Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass diese Maßnahme ausreichen wird, um den Haushalt 2003 zu sichern. Wir werden von diesem legislativen Instrument Gebrauch machen, wenn wir zusammen mit der Regierung zu der Auffassung kommen, dass alle anderen Instrumente ausgeschöpft sind. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Dieser Haushalt ist das Blatt Papier nicht wert, auf das er geschrieben wurde.“ So sagte ich es bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2002/2003 und noch einmal, als der Nachtragshaushalt 2003 zur Beratung anstand.
Diese Worte haben sich in geradezu dramatischer Art und Weise bewahrheitet. Inzwischen liegt die Mai-Steuerschätzung vor und auch der Nachtragshaushalt ist nunmehr nur noch Makulatur. Das Finanzministerium geht von weiteren Steuermindereinnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro aus. Gegenüber den Ansätzen des Nachtragshaushalts summieren sich die Einnahmeausfälle auf 150 Millionen Euro. Das Kassenergebnis liegt nach den ersten vier Monaten des Jahres um 120 Millionen Euro unter dem Ergebnis des Vorjahresvergleichszeitraums.
Es wird erwartet, dass die steuerinduzierten Maßnahmen im II., III. und IV. Quartal jeweils um ca. 23 % über dem Ergebnis des I. Quartals liegen müssten, um das Ergebnis des Vorjahres zu erreichen. Es ist allen Beteiligten klar, dass das nicht möglich ist. Daher fehlt eine Summe von mindestens 150 bis 200 Millionen Euro, wenn man von einem realen Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,75 % ausgeht.
Die Wirtschaftsforschungsinstitute erklären jedoch gegenüber dieser seitens der Bundesregierung aus dem Hut gezauberten Prozentzahl, dass in Wirklichkeit bestenfalls ein Nullwachstum, wenn nicht sogar eine Schrumpfung zu erwarten ist.
Inzwischen erklärten selbst Sie, Herr Lunacek, als finanzpolitischer Sprecher der CDU, dass die jüngste Steuerschätzung ein „Desaster für die Haushalte der Länder und Kommunen“ darstelle und Länder und Gemeinden sich finanziell „im Schwitzkasten einer miserablen Wirtschafts- und Finanzpolitik der rotgrünen Bundesregierung“ befänden. Da geben wir als DVUFraktion Ihnen völlig Recht. Doch Ihre Finanzpolitik hier in Brandenburg ist um keinen Deut besser, ganz im Gegenteil!
Auch die von Ihnen, Frau Ministerin, verhängte generelle Haushaltssperre wird - das wissen Sie genau - nicht einmal einen Bruchteil der zu erwartenden Steuermindereinnahmen auffangen. Ganz im Gegenteil ist zu erwarten, dass dadurch noch nicht einmal die globalen Minderausgaben, vor denen der aktuelle Haushalt nur so strotzt, aufgefangen werden können.
So gesehen könnte man dem vorliegenden Antrag auf einen erneuten Nachtragshaushalt 2003 durchaus zustimmen - wäre da nicht die Tatsache, dass zusätzliche Kreditaufnahmen faktisch nicht mehr möglich sind, weil der Gesamthaushalt ansonsten schlicht und ergreifend verfassungswidrig wäre. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, läuft also ins Leere.
Wir als DVU-Fraktion fordern von dieser Stelle aus nochmals, den Teil des Doppelhaushalts, der sich auf das Jahr 2003 bezieht, zusammen mit uns komplett titelscharf neu zu verhandeln. Dies ist und bleibt die einzige haushaltspolitisch halbwegs solide Möglichkeit, finanzpolitisch doch noch zu retten, was zu retten ist.
Wir sind bei der CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Lunacek. - Sie haben gewechselt? Dann hat Herr von Arnim das Wort.
Ich hoffe, Sie gestatten, dass ich das Wort ergreife. - Eigentlich hätte ich mir den Weg an das Rednerpult ersparen können. Dass ich doch hierher gekommen bin, liegt nur daran, dass ich die uneingeschränkt richtigen Ausführungen von Herrn Bischoff ergänzen möchte.
Wir als CDU sind der Auffassung, dass die wirtschaftliche Entwicklung im III. Quartal abgewartet werden sollte. Der Mensch hat immer eine gewisse Hoffnung. Wir wollen schauen, wie
sich die Steuerausfälle entwickeln, um dann an der richtigen Stelle angemessen reagieren zu können. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. - Danke.
