Protocol of the Session on May 22, 2003

Es ist ein Bündel von Regelungen, die getroffen worden sind. Ich würde eine solche Übersicht gern einmal im Ausschuss vorlegen. Es ist schwierig. Wenn das Gesetz wirklich so bleibt, wie es ist, wovon ich nicht ausgehe, dann wären schon einige unserer Betriebe betroffen. Aber ich würde darüber gern im Ausschuss berichten.

Schönen Dank. - Wir sind bei der Frage 1606 (Reform der Handwerksordnung), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth. Bitte schön.

Bei der Vorstellung der Konjunktur-Blitzumfrage für das I. Quartal 2003 erklärte der Präsident der Handwerkskammer Cottbus unter anderem, das Handwerk sei Opfer der wirtschaftlichen Misere und dürfe nicht aufgrund des Festhaltens am Meisterbrief zum Täter gemacht werden. Die Prognose, dass Einschnitte in der Handwerksordnung 100 000 neue Arbeitsplätze schaffen würden, sei unseriös.

Ich frage die Landesregierung, wie sie sich zu der von der Bundesregierung in der Agenda 2010 geplanten teilweisen Abschaffung des Erfordernisses des Meisterbriefes zum Führen eines Handwerksbetriebes positioniert.

Herr Minister Junghanns, Sie haben erneut das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zur Änderung der Handwerksordnung liegen bisher zwei Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor, die am 28. Mai dieses Jahres vom Bundeskabinett behandelt werden sollen. Die Debatte ist sehr kontrovers. Wir sind als Fachministerium in diese Debatte eingebunden. Aber erst nach Vorlage des Regierungsentwurfs werden wir wissen, was nach allen öffentlichen Kontroversen die Bundesregierung konkret zu tun und wie sie ihre Planungen umzusetzen gedenkt. Erst dann wird es möglich sein, auf der Grundlage konkreter Beschlüsse der Bundesregierung die von Ihnen angefragte Positionierung der Landesregierung umfassend vorzunehmen. Dafür bitte ich um Verständnis.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte, Frau Hesselbarth.

Ich habe dafür wenig Verständnis. Sie müssen ja irgendeine Position vertreten. Ich möchte in dem Zusammenhang dann auch wissen, welche wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen das hätte und welche Gefahren Sie in dem Fall sehen würden.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie werden verstehen, dass sich die Erklärung der Landesregierung auf der gesicherten Basis der Erklärung der Bundesregierung vollziehen wird. Bis dato ist unsere Verlautbarung, zu erkennen, welche Probleme wir in dem sehr komplexen Entwurfswerk hinsichtlich der Erreichung der Ziele sehen, wie sie beispielsweise vom Handwerkskammerpräsidenten in Cottbus genannt worden sind. Der Dialog mit den Kammern auf der Grundlage der Referentenentwürfe problematisiert wirtschaftliche Wirkungen, die wirtschaftliche Konstitution des Handwerks. Eine gemeinsame Position der Landesregierung, wie von Ihnen angefragt, ist auf der Grundlage von Referentenentwürfen nicht zu erreichen. Dafür bitte ich noch einmal um Verständnis.

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1607 (Aktueller Stand der Einführung des Faches Lebensgestaltung, Ethik und Religions- kunde [LER] an der Sekundarstufe I an Brandenburger Schu- len), die von der Abgeordneten Siebke gestellt wird. Bitte sehr.

Das seit zehn Jahren in Brandenburg entwickelte Schulfach Lebensgestaltung, Ethik und Religionskunde verfolgt in besonderem Maße das Ziel, die moralische Urteilsfähigkeit der jungen Menschen zu entwickeln, Toleranz gegenüber Andersdenkenden zu üben und Normen menschlichen Miteinanders zu formulieren und zu akzeptieren. Um dieser Bedeutung von LER gerecht zu werden, legen Landesregierung und SPD-Fraktion besonderen Wert auf die zügige Umsetzung der Pläne zur Einführung des Faches als festen Bestandteil des Unterrichtsangebots in der Sekundarstufe I.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der gegenwärtige Stand der Einführung von LER in der Sekundarstufe I?

