Protocol of the Session on May 21, 2003

Es gibt noch Klärungsbedarf. Wir beginnen mit der Fragestellerin. Bitte sehr.

Herr Minister, da ich gestern keine Gelegenheit dazu hatte, möchte ich Ihnen jetzt drei Fragen stellen.

Erstens: Welche Konsequenzen sind es denn genau, die Sie aus den wiederholten Pannen des Verfassungsschutzes gezogen haben?

Zweitens: Der Verfassungsschutzchef musste Fehler einräumen und sich bei der PKK entschuldigen. Welche Schlussfolgerungen werden für die Berichtspraxis vor der PKK gezogen?

Drittens: Wie wollen Sie zukünftig die Situation verhindern, dass der öffentliche Eindruck entsteht, die Presse wisse regelmäßig mehr über die Pannen im Verfassungsschutz als der Innenminister selbst?

Ich beginne mit dem letzten Punkt. Frau Kaiser-Nicht, das Kernproblem der ganzen Sache ist: Jeder, der keine Verantwortung trägt, kann über Dinge schwadronieren, von denen er nichts weiß. Und der, der etwas weiß, kann nichts sagen, weil er zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Sie sind doch selbst Mitglied der PKK und wissen, was gestern dazu im Einzelnen vorgetragen wurde. Des Weiteren wissen Sie, dass Staatssekretär Lancelle einige Punkte als Konsequenzen vorgetragen hat, die wir bisher aus dieser Sache gezogen haben. Ich habe gesagt, dass ich der PKK einen zusammengefassten Bericht vorlegen werde.

Ich bin immer für die freie Presse gewesen und bin dies auch als Innenminister. Aber ich bin nicht dafür verantwortlich zu sagen, ob das, was die Presse über den Verfassungsschutz schreibt, richtig oder falsch ist. Ich kann nur in den einzelnen Gremien über den Sachverhalt berichten. Die Bewertung des Sachverhalts obliegt dann der Parlamentarischen Kontrollkommission.

Vielleicht sollten wir uns auf einiges verständigen. Ich weiß nicht, ob Sie dem zustimmen können. Haben Sie ein Interesse daran, dass der Verfassungsschutz, der auf einer klaren rechtliche Grundlage arbeitet, diskreditiert wird? Haben Sie ein Interesse daran, dass die Wirksamkeit des Verfassungsschutzes reduziert wird? Darüber könnten wir auch einmal sprechen. Ich habe kein Interesse daran. Ich möchte, dass er rechtsstaatlich arbeitet. Er wird rechtsstaatlich und auch politisch kontrolliert. Und wenn Fehler gemacht werden, gehen wir darauf ein.

Letzter Punkt: Sie haben gesagt, Herr Weggesin habe dort eine Panne zugegeben. Er hat dies eingeräumt, indem er gesagt hat:

Rückblickend betrachtet hätte man vielleicht eher informieren können.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Er hat sich dafür entschul- digt!)

Aber wir haben nichts vertuscht, sondern die zuständigen Behörden waren jederzeit informiert.

Herr Schuldt, bitte.

Erstens: Welche zusätzlichen Kontrollmechanismen will die Landesregierung gegenüber den Mitarbeitern des brandenburgischen Verfassungsschutzes einrichten, um zukünftig solche Pannen zu vermeiden?

Zweitens: Sie haben selbst das Wort „Pannen“ verwendet. Pannen in der Abteilung Verfassungsschutz gibt es seit Ihrem Amtsantritt als Innenminister. Welche Konsequenzen wollen Sie daraus ziehen?

Herr Abgeordneter Schuldt, wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie die Fragen nicht gestellt. Aber sie waren offensichtlich vorbereitet. - Ich habe erläutert, wie wir mit möglichen Fehlern umgehen. Zu allen sich daraus ergebenden Konsequenzen werde ich nicht in der Öffentlichkeit, sondern vor der Parlamentarischen Kontrollkommission als dem dafür gewählten Gremium des Parlaments Stellung nehmen. Ich bin verpflichtet, vor diesem Gremium in aller Offenheit alle Dinge auf den Tisch zu legen, und werde weiterhin so verfahren.

(Homeyer [CDU]: Die DVU ist Gott sei Dank nicht Mit- glied der PKK!)

Herr Nonninger, bitte.

