- Aber ich bitte Sie; Sie reden immer von Geld, das Sie nicht haben, aber verteilen wollen. Ich rede von Geld, das ich habe und verteilen will. Und ich habe weniger Geld zur Verfügung. Das müssen Sie doch endlich einmal anerkennen. Dieses wenige Geld so gerecht wie möglich zu verteilen, für Prioritäten einzusetzen, zu konzentrieren, nicht nach dem Rasenmäherprinzip vorzugehen, auch bei den Kürzungen nicht mehr nach dem Rasenmäherprinzip vorzugehen bedeutet eben, dass wir mit weniger Geld am Ende auch noch die Lebensbedingungen in diesem Land gestalten, und zwar nicht Am Havelblick 8, sondern in den Gemeinden. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler. - Die Frage 1453 (Jugendarbeit) wird vom Abgeordneten Senftleben formuliert. Bitte, Herr Senftleben.
Nach Angaben des Landesjugendringes hat die bestehende Haushaltssperre im Land Brandenburg schwerwiegende Folgen für die Jugendarbeit. Da die Fördermittel laut Doppelhaushalt 2002/2003 nicht weitergereicht werden können, sind über 700 Stellen im Jugendbereich betroffen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird noch im Januar - so seine letzte Aussage - eine Lösung erarbeiten, damit die Landesfinanzierung für Stellen in der Jugendarbeit zugesagt werden kann.
Ich frage die Landesregierung: Welche Lösungsansätze bestehen aus Ihrer Sicht, um die Fördermittelzusagen im Jugendbereich einzuhalten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Senftleben, mein Haus und ich haben das Erforderliche und Mögliche getan, angesichts der äußerst schwierigen finanziellen Situation die Grundstrukturen der Jugendarbeit weitgehend zu sichern. Bereits am 13. August ist die Richtlinie über die Gewährung der Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, also für das so genannte 610-Stellen-Programm, erlassen worden.
Aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2002 sind Bescheide an die Kreise und kreisfreien Städte für die Jahre 2003 und auch 2004 mit einem Gesamtvolumen von rund 6 Millionen Euro ergangen. Ich habe die Landräte sowohl schriftlich als auch in einer Landräteberatung mündlich gebeten, die Pla
nungssicherheit, die sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendarbeit nunmehr von Landesseite bekommen haben, an die freien Träger der Jugendhilfe weiterzugeben. Nach der Richtlinie werden die Zuwendungen in drei Raten - am 15. Januar, am 1. Mai und am 1. Oktober 2003 - ausgezahlt. Die Auszahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte ist, sofern Mittelanforderungen vorlagen, bereits erfolgt.
Ähnlich stellt sich die Situation bei der Kofinanzierung von Strukturanpassungsmaßnahmen dar. Auch hier ist die Bewirtschaftungsbefugnis bereits an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und damit auch an die LASA ergangen.
Ich möchte hier wie bereits bei vielen anderen Gelegenheiten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Jugendarbeit eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der örtlichen Träger der Jugendhilfe ist, also der Kreise und kreisfreien Städte. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung, die mangels Finanzmasse eingestellt werden könnte.
Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen für die Jugendarbeit und für die Jugendsozialarbeit im Rahmen ihrer Schwerpunktsetzung Mittel bereitstellen.
Schwierigkeiten bestehen bei der Fortführung von Projekten, die auf überörtlicher Ebene angelegt sind, zum Beispiel bei der Förderung der Jugendverbände, beim Täter-Opfer-Ausgleich, bei den Kindertelefonen, bei der Praxisberatung in den Kindertagesstätten und im Bereich der Jugendarbeit. Aufgrund der Haushaltsrestriktionen und wegen der Unklarheit über die Gesamthöhe des Landesjugendplans im Jahre 2003 können die Träger derartiger Projekte gegenwärtig keine Bewilligungen erhalten.
Es ist beabsichtigt, nach der Entscheidung der Landesregierung über den Nachtragshaushalt, die, wie Sie wissen, für Mitte Februar vorgesehen ist, so weit über die Anträge zu entscheiden, dass dann auch Vorschussbescheide möglich sind. Mir ist bekannt, dass dies zu zum Teil erheblichen Problemen bei einzelnen freien Trägern führen kann. Angesichts der laufenden Verhandlungen über den Nachtragshaushalt sehe ich aber keine andere Möglichkeit, als so zu verfahren. Deshalb habe ich, wie Sie, ein Interesse daran, dass wirklich am 11. Februar entschieden wird und wir auf der Grundlage dieser Entscheidung dann auch die entsprechenden Bescheide herausgeben können.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Reiche. - Damit sind wir bei der Frage 1454 (Landjugend besorgt). Bitte sehr, Herr Abgeordneter Hammer.
