Wir haben dieses Problem, Herr Abgeordneter, auch in anderen Bereichen des Landes, in denen die Zahl der Schülerinnen und Schüler so stark zurückgeht, dass Schulen geschlossen werden müssen. Das betrifft zum Beispiel im Bereich des neben Ihnen
stehenden Abgeordneten, also im Kreis Elbe-Elster, die Schule Falkenberg oder auch andere Schulen dieses Kreises.
Zum Problem der Doppelbelastung und der finanziellen Honorierung sei, Herr Kollege Niekisch, noch Folgendes angemerkt: Zum Aufgabenbereich eines stellvertretenden Schulleiters gehört es, im Bedarfsfall den Schulleiter zu vertreten. Wenn sich abzeichnet, dass die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters aufgrund ihres oder seines Ausscheidens auf längere Zeit nicht besetzt ist, besteht die Möglichkeit, zur Unterstützung der stellvertretenden Schulleiterin oder des stellvertretenden Schulleiters auch eine andere Lehrkraft hinzuzuziehen. Das kann in Form der kommissarischen Beauftragung erfolgen.
Werden einem Beschäftigten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben die entsprechende Zulage. Das wissen die Kolleginnen und Kollegen an den betreffenden Schulen im Bereich Potsdam auch. Es wird - Herr Niekisch, da kann ich Sie beruhigen entsprechend verfahren werden. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Ausführungen. Ich wollte nur noch einmal unterstreichen: Auch die Landesregierung ist der Meinung,...
... dass schnell Abhilfe geschaffen werden muss, weil die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen den Eindruck haben, unausgesprochen...
Es muss im Interesse aller Betroffenen so schnell wie möglich eine Klärung erfolgen, und zwar nicht nur im Interesse dieser Personen - der Schulleiter -, denn auch ein Kollegium will ja zur Entwicklung und Fortschreibung des Schulprogramms wissen, wer der Schulleiter ist, mit dem man es in Zukunft zu tun haben wird. Insofern arbeiten alle - in diesem Fall das Schulverwaltungsamt der Stadt Potsdam und das Staatliche Schulamt Bran
denburg - Hand in Hand, um so schnell wie möglich - ich hoffe, zum neuen Schuljahr - die entsprechenden Entscheidungen einvernehmlich treffen zu können.
Wir haben in Potsdam bereits an einer Reihe von Schulen Schulleiter von geschlossenen Schulen dauerhaft in neue Schulleiterstellen eingeführt. Ich weiß nicht, ob dies auch in den genannten vier Fällen der Fall sein wird. Das wird noch zu klären sein.
Herr Minister, bezüglich des Kreises, den Sie gerade angesprochen haben, meine Frage: Wäre es aus Ihrer Sicht denkbar, Regelungen zu schaffen, vor dem Hintergrund der Schulentwicklungsplanung einer möglicherweise - was wir nicht hoffen wollen - mittelfristig bevorstehenden Schulschließung das Amt des Schulleiters auch auf Zeit zu vergeben, ohne dass dann im Nachhinein dieser Stau entsteht, den wir vor Ort erörtert haben? Es geht darum, dass diese Probleme gelöst werden und ein Schulleiter ordnungsgemäß bestellt werden kann, zumindest mit einem Zeitvertrag.
Ich habe Ihre Frage nicht ganz verstanden, versuche sie aber trotzdem zu beantworten. Ihr Bereich zählt, was die Demographie betrifft, wie wir beide wissen, zu den schwierigsten des Landes, weil trotz der Schönheit des Kreises Elbe-Elster nach wie vor Menschen die Region verlassen und wir deshalb in diesem Schulamtsbereich eine große Zahl von Schulen schließen müssen. Im Moment sind, wenn ich es richtig überblicke, drei Schulleiterbesetzungsverfahren anhängig. Es sind überall kommissarische Wahrnehmungen und entsprechende Beauftragungen vorgesehen, zum Teil sind es - zumindest in den beiden Fällen, die ich vor Augen habe - außerordentlich gute Personen, von denen ich mir wünschen würde, dass sie für diese Aufgabe dauerhaft gewonnen werden können.