Meine Frage hat sich erledigt.

Ich bedanke mich. - Wir sind bei der Frage 1573 (Ermittlung der Personalkosten bei Einrichtungen in freier Trägerschaft), gestellt vom Abgeordneten Werner-Siegwart Schippel. Bitte sehr.

Bestehende tarifliche Bindungen von freien Trägern, die sich strikt an den BAT Ost halten und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Personalkostenentwicklung tragen, werden bei Vergütungsverhandlungen mit den Pflegekassen nur bedingt anerkannt. Somit werden Tarifsteigerungen im angewandten Tarif nicht analog in der Pflegesatzberechnung berücksichtigt. Stattdessen gehen die Kassen bei der Ermittlung

der Personalkosten von der durchschnittlichen Grundlohnsummenentwicklung in den östlichen Bundesländern aus. Hierbei werden die Daten des Finanzministeriums zugrunde gelegt.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit stellt dieses Verfahren zur Ermittlung der Personalkosten eine wirtschaftliche Gefahr für die Einrichtungen in freier Trägerschaft dar, die sich strikt an den BAT Ost halten?

Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen!

(Zurufe: Guten Morgen! - Heiterkeit)

Früher galt - entsprechend den Regelungen zur Sozialhilfe das so genannte Selbstkostendeckungsprinzip. Die Träger hatten ihre Personal- und Sachkosten anzumelden und konnten dann die Mittel im Rahmen der Budgets für die Einrichtung verwenden. Damit wurde der Einrichtung bis zu einem gewissen Grade freie Hand beispielsweise für die Einstellung von Personal gegeben.

Heute stellt sich die Situation anders dar. Es werden prospektive Leistungsentgelte für ein Jahr ausgehandelt. Grundlage sind jedoch nicht mehr die Kosten der Einrichtung, sondern die erbrachten Leistungen in der Pflege bzw. im Krankenhausbereich. Bei Letzterem spielt zum Beispiel die Frage eine Rolle, welche Diagnosen, Operationen und Therapien angeboten werden. Dann wird auf der Grundlage von Tagessätzen ein jährliches Budget festgelegt.

Die Festlegung des Entgelts erfolgt nach einem externen Leistungs- und Kostenvergleich. Das Bundessozialgericht hat dieses Verfahren erst vor einigen Wochen bestätigt. So kann ein Pflegeheim, in dem vorwiegend ältere Personen beschäftigt sind, die überdurchschnittlich hohe Personalkosten verursachen, allein aus diesem Grunde keine höheren Entgelte verlangen.

Es ist aber auch richtig, dass die Verhandlungspartner versuchen, anstehende Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Das weiß ich aus vielen Gesprächen, die ich in den Einrichtungen geführt habe. Man kann Tarifsteigerungen zumindest für ein Jahr im Voraus recht genau kalkulieren. Abweichungen nach unten, aber auch nach oben sind durchaus möglich.

Eines muss klar sein: Kostensteigerungen haben nicht automatisch Vergütungssteigerungen zur Folge. So etwas kennen weder die Pflegeversicherung noch die Krankenversicherung. Eine unmittelbare wirtschaftliche Gefahr für Einrichtungen in freier Trägerschaft, die ihre Angestellten nach BAT Ost bezahlen, kann ich bislang nicht erkennen. Wenn man auf die Personaldurchschnittskosten blickt, dann wird deutlich, dass den Vergütungssätzen Kalkulationen zugrunde liegen, die kostendeckend sein können.

Allerdings kann es gerade für Einrichtungen, die in der Zeit der

Wende übernommen wurden und deren Personalbestände nach wie vor nach BAT Ost bezahlt werden, in finanzieller Hinsicht an der einen oder anderen Stelle eng werden.

Ich rate dazu, über einzelfallbezogene Probleme mit den Kassen zu verhandeln. Sollten diese Möglichkeiten ausgeschöpft sein, muss man Fusionen anstreben oder vor Ort andere Möglichkeiten finden. - Ich danke Ihnen.

Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 1574 (Ausstattung der Polizei), gestellt vom Abgeordneten Petke. Bitte sehr.

Der Einsatz der DNA-Analyse, des genetischen Fingerabdrucks, wird bei der Verbrechensbekämpfung immer wichtiger. So konnte eine Reihe von Straftaten aufgeklärt werden, die Jahrzehnte zurücklagen.