Meine Frage geht in die gleiche Richtung wie die vorherige Frage. - Der Landjugendverband Berlin/Brandenburg hat seit Wochen signalisiert, dass die bislang gestoppte Förderung die Aktivitäten und Projekte für 2003 infrage stellt und zugleich die Existenz des Verbandes auf dem Spiel steht.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Was kann sie unternehmen, um trotz schwieriger Finanzlage zu Übergangsfinanzierungen oder Abschlagszahlungen zu kommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Haus unterstützt seit 1998 materiell und ideell den Landjugendverband Berlin/Brandenburg e. V. und hat im Rahmen der Förderung von Projekten jährlich 80 000 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Wir bemühen uns, auch weiterhin zu helfen. Ihnen sind aber die erheblichen Konsequenzen aufgrund der Haushaltskonsolidierung bekannt. Zunächst muss mein Haus 20 bis 30 Millionen Euro einsparen und dann muss natürlich auch über die Verbändeförderung diskutiert werden. Im Rahmen der Prüfung, wo im Einzelplan 10 die erforderlichen Einsparungen von Landesmitteln erfolgen können, wurde auch dem Landjugendverband Berlin/Brandenburg e. V. mitgeteilt, dass die Förderunschädlichkeit eines vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht erklärt werden kann und Haushaltsmittel gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen.
Von der Haushaltssperre ist nicht nur der Landjugendverband Berlin/Brandenburg, sondern sind auch andere berufsständische Vertretungen und Verbände betroffen. In meinem Haus wird geprüft, ob und, wenn ja, in welcher Höhe wir die Verbände weiterhin unterstützen können. Es wird auch geprüft, ob in diesem Zusammenhang Ausnahmeanträge bei der Finanzministerin gestellt werden müssen. Ich möchte darauf hinweisen, dass neben der Förderung durch mein Haus auch eine Finanzierung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Landesjugendplans erfolgt. Eine Entscheidung über die Vergabe der betreffenden Mittel ist aber auch dort erst möglich, wenn die Auswirkungen der Einsparungen auf die einzelnen Haushaltsansätze im April genau feststehen werden.
Danke, Herr Minister. Ich habe dazu eine Nachfrage: Sind Sie mit mir der Meinung, dass dann, wenn Streichungen im Bereich der Kommune, Streichungen im Bereich der Arbeitsförderung und dann auch noch Streichungen bei den Zuwendungen an Träger der Jugendarbeit erfolgen, eine Kumulation der Probleme auf Kosten der Kinder und Jugendlichen erfolgt?
Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass das die Argumentation der letzten 13 Jahre gewesen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mit mir gemeinsam prüfen würden, in welcher Höhe andere Länder Vereine, Verbände, Organisationen fördern. Meine diesbezügliche Prüfung hat bereits ergeben, dass das Land Brandenburg jeweils das Zehn- bis Zwanzigfache für die Förderung von Verbänden und Vereinen veranschlagt als andere Länder bzw. andere ostdeutsche Länder. Das ist der Maßstab, den wir in Zukunft gelten lassen müssen.
Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass nicht nur in diesem Jahr mit der prekären Haushaltslage, sondern auch schon in der Vergangenheit jeweils zu Beginn des Jahres Sach- und Personalmittel für den Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit zumindest vakant sind und dass dadurch freie Träger nicht nur in Vorleistung treten, sondern manchmal sogar Mitarbeiter kündigen müssen? Können Sie gemeinsam mit der Landesregierung etwas dafür tun, dass solche Anfangsschwierigkeiten zu Beginn des jeweiligen Jahres in Zukunft nicht mehr auftreten?
Die Anfangsschwierigkeiten ergeben sich klar aus der Haushaltssituation, und zwar dadurch, dass es sich um Projektmittel bzw. Projektförderung handelt, die erst erfolgen kann, wenn der Haushalt beschlossen worden ist. Insofern ist das in der Tat eine schwierige Situation für die Vereine und Verbände. Allerdings muss die Gesamtförderung - das betrifft nicht nur die Jugendverbände, sondern hierbei geht es um alle freiwilligen Aufgaben des Landes - unter die Haushaltssicherung gestellt werden. Hierzu noch einmal mein Hinweis: Schauen Sie bitte, wie die Organisation in anderen Bundesländern erfolgt. Brandenburg muss hier wieder zu normalen Maßstäben zurückfinden. Das bedeutet, dass auch die Verbände ihre Organisation auf gesunde Füße stellen müssen.
