vermeintliche oder tatsächliche Arbeitsplätze geredet würde, sondern über die Menschen, die es im Zweifelsfalle ausbaden müssen.
Herr Ehler, Sie lächeln. Ich kann Ihnen nur raten: Ziehen Sie doch in die Flughafenumgegend. Dann werden Sie zu dieser Sache möglicherweise auch anders stehen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Schulze. - Meine Damen und Herren, jetzt sind wir endgültig am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Sie kennen das Prozedere der namentlichen Abstimmung. Bitte geben Sie dann, wenn Ihr Name aufgerufen wird, laut und deutlich Ihr Votum bekannt, damit es von den Schriftführern hier richtig aufgenommen werden kann.
Ich eröffne die namentliche Abstimmung über den Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/6397 - und bitte um das Verlesen der Namen.
Gibt es einen Abgeordneten im Saal, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen und Sie, meine Damen und Herren, um etwas Geduld.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Antrag der Landesregierung Drucksache 3/6397 - bekannt: Für diesen Antrag stimmten 39 Abgeordnete, dagegen 17 Abgeordnete; vier Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen worden und die Mitgliedschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck und Minister Ulrich Junghanns im
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen können.
Wer dem Antrag mit Wahlvorschlag - Drucksache 3/6412 - seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden und Herr Thomas Passerini als stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und gleichzeitig die 83. Sitzung des Landtages Brandenburg und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Nachmittag und Abend.