Herr Staatssekretär Szymanski, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Siebke, die staatlichen Schulämter des Landes Brandenburg werden jährlich um einen Bericht zum Stand der Einführung des Faches LER gebeten. Meine folgenden Ausführungen stützen sich auf die Berichte des Schuljahres 2001/02.

Die Zahl der Schulen mit dem Unterrichtsangebot LER an der Sekundarstufe I schwankte im Schuljahr 2001/02 regional zwischen 60,4 und 94 %. Im landesweiten Durchschnitt wurde in dem Schuljahr an 76 % der Gesamtschulen, an 87 % der Gymnasien, an 80 % der Realschulen sowie an 48 % der Förderschulen LER in der Sekundarstufe I angeboten. Nach den aktuellen Analysen der staatlichen Schulämter erwartet die Landesregierung eine flächendeckende Einführung des Faches in der Sekundarstufe I, also in den Klassen 7 bis 10, zum Schuljahr 2004/05.

Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick: Die schrittweise Einführung von LER in den Jahrgangsstufen 5 und 6 erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenlehrplans und mit der Maßgabe, dass entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Der Rahmenlehrplan für LER für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird zurzeit erarbeitet und soll rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2004/05 in Kraft treten.

Ergänzend dazu werden möglicherweise eine Aufstockung der Beschäftigungsumfänge einiger Lehrkräfte sowie Maßnahmen der Weiterqualifizierung erforderlich sein. Zur Durchführung weiterer dezentraler Qualifizierungsmaßnahmen für das Fach LER liegt dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein entsprechendes Angebot des Vereins „Weiterqualifizierung im Bildungsbereich“ vor und mit der Universität Potsdam wurde vereinbart, dass das dortige Weiterbildungsangebot auch bei Einführung eines grundständigen Studiengangs vorerst weitergeführt wird.

Damit hat die Landesregierung die notwendigen Rahmenbedingungen für die geplante Ausweitung des Unterrichts im Fach LER an den Brandenburger Schulen geschaffen.

Ich bedanke mich. - Wir sind bei der Frage 1608 (Besetzung der Schulleiterstelle in der Grundschule Milow), die vom Abgeordneten Dombrowski gestellt wird. Bitte sehr.

In der Landtagssitzung am 14. April 2003 hat Bildungsminister Reiche dem Abgeordneten Dr. Niekisch Auskunft zur Frage der Besetzung von Grundschulleiterstellen in der Landeshauptstadt gegeben. Auf meine Nachfrage, wie es sich mit der über mehrere Jahre andauernden kommissarischen Leitung der Grundschule Milow verhalte, antwortete der Minister:

„Die drei Finger der Hand, mit denen Sie auf mich zeigen, weisen auf Sie selbst als Kreistagsabgeordneter zurück, weil Sie, wie die meisten Kreistage, die Schulentwicklungsplanung nicht in der gebotenen Zeit und auch nicht in der gebotenen Qualität bewältigt haben.“

Ich frage die Landesregierung: Worin sieht sie das konkrete Versäumnis des Landkreises Havelland bzw. des Kreistags bei der Erstellung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Havelland, in dessen Folge Minister Reiche zu der Feststellung gekommen ist, dass die jahrelange Nichtbesetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Milow vom Landkreis Havelland zu verantworten ist?

Herr Staatssekretär Szymanski, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dombrowski, am 14. April 2003 wurde im Rahmen Ihrer Nachfrage zur Nichtbesetzung der Schulleiterstelle in Milow auf die zum Teil noch mit Mängeln behafteten Schulentwicklungspläne einiger Landkreise und kreisfreier Städte

hingewiesen. Es ist zwingend geboten, dass die endgültige Besetzung von Schulleiterstellen immer in engem Zusammenhang mit einer schulentwicklungsplanerischen Gesamtkonzeption gesehen wird.

Lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst Folgendes sagen: Die Besetzung der Stelle mit der jetzigen Schulleiterin erfolgte nach der am 5. November 2002 durchgeführten Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber vor der Schulkonferenz mit Wirkung vom 1. Dezember 2002. Die Begründung für die Verzögerung bei der Stellenbesetzung stellt sich im konkreten Fall der Grundschule Milow rückblickend wie folgt dar:

Im ersten Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 1997 bis 2002 und auch in der anschließenden ersten Fortschreibung bis 2005/06 aus dem Jahre 2000 stand der Grundschulstandort Milow nicht zur Disposition. Die nachwachsenden Schülerzahlen im Schulbezirk lassen auch für den aktuell betrachteten Planungszeitraum bis 2006 eine gesicherte Einzügigkeit erwarten.

Allerdings wurde die Stelle nach Ausscheiden des Schulleiters der Grundschule Milow zunächst nicht ausgeschrieben. Begründet lag dies darin, dass seitens des damals zuständigen staatlichen Schulamts Havelland gemeinsam mit dem Amt Milow als Träger der Grund- und Gesamtschule schulentwicklungsplanerische Überlegungen angestrengt wurden, die auf die Einrichtung einer Kooperationsschule, bestehend aus der Grundschule Milow, der Gesamtschule Milow und der allgemeinen Förderschule Premnitz, abzielten. Die seinerzeit erarbeiteten Konzepte wurden eingehend erörtert. Da Schulträger für die allgemeine Förderschule Premnitz der Landkreis Havelland ist, wurde auch dieser in den Prozess einbezogen. Solange nicht geklärt war, ob dieses Konzept zum Tragen kommen würde, war die Ausschreibung der Stelle des Schulleiters in der Grundschule Milow nicht sinnvoll.

Nachdem im Jahre 2001 abschließend entschieden wurde, dieses Kooperationsmodell nicht zu installieren, sondern die Grundschule Milow unverändert weiterzuführen, und erkennbar war - das wissen Sie -, dass die Gesamtschule Milow aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen nicht fortgeführt werden kann, wurde das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren durchgeführt und, wie eingangs schon gesagt, mit Wirkung vom 1. Dezember 2002 abgeschlossen.

Der auch aus Sicht der Landesregierung Brandenburg bedauerlich lange Zeitraum bis zur Neubesetzung der Schulleiterstelle für die Grundschule Mielow lag sowohl an der notwendigen Klärung der schulentwicklungsplanerischen Fragen als auch an einem durch die Neuorganisation der staatlichen Schulämter begründeten längeren Bearbeitungszeitraum im Auswahlverfahren.

Herr Staatssekretär, es gibt noch Klärungsbedarf. Wir kommen zu den Fragestellern. - Herr Dombrowski, bitte.

Herr Staatssekretär, würden Sie mir Recht geben, wenn ich feststelle, dass die Aussagen, die Minister Reiche bezüglich der Unzulänglichkeiten der Schulentwicklungsplanung und der

Verantwortung der Kreistagsabgeordneten getätigt hat, so nicht zutreffen? Ich glaube nämlich aufgenommen zu haben, dass Sie hier eben andere Ursachen benannt haben, die mit dem Kreistag und dem Landkreis jedenfalls nichts zu tun haben.

Ich habe dazustellen versucht, dass sie damit zum Teil auch etwas zu tun hatten; denn eine Schule in Kreisträgerschaft muss bei schulentwicklungsplanerischen Überlegungen natürlich auch mit einbezogen werden. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass es auch andere Gründe gab.

Frau Hartfelder, bitte.

Herr Staatssekretär, wer ist primär für die Ausschreibung, für den Ausschreibungstext, verantwortlich, wer hat ihn also zu gestalten und die Ausschreibung zu forcieren?

Zweite Frage: Welchen Einfluss haben die Schulträger bei der Gestaltung von Ausschreibungstexten, die die Anforderungen beschreiben?

Wir gehen davon aus, dass bei Ausschreibungstexten - das hat auch etwas mit Spezialisierungs- und Profilierungsrichtungen von Schulen zu tun - ein Einvernehmen hergestellt werden sollte, auch mit dem Schulträger; denn er stellt die Gebäude und die Ausstattung zur Verfügung und wir beraten dabei. Letztendlich ist das dann eine Entscheidung, die gemeinsam getragen werden sollte, und das ist, glaube ich, auch gute Praxis im Land Brandenburg.