Ich frage deswegen die Landesregierung: Wie ist der Ausstattungsstand der Polizei mit den notwendigen Utensilien zur Entnahme und zur weiteren Bearbeitung von DNA-Proben?

Herr Innenminister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, zunächst möchte ich feststellen, dass die entsprechende Ausstattung als zufrieden stellend zu bewerten ist. - Die Feststellung des DNA-Musters erfolgt in aller Regel durch Untersuchung einer Speichelprobe, die dem Betroffenen durch Mundhöhlenabstrich mithilfe eines Wattetupfers unter Aufsicht eines Polizeibeamten entnommen werden kann. Wenn der Betroffene dazu nicht bereit ist, erfolgt zur Feststellung des DNAMusters die Abnahme einer Blutprobe durch einen Arzt.

Der überwiegende Teil der Untersuchungen von Speichelproben erfolgt durch Fremdvergabe, das heißt, an externe Labore. Eine begrenzte Anzahl von Untersuchungen wird unter genau definierten Bedingungen vom Landeskriminalamt durchgeführt. Blutprobenuntersuchungen werden generell in externen Laboren durchgeführt.

Die erforderliche materielle Ausstattung der Brandenburger Polizei zur Entnahme und Untersuchung von DNA-Proben ist insgesamt durch die Landesregierung sichergestellt.

Wir sind bei der Frage 1575 (Kein Förderzweck „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“), gestellt vom Abgeordenten Vietze. Bitte sehr.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat Ende März Leitlinien zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung als Grundlage für die Verhandlungen der Bundesländer mit der Bundesregierung beschlossen. Sie enthalten einen ganzen Katalog von

bisherigen Bundesaufgaben, auf die die Bundesländer künftig Zugriff haben sollen. Auf der anderen Seite sind erhebliche Veränderungen der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern vorgesehen, so eine deutliche Reduzierung der Mischfinanzierung und der Verzicht auf die Gemeinschaftsaufgaben im Bereich der Hochschulen und der Bildungsplanung. Die Konferenz maß dem Mitteltransfer zwischen Bund und Ländern nach Artikel 104 a Abs. 4 Grundgesetz große Bedeutung bei und formulierte zugleich:

„Die derzeit bestehenden Förderzwecke sollen erhalten bleiben, eine Ergänzung um den Förderzweck ‘Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse’ soll nicht verfolgt werden.“

Wie wir wissen, gibt es insbesondere zu dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine Reihe von politischen Erklärungen, die mich veranlassen, die Landesregierung zu fragen: Was hat den Ministerpräsidenten und die Landesregierung veranlasst, der Feststellung im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zuzustimmen, dass eine Ergänzung der Förderzwecke um die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ nicht weiter verfolgt werden soll?

In Vertretung des Ministerpräsidenten antwortet der Innenminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordenter Vietze, die Ministerpräsidenten haben auf ihrer letzten Konferenz am 27. März dieses Jahres erstmalig inhaltlich zu den Fragen der Verteilung von Gesetzgebungskompetenzen sowie der Aufteilung und Ordnung der Finanzen zwischen Bund und Ländern Stellung bezogen, das heißt, ein Prozess ist in Gang gesetzt worden.

Die Eckpfeiler der beschlossenen Leitlinien zur Verhandlung mit dem Bund sind dem Präsidenten des Landtages mittlerweile übermittelt worden. Sie umfassen die Einräumung des Zugriffsrechts der Länder auf einzelne, bereits bundesrechtlich geregelte Gesetzgebungsmaterien auf dem Gebiet der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung; die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes und die damit einhergehende Umverteilung der dort verordneten Gesetzgebungsmaterien auf Bund und Länder sowie eine deutliche Reduzierung der Mischfinanzierung unter Beibehaltung der derzeitigen Finanzausstattung der Länder.

Der Bund ist in einer ersten Erwiderung den Vorschlägen der Regierungschefs der Länder nicht nur in weiten Teilen entgegengetreten; er beansprucht offensichtlich weitergehende Kompetenzen als er bereits hat.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass die laufenden Verhandlungen durch eine öffentliche Diskussion über den Standpunkt Brandenburgs zu Einzelfragen der angestrebten Gesamtregelung nicht gefährdet werden sollen.