Wir werden erst nach Anlaufen des neuen Schuljahres, wenn wir wissen, welche Schulen perspektivisch auslaufen, und wenn wir wissen, wann Schulleiter, die derzeit im Dienst sind, in Rente gehen, eine endgültige Entscheidung treffen. Ich hoffe, dass zum neuen Schuljahr zumindest in einem Fall oder gar in zwei Fällen eine entsprechende Entscheidung getroffen werden kann. Ich werde mit Ihnen ebenso wie mit der Kollegin Schellschmidt engen Kontakt halten, weil ich genau wie Sie daran interessiert bin, dass wir möglichst bald eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Schulleiterstellen treffen können.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass an vielen Grundschulen im Land Brandenburg Schulleiterstellen über Jahre hinweg nur
kommissarisch besetzt wurden, zum Beispiel in der Gemeinde Milow, wo es über vier Jahre hinweg nur eine kommissarische Leitung gab?
Eine zweite Frage: Können Sie nachvollziehen, dass Schulträger, aber auch betroffene Lehrerinnen und Lehrer den Eindruck haben, dass Schulleiterstellen deshalb nicht besetzt werden, weil man die Leitungszulage zu sparen möchte?
Das Zweite würde ich natürlich mit aller Deutlichkeit zurückweisen. Sie wissen, dass auch Sie als Landtagsabgeordneter ein solches Verfahren der Landesregierung in keiner Weise dulden und tolerieren dürfen. Insofern kann ich Ihnen versichern, dass dies nicht der Fall und auch nicht das Ziel ist.
Was Milow betrifft, möchte ich sagen: Wenn über den von mir genannten Zeitraum von 18 Monaten eine Schulleiterstelle nur kommissarisch besetzt ist, dann weisen die drei Finger der Hand, mit der Sie auf mich zeigen, auf Sie selbst als Kreistagsabgeordneter zurück, weil Sie wie die meisten der Kreistage die Schulentwicklungsplanung nicht in der gebotenen Zeit und auch nicht in der gebotenen Qualität bewältigt haben und wir deshalb nicht über die Schulleiterstellen entscheiden können.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1532 (Gesamtfinanzierung der Chipfabrik Frankfurt [Oder]), gestellt vom Abgeordneten Wolfgang Thiel. Bitte sehr.
Der Vorstandschef der Communicant AG hat kürzlich seine Trennung vom Frankfurter Institut für Halbleiterphysik verwaltungstechnisch vollzogen. Hinsichtlich der Zukunft der Chipfabrik meinte er, dass vorbehaltlich der Klärung der Gesamtfinanzierung der Bau in absehbarer Zeit abgeschlossen sein wird.
Minister Junghanns äußerte unlängst gegenüber der Presse, dass ein lang anhaltender Krieg zu nicht absehbaren Folgen für das multinationale Projekt Chipfabrik in Frankfurt (Oder) führen könnte.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Chancen für den baldigen Abschluss der Gesamtfinanzierung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thiel, in der Tat ist es mir nicht möglich zu prognostizieren, welche Folgerungen sich aus dem weiteren Kriegsverlauf ergeben. Dieser Krieg hat jedoch - das kann ich aus eigenem Erleben feststellen - auf das Verhalten der hinsichtlich der Chipfabrik Frankfurt (Oder) engagierten Investoren aus dem Emirat Dubai keine Wirkung. Hier gibt es keine Veränderungen im Verhalten. Die Zusammenarbeit mit den Vertretern ist nach
Im Übrigen gilt das nach meinem persönlichen Erleben auch für alle Beteiligten an der Investition, so auch für die Vertreter des amerikanischen Investors.
Die Chancen für den baldigen Abschluss der Gesamtfinanzierung sind bislang durch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak nicht berührt oder beeinflusst.
Herr Minister, Sie sprechen von der Gesamtfinanzierung. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie momentan nicht sagen können, wie hoch die Gesamtkosten für das Projekt sind und wie hoch die öffentlichen Zuschüsse sein werden?
Eine zweite Frage: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass nicht der Krieg, sondern die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes, so wie es seit über zwei Jahren angelegt ist und zu keinen zusätzlichen privaten Investoren geführt hat, über Erfolg oder Misserfolg entscheidet?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich stimme mit Ihnen nicht darin überein, dass es unter den Beteiligten noch keine abschließende Klarheit über das notwendige Gesamtinvestment gibt. Dass es Veränderungen gibt, das ist ein logischer Prozess, der sich aus der Entwicklung des Investments direkt ergibt.
Zum Zweiten teile ich nicht Ihre Auffassung, dass die wirtschaftliche Situation bzw. die wirtschaftliche Bewertung des Investments die Grundlage dafür ist, dass der Financial Close bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschlossen werden konnte. Im Gegenteil, es ist diesem Investment eigen, dass man sich in Anbetracht der Marktentwicklung sowie der gesamtweltwirtschaftlichen Entwicklung sehr dynamisch auf die Erfordernisse einstellt und diese in der Planung, Durchführung und Organisation des Investments berücksichtigt.