Herr Abgeordneter, es gibt noch die Absicht, Sie zu interviewen. Sind Sie dazu bereit? - Bitte sehr.
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie noch einmal zurückgekommen sind, obwohl Sie gar nicht hingehen wollten. - Meine Frage lautet, ob Sie verstehen können, dass ich volles Verständnis für die Notwendigkeit einer gründlichen Situationsanalyse habe, dass aber das Prozedere im Landtag zur Beratung eines Nachtragshaushalts längerfristig vorbereitet werden muss, damit es nicht erst im Dezember endet.
Frau Osten, ich habe Verständnis dafür, gehe aber davon aus, dass wir gemeinsam den richtigen Weg beschreiten werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Osten, den Ausführungen der Koalitionäre ist kaum etwas hinzuzufügen. Ich habe schon bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts gesagt, dass ich angesichts der Mai-Steuerschätzung weitere Steuerausfälle nicht ausschließen kann und dass wir Mitte des Jahres, wenn die haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen nicht ausreichen, noch einmal über einen Nachtragshaushalt reden müssen. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Es ist nichts Neues.
Auch dass wir mit einem Fehlbetrag abgeschlossen haben, war bereits Gegenstand der Beratungen zum Nachtragshaushalt.
Auch die GMA, deren Größenordnung Sie falsch dargestellt haben, ist mit dem Nachtragshaushalt verabschiedet worden. Das Parlament hat dem zugestimmt. Ich sehe keinerlei Beeinträchtigung des Budgetrechts des Parlaments. Das alles ist also geklärt.
mindereinnahmen in Höhe von 150 Millionen Euro. Dazu gibt es ein abgestimmtes Verfahren in der Koalition. Wir werden uns nach der Sommerpause zusammensetzen und analysieren, was die haushaltswirtschaftliche Sperre gebracht hat und an welchen Stellen wir nachsteuern müssen. Wir sehen uns also im Herbst wieder. - Vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drucksache 3/5995 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (KOM [2003] 270)
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2003 das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorgelegt und gleichzeitig eine öffentliche Konsultation eingeleitet. In dieser sollen Interessengruppen bis zum 15. September 2003 Stellungnahmen abgeben. Eines der Ergebnisse der Diskussion zum Grünbuch müsste unbedingt eine klare Definition dessen sein, was im europäischen Sinne unter Daseinsvorsorge verstanden wird. Wenn im Grünbuch die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse relativ pauschal nach wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Leistungen unterschieden werden, dann entsteht das Problem, wie diese Tätigkeiten genauer voneinander abgegrenzt werden können; denn die Grenzen sind häufig fließend. Klare Unterscheidungskriterien werden also gebraucht.
Entschieden werden muss auch die Frage, in welchen Bereichen das europäische Gemeinschaftsrecht gilt und in welchen nicht.
Diskutiert werden sollte über die Fragen: Wie muss der Inhalt der Leistung aussehen? Wie erfolgt die Auswahl der Leistungserbringer? Welche Ausstattungspflichten kommen künftig auf die Kommunen zu? Welche Notifizierungspflichten wird es künftig für Beihilfen geben?
Wir stehen am Anfang dieser Debatte. Ich gehe davon aus, dass Sie, meine Damen und Herren, sich dieser Debatte nicht verweigern werden.
Die durch das Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Veröffentlichung eines Weißbuches zur Folge haben, in dem konkrete Maßnahmen für ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen werden.
In dem jetzt vorgelegten Grünbuch erkennt die Kommission an, dass eine offene Debatte über die grundsätzliche Rolle der EU bei der Definition der Ziele der Daseinsvorsorge notwendig ist. Es geht dabei um die Organisation, die Finanzierung und die Bewertung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Ich meine, es stünde dem Land Brandenburg gut zu Gesicht, wenn es sich an dieser Debatte beteiligen würde. Ich erwarte, dass Sie die Interessen der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Europäischen Union vertreten.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang exemplarisch an die sieben Thesen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Zukunft der kommunalen Wasserwirtschaft in Deutschland. In der ersten These heißt es:
„Wasser ist ein natürliches Umweltgut und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere. Es geht bei der Wasserversorgung nicht in erster Linie um den Verkauf eines Produktes, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Daseinsvorsorge und deren Umfang wird auch im Land Brandenburg immer intensiver diskutiert. Diese Diskussion beschränkt sich auf die rein fiskalischen Zwänge. Der Diskussionsansatz muss jedoch wesentlich breiter sein.