Gleichfalls wird das Vergabeverfahren zur Privatisierung der BBF und privaten Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg International durchgeführt. Eine Entscheidung über den Abschluss der Privatisierungsverträge wird noch zu treffen sein. Dies kann nach der zeitlichen Gesamtplanung dieses Projekts auch noch rechtzeitig geschehen.
Im Rahmen der derzeitigen Beschlusslage liegen damit alle in dem Antrag geforderten Pläne und Konzepte vor. Frau Tack, zurzeit ist es geboten, den eingeschlagenen Weg nicht zu verlassen. Die Landesregierung steht im Privatisierungsverfahren mit dem Bieterkonsortium. Nach Abschluss dieses Verfahrens und dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses wird sich nach Überzeugung der Landesregierung in Übereinstimmung mit Berlin und dem Bund, den beiden weiteren Gesellschaftern, durch den Bau und Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg International möglichst als Interkont eine erfolgreiche Entwicklung vollziehen können. - Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/5568 - Neudruck. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Stellungnahme des Landtages Brandenburg zum Ersten Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente
Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag des Präsidenten des Landtages in der Drucksache 3/5592 vor.
Die Aussprache wird eröffnet mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Vietze, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In gut drei Wochen wird in Lübeck der Erste Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente zusammentreten. Unsere Fraktion war der Auffassung, dass es angebracht ist, das, was auf diesem Konvent zur Behandlung und Beschlussfassung ansteht, auch zum Gegenstand der Erörterung des Brandenburger Landtages zu machen.
Wie auch aus dem Entschließungsantrag des Präsidenten hervorgeht, liegt ein Entwurf für eine gemeinsame Position vor. Wir hielten es für geboten, dazu die Aussprache im Parlament zu führen, weil es sicherlich vernünftig ist, wenn die Vertreter der Fraktionen des Brandenburger Landtages eine klare und deutliche Position zu den Überlegungen, die durch alle Fraktionen und Parlamente eingebracht werden, auf dem Konvent beziehen.
Wie Sie wissen, haben wir uns mit dieser Problematik mehrmals im Parlament beschäftigt, auch auf Initiative der PDS im Zusammmenhang mit der Großen Anfrage im Frühjahr und unserem im Mai des vergangenen Jahres eingebrachten Antrag, als wir das Ansinnen an dieses Parlament richteten, die Regierung aufzufordern, über den Sachverhalt, der sich unter anderem aus der Abstimmung der Ministerpräsidenten ergibt, zu informieren.
Sie waren damals der Meinung, dem Antrag der PDS nicht zustimmen zu wollen, haben aber einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem Sie sich selbst eine Zeitschiene für die Verständigung zu diesem Thema vorgegeben haben. Diese sah ursprünglich vor, dass die Landesregierung dem Landtag im September 2002 berichtet. Darauf legten Sie dann keinen Wert, denn Sie sind auf diesen von Ihnen vorgeschlagenen Termin und das inhaltliche Anliegen nicht zurückgekommen. Der Chef der Staatskanzlei hat uns dann auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass das im November passieren werde, und hat auch den Termin im November nicht gehalten, auch wieder unter der Kondition, dass die Koalitionsfraktionen daran kein Interesse hatten. Nunmehr ist es zum 31. März angekündigt. Das ist aber genau
der Tag, an dem der Konvent tagt. Daher erhebt sich schon die Frage: Worüber wollen wir am 31. März noch reden, wenn am 31. März bereits beschlossen wird? Insofern möchte ich zumindest festhalten, dass dieses Parlament die Fragen, die im Zusammenhang mit dem Föderalismus stehen, in unzulässiger Weise vernachlässigt.
Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, meine Damen und Herren, dass durch das, was mit der Europäischen Verfassung und durch die Zuschreibung der Rechte des Europäischen Parlaments geplant ist, und durch die Erwartungshaltung, die wir gegenüber dem Bundesgesetzgeber haben, tatsächlich die Situation eintreten kann - da föderale Strukturen nur in vier europäischen Staaten in der Weise wie in der Bundesrepublik existieren -, dass man zu dem Ergebnis kommt, nicht, wie Herr Woidke vorschlägt, dieses Parlament auf 66 Parlamentarier zu begrenzen, sondern dass die Frage steht, ob in dem sich einigenden und erweiternden Europa mit der Struktur des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, den Strukturen der Minister- und Kanzlerrunden eine solche demokratische Gesetzgebungsebene wie die Bundesländer überhaupt noch notwendig ist.
Insofern ist es schon ein berechtigtes Anliegen, darüber zu reden, welchen Platz wir selbst unserem Landesparlament und den anderen Landesparlamenten in der Bundesrepublik Deutschland als Legislative, als Gesetzgebungsorgane, zumessen, mit welchen Aufgaben wir uns in besonderer Weise auseinander setzen und an welcher Stelle wir in Abstimmung mit der EU und dem Bund Zuständigkeiten einfordern und auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen sollten.