Danke sehr. - Wir sind damit bei der nächsten Frage. Die aktuelle Wunschsituation gibt die Frage 1619 (Finanzielle Si- cherheit für das Programm „Zeitzeugen der deutschen Ge- schichte - Überlebende der NS-Verbrechen an Brandenburger Schulen“ und laufende Projekte der RAA) als Folgende vor. Zur Formulierung hat Frau Kaiser-Nicht Gelegenheit.

In Verantwortung der Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen werden seit Jahren Begegnungen von Überlebenden der Zeit des Hitlerfaschismus in Deutschland mit Schülerinnen und Schülern unseres Landes durchgeführt. Angesichts der jüngsten Haushaltsbeschlüsse des Landtages sind auch die Projekte der RAA von finanziellen Kürzungen nicht ausgenommen. Die Arbeit vor Ort wurde jedoch langfristig geplant und vorbereitet. Es besteht nunmehr erhebliche Unklarheit darüber, ob z. B. das oben genannte Zeitzeugenprogramm, die Gedenkstättenfahrten oder die Wanderausstellung „Anne Frank - eine Geschichte für heute“ im geplanten Umfang realisiert werden können.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Ist die Durchführung

des Zeitzeugen-Programms und anderer Projekte der RAA für Schülerinnen und Schüler seitens des Landes im bisher geplanten Umfang gesichert?

Herr Staatssekretär, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, angesichts der angespannten Haushaltslage mussten auch im Bereich der Projektmaßnahmen der Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule Kürzungen gegenüber der im Dezember 2002 im MBJS beantragten Planung vorgenommen werden. Im Rahmen der Gespräche mit der RAA Brandenburg konnte jedoch Einvernehmen darüber erzielt werden, wichtige Teilmaßnahmen der genannten Programme „Zeitzeugen der deutschen Geschichte im Unterricht“, Workcamps, Seminare und Gedenkstätten auch im Haushaltsjahr 2003 durch das MBJS zu fördern. Dies gilt auch für mehrere Ausstellungsstandorte der Wanderausstellung „Anne Frank - eine Geschichte für heute“.

Es ist der RAA Brandenburg darüber hinaus gelungen, fehlende Haushaltsmittel des Landes durch Zuschüsse von Stiftungen, weiteren öffentlichen Zuwendungsgebern sowie Teilnehmerbeiträge zu kompensieren. Auf diese Weise können alle oben genannten geplanten Maßnahmen der RAA Brandenburg nach heutigem Kenntnisstand ohne nennenswerte qualitative oder quantitative Einbußen realisiert werden.

Wir kommen zu den Fragestellern. - Frau Kaiser-Nicht, bitte.

Ist diese Zusicherung unter den Bedingungen der kürzlich verkündeten Haushaltssperre aktuell?

Die zweite Frage bezieht sich auf Folgendes: Die Informationen vor Ort belaufen sich darauf, dass es bei dem Zeitzeugenprogramm um ein Defizit von 3 000 Euro geht, die die Schulen bzw. die Schülerinnen und Schüler selbst aufbringen müssten, um die Realisierung dieses Programms, also die Teilnahme der Zeitzeugen - häufig ausländische Bürger -, vor Ort abzusichern. Halten Sie es tatsächlich für notwendig, dass zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss, die ich für unwürdig halte?

Zur zweiten Frage: Wir gehen davon aus, und das haben die Gespräche mit der RAA auch ergeben, dass diese Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Es gibt aber weitere Fördermöglichkeiten, die auch von Schulen genutzt werden. Ich nenne hierbei zwei Stichpunkte, nämlich die Initiative „Weltoffene Schule“ und Mittel, die den Jugendämtern zur Verfügung gestellt werden - sicherlich nicht mehr in der bisherigen Höhe; das ist richtig. Diese Möglichkeiten gibt es also, auch über das Aktionsbündnis. Wir gehen davon aus, dass diese Mittel auch so weit akquiriert werden können, um diese Maßnahmen letztlich durchzuführen.

Sie haben auf die Haushaltssperre Bezug genommen. Wir werden jetzt - Sie wissen, dass gestern das 4. HWR gekommen ist - noch einmal zu prüfen haben, wie dies umgesetzt wird. Wir werden natürlich auch die Gespräche mit den Trägern weiter führen.

Herr Hammer, bitte.