Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, was können denn die Brandenburger nach einem bisher beispiellosen Eingriff in ein beschlossenes GFG noch von Ihnen erwarten? Ein Finanzausgleichsgesetz jedenfalls nicht.
Im Januar 2003 hat es Kollege Schippel begrüßt, wenn ein Entwurf für ein FAG rechtzeitig, das heißt vor der Kommunalwahl, die ja nun vor der Tür steht, der Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt. Davon sind wir weit entfernt. Ich bin auf die Pirouetten gespannt, die die Koalition in ihren Redebeiträgen drehen wird, um die jetzige Entwicklung zu erklären. Den Versuch des Innenministers, das Scheitern des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes in Brandenburg der rot-grünen Bundesregierung allein in die Schuhe zu schieben, werden wir - bei aller Kritik an Kanzler Schröder und seiner Gemeindefinanzreform nicht akzeptieren. Ich sage Ihnen auch, warum.
Erstens: Sie haben ein FAG bereits 1999 angekündigt. Die Gemeindefinanzreformkommission des Bundes ist aber erst 2002 eingesetzt worden, Herr Petke.
Zweitens hat der Innenminister immer einen engen Zusammenhang zwischen dem Abschluss der Gemeindeneugliederung und der Beschlussfassung zum FAG hergestellt. Die Gemeindeneugliederung ist nun abgeschlossen, das FAG kommt dennoch nicht.
Drittens: Auf die Kleine Anfrage 1995 - Drucksache 3/5193 war in der Antwort im Januar 2003 - Drucksache 3/5382 - zu lesen, dass zurzeit am Referentenentwurf gearbeitet wird. Ich frage: Woran wurde gearbeitet, wenn jetzt keine Grundlage für ein FAG vorliegt?
Viertens steht die Forderung der Kommunen nach einer aufgabengerechten Finanzausstattung nach wie vor auf der Tagesordnung. Das ist Ihr Verfassungsauftrag, Herr Innenminister.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gab unsererseits die verschiedensten parlamentarischen Aktivitäten und ich möchte aus einigen Antworten zitieren. In der Landtagssitzung am 17. April 2002 antwortete der Innenminister auf eine mündliche Anfrage von Kerstin Osten:
„Nach den weiteren Terminplanungen wird die Landesregierung noch vor der diesjährigen Sommerpause die Leit
linie und Anfang nächsten Jahres den Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz beschließen. Die Kommunen und ihre Vertretungen werden an der weiteren Entstehung des für sie sehr bedeutsamen Gesetzes selbstverständlich auch weiterhin beteiligt.“
In der Landtagssitzung am 22. Mai 2003 antwortete der Innenminister auf eine mündliche Anfrage meiner Kollegin Kerstin Osten:
„Ich habe das Parlament mehrfach über den Stand der Erarbeitung eines Gesetzes zur längerfristigen Festschreibung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen in Kenntnis gesetzt. Der von mir zuletzt im Januar beschriebene Prozess, der auch eine Evaluierung der aktuellen Einflussfaktoren umfasst, wird in Kürze abgeschlossen sein.“
Schließlich antwortete in der Landtagssitzung am 25. Juni 2003 der Innenminister auf eine mündliche Anfrage:
„Zur Frage, wann der Entwurf für das Finanzausgleichsgesetz vorgelegt wird, verweise ich auf meine Antwort in der letzten Landtagssitzung zu diesem Thema.“
Damals hieß die Antwort: In Kürze. Dann kam die Sommerpause und die Entscheidung: kein FAG zum 01.01.2004.
Meine Damen und Herren von der Koalition, was ist los bei Ihnen? Wo bleibt die versprochene offene und transparente Diskussion des FAG? Die PDS akzeptiert die Verschiebetaktik der SPD/CDU-Koalition nicht und fordert mit diesem Antrag das Versprechen ein. Die Kommunalfinanzen dürfen nicht parteitaktischen Spielchen geopfert werden. Bekennen Sie sich hier und heute und stimmen Sie unserem Antrag zu! - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Domres und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Schippel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Domres, ich werde keine Pirouetten drehen. Angesichts meiner oder auch Ihrer Figur wäre das sicherlich nicht unbedingt ein erbaulicher Anblick.
Ich stelle fest, dass wir bezüglich der Abfolge der Anfragen usw. nicht weit auseinander liegen. Ich stelle des Weiteren fest: Vertragspartner innerhalb dieser Koalition, in der dieser Vertrag beschlossen worden ist, sind nicht Sie, sondern sind SPD
und CDU. Wie sich Vertragspartner einigen, wenn sie bestimmte Dinge verschieben, ist wohl deren Sache.
Ich stelle drittens fest, dass es einen objektiven Grund dafür gibt, das Gesetz zu verschieben. Der Grund liegt darin, dass dieses Gesetz zumindest zu geringen Teilen von dem abhängig ist, was auf Bundesebene passiert. Nun haben Sie heute früh so schön beklagt, wie unklar das, was passierte, ist. Nun wollen wir es einmal abwarten. Ich habe Ihnen ja heute früh bereits meine Vermutung mitgeteilt, dass jetzt ganz schnell, spätestens nach den Wahlen in Bayern, Bewegung in die Geschichte kommt, sodass man gezwungen sein wird, gemeinsam für eine Veränderung der Kommunalfinanzen in Deutschland zu wirken. Das ist zwar nicht der alleinige Grund, der eine Verschiebung notwendig gemacht hat, aber es ist ein beachtenswerter Grund.