Dem haben wir mit unserem Antrag Rechnung tragen wollen. Dieser Antrag lässt sich keineswegs darauf reduzieren, wie fälschlicherweise unterstellt wird, dass er lediglich Positionen der PDS beinhalte. Ich empfehle Ihnen, zum Beispiel bei den Änderungsvorschlägen der Landtage von Thüringen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg nachzuschlagen, die wir mit unserem Antrag aufgegriffen haben, damit es für dieses Parlament hier zumindest eine Diskussionsgrundlage gibt.
Die Diskussionsbereitschaft war auch nach Vorlage unseres Antrags sehr bescheiden. In diesem Sinne ist uns übermittelt worden, dass man weder das notwendige Maß an Verständigungsmöglichkeiten erkenne, noch die Bereitschaft habe, dies überhaupt mitzutragen. Nach unserer Auffassung kann unser Antrag die daraus resultierende Ablehnung verkraften, obwohl ich meine, dass eine Ablehnung makaber sein könnte. Insbesondere gegenüber den Kollegen Fritsch und Klein rege ich in diesem Zusammenhang an, vor dem Hintergrund der immer wieder einmal gebrauchten Formulierung vom Brandenburger Weg darüber nachzudenken, was es bedeutet, dass Sie nicht einmal fähig sind, über ein Thema, das bundespolitische und europäische Bedeutung hat, auch nur eine Diskussion zu führen.
Sehr gefreut haben wir uns dann darüber, dass der Präsident des Landtags die Initiative ergriffen hat, indem er mit seinem Entschließungsantrag versucht hat, zu diesem Thema eine einvernehmliche Position zu formulieren, wobei diese wahrscheinlich
noch eine Wandlung erfahren wird, weil auf dem Konvent am 14. März in Kiel noch die Änderungsvorschläge der Parteien und der Landtage der anderen Länder, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben, behandelt werden. Ich möchte einmal so sagen: Auch der Landtagspräsident kann nicht den Diskussionsstand herbeiführen, den er sich und wir uns wünschen. Gleichwohl werden wir dem Entschließungsantrag des Präsidenten natürlich zustimmen, weil er sozusagen zumindest eine Wortmeldung aus dem Lande Brandenburg darstellt, die auf dem Konvent Beachtung oder Berücksichtigung finden könnte. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Vietze, und gebe das Wort dem Abgeordneten Dr. Knoblich, der für die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU spricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 1949 - insofern auch für diese Region ein interessantes Jahr -, als sich die Länder Deutschlands im westlichen Teil entschlossen, sich eine Bundesrepublik zu leisten, wurde gesagt - damit greife ich auf die Formulierung eines früheren saarländischen Politikers zurück -: Nicht der Bund leistet sich die Länder, sondern die Länder leisten sich den Bund.
In der Zwischenzeit sind wir ein ganzes Stück weiter, wobei die Einschätzung, ob wir weiter vorn oder weiter hinten sind, von der Perspektive abhängt. Vor kurzem konnte man nämlich hören, und zwar ebenfalls von einem früheren hochrangigen SPDPolitiker namens Helmut Schmidt: Länder sind doch reine Verwaltungseinheiten. Die sind allein aus dem finanziellen Zwang heraus nur noch in der Lage, das zu tun, was ihnen der Bund erlaubt.
Wenn man sich vor Augen führt, dass zwischen den beiden genannten Aussagen das liegt, was die Welt das Wirtschaftswunder Deutschland nennt, dann wird klar, dass zu überlegen sein wird, wie man der föderalen Grundstruktur, die von so vielen in dieser Welt bewundert wird, Züge gibt, die zeitgemäß sind.
Bei den Landesparlamenten, deren Präsidenten sich jährlich zu einem Erfahrungsaustausch treffen, besteht die Auffassung, dass die Parlamente in der Zwischenzeit eigentlich nur noch der Gebärmechanismus der Landesregierungen seien. Für die erste Gewalt im Staate, die einen unmittelbaren Wählerauftrag erhalten hat, ist dann aufgrund des Bestehens von Landesregierungen weitestgehend Disziplin geboten. Machen wir uns nichts vor: Jemand aus der Regierung, der die Entscheidungen für die Bevölkerung hautnah mitträgt, wird vom Volk natürlich besser wahrgenommen als ein Abgeordneter, den die Menschen im Fernsehen auch einmal in Situationen erleben, die vielleicht nicht immer sehr glücklich sind.
Der Erfahrungsaustausch auf den Konferenzen der Landtagspräsidenten hat ein wesentliches Defizit, nämlich einen Legitimationsmangel. Deshalb hat Brandenburg in der Person seines
Parlamentspräsidenten vorgeschlagen, dass dann, wenn es um wirklich wichtige politische Themen geht, die Fraktionen hinzugezogen werden müssten, das heißt, dass eine Diskussion über die Länderparlamente nicht ohne die Vorsitzenden der Fraktionen geführt werden sollte. Ich habe also vorgeschlagen, dass sich die Konferenzen der Fraktionsvorsitzenden dieser Republik hieran beteiligen, damit die Aussagen, die dort gemacht werden, ein höheres Gewicht bekommen.
Was ich in dem vorliegenden Entschließungsantrag formuliert habe, ist das Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Bearbeitung des Themas und gibt den gegenwärtigen Stand der Föderalismusdiskussion wieder, wie es auch Herr Vietze gerade angedeutet hat.