Danke sehr. - Zur Formulierung der Frage 1533 (Betriebsge- nehmigungen für Kindertagesstätten) erhält die Abgeordnete Redepenning das Wort.
Aus verschiedenen Regionen des Landes hört man von unterschiedlichen Handhabungsweisen bei der Vergabe der Betriebsgenehmigung für Kindertagesstätten durch das Landesjugendamt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Nach welchen Richtlinien vergibt das Landesjugendamt die Betriebsgenehmigung für Kindertagesstätten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kollegin Redepenning, wie bereits im Jahr 1999 auf die Kleine Anfrage 1987 geantwortet wurde, gibt es allgemeine Vorgaben nur hinsichtlich der Personalausstattung gemäß § 10 Kita-Gesetz und Kita-Personalverordnung. Diese Regelungen sind allgemein verbindlich und bekannt. Diesbezüglich gibt es keine Unstimmigkeiten und keine unterschiedlichen Handhabungsweisen.
Hinsichtlich der räumlichen Ausstattung von Kindertagesstätten gibt es eine Reihe von Vorgaben - vom Brandschutz bis zur Lebensmittelüberwachung - außerhalb des Regelungsrahmens des Kita-Gesetzes. Diese müssen eingehalten werden. Der Innen- bzw. der Bauminister sowie die Ordnungs- und Bauämter der Kreise wachen zu Recht sehr streng darüber. Standards oder allgemeine Richtlinien für die Räumlichkeiten gibt es aus pädagogischer Sicht nicht.
Im April 1999 wurde die Verwaltungsvorschrift über die räumlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ersatzlos aufgehoben. Die Gründe lagen in einer gewünschten höheren Flexibilität im Verwaltungshandeln. Es ging um die Erweiterung des Ermessensspielraumes des Landesjugendamtes bei der Erlaubniserteilung und das allgemein gewünschte Ziel der Deregulierung. Ein größerer Ermessensspielraum ist insofern gewollt, als je nach konkreter Lage des Einzelfalls unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.
Aufgrund des jahrelangen Geraunes und Gemurmels, dass es von uns unbillige Vorgaben gäbe, habe ich vor einiger Zeit in einem Brief an alle Landräte und Oberbürgermeister darum gebeten, uns konkrete Fälle zu nennen, damit wir dem gemeinsam mit dem Landesjugendamt nachgehen können. Jedoch fehlt es bisher an konkreten Vorwürfen. Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass das, was Sie oder auch ich hörten, entweder falsch wahrgenommen wurde oder nicht im Zusammenhang mit unseren Vorgaben steht. Eine konkrete Beschwerde in Potsdam-Mittelmark, der ich unter anderem nachgegangen bin, richtete sich auf eine Brandschutztür, die die Bewegungsfähigkeit und -möglichkeit der Kinder erheblich einschränkte. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Vorgabe vom kreislichen Bauamt und nicht von uns.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 1534 (Kaufpreiser- mäßigungen bzw. -nachlässe aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen), die der Abgeordnete Lunacek formuliert.
Die Landeshaushaltsordnung regelt: Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan zugelassen werden. Das Ministerium der Finanzen kann in besonderen Fällen oder bei Gegenständen von geringem Wert weitere Ausnahmen zulassen. Dennoch muss das Land aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen immer wieder Kaufpreisnachlässe auf Grundstücke gewähren.
Ich frage die Landesregierung: Auf welche Höhe belaufen sich die Mindereinnahmen des Landes seit 1992 durch die aus Naturschutzgründen unterhalb des vollen Wertes vorgenommenen Veräußerungen von Landesvermögen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lunacek, in Bezug auf Verkäufe von Liegenschaften aus dem allgemeinen Grundvermögen des Landes sind keine so genannten Mindereinnahmen durch die aus Naturschutzgründen unterhalb des vollen Wertes vorgenommenen Veräußerungen von Landesvermögen zu verzeichnen.
Bei den so genannten WGT-Liegenschaften gilt unter anderem die Verwertungsrichtlinie vom 21.06.1994. Nach Punkt 9 der Richtlinie erfolgt der Verkauf grundsätzlich zum Verkehrswert. Dieser wird auf der Basis von öffentlichen Ausschreibungen und mithilfe von Verkehrswertgutachten ermittelt.