Danke, Herr Minister Birthler. - Wir haben noch Zeit für eine Frage, nämlich für die Frage 1455 (Opfer häuslicher Gewalt). Bitte, Herr Abgeordneter Petke.
In Berlin wurde die Möglichkeit geschaffen, dass in Fällen häuslicher Gewalt die Polizei Platzverweise aus der ehelichen Wohnung verhängen kann. Die Konsequenz ist, dass nun nicht mehr die Opfer der häuslichen Gewalt, meist Frauen, gezwungen sind, sich kurzzeitig um eine andere Unterkunft zu kümmern, sondern die Täter, zumeist gewalttätige Ehemänner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Petke, das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz wird von uns begrüßt, weil dieses Gesetz erstmalig eine Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen von Zivilgerichten bei
vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person im häuslichen Bereich schafft. Das Gewaltschutzgesetz billigt den Opfern dabei unter anderem einen Anspruch auf Überlassung der mit dem Täter gemeinsam genutzten Wohnung zu.
Ich begrüße dieses Gesetz im Grundsatz auch deshalb, weil es den Gedanken des Opferschutzes in den Mittelpunkt stellt. Sie wissen, dass der Opferschutz schon heute ein Schwerpunkt der Justizpolitik der Landesregierung und insbesondere meines Ministeriums ist.
Der häusliche Bereich ist ein sehr sensibler Bereich, der unsere ständige Aufmerksamkeit verdient. Mein Haus beteiligt sich innerhalb der Landesregierung deshalb auch an Maßnahmen und Projekten, deren Ziel es ist, den Opferschutz aus Anlass häuslicher Gewalt in die Praxis umzusetzen.
Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in der Praxis noch viele Probleme gibt. Aus diesem Grunde halte ich Fortbildungsmaßnahmen für alle mit diesem Gesetz befassten Personen für notwendig. Innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Justiz haben deshalb bereits im letzten Jahr insbesondere für Richterinnen und Richter, für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden, wobei ein Ziel dabei auch der Erfahrungsaustausch über das Gesetz in der Praxis ist.
Vor dem Hintergrund, dass in akuten Krisensituationen vor Inanspruchnahme des Zivilgerichts ein schneller Schutz der Opfer häuslicher Gewalt nur durch eine Intervention der Polizei erreicht werden kann, hatte sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, auch polizeirechtliche Eingriffsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt zu überprüfen. Grundlage für eine Wegweisung aus der Wohnung sind die Vorschriften über den Platzverweis und das Aufenthaltsverbot sowie den Gewahrsam in den Polizeigesetzen der Länder. Die Innenministerkonferenz hatte sich bereits im Mai 2001 mit dem Thema befasst und die bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse in den einzelnen Polizeigesetzen der Länder für ausreichend befunden, um Opfer häuslicher Gewalt durch mehrtägige Wohnungswegweisungen der Täter zu schützen.
Die Befugnis zur Verweisung einer Person aus ihrer Wohnung und für ein gegen diese Person gerichtetes Betretungsverbot, ein so genanntes Wegweisungsrecht, ergibt sich für die Brandenburger Polizei aus § 16 des Brandenburger Polizeigesetzes Platzverweis. Ein Platzverweis kann auch für mehrere Tage ausgesprochen werden. Insoweit steht der Polizei ein Instrument zur Krisenintervention zur Verfügung. Ob und inwieweit der Polizei eine spezielle Rechtsgrundlage für das gesamte Betretungsverbot zur Verfügung zu stellen ist - solche Regelungen gibt es bereits in Berlin und in Nordrhein-Westfalen -, wird zurzeit aufgrund der Praxiserfahrung in Brandenburg geprüft.
Ich möchte konkret nachfragen: In Mecklenburg-Vorpommern ist das Polizeigesetz diesbezüglich geändert worden; ich meine,
in Sachsen-Anhalt läuft die Debatte. Frau Ministerin, schließen Sie es angesichts dessen nicht aus, dass auch die brandenburgische Landesregierung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Novelle des Polizeigesetzes zu dieser Frage notwendig ist?
Ich kenne die Polizeigesetze der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nicht auswendig. Unsere Prüfung ist ergebnisoffen. Insofern kann es durchaus sein, dass Änderungen vorgenommen werden. Es ist aber auch möglich, dass alles so bleibt, wie es ist.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Richstein. - Das Redezeitvolumen für die Fragestunde ist ausgeschöpft.
Thema: Haushalt 2003: Notstand oder Panikmache? Stufenplan in eine effektivere Daseinsvorsorge durch einen schlanken Staat
Bevor Herr Bischoff am Rednerpult ist, kann ich Jugendliche aus dem Gymnasium Wittenberge als Gäste begrüßen. Herzlich willkommen!