Soviel ich weiß, hat das Kabinett im Übrigen im Zuge der Haushaltsdiskussion für das Jahr 2004 beschlossen, dass das Gesetz im Jahre 2004 von diesem Landtag verabschiedet werden wird. Es handelt sich hierbei, so meine ich, um einen sehr vernünftigen Zeitplan. Wir gehen davon aus, dass es vernünftig ist, wenn dieses Gesetz bis April erarbeitet und durch den Landtag beschlossen wird, weil dann noch die Möglichkeit besteht, alles Notwendige in die kommunalen Planungen für den Haushalt 2005 einzubeziehen. Wir gehen nicht davon aus, dass es Sinn macht, das später zu tun.
Angesichts des Volksbegehrens zur Gemeindegebietsreform wären wir, Herr Innenminister, alle gut beraten, denen den Wind aus den Segeln zu nehmen, die diese Reform nachträglich infrage stellen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass sich all das, was Sie, Herr Domres, hier mit dem Versuch, Unsicherheit in der kommunalen Ebene zu schaffen, vorgetragen haben, nicht bewahrheiten wird. Die Kommunen werden ihren Haushalt für das Jahr 2005 nach diesem Gesetz aufstellen können.
Ich danke dem Abgeordneten Schippel und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Haushaltslage der Kommunen wie auch die des Landes - das wissen Sie alle, meine Damen und Herren - hat sich dramatisch zugespitzt. Eine Besserung ist auf lange Zeit einfach nicht in Sicht. Umso unverständlicher ist es, dass die Landesregierung die Kommunen, insbesondere die Kommunen in den Randregionen, in dieser Lage trotzdem im Stich läßt. Das sogar im Koalitionsvertrag fixierte Vorhaben, ein kommunales Finanzausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen, ist nach Ihren Worten, Herr Innenminister Schönbohm, zu den Akten gelegt worden. Heimlich, still und leise wurde durch Ihr Ministerium, Herr Minister, eines der wichtigsten Reformprojekte Ihrer Koalition buchstäblich im Sommerloch versenkt. Als Begründung dafür herhalten musste nach den Worten Ihres Ministeriumssprechers „die unklare Lage auf der Bundesebene“.
vergessen: Erstens wurde das Finanzausgleichsgesetz bereits 1999 angekündigt, die Reformkommission des Bundes aber erst viel später eingesetzt. Zweitens sollte das Gesetz ein berechenbares Verteilungssystem der Zuwendungen des Landes an die Kommunen festschreiben. Mit Summen in absoluten Zahlen hat das beileibe nicht das Geringste zu tun. Drittens hängen vom versprochenen Finanzausgleichsgesetz auch noch andere Gesetze wie das zum Naturschutz oder zur Waldreform ab.
Es ist daher völlig unverständlich, und zwar gerade im Hinblick auf die derzeitige dramatische finanzielle Lage des Landes und die Unsicherheiten auf Bundesebene, dass Sie, Herr Minister, das Reformvorhaben auf Eis legen und den Kommunen damit jegliche Planungssicherheit nehmen wollen. Jahrelang haben gerade Sie den Kommunen die mehr als umstrittene Gemeindegebietsreform damit schmackhaft gemacht, dass nur so ihre langfristige Finanzierung zu sichern sei. Jetzt, nachdem Sie Ihre als Gemeindegebietsreform bezeichnete Zentralisierungspolitik durchgesetzt haben, verpassen Sie durch Ihre Ablehnung des Finanzausgleichsgesetzes den Kommunen des Landes noch nachträglich, als Dankeschön sozusagen, den finanzpolitischen Tritt - mit dem Ergebnis, dass die Kommunen weiterhin jedes Jahr um ihre Zuweisungen bangen müssen.
Mit uns als DVU-Fraktion ist ein solches Politikgebaren jedenfalls nicht zu machen. Demzufolge werden wir uns dem vorliegenden Antrag anschließen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Petke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS bringt den fast gleich lautenden Antrag zum wiederholten Male ein. Das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, hat, glaube ich, mittlerweile für Ihre Fraktion eine Art Notankerfunktion, damit Sie sich daran festhalten können, um hier gelegentlich den Versuch zu unternehmen, die Koalitionsfraktionen bzw. den Minister des Innern vorzuführen.
Vielleicht ist es an dieser Stelle auch angeraten, einmal auf die Einzelheiten, die einen solchen komplexen Gesetzentwurf betreffen, einzugehen. Aber, Kollege Schippel, zum wiederholten Male haben Sie am Rednerpult auf die Wahlen in Bayern abge
stellt. Ich weiß gar nicht, was Sie von diesen Wahlen erwarten. Wir erwarten natürlich eine Bestätigung der positiven Politik der dort mit absoluter Mehrheit regierenden Partei.
Herr Abgeordneter Petke, ehe Sie sich den Vorwurf zuziehen, nicht zur Sache zu sprechen, möchte ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.
Herr Petke, ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern können; es ist ja immerhin schon ein Jahr her. Wir waren gemeinsam bei Kämmerinnen und Kämmern dieses Landes und wir waren uns über die Parteigrenzen hinweg einig, wie wichtig ein Finanzausgleichsgesetz ist. Auch Sie sagten damals zu, dass es kommt. Von einem Kult der PDS kann man hier also wohl nicht sprechen, meine ich.
Frau Osten, ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass Sie mir zutrauen, mich noch an eine Gegebenheit erinnern zu können, die nun gerade zwölf Monate zurückliegt. Ich kann mich tatsächlich an die Diskussionsveranstaltung erinnern. Ich kann mich auch daran erinnern,