Meine Bitte an Sie lautet: Wenn sich Brandenburg aus dieser Diskussion nicht heraushalten soll, dann legitimieren Sie die Vertreter des Parlaments, die sich nicht als Fraktionsvertreter verstehen sollten, durch den Entschließungsantrag und beteiligen Sie sich im Rahmen der Konferenzen der Fraktionsvorsitzenden an dieser Diskussion. Dann, so glaube ich, sind wir auf einem guten Weg, auch unseren Teil zu einem Europa der Regionen über die Grenzen Brandenburgs, über die Grenzen Deutschlands hinaus wahrzunehmen. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Knoblich, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU. Bitte, Herr Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen wieder ein föderalistisches System, das seinen Namen wirklich verdient.
Bereits im April letzten Jahres habe ich zu dem korrespondierenden Antrag der PDS-Fraktion gesagt, dass dieses Thema zu ernst ist, als dass man sich in oberflächlicher Weise ein Konvolut von Parolen auf den Bauchladen schnallen könnte. Die PDSFraktion hat daraus keine sichtbaren Konsequenzen gezogen.
Lassen Sie mich im Namen meiner Fraktion in etwas vertiefter Form auf die Föderalismusdebatte eingehen.
Die Verfassungsrealität des Jahres 2003 zeigt uns, dass sich Deutschland in einer tief greifenden Strukturkrise befindet. Die Problemfelder reichen von der Steuer- und Finanzpolitik über die Sozialpolitik bis hin zur Bildungs- und Arbeitspolitik. Genau da liegen die Schwerpunkte dieses Themenkomplexes.
Die Aussage des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog dazu, Deutschland habe angesichts dieser Krise kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem, muss man nachdrücklich unterstützen.
Trotz allem wird in der politischen Diskussion eine der wesentlichen Ursachen für die politische Inflexibilität außer Acht gelassen, nämlich der tatsächliche Zustand unseres föderalen Systems, welches im Allgemeinen als Konsensföderalismus bezeichnet wird. Gemeint ist mit diesem zunächst positiv klingenden Begriff aber die euphemistische Umschreibung eines sich
gegenseitig lähmenden und unüberschaubaren vertikalen und horizontalen Verflechtungssystems der verschiedenen staatlichen Ebenen.
Das fängt schon bei der Steuergesetzgebung nach Artikel 105 Grundgesetz an. Zwar hat der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hier die Normen- bzw. Normensetzungshoheit, aber die meisten Steuervorschriften sind Bestandteil von Zustimmungsgesetzen, sofern Ländern und Gemeinden ein Teil des Steueraufkommens zufließt. Und das ist sogar die Regel. Auf der anderen Seite können Bundesgesetze Geldleistungen gewähren, die aber wenigstens partiell von den Ländern oder den Kommunen erbracht werden müssen, zum Beispiel die Sozialhilfe. Zu diesen Bereichen kommen noch andere Felder unseres Rechtssystems, welche die gegenseitige Abhängigkeit von Land, Bund und Kommunen weiter verstärken, vor allem im Bereich der Mischfinanzierung und der Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91 a des Grundgesetzes, sei es der Aus- und Neubau von Hochschulen, die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie der Agrarstruktur bis hin zum Küstenschutz.
Erste Aufgabe eines länderübergreifenden Föderalismuskonvents muss es daher sein, Verantwortung zu entzerren, Mischfinanzierung zu beenden und Länder und Kommunen substanziell zu stärken. Den Begriff „kommunales Selbstverwaltungsrecht“, denke ich, brauche ich hier nicht weiter zu verdeutlichen. Daher ist es notwendig, die verschiedenen föderalistischen Akteure mit originären und autonomen Kompetenzen auszustatten. Dazu gehört vor allem eine voneinander unabhängige Finanzausstattung. Ein föderalismusfreundliches Steuersystem ließe sich zum Beispiel durch eine grundsätzliche Aufteilung der Steuerhoheiten bei den direkten und indirekten Steuern andenken. Dadurch können steuerpolitische Entscheidungen beschleunigt bzw. erst ermöglicht werden. Leistungen, die der Bund gewährt, dürfen nicht länger auf Länder und Kommunen abgewälzt werden. Dadurch könnte ein höherer Veränderungsdruck in Richtung einer Ausgabenbegrenzung erreicht werden. Durch die strikte Trennung der Einnahmen und Ausgaben wäre es möglich, die von mir bereits angesprochenen Gemeinschaftsaufgaben, die aufgrund der regelmäßigen Finanznot der Länder als Artikel 91 a in das Grundgesetz Einzug gefunden haben, zurückzufahren.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der PDS, wir sprechen die Kernpunkte an und reden nicht um den heißen Brei herum. Aber da Ihr Antrag keinen Schaden anrichten kann, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Herr Abgeordneter Schuldt. - Ich frage die Landesregierung, ob sie zu diesem Tagesordnungspunkt Redebedarf sieht. - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe zuerst zur Abstimmung den Antrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in der Drucksache 3/5569 vorliegt, auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein